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| KInd von anderem Mann -Unterhalt ? |
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Geschrieben von: isch1000 - 18-05-2015, 20:30 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Hallo, das ist jetzt erst einmal eine theoretische Frage. Wäre super, wenn Ihr mir trotzdem helft.
Sie verheiratet bekommt einen Kind . Er (also Ihr "Ehemann") weiß, dass er niemals der Vater sein kann.
Nun wird er wahrscheinlich die Scheidung beantragen usw, das Kind NICHT als seines anerkennen.
Aber was ist, wenn die Frau den Namen des tatsächlichen Vaters nicht preisgibt oder der Nebenbuhler blank ist.
Arbeiten gehen kann Sie ja die nächsten 20 Jahre nicht wegen des Kindes...
Wie kann sich der Ehemann gegen Unterhaltsforderungen der Frau bzw. auch des Kindes schützen ?
LG
isch
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| Diskussion zu: Stellt euch vor es ist Krieg und keiner geht hin |
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Geschrieben von: Petrus - 18-05-2015, 19:36 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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DIskussion zu http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...?tid=10248
(18-05-2015, 18:49)MatrixPower schrieb: KM hat ne komische Anzeige Inseriert. Sicher, dass sie das war ? War die Anzeige nur komisch oder hat sie Regeln/Gesetze verletzt?
(18-05-2015, 18:49)MatrixPower schrieb: Tatsächlich rufen mich die letzen Tagen, irgend welche Leute an und wollen Steine von mir, da Sie zu verschenken sind. Kommt einem nach dem letzten Post irgendwie bekannt vor.
(18-05-2015, 18:49)MatrixPower schrieb: Bald wird Ihr schöne neue Auto getunt.  Darunter kann man vieles verstehen. Es ist aber dringend davon abzuraten, irgendetwas zu machen, was die Situation weiter eskaliert oder einen selber der Verfolgung durch Behörden aussetzt. Eine zivile Auseinandersetzung kann dann schnell mal mit erheblichen Problemen enden, die nicht mehr zu beseitigen sind und einem die Zukunft wirklich nachhaltig versauen.
Grundsätzlich sollte man immer die Etikette wahren und bei der Wahl angemessener Mittel bleiben - auch dann, wenn die Gegenseite jede Schwelle überschreitet.
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| Dringende Hilfe in Thailand |
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Geschrieben von: heinz1966 - 17-05-2015, 17:17 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (45)
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Hallo
ich bin jetzt seit fast 9 Monaten in Thailand. Letzte Woche wurde mir eine Tasche gestohlen in der sich auch mein Reisepass befand. Daraufhin habe ich die deutsche Botschaft in Bangkok kontaktiert. Die meinten ich solle den Verlust bei der Thai Polizei melden und mit dem schreiben auf die Botschaft. Wenn ich ne Kopie habe solle ich die auch mitbringen. Ein vorläufiger Reisepass koenne gleich ausgestellt werden. Ein neuer Pass würde ca. 8 Wochen dauern.Gesagt getan. Alle Unterlagen mitgebracht. Dann meinte die Mitarbeiterin, dass man mir keinen Pass ausstellen kann da eine Aufenthaltsermittlung im Bundeszentralregister vorliegt. Es ginge da wohl um Unterhaltsleistungen. Und da müsse sie erst mal mit der Staatsanwaltschaft abklären ob da ein Reisepass ausgestellt werden darf. Ich hab daraufhin gesagt wenn da doch eine Aufenthaltsermittlung läuft dann will man ja meine Adresse wissen. Sie solle zur Kentniss nehmen dass ich in Thailand lebe und damit hat sich die Sache und solle mir meinen Reisepass ausstellen. Daraufhin meinte sie. SO EINFACH WIE SIE SICH DAS VORSTELLEN GEHT DAS NICHT!!. Habe gesagt wenn ich jetzt zurueckfliege nach deutschland wird mich ein beamter auch nach meiner Anschrift am flughafen fragen und da werde ich dann auch thailand angeben und dann kommt das gleiche raus. Nur dass ich extra flugkosten bezahlen muss. Die mitarbeiterin der botschaft liess sich aber nicht darauf ein und meinte das muss erst mal abgeklärt werden. Ich hab gefragt wie soll ich mich denn jetzt bei einer Kontrolle in Thailand ausweisen? Sie meinte da koenne sie mir jetzt auch nicht weiterhelfen.
Ich bin echt verzweifelt und wollte wissen ob jemand denn schon mal in der situation war und wie ich nun am besten vorgehen soll? Es gibt ja kein Urteil garnix sondern nur ne Aufenthaltsermittlung also ne anschrift damit die mir wohl irgendwas zustellen koennen.
Was soll ich nun tun? jemand rat?
PS: Sollte meine Handynummer hinterlassen. Man würde sich dann melden wenn man die sache mit der staatsanwaltschaft abgeklärt habe.
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| Umgangsregelung ändern |
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Geschrieben von: Zala - 17-05-2015, 15:29 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Mein Kleiner ist jetzt 12 Jahre alt geworden. Jetzt habe ich vor die Umgangsregelung zu ändern. Was bei der Entfernung nicht ganz so einfach sein wird.
Meine Idee
Mein Sohn wird am Wohnort der KM in einen Zug gesetzt und fährt alleine zu mir. Ich hole ihn dann am Bahnhof bei mir ab. Rückfahrt das gleiche. Eine Direktverbindung sollte es schon sein. Auch eine Eingewöhnungsphase stelle ich mir vor.
Die 2 Wochenendregelung erweitern so das er sich selber aussuchen kann ob er noch zusätzliche Wochenende bei mir verbringen möchte. Jedes zweite Wochenende möchte ich aber als Minimum behalten.
Meine Frage
Wie Formuliere ich es so das die KM den willen des Kindes zu respektieren hat? Ich möchte ihr möglichst kein Spielraum lassen.
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| Ladung zum Gerichtstermin |
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Geschrieben von: Gifhorn - 13-05-2015, 22:20 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (35)
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Hallo
Ich bin Antragssteller für ein Vermittlungsverfahren zum Umgang.
Mein Verfahrensbevollmächtigter hat im Antrag reingeschrieben das er in Urlaub geht.
Heute kommt das Schreiben vom Gericht das das Verfahren genau in dieser Urlaubszeit statt
finden soll. Was soll ich jetzt da tun?
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| Diskussion zu "Stellt euch vor es ist Krieg und keiner geht hin" |
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Geschrieben von: p__ - 13-05-2015, 09:03 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (23)
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Diskussion zu http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...?tid=10248
Die grössten Fehler macht man ganz am Anfang bei der Trennung, so auch bei dir. Mach jetzt nicht noch mehr Fehler. Du hast Dinge geschildert, die strafrechtlich eindeutig relevant sind. Um dich zu schützen hat das der Mod korrigiert. Volle Anonymität kann keiner garantieren, verlasse dich nicht darauf, dass nichts auffliegt!
Die kleinen Racheaktionen nutzen auch nichts. Später wirst du feststellen, dass sich für sich eigentlich nichts geändert hat, alle Problemkerne weiter wühlen. Die Ziele deiner Aktionen ahnen, woher es kommt und sehen das als Beweis, dich als gefährlichen Defizitvater zu sehen.
Am meisten bewirkt man etwas mit Geld. Koste die Geld. Lies mal http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=5168
Hast du gemeinsames Sorgerecht, wie finanzierst du die Fahrten zum Umgang?
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| OLG DD, Familiensenat |
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Geschrieben von: Surajin - 12-05-2015, 20:45 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Hallo, ich hatte hier bereits einmal gepostet.
Vielleicht ist das der falsche Thread, aber hat jemand Erfahrungen mit dem OLG Düsseldorf, speziell 9. Familiensenat?
Laut http://www.vaeternotruf.de/oberlandesger...eldorf.htm sind dort folgende Richter/innen zuständig:
Reinhart Schulz
Jutta Frechen
Boris Meyer
Geht mir prinzipiell um die Einschätzung der Kideswohlorientiertheit, ob der Senat sehr Strukturkonservativ, oder engaiert in der Aufklärung ist.
Bei Erfahrungen kann man mich auch per PN kontaktieren.
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| Wie Einkommen ohne Probleme senken ? |
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Geschrieben von: Bruno - 08-05-2015, 00:01 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (29)
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Wer hat kreative Ideen, wie man sein Einkommen senken kann ohne das das irgend wie angreifbar ist ?
Nicht das einem dann unterstellt wird man hätte da mutwillig dran gedreht und einem wird dann wohlmöglich noch ein fiktives Einkommen unterstellt.
Beispiel:
- beim Chef betteln einem keine Gehaltserhöhung zu geben
- eine Änderungskündigung an regen
- im Nebel nach dem nächsten Stauende auf der Autobahn ausschau halten
...
Am besten wären wasserfeste Begründungen für die Reduzierung der Stundenzahl.
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| Sind Erlöse aus Verkäufen für Unterhalt relevant ? |
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Geschrieben von: Bruno - 04-05-2015, 00:25 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Hallo,
gegeben:
- modifizierte Zugewinngemeinschaft bzw. Gütertrennung ( also kein Ausgleich von Zugewinn )
- der Scheidungswillige will sowohl während der Trennungszeit oder wahlweise nach der Scheidung alles verkaufen was er nicht mehr benötigt und was sowieso nur rum steht ( z.B. den zweit und dritt Fernseher, alle nicht mehr benötigten Möbel, Radios, Bücher, CD Sammlung, Fahrräder, Autos, Briefmarkensammlung und was sonst alles nicht wirklich benötigt wird und blos rum steht )
gesucht:
Ich frage mich im Moment, ob Erlöse aus privaten Verkäufen für die Bemessung des Trennungsunterhalts, Kindesunterhalts oder den nachehelichen Unterhalt relevant sind. Wenn dem so sein sollte müsste man diese ja quasi lieber verschenken oder entsorgen.
Ist das ein Problem wenn man Erlöse aus hunderten 321 Verkäufen eigener gebrauchter unterschiedlicher persönlicher Artikel über das Konto laufen lassen hat. Aus der Sicht des FA wäre es wohl bis zu 800 € pro Jahr zumindestens erst einmal steuerlich nicht relevant.
Gruß
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| Beschluss KG Berlin: Umgangsbeschluss bedeutet Kontaktverbot ausserhalb der Umgangsze |
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Geschrieben von: Fin - 28-04-2015, 21:40 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Hallo zusammen,
ich habe von meiner Ex eine E-Mail bekommen, in der sie mich auffordert, mich an die Umgangsregelung zu halten - und dabei auf folgenden Beschluss verweist:
http://www.jugendaemter.com/darf-man-sei...taktieren/
Dort wird ausgeführt:
"Zwar hatte der Vater Recht, dass eine Umgangsregelung zum regelmäßigen Kontakt mit dem Kind berechtigt,( ...). Im Umkehrschluss muss ein Umgangsberechtigter aber auf Kontaktaufnahme außerhalb der Umgangszeiten verzichten. Anderes wäre nur möglich, wenn der betreuende Elternteil die "Eigenmächtigkeiten" des früheren Partners duldet. Grund für die "Kontaktsperre" außerhalb der Umgangszeiten ist vor allem das Kindeswohl - das Kind soll sich auf geregelte Umgangstermine einstellen und vorbereiten können und nicht jederzeit und unerwartet mit dem Umgangsberechtigten konfrontiert werden."
Mit einer Situation, wie sie im dort beschriebene Fall dargestellt wird -also mit einem Vater, der im Beisein des Kindes über die Mutter schimpft- könnte man ein Kontaktverbot ausserhalb der Umgangszeiten möglicherweise begründen. Allerdings scheint das Kammergericht davon auszugehen, dass ein Umgangsbeschluss grundsätzlich ein Kontaktverbot ausserhalb der Umgangszeiten bedeuten würde.
Das kenne ich bislang genau andersrum: Nämlich, dass ein Umgangsbeschluss gerade kein Kontaktverbot ausserhalb von Umgangszeiten bedeutet.
Gibt hier im Forum schon einen Thread von mir darüber. Vor etwa einem Jahr hatte meine Ex den Kindergarten angewiesen, Kontakte zwischen unserem Sohn und mir ausserhalb der Umgangszeiten zu verhindern. Konkret, indem der Kindergarten mich aus der Einrichtung verweist, falls ich beispielsweise am St. Martinszug oder an Ausflügen teilnehmen wollte, zu denen alle anderen Eltern eingeladen sind.
Begründen wollte sie das mit dem Umgangsbeschluss. Der regelt die Zeiten, in denen unser Sohn mich sehen darf. Von Kontaktverboten steht da zwar nix - die Leiterin des Kindergartens hat sich aber darauf eingelassen, nach den Wünschen meiner Ex zu handeln.
Damals hab ich mit verschiedenen Stellen gesprochen, wie z.b. Erziehungsberatungstellen, Vätergruppen, Landesjugendamt, der Juristiziarin des Trägers usw. - und der einhellige Tenor war, dass ein Umgangsbeschluss kein Kontaktverbot ausserhalb der Umgangszeiten bedeutet. Der Kindergarten musste damals seine Positionierung verändern.
Nun gehts wieder los. Akutell scheint meine Ex darauf abzuzielen, wieder mal die gewohnten Telefonate zwischen unserem Sohn und mir zu verhindern. Die Telefonate gibts seit Jahren und er hat dafür ein eigenes Handy - oder er nutzt das Handy meiner Ex. Seit ihrer E-Mail ist sein Handy aus und ihr Handy nicht erreichbar. Bitte ich sie, unseren Sohn beim telefonieren zu unterstützen, antwortet sie, heute wäre kein Umgang.
Wie schaut es denn mit den Hintergründen aus. Kennt jemand andere Beschlüsse, die auf Kontakte ausserhalb der Umgangszeiten eingehen? Oder gibt es andere grundsätzliche Regeln dazu?
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