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  Arbeitsaufnahme, persönlich
Geschrieben von: JonDon - 16-04-2015, 11:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

....

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  Berechnung Ehegatten"unterhalt" (obwohl Kinder beim Vater)
Geschrieben von: isch1000 - 14-04-2015, 20:46 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (22)

Hallo,

bitte um Rat in folgendem Fall. Bundesland NRW. Es handelt sich um einen wirklichen Fall und ich habe den Eindruck, dass
das Jobcenter hier dem Kindesvater übel mitspielen will.

Bitte euch Experten um Ratschläge, Tipps und Berechnungen.

Ehepaar mit 2 Kindern, Kinder (5 und 7). Die Eltern leben getrennt, die Scheidung ist noch nicht beantragt. Der Vater ist knapp 30 Jahre
und arbeitet Vollzeit.

Gehalt : Netto: ca. 1552 Euro + Kindergeld

Der Vater hat das alleinige Sorgerecht (die Frau hat das abgegeben). Die Frau ist krank (u. a. magersüchtig, depressiv); ob Sie über ausreichende
Nachweise verfügt, dass Sie wirklich nicht mehr arbeiten kann ist nicht bekannt...
(Kann man auch über diese Schiene Druck machen ?)

Der Vater erhielt nun folgendem Brief vom Jobcenter:



"Unterhalt für Ihre getrennt lebende Ehefrau …(Die Frau ist 30 Jahre)



Ihre getrennte lebende Ehefrau (..) erhält erhält nach wie vor Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2.


Über die fortwährende Hilfegewährung wurden Sie mit dem schreiben vom 09.02.15
unterrichtet.


Gem. Par. 1613 BGB besteht die Verpflichtung zur Zahlung von Trennungsunterhalt.


Anhand der mir vorliegenden Unterlagen habe ich eine Unterhaltsberechnung vorgenommen,
die Sie als Anlage erhalten.


Danach sind Sie in der Lage Ehegattenunterhalt von monatlich 218 Euro zu zahlen.



Da Ihre Kinder bei Ihnen leben, übernehmen Sie den Betreuungsunterhalt und sind zunächst zum Barunterhalt nicht verpflichtet.


Dadurch dass Ihre getrennt lebende Ehefrau nicht in der Lage ist, Kindesunterhalt zu zahlen,
müssen Sie die Ausfallleistungen übernehmen.


Vorrangig ist jedoch die In Anspruchsname von Unterhaltsvorschussleistungen die das Jugendamt..
gewährt...
(Anmerkungen: wurden diesen Monat beantragt),sodass Sie nur noch für den ungedeckten Betrag von 92 € pro Kind aufkommen müssen.)


Ich empfehle Ihnen daher unverzüglich einen Antrag auf Leistungen bei der Unterhaltsvorschusskasse zu stellen (sofern dieses noch nicht geschehen ist)...


Ich fordere Sie auf, ab Mai 2015 monatlich 218 Euro Unterhalt an Ihre getrennt lebende Ehefrau zu überweisen."

Danke für eure Hilfe.

P. S.:: Wo liegt eigentlich in dem Fall die Grenze für Prozesskostenhilfe ?

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  Beeinflussung der Kinder
Geschrieben von: Jörn01 - 14-04-2015, 13:25 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (25)

Hallo zusammen,

Vor einem Jahr war die Trennung von meiner Lebensgefährtin. Habe zwei Töchter mit der KM: 6 und 11 Jahre alt. Haben geteiltes Sorgerecht. Seit der Trennung habe ich mit der KM streit. Sie will am Boden sehen (hat sie sogar selbst mal zugegeben) und versucht alles, mir das Leben schwer zu machen. Nun ja, mit so welchen Sachen kann ich leben. Aber nun zieht Sie die Kinder mit rein. Besonders unsere große Tochter.

Meine Frage ist dazu: Welche Wege gibt es, wenn die KM (und die Oma) die Kinder negativ beeinflusst?

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  Strafanzeige gegen KM gestellt, Kindesentzug
Geschrieben von: JonDon - 13-04-2015, 11:51 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Heute aktuel Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt gestellt

Der Erschienene wurde über die starfrechtliche Folgen unwahrer Angaben belehrt.

Der Anzeigende erklärt:

Wegen der umstehend bezeichneten Straftat sowie aus allen anderen rechtlichen Gründen erstatte ich Strafanzeige und stelle Strafantrag gegen die Beschuldigte.

Weiter erklärte der Anzeigende:

Frau XXXX XXXx war seit mai 2007 meine Lebensgefährtin. Wir haben zusammen in der Straße, ort gewohnt.
Am XX.XX.XXXX haben wir unser gemeinsames Kind, XXXX XXXX, bekommen. Die Vaterschaft habe ich anerkannt und das Sorgerecht haben beide Elternteile, Unterlagen anbei.
Am 17.06.2013 ist Frau XXXX XXXX das erste Mal zusammen mit unserem gemeinsamen Kind ausgezogen. Zu mir hat sie gesagt, dass sie zusammen mit dem Kind für 2 Wochen zu ihren Eltern nach XXXX in den Urlaub fährt.
Nach ca. 3 Wochen ist sie in unsere gemeinsame Wohnung zurückgekommen.
Am 02.09.2013 bin ich von der Arbeit nach Hause gekommen und mußte feststellen, dass meine Lebensgefährtin zusammen mit unserem gemeinsamen Kind wieder nach  XXXX gefahren ist. Seitdem ist sie nicht mehr zurückgekommen.
Gemäß anliegendem Umgangsprotokol habe ich das recht, meinen Sohn alle 2 Wochen für ein Wochenende bei mir zu haben. Seit 2015 darf ich es ergänzend zu dem Wochenendumgang je zweimal eine vollständige Woche haben.

Seit Oktober 2014 war es mir finanziel nicht möglich, meinen gemeinsamen Sohn zu sehen; immerhin ist XXXXX von meinem Wohnort recht weit entfernt.
Jetzt möchte  ich den Kontakt aber wieder aufnehmen, was von meiner ehemaligen Lebensgefährtin aber verhindert wird. Ich möchte gerne, dass das Kind in der Nähe wohnt, damit die Pflichten, die ich aufgrund des elterlichen Sorgerecht habe, von mir auch wahrgenommen werden können.
Am 02.04.2015 habe ich einen neuen Antrag auf Regelung des Umgangs mit meinem Sohn gestellt, Fotokopie anbei.

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  Bewerbungschancen mit Unterhaltspflicht
Geschrieben von: Piano - 13-04-2015, 10:29 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (33)

Hallo zusammen,

ich habe eine dringende Frage an euch und hoffe ihr könnt mir helfen.

Meine Geschichte ganz kurz zusammengefasst:
- bin Papa und mein Kind ist 9 Jahre alt
- seit einigen Jahren besteht kein Kontakt
- KM hat mich erfolgreich entsorgt
- es besteht kein Titel aber UV wollte Auskunft über meine Verhältnisse
- habe den Fragebogen nicht ausgefüllt sondern frech inhaltslos geantwortet
- Unterhalt nur für Kind, nicht für KM
- zahle keinen Unterhalt, da kein Einkommen

Da sowieso alles in Trümmern liegt bin ich abgehauen nach weit-weit-weg. Ist schön hier und mich erreichen keine unverschämten Schreiben mehr. Habe mich an das wundervolle Buch vom Exilierten gehalten und den Abgang gemacht. Langsam erhole ich mich und die Kraft und der Wille kehren zurück ein Leben aufzubauen. Habe jetzt sehr wahrscheinlich einen gut bezahlten Job.

Der Arbeitgeber ist sehr interessiert an mir und ich bin Favorit unter den Kandidaten. ABER wie gehe ich mit der Unterhaltssituation um?

Ich bin pflichtig und möchte bezahlen um im weitesten Sinne meine Ruhe zu haben. Allerdings habe ich keine Rücklagen mehr und habe hier auf Jahre hinaus keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Sprich wenn ich arbeitslos werde kann ich meine Rechnungen nicht zahlen und verliere die Wohnung. Kurz ich verliere alles und müsste zurück und Hartz4 beantragen.

Ich habe die Befürchtung, dass mein zukünftiger Arbeitgeber mich nicht einstellt, weil ich unterhaltspflichtig bin. Er könnte ja annehmen ich sei demotiviert und hänge mich nicht genug in den Job rein wegen den Zahlungen.

Verschweige ich besser meine Unterhaltspflicht gegenüber dem Arbeitgeber und spare mir 1 Jahr lang einen Notgroschen als soziale Absicherung zusammen und zahle dann laufenden wie rückständigen Unterhalt? Damit zahle ich weit mehr Steuern und kann den Unterhalt nicht absetzen. Auch möchte ich nicht unbedingt wegen dem §170 StGB verknackt werden.

Oder mache ich jetzt besser den ehrlichen Trottel und riskiere gar nicht erst den Job zu bekommen? Sollte ich trotzdem eingestellt werden würde ein Verlust des Arbeitsplatzes bedeuten als Hartzer nach Deutschland zurückkehren zu müssen.

Bitte teilt mir eure Gedanken und Einschätzungen mit. Das finale Gespräch ist morgen ...

Danke euch für euer Engagement in diesem Forum!

Lieben Gruss

Piano

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  Kuckuckskind
Geschrieben von: Richy8888 - 12-04-2015, 12:43 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallo Gemeinde,
ich lese seit einiger Zeit hier fleißig mit und möchte
Auch Mal von einer wahren Begebenheit berichten:

Der Fall :
2 Familien lernen sich im Internet in einem forum kennen. Familie a ,gutverdienende,verheiratet 5 Kinder (Mann zeugungsunfähig - Kinder alle 5 auf dem Wege der künstlichen Befruchtung entstanden) Familie b,selbstständig, verheiratet und 2 Kinder. Nach Treffen mit abendlichen kennenlernens kommt es zum gemeinsamen geschlechtsverkehr,dem klassischen "Vierer". Über diese Aktion sollte einvernehmlich aller Stillschweigen bewahrt werden.kurze Zeit später ist Frau von Familie a schwanger,Familie b möchte an der Entwicklung teilnehmen ,Familie a möchte das nicht und weist das entschieden zurück. Fast 6 Jahre später soll der Vater von Familie b zum abstammungsgutachten zitiert werden.....! Was passiert war : Familie a wurden geschieden. Daraufhin hat der scheinvater einen negativen,illegalen Test vorgelegt, und unter Mitwirkung der Mutter (die sich dagegen überhaupt nicht gewehrt hat, und diesen somit legalisiert hat )seine Vaterschaft erfolgreich angefochten....
Zwischenzeitlich ist Familie a auch mit ihrem Vermögen in die Zwangsvollstreckung gekommen....
Vater von Familie b wird nun von kuckucksmutti und familiengericht gejagt.....
Was sagt man dazu......?
Viele Grüße
Richy

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  Ich brauche einen Tapetenwechsel
Geschrieben von: tigga - 11-04-2015, 03:29 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

Hallo mitsammen!

Wie im Betreff schon steht möchte ich mir eine Auszeit gönnen. Ich bin seit 5 Jahren nach einem kurzen heftigen Rechtsstreit geschieden. War eine schwere Zeit für mich, durfte das erste Jahr meine Kinder nur in Begleitung sehen etc.

Ich (46) bin zurzeit in Krankenstand, werde mit ziemlicher Sicherheit noch dieses Jahr kündigen, inwieweit mein Arbeitgeber auf meine Wünsche eingeht kann ich noch nicht sagen. Am liebsten würde ich noch bis Ende des Jahres bleiben da dann mein Jüngstes volljährig wird, das Größere ist 3 Jahre älter. Auf alle Fälle, hoffe ich, bekomme ich meine ganze Abfertigung (Die Hälfte geht sowieso für den Kredit drauf den ich bei mir bei der Trennung aufnehmen musste).

Womit ich schon bei meinem Problem wäre, ich möchte von dieser Abfertigung sowenig wie möglich meiner Ex in den Rachen schmeißen. Ich möchte natürlich mit diesem Geld meine Auszeit finanzieren, solange als möglich. Nun könnte ich mir vorstellen bis zum Ende des Jahres den Kindesunterhalt normal weiter zu leisten bis mir das JA nicht mehr auf die Pelle rücken kann. Aber das hängt vorerst sowieso davon ab wie ich und mein Arbeitgeber verbleiben.

Was mir im Moment mehr Kopfzerbrechen macht das ich in meinem Scheidungsbeschluß Ausfallbürge für die Kredite meiner Ex bin. Ich habe ihr die Eigentumswohnung gegeben, diese war noch nicht abbezahlt.

Falls es irgendwann dazu kommt das sie von mir keinen KU mehr bekommt kann sich nie die Wohnung leisten, ab wann werde werde ich als Ausfallbürge von der Bank zur Kasse gebeten?

Ich weiß, das sind Fragen die ich mir auch wo anders holen kann. Ich stell sie trotzdem rein, wär auch neugierig was ihr von meinen Vorhaben hält weil ich ein bisschen unsicher bin. Ich gebe einen gutbezahlten Job auf, bin aber zurzeit nicht fähig in so auszuüben wie ich möchte.

Einmal mit dem Motorrad weg, je länger desto besser, das wär mein Traum!

Gute Nacht!

PS: Ich bin aus Ösireich!

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  Ehevertrag frage bitte um hilfe
Geschrieben von: spale - 10-04-2015, 07:44 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

hilfe

Hallo zusammen
Da wir statt dem Pass den Aufenthaltstitel zur beurkundung des Ehevertrages mitgenommen haben von meiner Frau.Wollte ich fragen ob es rechtens ist wen im Vertrag jetzt bei ihr steht: Ausgewiesen durch Aufenthaltstitel als Passersatz.!!!! Oder sollte dranstehen ausgewiesen durch Aufenthaltstitel gilt als Passerersatz??? P.s im Aufenthaltstitel steht dran Passersatz!! Also wie sollte es dan dranstehen bitte um hilfe.Reicht das so wie er es geschrieben hat oder soll ich es ändern lassen bevor ich den Vertrag bezahle

 24 Antworten

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  Die Richterin und das Attest...
Geschrieben von: hans2000 - 08-04-2015, 21:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (44)

Guten Abend,

ich bin Vater mit Kindern.
Folgendes habe ich gerade zu lösen:

- Kindesmutter zahlt nie Unterhalt
- Kindesmutter ist angeblich unklar erkrankt seit Jahren
- sämtliche Rechtsmittel habe ich durch genudelt
- ich habe dann Strafanzeige wegen Unterhalt gestellt
- Staatsanwalt hat mit Richterin vom Amtsgericht gesprochen
- Richterin hat das Strafverfahren eingestellt, da die Kindesmutter angeblich sehr schwer krank ist
- laut Aktenlage beim Staatsanwalt hat die Kindesmutter weder Attest noch ärztliche Bescheinigung

Was kann ich jetzt tun ?

Als unterhaltspflichtiger Kindesvater wäre das sicherlich anders gelaufen.

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  Kindesunterhalt neu berechnen - Wie und Wo?
Geschrieben von: Schnabelhalter - 08-04-2015, 09:08 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (16)

Hallo zusammen!

Ich habe diverse Beiträge zum Thema gelesen. So wie es aussieht hat die Ex alle zwei Jahre die Möglichkeit mir die Hosen runterziehen zu lassen.
Dazu hab ich Fragen: kann ich diese Prozedur auch selbst auslösen? Wo setzt man da an? Muß ich das mit einem Gericht machen? Herrscht Anwaltspflicht? falls ja, was erwarten mich da für Kosten, wer hat die zu tragen? oder geht das mit dem Jugendamt? Werden letzte 12 Nettomonatseinkommen berücksichtigt? Was ist eigentlich mit Kapitalvermögen?
Den Kindesunterhalt zahle ich auf Basis eines Gerichtsurteils, die Anwältin meiner Ex wahrscheinlich hatte es aus Gründen der Streitwertmaximierung mit in die Trennungsunterhaltsklage genommen. Das Urteil im Wortlaut "Der Antragsgegener wird verpflichtet an das Kind...zu Händen der Antragstellerin eine dynamisierte und zum Ersten eines jeden Monats im Voraus fällige Unterhaltsrente für die Zeit ab dem 22.12.2012 in Höhe von 110 Prozent des jeweiligen Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe nach § 1612a BGB, abzgl. der Hälfte des jeweiligen Kindergeldes für ein erstes Kind....zu zahlen."

Gibt es hier im Forum eventuell irgendwo einen guten Beitrag mit einer Art Anleitung, wie man das Nettoeinkommen bereinigt? Ich möchte auch Fahrtkosten mit ansetzen, fahre jedes zweite Wochenende 4 x 150km. Irgendwo hab ich hier mal einen Beitrag gelesen, wo jemand die Kosten für das Vorhalten des Kinderzimmers aufführte. Ich möchte erstmal alles mögliche einbringen, mehr als es ablehnen können die ja nicht. Was ist mit dem Posten "Neue Partnerin"? Hat das auch Einfluss auf den KU?


...achso, Hintergrund meiner Frage ist: ich habe seit über einem Jahr de facto weniger Einkommen. Ich hielt es nicht mehr für angebracht, an den beiden Wochenenden im Monat, an denen ich meinen Sohn nicht habe, mir jeweils die zwei Nächte um die Ohren zu schlagen mit einem Nebenjob.

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