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  KM WILL UMZIEHEN ?!?!
Geschrieben von: runebert - 15-05-2014, 19:42 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

Hallo ich bin Rune, 21 Jahre jung und stolzer Papa einer kleinen 10 Monaten alten Prinzessin. Vor einiger Zeit habe ich mich endlich getrennt. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Nun hat sich die Kindsmutter dazu entschieden umzuziehen. Meine Frage ist jetzt darf sie das überhaupt, da wir ja das gemeine Sorgerecht haben und das ja eine ziemlich wichtige Entscheidung ist die sich ja unter anderem auf das Umgangsrecht auswirkt( was zur Zeit leider nicht stattfindet).

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  Krieg um KU-Zahlung für erwachsenes Kind beginnt
Geschrieben von: Simon ii - 15-05-2014, 17:51 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (143)

So, heute kam der Brief des gegnerischen Anwalts mit der Aufforderung, die Einkommensverhältnisse zwecks KU-Ermittlung für erwachsenes Kind in Ausbildung offenzulegen.

(zur Erinnerung: ich hatte vor kurzem hier im Forum wegen der Verrechnung des Kindergeldes gefragt)

Zunächst werde ich mal die KM auffordern, ebenfalls ihre Finanzen offenzulegen.

Dazu habe ich eine Frage (ich gebe zu, ich bin momentan zu faul, zu suchen):

Kann ich sie auffordern, auch die Einkommensverhältnisse ihres Mannes offenzulegen?

Desweiteren bin ich der Meinung, daß das Kind keinen Anspruch auf Ausbildungs-KU hat, da es dieselbe Ausbildung auch im dualen System gibt (es macht eine rein schulische Ausbildung) und es dort über 800 EUR bekommen würde.

Und als letztes wird das Kind sich wundern, was es heißt, einen Vater zu haben, der zukünftig gegen das Kind arbeiten wird!

Ich habe die Schnautze so etwas von voll! Angry

Simon II

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  Umgangspflicht?
Geschrieben von: resistance01 - 15-05-2014, 15:58 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Meine Partnerin und ich würden gerne über Pfingsten mit meinem Sohn Kurzurlaub machen und ihn erst Montagabend zurück zur KM bringen. Mein aktueller Umgangsbeschluss sieht keine Sonderregelung für lange Wochenenden bzw. Feiertage vor, so dass Sohnemann eigentlich bereits am So. um 17:00 Uhr wieder da sein müsste. Die KM besteht natürlich darauf, um mich zu ärgern. Sie hat selbst nichts vor.
Wir überlegen jetzt, ohne meinen Sohn zu fahren, weil die Reise mit einem wichtigen Termin am Pfingstmontag verknüpft ist.
Kann ich zu Ordnungsgeld verdonnert werden, wenn ich der KM rechtzeitig zur Wahl gestellt habe, ob mein Sohn erst Montag zurückkehrt oder ich ihn an diesem Wochenende nicht nehmen kann?

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  Diskussion zu Verwirkung wegen Prozessbetrug
Geschrieben von: the notorious iglu - 14-05-2014, 11:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Man kann Richter auch loswerden. Und damit meine ich nicht die sizilianische Art. Hat dir das dein guter Anwalt nicht gesagt?

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  Lebenslang erpessbar über den Umgangswunsch mit dem Kind?
Geschrieben von: claudia1964 - 14-05-2014, 10:44 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (27)

Liebe Forumsleser,
ich bin neu hier, eine fast 50 jährige Frau die seit einem knappen Jahr eine Liebesbeziehung mit einem getrennt lebenden Ehemann und Vater hat.
Er hat seine eigene Wohung und sich mir als Singel vorgestellt. Sonst hätte ich mich gar nicht erst auf ihn eingelassen.
Nach einer ganzen Weile wurde mir jedoch klar, dass er jedes Wochenende mit seiner noch Ehefrau und der gemeinsamen Tochter verbringt. Und zwar, wie ich inzwischen erfahren durfte, weil die Kindesmutter darauf besteht, ihre Tochter an den Wochenenden zu begleiten. Dies geht seit 5 Jahren so und kommt noch aus der Zeit, als die Tochter wohl ein Säugling war, denn beide trennten sich 3 Monate nach der Geburt.
Der Vater liebt seine Tochter über alles und würde daran zerbrechen, wenn sie ihm das Kind vorenthält oder gegen ihn aufbringt. Daher traut er sich nicht, der Mutter eine klare Trennung auszusprechen bzw. ihr überhaupt nur ansatzweise von mir, seiner neuen Freundin zu erzählen.
Ich bin natürlich hin und her gerissen, denn einerseits liebe ich diesen Mann.
Andererseits verletz es mich sehr, verheimlicht zu werden und wenn ich an Feiertagen nicht dabei sein kann, weil Tochter und noch-Ehefrau in seiner Wohnung zu Besuch sind, wie Geburtstag, Ostern, Weihnachten und im Grunde jedes Wochenende tagsüber sowie eine Woche gemeinsamen Urlaub im Jahr, den er auch mit Frau und Tocher verbringt.
Die Tocher wünscht sich natürlich beide Eltern, zumal sie es so gewohnt ist. Ihr zu liebe würde ich mich ja auf alles einlassen, habe aber gleichzeitig Angst davor, dass ich doch verlassen werde, wenn die Ehefrau mich entdeckt und ihren Mann dann damit erpresst, dass er sich von mir trennen muss, damit er seine Tochter weiter sieht. Er sagte, er würde da wohl nicht so weit gehen, aber ich denke, da will er mich nur schonen. Natürlich würde er mich verlassen, um weiter seine Tochter zu sehen. Sie steht bei ihm an 1. Stelle, ich an 2. so hat er es mir schon gesagt.
Meine Frage ist nun, ob und wie er sich am schmerzfreisten trennen kann oder soll, oder ob die hier schon betroffenen Männer und Frauen sagen würden, dass er klug handelt, wenn er seine Ehefrau nicht unter Druck setzt und einfach noch 10 Jahre wartet, bis die Tochter sowieso selber entscheidet, wen sie wann sehen möchte und ihre Eltern nicht mehr ständig um sich haben muss.
Soll ich mich weiter auf diesen erpessten Mann einlassen, ist das gut für mich?
Oder stütze ich da eine Beziehung, die so kaputt ist, dass ich besser ganz weit Abstand nehme, auch wenn es mir das Herz brechen würde?
Und wenn ja, wie kann ich so eine schmerzhafte Entscheidung für mich ertragbarer machen, ohne daran den Verstand zu verlieren?
Ich freue mich auf eure klugen Ansichten und Kommentare
claudia

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  Unterhalt für Ex-Freundin (KM)
Geschrieben von: Apu - 12-05-2014, 21:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (21)

Hallo,

mein erster Post hier weil ich die Fragen einfach nicht durch meiner Recherche beantworten konnte Sad

Zu meiner Lage (Österr.), ich habe ca. 2 Jahre in Köln gelebt und hatte dort meine Ex. Bald bringt sie unsere Tochter zur Welt und ich bin natürlich gerne bereit, auch den Unterhalt für das Kind zu bezahlen, sogar mehr weil ich ca. 2.5k netto im Monat verdiene. Wir haben nie zusammen gewohnt und nach einem großen Streit habe ich beschlossen, nach Ö zurück zu kehren wo ich jetzt auch bin.

Nun, ich habe vor 3 Tagen gelesen, dass in Dland auch Ex-Freundinnen ein Unterhalt zusteht und habe seit dem kein Auge zugekriegt O.O Sie hat eine Ausbildung gemacht, nach der Ausbildung, also in der Zeit in der wir zusammen waren, hat sie die Matura nachgeholt und in dieser Zeit wie alle anderen auch Bafög kassiert und so auf 300 oder 400€-Basis gearbeitet. Nun ja, da ich jetzt in Österreich lebe und in Ö so eine Regelung für Ex-Freundinnen nicht hat, würde ich gerne wissen, ob sie es wirklich schaffen würde, von mir ein Unterhalt für sich ein zu klagen? Klingt jetzt naiv aber, deutsche Gesetze gelten ja nicht in Ö. Zumindest glaube ich es :/ Wäre für alle Antworten dankbar.

LG Apu

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  §170 StGB Dauer bis zum Hauptverfahren
Geschrieben von: Arminius - 12-05-2014, 15:13 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (55)

Hallo Gemeinde,

kann mir jemand sagen wie lange es evtl. dauern kann vom Zwischenverfahren bis zum Hauptverfahren?

Vielleicht aus eigenen Erfahrungswerten...

Akteneinsicht habe ich erhalten. Anwalt hat schon Stellungnahme abgegeben.

Lg

Arminius

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  Unterhaltsfestschreibung moeglich?
Geschrieben von: Mahatu - 12-05-2014, 14:36 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Seit ich wieder im Ausland bin, unterwegs fuer eine Firma aus Indien, ist wieder Ruhe eingekehrt. Eine kurzer Aufenthalt in Deutschland hat mir Auskunftsaufforderung nach Paragraph sowieso SGB und sowieso BGB, Drohung mit Familiengericht und Bussgeldandrohung durch das Jobcenter eingebracht. Da bin ich natuerlich wieder schnell abgehauen.

Als ich der Tante dann meine indische Gehaltsabrechnung zuschickte, wurde sie wieder brav. Nix mehr Bussgeld usw. Es lohnt sich also, ins Ausland zu gehen, um wieder handlungsfaehig zu werden.

Ich habe angeboten, eine geringe Zahlung - Vorbild Leutnant Dino aus Thailand - zu zahlen, unter der Voraussetzung, dass diese Zahlung fuer mindesten zwei Jahre festgeschrieben wird - d.h. auch wenn ich wieder eine besser bezahlte Stellung auch in Europa bekomme, bleibt sie fest, d.h. wird nicht nach oben angepasst. Schliesslich zahle ich freiwillig aus dem Selbstbehalt, da soll das Jobcenter auch entgegenkommen.

Wuerde auch fuer den Staat einen Sinn ergeben, dem Unterhaltspflichtigen im Ausland Anreize zu geben, eine besser bezahlte Stellung in Deutschland anzunehmen. Denn, wer kahlgepfaendet und mit Bussgeld usw. bedroht wird, ist nicht motiviert, und bleibt da lieber in Indien. Die ueblichen Waffen wie Auskunftsaufforderung an Arbeitgeber oder Abgleich der Sozialversicherungsdaten entfallen dort, ebenso eine gerichtlich angeordnete Vermoegensauskunft.

Hat jemand Erfahrung mit Forderungsfestschreibung im Unterhaltsbereich?

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  Rückzahlung Unterhaltsvorschuß
Geschrieben von: Smiley19 - 11-05-2014, 17:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Hallo,

ich bräuchte dringend Hilfe bzw Rat.

Vielleicht kurz etwas zu mir. Ich habe 2 Kinder für die ich Unterhalt zahle, der eine ist der große der andere der kleine Smile. Mit meinem großen (15) gibt es keine Probleme, ich sehe ihn regelmäßig und Unterhalt bekommt die KM auch. Bei meinem kleinen gibt es Probleme.

Unterhaltstitel bestehen für beide und war auch nie bisher arbeitslos, so das ich auch immer ohne Probleme zahlen konnte. Im Jahr 2007 musste ich nach langer Krankheit mein Job aufgeben, da ich ihn nicht mehr ausüben konnte aus gesundheitlichen Gründen.
Im Anschluß habe ich eine berufliche Reha gemacht (Rententräger) 2 Jahre lang.

Leider hab ich in dem Beruf nichts gefunden und war 1 jahr arbeitslos. Einschließlich Arbeitslosigkeit habe ich weiter gezahlt. Dann bin ich ins Harz 4 gerutscht und habe die Zahlung eingestellt und auch das JA informiert.

Von der KD meines großen habe ich Rücksicht erhalten, sie hat auch Unterhaltsvorschuss beantragt bis zum 12 Lebensjahr. Das JA hat mich auch angeschrieben wegen der Forderung und ich habe meine Bewerbungsnachweise für die Zeit übermittelt und dann war das erledigt. Auch nie wieder was gehört von denen.

Beim kleinen genauso. Über Jahre hinweg alle Bewerbungen hingesendet. Zwischendrin kamen immer Drohungen und ich sollte wenigstens 10 Euro abbezahlen.
Seit 11.2013 bin ich wieder in Arbeit, habe nach langem suchen was gefunden und zahle auch wieder Unterhalt für beide. Dies seit Januar und zahle noch die anderen bzw habe ich schon die anderen beiden Monate nach.

Die KM des kleinen ist verzogen, anderes JA ist zuständig und zahle nun auch dahin.
Das alte JA hat mir nun mehrmals Forderungen gesendet über den Betrag und Zeitraum wo ich nicht gezahlt habe, mit Pfändungsdrohungen usw. und ich sollte ein Schuldanerkenntniss unterschreiben. Habe ich nicht getan.
Habe mich auch immer sofort mit der Bearbeiterin in Verbindung gesetzt um das zu klären. Aussage ist, ich muss das zurück zahlen auch wenn ich Hartz 4 war und Bewerbungen geschrieben habe.

Nun hatte ich mehrmals gelesen, man soll kein Schuldanerkenntniss unterschreiben und laut Gesetz dürfen keine Schulden auflaufen.

Nun meine Frage, was ist rechtens? Dürfen Schulden auflaufen? Bewerbungen habe ich geschrieben (20 pro Monat). Muss ich dies nun zurück zahlen?
Es geht mir nicht darum mich davor zu drücken, das habe ich die ganzen Jahre nicht. Das Gesetz sagt doch aus es dürfen keine Schulden auflaufen, wenn mann nicht leistungsfähig oder zahlungsfähig war.
Titel bestehen für beide Kinder seit Geburt.
Habe heute ein Schreiben vom GV bekommen. Da war leider null Text dazu, nur die Forderung und eine Kopie der Unterhaltsurkunde.

Ich wäre über jeden Ratschlag dankbar ... LG

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  Kindesunterhalt
Geschrieben von: benyi - 09-05-2014, 23:53 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo,
ich brauche eure Hilfe.
Der Anwalt meiner Ex-Frau möchte dass ich das Kindesunterhalt für unsere Zwillinge beim JA titulieren lasse.
Ich bin zur zeit Soldat auf zeit und habe mich für 8 Jahre verpflichtet. Jetzt ist erst ein Jahr vorbei und meine Kinder werden bald 3 jahre alt.
Ist es möglich, dass ich die Titulierung für 7 Jahren(ende meiner Dienstzeit) befriestet bekomme??? Weil ich nicht weiß was nach 7 Jahren passiert.

Ich danke für eure baldige Antworten

Mit freundlichen Grüßen
Benyi

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