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  Geldtransfer aus Ausland an Unterhaltsheranziehung
Geschrieben von: Panto - 11-08-2018, 16:46 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo Forum,
 
Ich bezahle derzeit KU aber wegen meines Rückstandes erwarte ich bald gepfändet zu werden. Ich habe nie mehr als €1000 auf meinem einzigen dt. Konto. 
 
Sobald mein Konto gepfändet worden ist, könnte ich mir vorstellen KU weiterhin über MoneyGram oder Transfer Union an die Behörde zu zahlen. 
 
Was würde eine Behörde machen wenn das einzig vorhandene dt. Konto leer its  - würde es weiterhin im Ausland/GB nach Konten forschen?
 
Gäbe es noch andere Alternative – was wäre eure Vorschläge?
 
Ich danke euch im Voraus fuer eure Nachrichten, 
 
Beste Grueße

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  Noch mal Erbe
Geschrieben von: Austriake - 08-08-2018, 11:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Falls hier jemand ist, der sich mit so was auskennt:

Ich habe einen Anspruch auf Auszahlung eines Erbteils. Aber nur den Anspruch, ausbezahlt ist nichts, weil nichts geerbt - die Erblasser leben nämlich noch.

Folgender Hintergrund: wir sind drei Geschwister. Die Jüngste lebt mit Mann und Kind im Obergeschoss unseres Elternhauses. Bevor sie damit begonnen haben, dieses Haus zu renovieren, wurde der Zeitwert ermittelt und ein notarieller Vertrag aufgesetzt, wonach die Jüngste je ein Drittel dieses Zeitwerts an die beiden anderen Geschwister (eins davon bin ich) auszuzahlen habe wenn die Eltern sterben.

Da ich nicht mehr in Deutschland lebe und zuverlässig verhindern will, dass meine verderbte Nachkommenschaft Zugriff auf dieses kleine Vermögen bekommt, überlege ich mir diesen Erb-Anspruch auf jemand anderen zu übertragen. Auf einen anderen Verwandten, der nicht in direkter Erbfolge steht. Ich dachte z.B. an eine Abtretungserklärung, wenn meine Eltern sterben geht mein Anspruch über auf XXYYZZ.

Und zudem würde ich damit diesen Erbanspruch aus meinem pfändbaren Vermögen/Einkommen raus haben. Werde zwar nicht gepfändet derzeit, aber wer weiss was noch kommt.

Kann jemand hierzu was sagen?

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  Unterhaltsminimierende Gestaltung vor Trennung
Geschrieben von: chris82 - 04-08-2018, 20:18 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Angenommen ein Mann hat ein wesentlich höheres Einkommen als seine Ehegattin, die vorsätzlich wenig arbeitet (Minijob + Schwarzarbeit, letztere vermutlich nicht nachweisbar), sich aushalten lässt, dennoch weit weniger als die Häfte der Hausarbeit übernimmt und insgesamt rücksichtslos verhält. Daher plant der Mann sich scheiden zu lassen, wobei zunächst natürlich die Trennung ansteht. Um Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt zu vermeiden erwägt er, rechtzeitig seine Arbeitsstelle zu kündigen, so dass er ab dem Monat vor der Trennung kein Einkommen mehr hat und bis zum rechtskräftigen Scheidungsurteil von Ersparnissen lebt. Erst danach soll wieder eine Erwerbstätigkeit aufgenommen werden.

Würde dies funktionieren oder würde dennoch das Einkommen aus der gekündigten Arbeitsstelle als eheprägend bewertet? 

Zusatzfrage: wie sähe es aus, wenn anlässlich der Kündigung der Arbeitsstelle eine Abfindung empfangen wird?


Leider konnte ich dazu keine Präzedenzfälle finden. Aber es muss doch auch Männer geben, die ihre Trennung von einer faulen, gierigen und bösartigen Frau strategisch angehen. Oder tappen alle in die Unterhaltsfalle?

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  Erbschaft und Unterhalt
Geschrieben von: Sainty - 03-08-2018, 23:09 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallo Zusammen

Bin neu hier und brauche dringend eure Hilfe.
Mein Vater ist vor 2 Tage verstorben und hat mir rund 60.000 Euro hinterlassen. War mir nicht bewusst, das es soviel ist.
Ich habe einen Sohn im Alter von 9 Jahren und er ist in einer Beistandschaft durch das JA, seit 4 Jahren.
Da mein Gehalt in dieser Zeit immer unter der Selbsterhaltungsgrenze lag, teilte mir das JA in regelmässigen Abständen, ca. 2 Jahren, mit das ich nicht zahlungsfähig sei und somit mein Sohn Unterhaltsvorschuss bekommt.

Aus diversen Internetseiten konnte ich entnehmen sofern das Geld dann auf meinem Konto landet, nach Auflösung des Konto meines Vaters, das JA das Recht hat, das als "Stamm" zu deklarieren und quasi als Berechnungsgrundlage zu nutzen.
Meine nächste regelmässige Auskunft ans JA, Gehaltsscheine und Fagebogen u.a. auch Vermögen, wird Anfang nächstes Jahr wieder kommen.

Ich muss dazu sagen das ich jeden Monat, etwas Geld auf ein Extra Konto packe, für meinen Sohn. Es soll hier kein falsches Bild von mir entstehen, das ich die Kohle ihm nicht zukommen lassen möchte. Ganz im Gegenteil, er soll davon profitieren, Führerschein usw. Jedoch widerstrebt es mir dem JA diesen Betrag offen zu legen, um dann mit grosser Wahrscheinlichkeit den grössten Teil ans JA abzutreten.

Meine Frage ist wie verhalte ich mich?, Geld auf mein Konto und dann abheben und unters Kopfkissen legen ?
Geld auf ein fremdes Konto überweisen lassen, was nicht auf meinen Namen läuft ? (Vom Konto meines Vaters )

Wie gesagt ich möchte das Geld nicht verballern sondern es soll lediglich "sicher" vor dem Zugriff des JA's sein.

Komm mir selbst bissl blöd vor, aber hier mal zu fragen kostet ja nichts.

Vielen Dank für eure Antworten

Gruß

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  Betreuungsunterhalt neu berechnen
Geschrieben von: HeinrichH - 03-08-2018, 07:08 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Es läuft recht gut mit meiner Ex. Nachdem unsere Tochter nun wirklich viel bei mir ist, tritt sie ab September auch eine Arbeitsstelle an. 
Nun frug sie wie viel ich ihr künftig überweisen müsse. Zwar verstehen wir uns freundschaftlich, ein wenig Misstrauen ist aber auch noch dabei. Ihre inzwischen gefeuerte Anwältin sagte wohl damals was von einer 60/40 Regel. Ich halte es für quatsch. 

Hier ein paar Fakten:

Kind ist 15 Monate. Wir waren nicht verheiratet.
Ich zahle monatlich 880€ BU, plus ihre Krankenversicherung von 180€ als Sonderbedarf. Also 1060€ monatlich für sie.
Sie wird rund 1000€ monatlich verdienen. Sie konnte mir nicht sagen ob Brutto oder Netto. Ich gehe mal von Netto aus. 

Fragen: 
Wie viel muss ihr noch zahlen? 
Meiner Meinung nach fällt der Krankenkassenbeitrag natürlich weg und 50% auf ihre 1000€, weil sie eigentlich nicht arbeiten müsse (überobligatorisch oder wie es sich nennt).

Ich zahle immer im voraus zum dritten jeden Monats. Gehälter werden allerdings immer rückwirkend gezahlt. Was machen wir dann im Monat der Arbeitsaufnahme? Falls ich schon den reduzierten Betrag zahlen muss, wie kompensiert sie den Monat bis sie Gehalt bekommt?

Was würde passieren, wenn sie die Arbeit wieder aufgibt? Muss ich dann wieder den alten Betrag zahlen?

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  Unterhalt und Wiederholen der 10.Klasse
Geschrieben von: Velocat - 02-08-2018, 20:04 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Hallo in die Runde,
ich habe als Neuling eine Frage. Vielleicht habt ihr ja einen Rat.
Meine Tochter wird im Oktober 18. Nun habe ich erfahren das sie jetzt die 10 Klasse wiederholen möchte um ihren Notendurchschnitt zu verbessern. Auf Nachfrage ob sie einen Abschluss der 10 Klasse hat , bekomme ich von der KM keine Antwort.
Ist dies mit den Anforderungen für Unterhalt vereinbar?? Aus meiner Sicht verlängert sie nur die Verweildauer im Unterhalt.

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  Beratungshilfeschein
Geschrieben von: Arminius - 02-08-2018, 18:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (17)

Hallo Gemeinde,

habt ihr auch das Gefühl das die Beratungsscheine so beliebt wie Fußpilz sind ?

Lg
A.

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  Unterhaltsvorschuss / Mangelfall - 2 Kinder
Geschrieben von: Zahlesel_RUS - 02-08-2018, 00:16 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo zusammen,
es geht hier nicht um mich, sonder um meinen Noch-Schwager Smile
Ich habe nicht alle Informationen, aber wollte grob das was ich habe zusammen fassen.
1. Er Zahlt Unterhalt für 2 Kinder 11/13 ca. 250 EUR, alles vom JA ausgerechnet
2. Er hat alles, was JA zum Unterschreiben gegeben hat unterschrieben
3. Meine Schwester sagt sie bekommt noch Zuzahlung vom Staat (Ich gehe vom JA aus), die Höhe ist mir nicht bekannt

Meine Frage lautet: gibt es Unterhaltsvorschuss in der Höhe von Differenz Punkt 3?  (205+273 UV - Bezahlter Unterhalt 250)?
Soll das was vom Staat gerade bezahlt wird auch zurückgezahlt werden, obwohl er zahlt nur so viel wie er gerade kann?

Danke

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  Gericht kosten trotz Verfahrenskostenhilfe...?
Geschrieben von: fragender - 27-07-2018, 17:57 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo zusammen,

Ich habe heute ein nettes Schreiben des mir all zu berüchtigten Amtsgericht aus dem Briefkasten gezogen.
Hier wird mir kurz und knapp dargestellt, dass ich ab dem 01.09.2018 eine Ratenzahlung blechen soll; und das 33 Raten lang.
In dem Vergleich steht unter anderem:
...Die dem Antragsteller gewährte VKH wird auf den Antrag Ziffer 2 im Schriftsatz vom xx.xx.2017 erstreckt.
Es wird RA "Vollidiot " u den Bedingungen eines im Bezirk des Verfahresgerichts ansässigen Anwalts beigeordnet

Da steht nichts davon, dass mein VKH nachträglich aufgehoben wird oder sonst irgendwas

Ich musste die Änderungsklage damals einreichen, da ich als Selbstständiger verar.... wurde und der Titel noch im Raum stand. Ebenso ist eines der Kinder mittlerweile volljährig und hat mit die Dokumente nicht fristgerecht eingereicht.

Ebenfalls ist im Verfahren festgestellt worden, dass ich nur 100% DDT zahlen könnte.....

Frage: kann das rechtens sein, dass ich nun plötzlich meinen Anwalt und teile der Gericht kosten tragen muss, obwohl ich mich in der Insolvenz befinde???

Für eure Antworten bin ich wie immer sehr dankbar

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  BU für KM bis 18 LJ??
Geschrieben von: MiMa - 26-07-2018, 22:33 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo Liebe Mitglieder,
nach 6 Jahren muss ich mich wieder an euch wenden beziehungsweise um hilfreiche Tipps bitte.

Nach einem Techtelmechtel mit einer Saftschubse, ist 2011 unser unehelicher Sohn auf die Welt gekommen. Von Anfang an stand ich zu unserem Sohn musste aber um ihn kämpfen… bis heute.

Meine heutige Lage möchte ich wie folgt beschreiben. Ich habe eine wunderbare Partnerin (wir sind nicht verheiratet), mit der ich zwei wunderbare (Wunsch)Kinder (2+4) habe und die auch meinen unehelichen Sohn (7) wie ihre eigenen Kinder liebt. Für meine zwei kleinen 2+4 habe ich das Sorgerecht abgelehnt und bin auf dem Papier für beide Unterhaltpflichtig  Tongue  

In den Sieben Jahren hat sich bei mir/uns natürlich einiges aufgestaut, da die Saftschubse uns immer nur als Babysitter und Taxiservice in Anspruch bzw. ausgenutzt hat. Wir haben alles getan, nur um unseren Großen bei uns zu haben. In den Sieben Jahren ist die KM  5 mal umgezogen und hatte 4 längere Beziehungen. Momentan ist sie Single. Den großen haben wir im Schnitt 12 Tage im Monat, bringen und holen ihn in der Schule ab, wenn die KM Fliegt. Hin und wieder bekommen wir den großen auch, wenn die KM niemand anderen zum Aufpassen findet.

Nun ist die Bombe geplatzt. Wir planen alles Monate im Voraus und das für die KM mit (Ferien, Feiertage, Urlaube usw.) nicht einmal hatten wir den jungen länger als eine Woche am Stück. Deshalb haben wir der KM im Januar unseren Urlaubsplan zugesendet, damit diese die 2 hälfte der Sommerferien einplant. Und was macht die dumme Nuss??? Plant den Urlaub für die ersten Wochen. OK … haben wir so hingenommen und war uns eigentlich klar. Ich habe mir dann extra 1 Woche UL in den ersten 3 Ferienwoche genommen um gemeinsame Zeit mit meinen Sohn zu verbringen.

Das hat die KM natürlich wieder Sabotiert! Ich musste mir Luft verschaffen und alles raushauen. Natürlich nur die Wahrheit Big Grin . Ich habe ihr klar gesagt, dass wir das so nicht mehr mitmachen. Entweder sie Arbeitet mit uns oder ich Zahle ab sofort den vollen Unterhalt (ca.65€ mehr) und nehme den Großen nur noch jedes 2 WE von Freitag bis Sonntagabend die restlichen Tage, wenn sie Fliegt, muss sie zusehen wie sie klar kommt. Natürlich wollen wir das nicht wirklich, aber wir habe keine Lust mehr auf ihre Spielchen.

Nun droht die KM mit Anwalt, da sie ja dann nicht mehr Fliegen könne und ich ihr Betreuungsunterhalt bis zum 18 Lebensjahr des Kindes leisten müsse. Angry Huh  Ich habe dazu nix gefunden.

Zur Lage der KM. Sie Fliegt 10 Tage im Monat bei Eurowings, da Airberlin Geschichte ist. Verdienst ca. 1300€. Die KM hat eine Ausbildung als Einzelhandelskauffrau und Arbeitet angeblich die restlichen Tage nur auf 450€ Basis im Modeladen ihrer Mutter. Zudem hat die KM ein eigenes Pferd mit Reitbeteiligung (ca. 200-300€ monatlich). Wohlgemerkt als Alleinerziehende.

Zu uns: Ichch zahle abgemachten Unterhalt von 250€ monatlich. Angenommen mein Verdienst läge bei 2250€, der Verdienst meiner Partnerin bei angenommen 1450€ monatlich (halbtags wegen der Kinder) + Kindergeld und voraussichtlich Baukindergeld, weil wir uns im Hausbau befinden ca. 300000€ Kaufpreis (nach Einzug Fixe Kosten 1000€ monatlich), damit jedes Kind ein eigenes Zimmer hat und die jetzige Situation mit 1 Kinderzimmer entzerrt wird.    
 
Nun meine Frage: Was könnte auf mich und meiner Familie zukommen??
Kann eine Saftschubse das wirklich fordern, weil sie angeblich bei 10 Tage in der Luft mehr verdient als im Einzelhandel? Huh  Die hätte doch nach der Pleite von Air Berlin nicht zu Eurowings wechseln müssen? Außerdem kann sie als Bodenpersonal Arbeiten oder Inlandsfüge machen.

Aus meiner Sicht ist das auch kein Härtefall, da wir es  mit 3 Kindern auch schaffen.
Was haltet ihr davon? 

Ich möchte dieser ekelhaften Person nur einen Denkanstoß geben, damit sie endlich kapiert, dass wir auch eine Familie für den Großen sind,  Heart  uns so nicht mehr zu behandeln hat und lieber schätzen sollte wie wir sind.  

Wie ist eure Einschätzung dazu?

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