16-02-2015, 13:30
Hallo zusammen,
wie würdet Ihr reagieren wenn der Ferienumgang ohne genauen Beschluss nur soweit festgelegt wurde, dass im jährlich abwechselnden Turnus entweder die erste Hälfte oder die zweite Hälfte genommen werden kann.
Konkretes Beispiel- Faschingsferien.
Ferienbeginn Montag- Ende Freitag. Ich habe 2015 die erste Hälfte. Somit würde ich unser Kind Montag früh holen und Mittwoch Mittag abgeben.
Meine Ex hätte Sie regulär dann von Mittwoch Mittag bis Freitag.
Speziell wird es, wenn ich klar in einem Brief festlege: " Hallo Frau, ich hole unser Kind am Montag um 8 und bringe es am Mittwoch um 12. Am folgenden Freitag hole ich sie dann wieder zum regulären Umgangswochenende ab 17.30 Uhr".
Ihre schriftliche Antwort ist: " Montag abholen- 8.00 Uhr, Donnerstag ab 11 Uhr bei mir!"
Jetzt habe ich mich artig für den geschenkten Tag bedankt wohlwissend, dass sie das kommende WE nicht als mein Umgangswochenende sondern als ihre Ferienhälfte miteinrechnet.
Ich könnte selbstverständlich wieder deeskalierend wirken und es so hinnehmen oder ein Fass aufmachen. Dummerweise wenn ich ihr entgegenkommen würde, wird sich das zukünftig bis zur nächsten Gerichtsverhandlung als selbstverständlich besehen werden, dass der Exmann einknickt wenn sie zeitliche Vorgaben macht. Hat ja schon zweimal in der Vergangenheit geklappt.
Ein Deppen Spiel ist das.
wie würdet Ihr reagieren wenn der Ferienumgang ohne genauen Beschluss nur soweit festgelegt wurde, dass im jährlich abwechselnden Turnus entweder die erste Hälfte oder die zweite Hälfte genommen werden kann.
Konkretes Beispiel- Faschingsferien.
Ferienbeginn Montag- Ende Freitag. Ich habe 2015 die erste Hälfte. Somit würde ich unser Kind Montag früh holen und Mittwoch Mittag abgeben.
Meine Ex hätte Sie regulär dann von Mittwoch Mittag bis Freitag.
Speziell wird es, wenn ich klar in einem Brief festlege: " Hallo Frau, ich hole unser Kind am Montag um 8 und bringe es am Mittwoch um 12. Am folgenden Freitag hole ich sie dann wieder zum regulären Umgangswochenende ab 17.30 Uhr".
Ihre schriftliche Antwort ist: " Montag abholen- 8.00 Uhr, Donnerstag ab 11 Uhr bei mir!"
Jetzt habe ich mich artig für den geschenkten Tag bedankt wohlwissend, dass sie das kommende WE nicht als mein Umgangswochenende sondern als ihre Ferienhälfte miteinrechnet.
Ich könnte selbstverständlich wieder deeskalierend wirken und es so hinnehmen oder ein Fass aufmachen. Dummerweise wenn ich ihr entgegenkommen würde, wird sich das zukünftig bis zur nächsten Gerichtsverhandlung als selbstverständlich besehen werden, dass der Exmann einknickt wenn sie zeitliche Vorgaben macht. Hat ja schon zweimal in der Vergangenheit geklappt.
Ein Deppen Spiel ist das.