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Umgang. Nur Vereinbarung oder Beschluß?
#3
Die sog. "gerichtlich gebilligte" Elternvereinbarung ist der Trick, mit dem -gesteuert durch das Familiengericht und das JA- dem Kindsvater die Umgangsregeln aufgedrückt werden, ohne dass er das im ersten Moment richtig merkt. Wenn man so will, ein Komplott der Fledermäusin und der Tusse vom Jugendamt, natürlich zum Vorteil der Kindesmutti.
So mir ergangen mit deren Überrumpelungstaktik, bei der z.B. die JA-Tusse meinte, dass ich als Vater loslassen müsse und dass ich als Vater meinen Telefonkontakt zu meinem Sohn reduzieren müsste.
Man versucht, in einer solchen Verhandlung fälschlicher Weise seine anerzogenen Anstandsregeln zu wahren mit der Befürchtung im Hinterkopf, dass man bei aufbauendem Widerstand eventuell noch weitere Nachteile bekommt.
Ich bin gerade damit beschäftigt, ein neues Verfahren anzustreben, um die für mich, aber besonders für meinen Sohn nachteiligen Regelungen zum Besseren zu wenden.
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RE: Umgang. Nur Vereinbarung oder Beschluß? - von Terbeck - 15-11-2010, 22:50

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