18-01-2015, 11:54
Der Antrag, den Du gestellt hast, ist vollkommen in Ordnung. Du bist der Meinung, dass das Kind bei der Mutter nicht gut aufgehoben ist und hast das deutlich zum Ausdruck gebracht. Mit dem Umgang hat der Antrag nichts zu tun, der ist ein eigenständiges Recht.
Dein Problem liegt darin, dass Dir keiner die Probleme der Mutter abkauft, wenn Du darüber berichtest. Das wird einfach unter "Partnerschaftskonflikt" abgetan. Einmal vorbringen und damit ist gut. Wenn Du darauf herumreitest, bist Du einfach der, der der armen Mutter Böses will. Und damit das Kind schädigt.
Wenn jetzt anders entschieden wird, wirst Du es schlucken müssen mit der einfachen Frage " und dann?" Lass den Umgang festlegen, optimal aufgrund einer Elternvereinbarung, sonst durch Beschluss und setz ihn durch.
Wenn Deine Ex die von Dir genannten Eigenschaften hat, wird sie relativ bald gegen die Wand fahren. Dann stellen andere die Probleme fest und kommen auf Dich zurück, wenn sie Dich als zuverlässig und ansprechbar erlebt haben.
Dein Problem liegt darin, dass Dir keiner die Probleme der Mutter abkauft, wenn Du darüber berichtest. Das wird einfach unter "Partnerschaftskonflikt" abgetan. Einmal vorbringen und damit ist gut. Wenn Du darauf herumreitest, bist Du einfach der, der der armen Mutter Böses will. Und damit das Kind schädigt.
Wenn jetzt anders entschieden wird, wirst Du es schlucken müssen mit der einfachen Frage " und dann?" Lass den Umgang festlegen, optimal aufgrund einer Elternvereinbarung, sonst durch Beschluss und setz ihn durch.
Wenn Deine Ex die von Dir genannten Eigenschaften hat, wird sie relativ bald gegen die Wand fahren. Dann stellen andere die Probleme fest und kommen auf Dich zurück, wenn sie Dich als zuverlässig und ansprechbar erlebt haben.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka