18-01-2015, 17:39
(18-01-2015, 17:20)Zala schrieb:Gilt mMn nur wenn kein gSR/ABR besteht oder eine gerichtliche Umgangsregelung besteht, die der KV missachten würde.(18-01-2015, 17:14)Anzulo schrieb: Und was ist, wen ich das Kind einfach zu mir nehme und nicht mehr heraus gebe?
§ 235 Abs.1 StGb lesen
@Anzulo
Wie ist der juristische Stand ?
Noch keinen schriftlichen Beschluss zum ABR ?
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel