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Umgang. Nur Vereinbarung oder Beschluß?
#6
Du vermischst jetzt die Aufgaben des Jugendamts, das Handeln des Gerichts und Erfahrungen deines persönlichen Falls zu einem Knoten ohne Anfang und Ende. Das verwirrt unnötig und hilft niemand.

Jugendamt und Gericht sind zwei getrennte Orte. Vor jedem Gerichtsantrag im FamFG ist der Versuch einer direkten Einigung mit dem anderen Elternteil nachzuweisen, u.a. durch einen jugendamtlichen Vermittlungs/Gesprächsversuch. Wenn das Jugendamt das schlecht macht, ist das fachliches Versagen. Punkt.

All das ist unabhängig von Vorgehensweise und Ausgang des Antrages, der nach dem Jugendamtscheitern vor Gericht gestellt wird. Der Richter kann dort die Jugendamtsvertreterin ungefragt im Saal sitzen lassen, wenn er will. Es kann ein richtermoderiertes Vermittlungsgespräch geben, es kann ein Vergleich ausgehandelt werden oder es kann ein Urteil rauskommen. Ob das gut oder schlecht läuft, hängt von den Beteiligten ab und nicht davon, welche rechtliche Natur das Schlussdokument hat. Natürlich wird dabei Druck auf den Vater ausgeübt, natürlich wird manipuliert. So ist das immer vor Gericht.

Wer ohne Kenntnisse allein handeln will, sollte vor dem Gerichtsgang die faq lesen. Wer sich immer noch unsicher ist, sollte sich einen guten Beistand oder Anwalt als Hilfe holen.

Das Mokieren über das unfähige Jugendamt und böse Richter hilft einem Ratsuchenden kein bisschen. Wichtig ist nur, dass jeder vorab mental einplanen muss, dass Jugendamt und Richter unfähig sind. Wir haben eben nur einen kaputten Schraubendreher und eine kaputte Schraube, also müssen wir die Art der Defekte untersuchen und versuchen mit dem richtigen Handgriff und dem richtigen Druck die Schraube doch noch zu bewegen. Vielleicht klappts, vielleicht nicht. Was sicher niemals klappt, wäre das Werkzeug wegzuwerfen und sich in die Ecke zu verziehen, wo man dann über die Gemeinheit der Schrauben vor sich hinbrabbelt.
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RE: Umgang. Nur Vereinbarung oder Beschluß? - von p__ - 16-11-2010, 10:18

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