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| Kindesunterhaltsverzicht seitens der Mutter im Ausland |
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Geschrieben von: ExistenzImSack - 12-06-2018, 14:49 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hallo zusammen,
vor etwa einem Jahr habe ich hier meine Geschichte gepostet. Nun habe ich eine konkrete Fragestellung, vlt könnt ihr mir helfen.
Die Kindsmutter in Brasilien möchte für unsere gemeinsame Tochter keinen Unterhalt weil ich verweigert habe, dass sie meinen Namen bekommt da sie auf Entschluss der Mutter ohne ihren Vater aufwachsen soll. Ich habe mehrmals schriftlich deklariert, dass ich meinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen möchte und dafür Kontonummer und/oder Adresse benötige. Ich habe die Aussage der Frau schriftlich, dass sie auf Unterhalt verzichtet. Nun steht ja der Unterhalt dem Kind zu und ich lege dies auch monatlich zurück (Titel etc. gibt es alles zum Glück "noch" nicht). In wie weit kann sie dies doch noch nachträglich verlangen, bzw. wie belastbar sind ist der schriftliche Nachweis des Verzichts?
Vielen Dank vorab für alle Infos.
Grüße
EiS
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| Danke sagen und verabschieden ... |
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Geschrieben von: Umgangsvereitelung_wasnun - 11-06-2018, 08:56 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (14)
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Hallo Ihr Lieben Forums-Mitglieder - inzwischen sind so manche uns wirklich ans Herz gewachsen - und dennoch ist es gefühlt nun an der Zeit, mich hier abzumelden...
Wir haben letzten Freitag geheiratet und hatten Samstag zudem noch unsere Housewarming-Party ;-)
Zwei tolle Feste, mit vielen Freunden und Bekannten - auch vom TFQ waren liebe Leute dabei.
Ihr habt mir persönlich nun fast zwei Jahre lang unglaublich geholfen und viele Wege aufgezeigt in einer schweren Zeit. Wir - nokids und ich - haben unseren gemeinsamen Weg gefunden und auch einen Weg, mit der Situation umzugehen, die nicht veränderbar ist.
DANKE @p_ (stellvertretend für einige Andere tolle Menschen hier) für die außerordentlich schnelle und fachlich fundierte Hilfestellung, für das Augen öffnen und Kopf waschen...
Euch ALLEN wünschen wir ALLES GUTE und insbesondere, dass Ihr Eure Kinder sehen könnt und dürft - oder wenn es absolut nicht mehr möglich ist, die KRAFT damit umzugehen ohne daran kaputtzugehen.
LG N+S
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| Rückwirkende Abänderung einer Verpflichtungserklärung die gar nicht mehr besteht |
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Geschrieben von: masku - 09-06-2018, 17:12 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (21)
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Liebes Forum,
mich erreichte gestern ein Brief vom JA, der Beistandschaft meines Kindes, in dem folgendes steht:
" Sie werden aufgefordert, eine Abänderung der bestehenden notariellen Unterhaltsverpflichtungserklärung
vom 14.06.2012, URNr.: xxx/yyy des Notars xxx rückwirkend ab dem 01.01.2018 auf 110% des
Mindestunterhaltes der jeweiligen Altersstufe, zu beurkunden".
Folgende Fragen stelle ich mir dazu:
1. Der o.a. Titel vom 14.06.2012 ist am 01.10.2015 ausgelaufen, da es ein statischer Titel war der zeitlich begrenzt war.
Einen Folgetitel wurde von mir nie verlangt, bzw. wurde wohl vom JA vergessen anzufordern.
Wieso schreibt mir die Tante etwas von einer bestehenden Verpflichtungserklärung ?
Der Titel ist ausgelaufen.
2. Kann das JA verlangen, dass ich einen Titel rückwirkend beurkunden lasse?
Da ich seit Januar einen neuen und besser bezahlten Job habe und somit in eine höhere Einkommensgruppe eingestuft werde,
würde ich mich diesen Geiern ja hoffnungslos aussetzen, da sie dann von mir rückwirkend ab Januar 2018 den höheren
Unterhalt einfordern können.
Sehe ich das richtig so?
Meine Vorgehensweise wäre, ich gehe zum Notar und lasse 90% des Unterhaltes über einen Zeitraum von 1 Jahr beurkunden.
Aber nicht rückwirkend.
Da ich noch in der Probezeit bin, weiss ich nicht ob meine Firma mich behalten wird.
Ach ja, woher weiss das Amt das ich einen neuen Job habe?
Mitgeteilt habe ich das jedenfalls nicht.
Wie würden denn die Profis unter Euch hier vorgehen?
Was würdet ihr der Tante vom Amt schreiben?
Vielen Dank für eure hilfreichen Hinweise.
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| Unterhaltszahlung ablehnen |
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Geschrieben von: Arminius - 09-06-2018, 16:47 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hallo Gemeinde,
brauche dringend euer geballtes Fachwissen.
Darf ein Unterhaltsgläubiger in irgendeine Form Unterhaltszahlungen (Ratenzahlungen, Teilzahlungen oder sonst was) ablehnen ?
Hat jemand vielleicht ein Urteil dazu (OLG, BGH)…
Lg
A.
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| Kindesunterhalt |
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Geschrieben von: Klarat - 07-06-2018, 22:13 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Hallo zusammen,
ich bin ganz neu hier und habe eine Frage.
Ich zahle für meine 17-jährige Tochter 394 Euro Kindesunterhalt pro Monat an die Kindesmutter. Nun fordert mich das Jugendamt am, einen Erhebungsbogen auszufüllen. u.a. Warmmiete/Kaltmiete/Quadratmeter Wohnfläche, Fahrtkosten usw.
Fahrtkosten ergeben sich ja aus dem Steuerbescheid, Miete und Wohnfläche gehen m.E. das Jugendamt/Kindesmutter nichts an, oder? Bislang habe ich immer den Steuerbescheid eingereicht und eine eigene Aufstellung (Nettogehalt abzgl. Krankenversicherung/Pflegeversicherung abzgl. Altervorsorge als Selbstständiger).
Was mich auch jedes Mal ärgert, ist, dass die jedes Mal im April anfragen. Als Selbstständiger erhalte ich meinen Steuerbescheid in der Regel erst im Oktober und muss dann auch noch den Gewerbessteuerbescheid abwarten. Hat das Jugendamt/Kindesmutter ein Anrecht, diese Daten vorher zu erhalten?
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| Versorgungsausgleich - Fragebogen über Kinderbetreuung |
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Geschrieben von: Sorino - 06-06-2018, 09:05 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Die Mutter und ich haben von der DRV Formulare zum ausfüllen bekommen, wann wo gearbeitet etc. Nun hat sie aber einen zusätzlichen Zettel erhalten, wo für jedes Kind einzeln gefragt wird ob sie ihn allein erzogen hat und wenn nicht, ob sie es überwiegend erzogen hat. Diesen Zettel hat sie ausgefüllt und ich soll ihn unterschreiben (vermutlich als Bestätigung, dass alles stimmt). Allerdings hat sie angegeben, dass sie die überwiegende der Erziehung gemacht hat bzw. beim zweiten und dritten Kind dass sie sie allein erzogen hat. Ärgerlich, weil es nicht der Vergangenheit enstpricht, ich war maßgeblich bei allen drei beteiligt.
Was hat dieser Fragezettel in sich und warum wurde nur die Mutter gefragt?
Bekommt sie mehr Anteile der Rentenansprüche wenn sie das so angibt? Ich ging bisher davon aus, dass jeder 50% der insgesamt eingezahlten Beiträge bekommt (die überwiegend von mir aufgebaut wurden). Ich meine, würde sie dann mehr als die Hälfte der Gesamt-Beiträge bekommen, wenn die falsche Angabe der Kinderbetreuung durchgeht, und wie viel macht das aus etwa?
Ich frage mich was ich besseres tun könnte, ausser passiv die Unterschrift verweigern..
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