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| ausbildungskosten/schulkosten für volljährige tochter |
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Geschrieben von: EsGehtNurUmKohle - 27-07-2017, 10:43 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (14)
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hallo liebe gemeinde,
ich hab mal ne frage zu ausbildungskosten bei meiner 19j. tochter (lebt bei der mutter), die ab september eine ausbildung zur physiotherapeutin mit eigenem hausstand beginnt.
in den letzten zwei jahren gab es kaum noch ein rankommen an meine tochter. die gründe hierfür kann ich nur erahnen.
ein mix aus.... pubertät, negativer einfluss seitens der mutter und meine eigene situation. bin seit ca. 1o jahren frührenter.
meine gesundheit ist äusserst instabil. bin halt der loser papa... (kam aus ihrem munde... nicht nur einmal... leider)
nachdem sie ihr abi hatte, ging es erstmal auf weltreise. sie brauchte zeit um sich zu orientieren (konnte ich nur unterstützen, da sie einfach nicht wusste, was sie nach dem abi machen sollte). anfang mai kehrte sie zurück und teilte mir ihre gedanken, wie ihre vorstellungen bzgl. studium/ausbildung sind, mit.
sie spielte mit dem gedanken eine ausbildung zur physiotherapeutin zu beginnen, da sie aufgrund ihres mittelguten/schlechten abi ihre angedachten studiengänge nicht belegen konnte.
auch andere optionen weckten ihr interesse. wie z.b. ein weiteres jahr an einem sozialen projekt teilzunehmen, da sie von der ausbildung zur physiotherapeutin nicht wirklich zu 100% überzeugt war.
leider gab es in den letzten monaten nur spärlich infos wie es weitergehen soll. vor drei wochen bei einer meiner erneuten anfragen und sie da....
ist schon alles fix..... neue stadt/whg/ausbildungsplatz etc..... hat sie alles mit der mutter ausgekaspert...... es ging nur noch um den unterhalt.....
wie soll ich das jetzt formulieren....
ich wünsche meiner tochter nur das beste... ABER..
oder
juhuu... sie hat einen ausbildungsplatz... ABER....
kurz um.... die zusätzlichen ca. 120 € (mein anteil für die schulkosten) belasten mich sehr.
ich schäme mich, das schreiben zu müssen!!!! es geht nicht anders...
leider muss ich fragen, inwieweit ich alles finanzielle, ohne vorherige mitsprache, mittragen muss.
tja.. das wars schon...
liebe grüsse
jan
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| Volljährige Tochter |
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Geschrieben von: Flusen - 26-07-2017, 11:37 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (112)
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Hallo liebes Forum,
lese hier schon länger mit und habe nun auch mal eine Frage.Zum Anliegen:meine Tochter ist Im Mai 18 Jahre alt geworden und ich hatte einen bis zur Volljährigkeit befristeten Titel.Ende April hatte ich Post von Beistandschaft bekommen mit Aufforderung meine letzten 12 Gehaltsabrechnungen abzugeben was ich auch getan habe.Durch meinen Anwalt habe ich dann aufgefordert ihrerseits mir Unterlagen ihrer Tätigkeit(sie besucht eine Berufsfachschule 2 Jahre lang wobei das erste Jahr vorbei ist,und ist dann technische Gestaltungsassistentin.)sowie Gehaltsnachweise der KM mir zukommen zu lassen.Bekommen habe ich eine abgelaufene Schulbescheinigung sowie 3 Gehaltszettel der KM über 400 Euro.Daraufhin ist erstmal gar nix mehr passiert bis KM bemerkt hat das ich im Juni keinen KU mehr überwiesen habe weil Titel ja abgelaufen ist.Umgehendst bekam ich eine Berechnung von der Beistandschaft wonach ich nach bereinigtem Netto 1987Euro zur Verfügung habe und somit 335Euro zu zahlen hätte.(zahle noch für meinen 15jährigen Sohn 365Euro tituliert.)Daraufhin habe ich durch meinen Anwalt mitteilen lassen das ich da so nicht mit beinverstanden bin,da mir die Unterlagen der KM nicht ausreichend erscheinen,sie lebt von Ehemann Nummer 2 getrennt und könnte ja auch Unterhalt von ihm bekommen was sie natürlich verneint.
Auch habe ich mitgeteilt das sie vorrangig SchülerBAfÖG beantragen muss.Habe aufgrund der fehlenden Schriftstücke angeboten 200 Euro pauschal für 1 Jahr zu bezahlen was jetzt abgelehnt wurde.Meine liebe Tochter teilte mir in einem Telefonat mit das sie mich dann eben verklagen würde.
Dazu noch ergänzend meint die Beistandschaft sie wäre priviligiert,mein Anwalt teilte mir mit er hätte einen ähnlichen Fall gehabt wo das Kind die gleiche Schule besucht hat und der Richter entschieden hat das Kind wäre eben nicht priviligiert(war halt leider nur ein anderes AG und nicht das mit dem ich es zu tun hätte).
Meine Frage wäre jetzt lasse ich es drauf ankommen oder zahle ich das geforderte?
Das Problem dabei ist verliere ich das Ding wenn es zum äussersten kommt kostet mich das ne Stange Geld,andersrum will ich aber auch nicht akzeptieren das die beiden mit so wenig Infos ihrerseits davonkommen.
Für Tipps Meinungen Anregungen wäre ich sehr dankbar.
LG Flusen
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| Auto im Ausland |
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Geschrieben von: Miu - 22-07-2017, 22:05 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Wenn Auto in Deutschland mit Saisonkennzeichen angemeldet ist, fährt mit ins Außerhalb EU und kommt nicht mehr.
Versicherung, Steuern in DE sind bezahlt.
Gibts in DE Probleme damit ?
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| Unterhaltsklage abwehren? |
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Geschrieben von: Maestro - 18-07-2017, 10:16 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Hallo zusammen,
folgender Ablauf:
- Exen Anwältin berechnet auf Basis meiner Gehaltsnachweise Unterhalt grottenfalsch und fordert auf zur Zahlung (März)
- mein Anwalt teilt der Gegenseite mit, dass hier noch Abzugsposten eingerechnet werden müssen, bevor eine Zahlung erfolgen kann
- Exen Anwältin meldet OK, aber zugleich letztmalige Aufforderung zur Ehegattenunterhaltsbegleichung bis zum Termin X (April)
- ohne dass eine erneute korrigierte Unterhaltsberechnung aufgestellt wurde, wurde ich auf Unterhalt verklagt
Wie verrückt ist das? Man will Geld von mir, kann nicht sagen wieviel genau und fordert vorsorglich einfach mal ein paar Hundert Euro mehr?!
- Fehler Nr. 1 der gegnerischen Rechtsanwältin: Sie hat den geforderten UH nie korrekt berechnet. Erst nach 2 weiteren Rechenrunden hat dies mein Anwalt bewerkstelligt.
- Fehler Nr. 2: Sie hat den Streitwert zu hoch angesetzt, nämlich 12x den viel zu hoch berechneten Ehegattenunterhalt plus 12x vollen Kindesunterhalt (obwohl Mindestunterhalt immer pünktlich geflossen ist, d.h. eigentlich müsste die Differenz angesetzt werden)
- Fehler Nr. 3: Es wurde Verhandlungsbereitschaft über die Höhe des Unterhalts von der Gegenseite signalisiert und in Folge ein Mediationstermin veranstaltet, der ordentlich Honorarkosten erzeugte. Dort kam aber von der Gegenseite nichts. Mein Angebot wurde selbst nach einmaliger Erhöhung jedesmal als zu niedrig ausgeschlagen.
- Jetzt will die Exe doch vor Gericht wegen des Unterhalts, was meines Erachtens Blödsinn ist, weil damit die Mediation völlig für die Katz war. Schikane? Rache? Dummheit?
Ich meine, die Exe hat doch selbst auch für die Mediation ordentlich abgedrückt, wieso jetzt die kommentarlose Kehrtwende?
Klar ist: Vor Gericht mache ich keinen Stich, die Richterin wird natürlich streng nach Formel den vollen Unterhalt zzgl. 5% Verzugszinsen festsetzen.
Kann ich aufgrund der Schlampereien der Anwältin und der wirren Signalsetzungen der Gegenseite
a) die Prozesskosten drücken
b) die Kosten des Verfahrens anteilig auf die Gegenseite verlagern
???
Streng genommen, müsste die gegnerische Anwältin für einen Teil der Prozesskosten geradestehen, da sie zu meinem Schaden extrem schlampig und unsauber gearbeitet hat.
Und zuletzt: Bei Unterhaltsverfahren herrscht Anwaltspflicht.
Was ist strategisch klüger:
1) Dort gar nicht erscheinen,
2) dort ohne Anwalt als Zuschauer erscheinen,
3) dort mit regulärem Anwalt erscheinen oder
4) dort erscheinen mit einem günstigen 0-8-15-Anwalt?
Ich meine, wenn der Ausgang eh klar ist, was soll der Anwalt da noch groß reißen. Sitzt drin und kassiert halt mit und hört sich das Gesabber von den geisteskranken Tanten an.
Grüße
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| Die Klapsendoc-Strategie |
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Geschrieben von: Maestro - 18-07-2017, 09:59 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (48)
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Hallo zusammen,
auch auf die Gefahr hin, dass einige hier, die mit Elefantengehirn herumlaufen, wieder auf mich einhacken, ich stochere immer noch im Nebel, mache mir falsche Hoffnung und lese zu wenig usw. ... das weiß ich alles schon selber
Könnt Ihr bitte ein paar Tipps posten, wie man vorgeht, um den Psychater dazu zu bewegen, einem irgendetwas Handfestes, Gerichtsverwertbares auszustellen, das man als Defensivwaffe und Abwehrschild gegen die geisteskranken, bösartigen, klagewütigen Exen-Monster einsetzen kann?
War beim Psychater vor einigen Wochen, er hat mir einen Rehaantrag mitgegeben.
Ist der Nachweis einer Reha schon etwas das den Richter wenigstens geringfügig interessiert? Evtl. in der Reha dort einen Arzt finden, der einem was schreibt?
Das fiese an der Bekloppten-Nummer: Ist man erst mal bekloppt gestempelt, könnte der Umgang eingeschränkt oder verweigert werden und... einem auch andere Lizenzen entzogen werden, wie z.B. ein Waffenschein o.ä.
Auswandern werde ich wohl nicht übers bringen, wegen Junior.
Damit wäre ich zwar finanziell gerettet, aber würde nicht weniger schwer leiden, weil mir mein Kind fehlt.
Würde mir die Exe das Kind ganz entziehen, wäre die Fahrrichtung kristallklar, aber beim Umgang geht wenigstens etwas.
Ganz fiese Zwickmühle!
Danke Euch!
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| Steuererklärung 2016 |
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Geschrieben von: nixon - 16-07-2017, 02:27 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (16)
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Hi!
Ich bin neu hier im Forum und habe ein paar Fragen zu meiner Situation:
Das Finanzamt fordert mich und meine Frau zur Abgabe der Steuererklärung 2016 auf. Es wurde die Frist gesetzt, die habe ich sogar extra verlängert, da die erste Frist unrealistisch war.
Die Steuererklärung wollte ich noch im Monat Mai machen, unglücklicherweise ist meiner Frau genau in diesem Monat ausgezogen.
So wie ich das verstehe, kann meine Frau sich weigern und die Steuererklärung mit getrennter Veranlagung abgeben. Dies bedeutet für mich ein Problem, da ich in der III Klasse bin...
Nach meiner Berechnung muss ich dann bis zu 2.800€ an das Finanzamt zurückzahlen. Die gegnerische Seite ist dann auf Gewinnerseite...
Mich interessieren die Fragen, wie kann ich meine Frau dazu bewegen, die Steuererklärung mit Zusammenveranlagung zu machen? Wenn sie sich weigert, was kann ich tun? VIelleicht klagen?
Wenn der Klageweg schwierig ist, besteht die Möglichkeit diese Schulden gegenüber dem Finanzamt, als Schulden verrechnen zu lassen?
(Ich zahle seit 2 Monaten Unterhalsvorschuss, zusätzlich wollte das Jobcenter, dass ich auch da etwas zahle, da meine Frau jetzt aufstockende Leistungen nach SGB II beantragt hat. Bis jetzt kam keine Berechnung vom JC...)
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| Gesteigerte Erwerbsobliegenheit |
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Geschrieben von: i-wahn - 12-07-2017, 09:14 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (26)
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Hallo zusammen,
bin gerade arbeitslos geworden. Da ich schon etwas älter bin, denke ich darüber nach, mir die letzten Jahre bis zur Rente das Arbeiten ganz zu sparen. Finanziell kann ich das hinbekommen, muss mich dann aber schon deutlich einschränken. Das gilt natürlich auch für den Unterhalt. Aktuell Stufe 10 DDT. Nun argumentiert das JA natürlich mit meiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit und erwartet 20 Bewerbungen pro Monat. Kann ich denen freundlich ins Gesicht lachen, die Forderung ignorieren und einfach den Mindestunterhalt bezahlen? Titel ist zum Ende des Jahres befristet. Würde dann einfach umstellen. Habe aber wirklich keine Lust 20 Bewerbungen pro Monat zu schreiben.
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| Frage zur Einkommensauskunft |
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Geschrieben von: Aufstieg - 11-07-2017, 21:28 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hallo,
ich hatte Herbst 2016 einen Gerichtstermin, wegen durch das JA gezahlten UHV. Ich musste da komplett die Hosen runter lassen (Auskunft zu meinem Einkommen)
Jugendamt hat mich verklagt.
Jetzt soll ich wieder Auskuft erteilen zu meinem Einkommen. Das Jobcenter hat angefragt, weil Junior Geld vom JC bekommt.
Bin ich verpflichtet jetzt schon wieder Einkommensauskunft zu erteilen? (die zwei Jahresfrist ist ja noch nicht vorbei) Oder hat das JC einen eigenen Auskunftsanspruch?
Gruss
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| Titel |
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Geschrieben von: Pfanne - 11-07-2017, 16:06 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Hallo,
bei mir ist es noch nicht so weit, dass ich den KU Titel unterschreiben muss, möchte aber gerne rechtzeitig ein paar Fragen klären:
- Der Beispiel-Titel unter TFAQ-Downloads ist sehr knapp gehalten. Würdet ihr außer der Begrenzung auf 2 Jahre noch was anderes miteinbringen?
- Was passiert, wenn der Titel alle 2 Jahre verlängert wird, aber Papi irgendwann in einem nicht-EU Land ist, das auf hiesige rechtsbeugende Gesetze pfeift (Thema Pass ist kein Problem)? Wird mir dann ein Titel in meiner Abwesenheit aufgebrummt? Kann ich dann Probleme kriegen, wenn ich Jahre später zu Besuch wieder hierher komme?
Wie immer entschuldige ich mich für die nebulöse Formulierung. Ihr wisst ja, der Feind liest mit.
Danke vorab!
Gruß
Pfanne
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