18-01-2015, 19:13
Wenn´s eine Chance gegeben hatte, dann mMn direkt nach dem Wegzug der Mutter mit dem Kind, weil sich hier die Mutter rechtswidrig verhalten hatte: Antrag auf einstweilige Anordnung der Rückführung des Kindes zum anderen sorgeberechtigten Elternteil; die geschaffene Entfernung hätte für die Annahme gestanden, dass die Mutter den Umgang des Kindes mit dem Vater behindern will. Der Vater hätte allerdings auch darstellen müssen, dass er eine Ganztagsbetreung des Kindes hin bekommt.
Nach ´nem halben Jahr ist das nicht mehr erfolgversprechend. Die Mutter mag krank sein - hier ist nicht dargestellt (oder ich hab´s überlesen), dass sich aus dieser/n Krankheit(en) bereits konkrete negative Auswirkungen für die kindliche Entwicklung ergeben haben oder sich unabdingbar ergeben werden: Hier wäre zunächst zu klären, welche Hilfen für die Mutter notwendig wären und gefunden werden könnten und wieviel sie zuläßt. Ansprechpartner wäre das JA am Wohnort der Mutter.
Möglicherweise ist der Hilfebedarf der Mutter eine Chance für den TO, Umgang über den Standard hinaus zu realisieren...
Nach ´nem halben Jahr ist das nicht mehr erfolgversprechend. Die Mutter mag krank sein - hier ist nicht dargestellt (oder ich hab´s überlesen), dass sich aus dieser/n Krankheit(en) bereits konkrete negative Auswirkungen für die kindliche Entwicklung ergeben haben oder sich unabdingbar ergeben werden: Hier wäre zunächst zu klären, welche Hilfen für die Mutter notwendig wären und gefunden werden könnten und wieviel sie zuläßt. Ansprechpartner wäre das JA am Wohnort der Mutter.
Möglicherweise ist der Hilfebedarf der Mutter eine Chance für den TO, Umgang über den Standard hinaus zu realisieren...
Wer nicht taktet, wird getaktet...