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  Zusammenveranlagung u. wenn die Unterschrift verweigert wird
Geschrieben von: Nappo - 11-10-2017, 17:03 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Da dies ja hier oft schon Thema war und um das auch nicht vorzuenthalten, möchte ich - weil ich gerade einen aktuellen Fall in dieser Hinsicht mal wieder hatte - auf etwas hinweisen:

Es kommt auch auf die Einkünfte des verweigernden Ehegatten an, was zur Folge haben kann, dass man die Zusammenveranlagung auch ohne Unterschrift und Gerichtsverfahrern beantragen darf.

http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/...odule=home

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  Unterhaltshöhe änderbar?
Geschrieben von: Markus Müller - 04-10-2017, 15:33 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo Leute, ich habe heute erstmals ein Schreiben über rückständige Unterhaltszahlungen bekommen, wo ich auch gleichzeitig gebeten wurde mein Einkommen zu entblößen, also mein ALG II. Mehr habe ich nicht. Es handelt sich um eine monatliche Summe von mindestens (steht so da) 175€ die ich zahlen soll und dazu habe ich folgende Fragen:

- im Schreiben steht mindestens 175€. Diese Summe wurde vor meiner Bekanntmachung von ALGII festgesetzt. wenn ich da morgen jetzt hingehe und denen melde, dass ich ALG II beziehe, könnte ich die Summe herabsetzen lassen?

- Wie sind die auf 175€ gekommen, wenn die keine Ahnung haben wie viel Geld ich überhaupt habe? 

- Einen Titel über den Unterhaltsanspruch gibt es nicht, ich habe diesen nicht erfüllt steht da. Was genau bedeutet das für mich?

Danke.

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  Firmengründung?
Geschrieben von: HeinrichH - 04-10-2017, 15:28 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Ich rede hier mal nicht lange um den heißen Brei herum. Wink
Bisher bin ich als Einzelunternehmer tätig. Wenn ich bald in die Unterhaltszahlung gehen werde, stört es mich einfach dass die Schwankungen in den Einkünften immer wieder Thema sein werden und ich auf drei Jahre hinweg in die Vergangenheit alles offen legen muss. Wenn ich hier so lese, und das tue ich wirklich viel, geht es unterhalts-technisch auch eher immer aufwärts anstatt nach unten und es kommen teure Abänderungsklagen auf einen zu.

Ich überlege nun eine GmbH zu eröffnen. Eigentlich lohnt eine GmbH nicht wirklich, wenn ich meinem Steuerberater glauben darf. Aus Imagegründen und Neugeschäften allerdings schon. In meiner Branche hebt man sich positiv mit einer GmbH ab. 
Da ein guter Freund von mir gut geerbt hat, würde er die anfänglichen 12.500€ einlegen und wäre offiziell der alleinige Inhaber. Er würde in sehr guten Jahren entsprechende "Dividende" für sich ausschütten und in Bar weiter geben. Ich denke die Sache ist klar...

Ich wäre der alleinige angestellte Geschäftsführer mit einem entsprechenden Lohn der grob meinem aktuellen Einkommen entspräche. Zu weit will ich dieses Spiel nicht nach unten treiben. Stichwort fiktives Einkommen. 20% für Altersvorsorge die ich aktuell überhaupt nicht betreibe wäre dann auch gleich mit abgegolten und würde den Zahlbetrag dämpfen.
Alle zwei Jahre bekäme der Beistand beim JA dann meine Gehaltsabrechnungen und es wären keine weiteren Fragen offen. Gesteigerte Erwerbsobliegenheit kann ich wohl die kommenden Jahre umgehen, da noch ein zu betreuendes minderjähriges Kind aus früherer Beziehung bei mir lebt. Ohne Partnerin die aufpasst, kann ich einfach weniger Arbeiten als momentan. Das ist nachweisbar und Fakt.

So würde eine annehmbare Summe Unterhalt fließen, es gäbe keine weiteren Fragen, es geht etwas in die Rentenvorsorge und alle wären bedient. 

Problematisch ist der Zeitfaktor. Ich könnte die Beziehung wohl noch etwas laufen lassen, würde aber lieber heute als morgen gehen. Wenn ich nun die GmbH eröffne und nächsten Monat ausziehe wäre es sicherlich ein dummer Angriffspunkt der Gegenseite. Ich könnte auch noch keine Lohnabrechnungen vorweisen und würde sicherlich dann wie jeder Selbstständige berechnet. Wichtig sind mir vor allem die 20-24% die man geltend machen kann, wenn man eine Rentenversicherung vorweist. Dieser Posten soll nicht an die Ex fließen, da leider noch Betreuungsunterhalt (unverheiratet) für 2.5 Jahre fließen würde. Genauer Zahlen habe ich leider erst in einigen Wochen nach einem Termin.

Habt ihr noch Ideen in der Sache? Ich kann in meiner Branche nichts "nebenher" machen. Eine Limited oder UG bringt mir auch nichts.

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  Den eigenen Betreuungsanteil in Scheidungantrag angeben?
Geschrieben von: Sorino - 29-09-2017, 09:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Wir wollen uns einvernehmlich scheiden lassen, über einen Anwalt. Gleichzeitig sind unsere Verhältnisse in letzter Zeit deutlich besser geworden (kein Streit, gute Zusammenarbeit, Kinder geht es sehr gut). Es gibt aber immer noch das Thema Umgang, wo beide ziemlich empfindlich sind. Daher erfordert meine Frage einwenig Fingerspitzengefühl. 

Der Unterhalt wurde vor einiger Zeit über ein Gerichtsferfahren festgesetzt. Den Umgang haben wir über Mediationsgespräche beim JA geregelt. 

Der Anwalt (von mir beauftragt) hat in dem Scheidungantrag folgende Formulierung entworfen:

Herr X und Frau Y üben die elterliche Sorge gemeinsam aus. Die Kinder leben bei der Mutter und zu etwa 38% bei dem Vater.

Ich habe auch zuvor mit der Mutter vereinbart, dass sie den Scheidungantrag liest, bevor er abgeschickt wird, denn nur so würde es mit einem einzigen Anwalt gehen. Nun ist es aber so, dass die Mutter in der Vergangenheit einen nicht zu unterschätzenden Widerstand gegen meinen "hohen" Betreuungsanteil gezeigt hat und auch ablehnend reagiert hat, als dieser schriftlich in dem Vergleich für den Unterhalt fesgehalten werden sollte. 

Dazu vielleicht wichtig: Der Umgang soll nicht als Scheidungsfolgesache im Rahmen der Scheidung behandelt werden, denn das würde das Scheidungsverfahren verkomplizieren und verzögern und auch einen zweiten Anwalt erfordern. Mir wäre daher eine gesonderte gerichtliche Festlegung der aktuellen Betreuungsverhältnisse lieber, aber ob das gelingt ist noch Zukunftsmusik. Ich strebe kein Wechselmodell an, es geht mir nur darum, dass mein Betreuungsanteil besser gesichert ist.

Für mich wäre es daher gut, wenn die Prozente explizit drin stehen, denn ich habe ausser den Gesprächen beim JA keine gerichtliche Sicherung meines Umgangs. Ich befürchte aber, dass wenn der Umgang-Anteil so explizit im Scheidungsantrag drin steht, dass dann die Mutter kontra geben würde. Sie würde sich vermutlich ihren eigenen Anwalt holen und die Sache könnte eskalieren und hässlich werden und die Kriegspfeife wieder ausgraben.

Daher frage ich mich, ob eine Formulierung ohne explizite Angabe der Prozente besser wäre:

Herr X und Frau Y üben die elterliche Sorge gemeinsam aus. Die Kinder leben bei der Mutter und bei dem Vater.

Was würdet ihr in meiner Situation tun? Wie würdet ihr es formulieren?


Es ist mir halt wichtig, dass mein Umgang-Anteil irgendwie explizit angegeben ist, aber auch möchte ich nicht die aktuellen guten Verhältnissen gefährden und einen erneuten Konflikt auslösen. 

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  Auskunft wegen nachehelichem Unterhalt | was schwärzen?
Geschrieben von: Umgangsvereitelung_wasnun - 27-09-2017, 11:47 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (38)

Hallo Ihr Lieben,

zur Zeit kommt sehr wenig von mir hier im Forum ;-) das liegt überwiegend daran, dass ich selbst sehr viel geschäftlich unterwegs bin.
Unsere wenigen "Rest-Fälle" dümpeln vor sich hin oder stehen vor einer Entscheidung.
Fast alle haben wir bisher "gewonnen" wenn man das in Anbetracht der Kindes-Situation, der Eskalationen und Geldverschwendung so sagen kann.

Jetzt steht die Auskunft gegenüber dem FamGer in Sachen nachehelicher Unterhalt an. Das Gericht gibt sich nicht mit der sofortigen Verwirkung OHNE Auskunft der Einkünfte von nokids zufrieden. Die Richterin argumentiert mit Auskunft und DANN Verhandlung.

Der Karrieresprung ist klar usw.

ABER: welche Angaben dürfen wir schwärzen? Was geht die Gegenseite nichts an?

Gerne nehme ich auch einen Link an, zu einem alten Posting von Euch. Habe beim Suchen im Forum zwar viele Infos zum Thema Auskunft gesehen, aber nicht genau die Details der Auskunftspflicht.

DANKE!


Ach ja und noch etwas:

hat Jemand einen Link für mich bezüglich: Festgestellte Verwirkung durch OLG lautet mindestens 30% --> wo steht, dass es sowohl die Höhe als auch die DAUER betrifft?

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  Erwachsenes Kind, alter UHT
Geschrieben von: fragender - 20-09-2017, 12:59 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Kurz die aktuellen Fakten:
Titel besteht durch Gerichtlichen Vergleich für 2 Kinder seit 2014.
Die Abänderungsklage wurde Dez. 2016 eingereicht. Ende Oktober 2017 soll wohl ein Termin zur Änderung erfolgen.

Eines der Kinder ist nun mittlerweile Volljährig geworden. Dieses habe ich schriftlich zu seinem Geburtstag aufgefordert, dass es beim FamG seinen Anteil des bestehenden Titels schriftlich wiederspricht. Optional habe ich die Möglichkeit aufgezeigt, sollte es noch Unterhaltsbedürftig sein, soll es mir seinen Ausbildungsvertrag oder sonstiges zukommen lassen und die Gehaltsabrechnung der Mutter.

Wie schon im Vorfeld vermutet, ist nun die Frist vorbei (14 Tage ab 18´ten Geburtstag), es wurden keine Unterlagen mir zugeschickt.

Frage: kann ich noch ohne Anwalt das Gericht anschreiben, um an die geforderten und benötigten Unterlagen zu kommen oder, muss ich schon in dieser Phase einen Anwalt beauftragen?

Im Grunde, wenn ich es recht verstehe, dann ist ab Volljährigkeit das Kind die Gegenseite und nicht mehr die KM. Somit muss ja dann der / die Richter /in das im Oktober abkoppeln.

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Wink Selbstbehalt bei weiterem Kind (Unterhaltsvorschuss)
Geschrieben von: Hannes - 19-09-2017, 18:08 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo!

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen...Ich habe mit meiner Ex Partnerin 3 Kinder ( 4, 6 und 8 Jahre), da ich trotz Vollzeitstelle keinen Unterhalt zaheln kann, hatte Sie Unterhaltsvorschuss beantragt (habe bisher noch keinen Titel). Nun habe ich vor ein paar Wochen mit meiner neuen Partnerin ein weiteres Kind bekommen und meine Frage ist nun, wie hoch ist jetzt mein Selbstbehalt??? Ich bekomme derzeit 1150 Euro Netto ( 60 Euro Fahrkostenpauschale enthalten), mein Arbeitgeber fragte mich ob er mir jetzt mehr Lohn zahlen kann, oder ob mir das dann abgezogen wird....
Übrigens hatte ich dem Jugendamt nicht mitgeteilt das ich schon längere Zeit mit meiner neuen Partnerin zusammen lebe. Hätte ich dies melden müssen?? Warte schon gute 8 Wochen darauf, das ich Post vom Jugendamt bekomme. Habe denen die Vaterschaftsanerkennung und Geburtsurkunde des Kindes zukommen lassen, aber bisher ungewohnte Stille im Briefkasten....

Bin für jede Hilfe dankbar  Rolleyes

LG Hannes

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  Unangekündigter Schulwechsel 500km entfernt nicht zugestimmt.
Geschrieben von: GesetztUndRealität - 14-09-2017, 20:30 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (43)

Hallo zusammen,
Meine Ex Frau (Aufenthaltsbestimmungsrecht) ist 500Kilometer ohne Ankündigung mit unseren Kindern umgezogen. Da wir beide das Sorgerecht haben und im "Sorgerecht" beinhaltet ist " Das Angelegenheiten für das Kind von erheblichen Bedeutung wie Schulwechsel von beiden Sorgeberechtigten Eltern zugestimmt werden muss.

Soweit so gut. Nun hat mich die Schule angerufen (Das Jugendamt hat meine Nummer gegeben) und mich gefragt ob ich einverstanden sei mit der Schulanmeldung. Anmeldung nicht zugestimmt! Ich wurde darauf hingwiesen von der Rektorin das Schulpflicht besteht, ich stimmte Ihr zu und sagte" ja, die sollten unbedingt wieder in Ihrer vertrauten Umgebung mit Ihren Freunden zur Schule gehen, das sehe ich auch so.... Auserdem haben die Kinder in Ihrer Umgebung mich, ihren Vater, Ihre Halbschwester, Oma und Opa die Sie sehr lieben und .....

Was passiert aber nun? Was kommt auf mich zu? Habe keine Erfahrung damit und würde gerne antworten haben von leuten die diese Situation schon gelebt haben. Das Jugendamt ermittelt wegen " Kindesentzug" und hat gemeint eventuell könnte ich auch klagen. Jedoch bin ich meimer Meinung nach nicht im Zugzwang sondern die Mutter weil Schulpflicht in D besteht.... Sehr Wahrscheinlich wird Sie nun mich verklagen damit Sie dort zur Schule gehen aber das sind gerade nur Vermutungen. ... Ich bräuchte Erfahrungen die jemand erlebt hatte, positive wie auch negative. Gibt es hier jemanden der mir da schon vorraus ist?

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  zurücknahme der Einwilligung.
Geschrieben von: Bckstn - 13-09-2017, 15:09 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hallo Forum,
ich weiß ich schreibe selten meinen Senf dazu, lese aber regelmäßig mit.
Leider ist das kühle Klima bei mir nun unterkühlt, ja man kann sagen es ist auf Ötzi Level...
Mutti und ich kommunizieren nur via SMS und 2-3 Wörter bei Kindsübergabe.
Nun benötige ich bitte mal Rat von euch.
Setember/Oktober 2016 wollte KM eine Asperger-Syndrom Diagnostik. Nachdem die KM mir ihre Gründe mitteilte, willigte ich ein.
Da ich es in die Wege leite sollte, machte ich es (immerhin mehr Zeit mit dem Kind Big Grin ).
Ich rief an und setze das Kind auf die Warteliste
Mai 2017 bekam ich einen Anruf zwecks Termin.
Juni 2017 Erstgespräch und Erklärung ablauf.
Juli - Setember 2017 Sitzungen zur Testung des Kindes.
Da jetzt ein Eltern-Interview mit beiden Eltern geleichzeitig statt finden sollte, und KM nicht mehr als 3 Wörter mit mir reden kann ohne Hysterisch zuwerden, drängte sie den Arzt es Aufzusplitten. Sie erfand einen Grund und schaltete darüber das Jugendamt ein.
Ihr Termin 13-14:30 Uhr, meiner 15-16:30 Uhr.
Um 15 Uhr war ich da, die KM war noch im Gespräch bis 16 Uhr. Daraufhin cancelte ich den Termin weil es an dem Tag nichts wurde.
Neuer Interview-Termin mit mir und das Abschlussgespräch Termin wurde dann vereinbart, mit anderen Worten wir sind auf der Zielgeraden...
Heute bekam ich einen Anruf des Arztes das die KM die Einwilligung zur Diagnostik, schriftlich via Mail, zurückzog. Aur meine bitten mir die zukommen zulassen, fasselte er was von Briefgeheimnis und legte auf.
Ich schrieb ihr und im CC dem JA, das ich eine Begründung für ihr verhalten habe. So wie ich sie kenne wird sie nicht antworten.
Da wie erwähnt die Diagnostik fast durch ist, was kann ich machen damit es weiter geht?

lieben Dank für die mühe

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  Umgangsregelung nach Scheidung. Klagemuster im Detail.
Geschrieben von: knochenkarl - 08-09-2017, 17:58 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Moin.
Wir sind nach mehrjährigem Trennungskrampf geschieden und die Scheidungsfolgenvereinbarung, ist auch von Familienrichterin durchgewunken worden. Umgang wurde darin einvernehmlich, nicht behandelt. Nächster Schritt.
Da der Umgang mit den 3 Kindern, von KM nachhaltig torpediert wird, bla, bla, bla, möchte ich nun das Rad Umgangsregelung nach Scheidung, als eigenes Verfahren, drehen. TrennungsFAQ, habe ich verinnerlicht und meine Anwälte, ebenso nachhaltig entsorgt.
Gibt es ein Antragstemplate, welches die Minenfelder im Umgangsverfahren berücksichtigt?
Ich erstellle es auch gerne selber, aber doppelte Arbeit, ist doppelte Arbeit.
Bin weiterhin unbescholtener Jäger und Vater und von allen Falschbeschuldigungen, freigesprochen. Gegenangriff, spare ich mir auf. Bin Preusse.

Es geht mir zur Zeit, ausschließlich um eine belastbare, verlässliche und nachhaltig, durchsetzbare Umgangsregelung.

Warum?

Sie hält sich null an Absprachen und ich will die Hexe brennen oder suizidiert sehen. Schon wegen dem Kindeswohle.

Gerne strenge ich Musterprozess an, wobei mir natürlich klar ist, das es den nicht gibt.

Suche halt ein Template, welches die Standardfallstricke berücksichtigt, oder baue es gerne mit Unterstützung auf.

Gibt es Hilfe, wer macht mit?

Verlauf, wird gerne hier gepostet. Geld? Vergesst es, darum geht es nicht.

Ratschläge, Hinweise, Interesse?


PS: Bin im MM gesperrt. Selber schuld. War zu deutlich und habe Forenregeln umschifft. Soll mir hier nicht noch mal passieren. Das ist eine Ansage. Bin halt sehr deutlich. Warnungen, nehme ich gerne an.

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