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| Mehrtägiger Ausflug Kindergarten |
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Geschrieben von: the notorious iglu - 09-05-2014, 20:01 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (134)
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Heute erfahre ich, dass mein dreijähriger Sohn an einem viertägigen Ausflug, organisiert vom Kindegarten, teilnehmen soll. Auf Nachfrage erklärte die Mutter, dass sie ihn nicht begleiten werde. Ein genaues Zahlenverhältnis von Betreuungspersonal und Kindern konnte sie mir nicht nennen.
Ist das neu oder so? Mir ist Bekannt, dass es mehrtägige Ausflüge mit Kindern unter Begleitung der Eltern gibt. Mir ist weiterhin bekannt, dass es eine Abschlussübernachtung der sechsjährigen im Kindergarten gibt, aber das habe ich noch nie gehört und habe eigentlich nicht vor meine Zustimmung dazu zu erteilen.
Gibt es da Erfahrungen?
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| Wie seht ihr meine Situation? |
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Geschrieben von: Schlaflos1 - 09-05-2014, 02:03 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (16)
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Hallo,
ich bräuchte mal Eure Meinung zu meiner Situation:
Ich 38 Jahre, hab eine Tochter 8 Jahre. Zahle 272 Euro Unterhalt monatlich.
Mein Einkommen ist unregelmässig. Meistens um die 1000 Euro selbstständig.
Den KU zahle ich aus meinem Schwarzgeld.
Den üblichen Stress hatte ich mit dem Jugendamt bisher auch.
Ich hab regelmässig Depressionen. Regelmässig erwerbsfähig bin ich eigentlich nicht mehr. Dazu kommt eine Spielsucht an Geldspielautomaten.
Meine jetzige Freundin ist jetzt schwanger im 5 Monat.
Die aktuelle Schwangerschaft macht mir psychisch sehr zu schaffen.
Umgänge mit meiner ersten Tochter finden kaum statt, der Kontakt zur KM sehr belastend.
Mein sonstiges Umfeld (Eltern) ist auch sehr belastend, kaum (keine) echten Freunde.
Eigentlich fühle ich mich so, als wenn ich nichts mehr zu verlieren habe.
Das sonstige Leben in Deutschland kommt mir fast nur noch mies vor.
Mein riesen Vorteil: Ich hab noch ca. 80000 Euro auf der Kante. (kleine Immobilie, bischen erspartes) Womit man ja neu anfangen könnte.
Ich sehe folgende Wege:
1. Hartz 4, das würde aber heissen offiziel die totale Pleite. Druck von den Ämtern, Krankenschine fahren
2. Weiter zahlen
3. Auswandern
Wie seht ihr meine Situation? Habt ihr Ideen?
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| KM gibt keinen Vater bei JA an |
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Geschrieben von: asc - 08-05-2014, 13:09 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (17)
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Hallo,
ich habe folgenden Fall:
Habe mich von meiner Ex getrennt, danach wurde bekannt, dass sie schwanger ist. Der Kontakt ist allerdings komplett abgebrochen. Sie hat mich auch nicht über die Geburt des Kindes informiert das habe ich erfahren als ich selbst beim JA angerufen habe. Normalerweise würde ja jetzt ein DNA Test kommen und Unterhaltsforderungen.
Die Mutter gibt aber beim JA keinen Vater an und fordert auch keinen Unterhaltsvorschuss.
Ich habe dann beim JA um ein Elterngespräch gebeten. Daraufhin hat Sie mich angerufen und mir mitgeteilt ich wäre aufgrund von äußerlichen Merkmalen nicht der Vater.
Das JA sagt jetzt sie können nichts machen solange die Mutter keine Forderungen stellt. Auf einen privaten DNA Test will sie sich nicht einlassen. Ich hätte aber gerne mehr Sicherheit, dass ich nicht der Vater bin als ein Telefonat.
Theoretisch kann Sie ja den Kindesunterhalt auch irgendwann Rückwirkend einklagen? Gilt das eigentlich auch für den Betreuungsunterhalt, da ist sie ja theoretisch selbst schuld, den nicht einzufordern.
Wie kann ich einen DNA Test einklagen?
Muss Sie nicht irgendwann einen Vater angeben? Es kann doch nicht sein, einfach niemanden anzugeben?
Freundliche Grüße
Asc
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| Dem Kind 600 km hinterher ziehen??? |
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Geschrieben von: 24h/m - 07-05-2014, 19:18 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (17)
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Dem Kind 600 km hinterher ziehen???
Hallo, ich habe meine Vorgeschichte schon in Konkrete Fälle „Meine Geschichte“ kurz zusammengefasst. Auch die Real Satire im Familienrecht gibt wieder wie es zu mir als Vater kam.
Seit drei Jahren fahre ich aus dem Ruhrgebiet alle zwei Wochen 600 km nach Berlin um meine nun 4 Jahre alte Tochter zu sehen. Gemeinsames Sorgerecht habe ich mir vorm Familiegericht erstritten. Umgang alle 14 Tage von Freitag 18 Uhr bis Sonntag 18 Uhr.
Ich miete mir ein Zimmer in Berlin für den Umgang.
Urlaub Ostern 1 Woche, Sommer 2 Wochen, Herbst 1 Woche. Alles vor Gericht gegen den Willen der Mutter durchgesetzt. Kein telefonieren, kein skypen. Kein Interesse der Mutter am Kontakt zwischen Vater und Kind erkennbar.
Umgangskosten ca. 350 € monatlich.
Nun habe ich die Möglichkeit als Lehrer in Berlin zu arbeiten und am Dienstag mein Vorstellungsgespräch. Ich merke aber, wie schwer mir die Entscheidung fällt und seit Wochen geht mir durch den Kopf ob das die richtige Entscheidung ist. Ich habe hier als Beamter eine Arbeit die mir sehr viel Spass macht bei sehr guten Bedingungen. In Berlin würde ich in der Besoldungsgruppe herunter gestuft was in etwa 300 € netto weniger wären und in der Pension 180 € weniger im Monat. Ich habe hier eine sehr schöne Wohnung, Freunde und Bekannte und fühle mich in der Gegend sehr wohl. Für eine vergleichbare Wohnung müsste ich in Berlin ca. 300 € mehr bezahlen.
In Berlin habe ich schon 20 Jahre gelebt, das ist über 10 Jahre her.
Durch die Tatsache, dass die Mutter mir unserer 9 Monate alten Tochter nach Berlin verschwunden ist und ich seit drei Jahren alle zwei Wochen in diese ach so tolle Stadt fahren muss ist mir Berlin sehr unsympathisch geworden. Würde mir aus freien Stücken diese Stadt zum Leben wohl nicht aussuchen.
Ich könnte in Berlin aber evt. Unsere Tochter öfter sehen, natürlich nur über das Gericht, die Mutter würde sich wohl eher freuen wenn ich noch 1000 km weiter weg ziehe. Wenn ich wüsste, dass ich sie eine Woche im Monat bekommen könnte, würde ich keine Minute zögern nach Berlin zu gehen. Aber man weiß ja gar nichts! Über ein Wechselmodell muss ich bei der Mutter plus Großeltern nicht mal nachdenken.
Aufhendhaltsbestimmungsrecht habe ich nicht. Was ist wenn sie nach einen Jahr ins Ruhrgebiet zieht. Ich kann als Beamter mit jetzt 50 Jahren nicht einfach der Mutter ständig in ein anderes Bundesland hinter her ziehen.
Gut, dass alles kann man letztendlich nur alleine Entscheiden und das sind für viele Väter hier wohl eher lächerliche Probleme.
Aber vielleicht waren einige von Euch in einer ähnlichen Situation. Seit ihr einer Kindesbesitzerin hinterher gezogen die sich eigentlich keinen Vater für ihr Kind wünscht außer zum zahlen? War es im Nachhinein die Richtige Entscheidung? Habt ihr Eure Kinder öfter sehen können?
Freue mich über jeden Ratschlag zur Entscheidungsfindung und über Eure Erfahrungen.
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| Schufa Auskunft erhalten |
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Geschrieben von: Pistachio 00 - 07-05-2014, 09:21 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (29)
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Moin,
ich habe nun die Auskunft auf meine Schufa-Anfrage erhalten (ich will umziehen und möchte wissen, was ein möglicher zukünftiger Vermieter mitgeteilt bekommt).
Die Auskunft enthält:
1. eine Tabelle "Aktuelle Wahrscheinlichkeitswerte" mit einer Score-Tabelle incl. Ratingstufe mit einer Risikoeinschätzung (5x "sehr kritisches Risiko")
2. ein unbezeichnetes Blatt mit Datum und Bankanschrift bzgl. der Eröffnung eines Girokontos und Kreditkartenvertrages.
Außerdem:
Aus den öffentlichen Verzeichnissen der Amtsgerichte stammt die Information, dass gegen den genannten Verbraucher ein Haftbefehl mit dem Aktenzeichen 123xyz zur Durchsetzung der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zur Offenlegung seiner Vermögensverhältnisse am xx.xx 20xx erlassen wurde.
Außerdem eine Nennung des aktuellen Basisscore 41,00 % von theoretisch möglichen 100%
Jetzt meine Frage:
Was genau wird einem Vermieter mitgeteilt ?
Informationen über eine mögliche vorzeitige Löschung des Haftbefehl-Eintrages (vor Ablauf einer 3-Jahresfrist) recherchiere ich online.
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| Jugendamt und Facebook! Neue Masche? |
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Geschrieben von: Angel - 06-05-2014, 09:28 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (16)
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Ich wollte mal in die Runde fragen, ob Jemandem von euch dieses Vorgehen schon bekannt ist.
Mein Mann hat über Facebook 4 neue Freundschaftsanfragen erhalten. Mit den Namen der Personen konnte er so überhaupt nix anfangen. Eine Google-Recherche ergab recht schnell, dass alle 4 Personen beim JA tätig sind, welches für sein uneheliches Kind zuständig ist.
Natürlich hat er die Anfragen sofort abgelehnt. Ist das jetzt eine neue Masche? Was erhofft sich das Jugendamt dadurch?
Wann kapieren die denn endlich, dass nix zu holen ist?
Schöne Grüße
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Kindsunterhalt nach México nach 9 Jahren |
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Geschrieben von: ligicest - 02-05-2014, 15:32 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (20)
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Hallo liebe Forumsgemeinde.
Ich habe alle Beiträge hier mit großem Interesse gelesen und habe nun selber einen kniffligen Fall. Natürlich ist mir klar, daß die Tipps in diesem Forum mir keinen Anwalt ersetzen. Dennoch hoffe ich auf ein paar Infos und Hinweise, die mir evtl. bei meinen weiteren Schritten helfen.
Ich habe eine 11jährige Tochter in Mexiko, die auch dort geboren wurde und keine deutsche Staatsbürgerschaft hat. Bis zum Alter von 1,5 Jahren lebte ich zeitweise bei ihr und der Mutter in Mexiko, mehrere Wochen lebten wir auch hier in D. Laut Geburtsurkunde bin ich der Vater. Letzteres ist (zu 99%) unstrittig. Wir waren nie verheiratet.
Alle unsere Versuche in D scheiterten, die Mutter faßte hier keinen Fuß. Es schien ihr zu wenig Sonne, die Leute waren ihr zu unfreundlich usw usf. Sie wollte in Mexiko leben, schnappte sich das Kind und verschwand. Ich habe sie noch mehrmals dort besucht, aber sie wollte von mir nichts mehr wissen. Sie wollte gar nichts mehr von mir, auch kein Geld.
Ich habe von dem Kind seit 8 Jahren nichts mehr gehört oder gesehen. Ich weiß weder genau, wo sie heute wohnt und was sie macht. Noch kann ich wirklich sicher sein, ob das Kind überhaupt noch lebt (wenngleich sie Fotos geschickt hat).
Nun schreibt sie plötzlich seit ein paar Wochen Emails und der Ton wird täglich schärfer. Sie will plötzlich Unterhalt. Versteht mich nicht falsch, sie trägt diese Forderung erstmalig an mich heran. Es bestand ja nie Kontakt - selbst auf Päckchen zum Geburtstag des Kindes oder zu Weihnachten (die an die bekannte Adresse der Großeltern gesandt wurden) erfolgte schon seit Jahren keine Reaktion, so daß wir das irgendwann eingestellt haben.
Nun weiß ich nicht, wie ich mich verhalten soll.
1. Sie hätte eine Klage eingereicht. Soll ich diese abwarten oder proaktiv tätig werden und ihr freiwillig etwas anbieten ? Ich bin mir nicht sicher, ob sie mich nur erpressen will oder ob sie tatsächlich etwas in dieser Richtung macht.
2. Wenn ich ihr freiwillig etwas anbiete, welche Relevanz hat das später, falls trotzdem eine Klage kommt ?
3. Wie funktioniert das überhaupt von Mexiko aus ?
4. Kann sie rückwirkend ab Geburt Unterhalt geltend machen, auch wenn sie diesen erstmalig jetzt - nach 11 Jahren - fordert ?
Ich habe weitere Fragen, aber hiermit wäre mir fürs Erste geholfen. Ich werde mich kommende Woche mal zu nem Anwalt begeben. Aber erstmal würde ich vor allem wissen wollen: abwarten oder handeln ?
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