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| Trennungsjahr im gemeinsamen Haus, ab wann und wie zählt es? |
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Geschrieben von: vielefragen - 27-04-2014, 21:22 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Hallo Forum, schön das es ein solches Board gibt in dem man Fragen stellen kann. Hoffentlich hat jemand einen guten Tip für mich.
Wohne mit meiner Frau im gemeinsamen Haus und haben quasi schon getrenntes Leben und Schlafzimmer aber die Frage die ich habe ist; muss es schriftlich zwischen uns eine Abmachung geben, in dem jeder den Startzeitpunkt der getrennt Lebenden Haushalts anerkennt damit das auch vor Gericht als Trennjahr anerkannt wird? Könnte ja sein, dass der Partner sagt, es hätte ja doch noch hier und da gemeinsames Essen, Einkauf oder Wäsche waschen gegeben oder gilt die Zeit erst zu zählen wenn der Scheidungsantrag und der Fragebogen den Partner erreicht?
1000Dank
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| Befangenheitsantrag |
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Geschrieben von: Zala - 26-04-2014, 18:38 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (22)
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Hat schon jemand Erfahrung mit einen Befangenheitsantrag gemacht? Wird der extra aber zeitgleich mit dem GSR gestellt oder formuliert man das in den GSR Antrag mit rein.
Was bringt ein Befangenheitsantrag? Ich habe gelesen das der auf jedem fall in der Personalakte der Richterin landet. Ist der Richterin das egal oder stört das dann schon?
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| Der Weg zum ABR - Antrag gemeinsames Sorgerecht |
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Geschrieben von: Niels567 - 26-04-2014, 08:53 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (47)
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Hallo Freunde, ich beabsichtige nächste Woche das gemeinsame Sorgerecht für meine zwei Kinder (6 und 4 Jahre) zu beantragen. Die Umstände mit der KM sind, nach meiner subjektive Einschätzung, selbst geeignet die Alleinsorge zu bekommen. Allein meine bisherige Erfahrung lassen mich vorsichtig agieren, Ablehnung geS wegen fehlender Kommunikation am 12.12.12, und mahnen mich Salamitaktik anzuwenden. Dazu brauche ich mal euren Rat.
a) ich beantrage gemeinsame Sorge ohne Begründung -> kein Einspruch = geS
b) ich beantrage geS -> Einspruch -> mündliche Verhandlung -> Anträge -> ??
Frage: Wie werden bei einer mündlichen Verhandlung Anträge gestellt zu:
1.) Antrag Gutachten Erziehungsfähigkeit und
2.) Antrag auf Teile der Sorge (ich würde gerne die "Teile" Gesundheit und Bildung herauslösen). Ich lese immer bloß von Personensorge und Vermögenssorge. Gibt es die Teile Gesundheit und Bildung überhaupt und wenn ja, wie stelle ich dies an?
3.) Wo liegen Fallstricke, auf was muss ich besonders achten, auch auf Bezug Jugendamt und Verfahrensbeistand?
4.) Oder schlagt ihr eine andere Lösung vor?
BTW:
- Antrag 1 sowie 2 sind belegbar begründet.
- ohne Anwalt? Ich habe in der Umgangs- sowie Sorgerechtsverhandlung gesehen wie eine Krähe der anderen kein Auge aushackt. Entweder sitzen Ra's gegenüber oder sind als Verfahrensbeistand involviert. Graus. Und alle hänge an der langen Leine des FG.
- Der Richter ein Verfassungsrechtler, der mittlerweile einen guten Ruf unter den Vätern genießt, da frisches Wissen vorhanden. Ich bin da sehr zuversichtlich.
Meinen Dank für Rat, nützliche Links und eure Erfahrung im voraus.
Vergessen:
Ende Mai 2014 würde ich dann auch Antrag auf Abänderung für Umgang stellen. Wir haben keine EV sondern Beschluss und die aktuelle Lage erscheint mir günstig: KM verweigert Modifizierung Beschluss und Einschulung steht vor der Tür.
Off-Topic: Kann man Beiträge nicht bearbeiten? Ich habe nichts gefunden. Die in der ersten Sorgerechtsverhandlung verordnete Konfliktberatung wurde im August 2013 als gescheitert abgeschlossen, so der Sachstandsbericht Teilnahme Einzelgespäche: Mutter: 2; Vater: 8).
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| Unterhalt an ausländische Freundin |
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Geschrieben von: PapavonEiner - 25-04-2014, 14:55 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (31)
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Hallo Forum,
meine ausländische Freundin ist schwanger. Sie kommt aus der Ukraine. Angeblich Pille vergessen. Wir haben aber auch Kondome benutzt. Egal wie. Es ist nun passiert.
Sie hat hier ein Aufenthaltsgenehmigung und wird voraussichtlich im November das Kind bekommen.
Sie ist im Streit ausgezogen.
Was kann schlimmstenfalls nun auf mich zukommen?
Ich habe bereits eine Tochter aus erster Ehe.
Die Schwester meiner Freundin sagt. Ich brauche mit dem Kind nichts zu tun zu haben. Es geht nicht um Geld oder dergleichen.
Was meint ihr?
Danke
Ganz vergessen. Sie arbeitet als Ärztin. Job, Aufenthaltsgenehmigung habe ich ihr besorgt.
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| Elternvereinbarung für echtes Wechselmodell |
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Geschrieben von: bluegene - 25-04-2014, 12:05 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Hallo,
kurze Einleitung: Nach Antrag der Mutter auf Aufenthaltsbestimmungsrecht (08/2012) und Vereinbarung eines echten Wechselmodells vor Gericht, hat sie ihren Wohnort gewechselt (30 km Entfernung) und ein Jahr später mittels neuer eA (Ablehnung des echten Wechselmodells) "erwirkt", dass die Kinder (7/13) zukünftig in ihrem Ort zur Schule gehen.
Ab diesem Zeitpunkt war ich der Fahrer. Das Gericht hatte später in Sachen Aufenthaltsbestimmungsrecht ein psychologisches Sachverständigengutachten angeordnet, um zu klären, bei welchem Elternteil die Kinder ihren Aufenthalt auf Dauer nehmen sollen.
Nun beteuert die Mutter im Rahmen des Gutachtens, dass sie nichts gegen das echte Wechselmodell hat, wenn vom Vater ein Telefontermin und einen zusätzlichen Tanznachmittag in der Vaterwoche ermöglicht werden. Genau diese Termine hatten wir zuvor (in der Elternberatung während die letzten 18 Monate) abgeschafft, damit mehr Ruhe in das System kommt.
Bei der nächsten Sitzung mit der Gutachterin/Psychologin soll jeder seine Ideen für eine Elternvereinbarung zum echten Wechselmodell einbringen.
Wäre für Tipps, Links oder Literaturhinweise für eine solche Elternvereinbarungen sehr dankbar. Welche Punkte sollten besonders beachtet bzw. geregelt werden? Wer hat Erfahrungen in dieser Sache?
Vielen Dank!
bluegene
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=8789
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| Sorgerecht |
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Geschrieben von: sleepsheep - 22-04-2014, 20:00 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (33)
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Hallo kurze Frage: Habe gemeinsamen Sohn mit Frau im Ausereuropäischen Ausland. Sie will mir Kind geben das es bei mir lebt.
Nun zu meiner Frage, ist es möglich laut dem Gesetz das sie mir die völlige alleine Vollmacht fürs Kind übergibt. Ohne das sie das Recht hat es jemals wieder zu sehen?
Weil Sie sagt ja sie unterschreibt alles was sie muss, dass das Kind herkommt zu mir.
Weil sie will es nicht sie hat auch einen neuen Freund, ich will das Kind schnellstmöglich herholen und mich drumm kümmern. Aber ich will auf keinen Fall das sie auch herkommt durch Familienzusammenführung und etc.
Deswegen frage ich gibt es solche Gesetze und ist es überhaupt möglich?
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| BAFÖG und Kindergeld |
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Geschrieben von: Simon ii - 22-04-2014, 15:16 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Und noch eine Frage zum Kindergeld:
Für Schüler, die nicht zu Hause wohnen, sieht das BAFÖG-Gesetz einen Anspruch von 465 EUR vor.
Quelle
Was ich auf die Schnelle in den Gesetzestexten nicht gefunden habe:
Kommt das Kindergeld noch da drauf oder ist das die Summe inclusive Kindergeld?
Hat da jemand Erfahrung (oder weiß einen Link zu einem Forum, wo ich das erfragen könnte?)?
Simon II
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| Kindergeld bei KU eines volljährigen Kindes in Ausbildung |
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Geschrieben von: Simon ii - 22-04-2014, 14:49 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hallo,
ich habe die SuFu versucht, aber nur Ergebnisse ohne Relevanz gefunden.
Folgende Situation:
Kind mit Realschulabschluß ist 20 und in Ausbildung an einer Berufsfachschule mit einem Gesellenabschluß. Es wohnt nicht mehr bei seiner KM, sondern am Ort der Schule.
Vater (also ich) zahlt als einziger (klaro) KU, während KM angeblich zahlungsunfähig ist.
An wen wird das Kindergeld ausgezahlt?
Aktuell wird es an die KM ausgezahlt, weil das Kind (wie soll es anders sein) bei ihr aufgewachsen ist. Es wird allerdings von der KM an das Kind weitergegeben (das macht sie wohl nach Auskunft des Kindes tatsächlich).
Laut Gesetz sollte das KG doch an mich ausgezahlt werden? Oder sehe ich das verkehrt?
Ist es sinnvoll, einen Antrag zum Wechsel auf mich überhaupt zu stellen?
Was spricht dafür?
Was dagegen?
Für konstruktive Antworten wäre ich sehr dankbar.
Simon II
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| Wie kommt man an den KU-Vorschuss-Antrag der Exe? |
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Geschrieben von: FreiHerr - 20-04-2014, 18:24 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hallo zusammen,
eine einfache Frage: die Exe beantragt den KU-Vorschuss, bekommt ihn auch. Dabei verschweigt sie wichtige Details, genauer gesagt lügt in jedem zweiten Satz, wie üblich.
Ich würde gern diesen Antrag sehen. Das JA verweigert die Herausgabe ("Datenschutz" und ähnlicher Blödsinn), will aber natürlich das Geld eintreiben.
Meine Frage ist: ich brauche aus anderen Gründen diesen Antrag und alles was dazu gehört (z.B. zwischenzeitliche Anfragen des JA, "und, zahlt der Erzeuger?"). Wie komme ich da dran?
Ich habe doch das Recht zu sehen, wie dieses Geschäft zu meinen Lasten zustande gekommen ist?
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| Ist es eine Absicherung möglich? |
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Geschrieben von: wingy - 19-04-2014, 17:00 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (16)
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Hallo zusammen,
ich bin eher zufällig hier gelandet, durch einen Bekannten von mir, der eine Trennung schon hinter sich hat und dadurch seine Tochter sehr eingeschrenkt sehen kann. Ich bin Anfang 30 noch ledig + keine Kinder, habe aber seit kurzem (ca. 6 Monaten) eine Freundin fast 30, die Kind(er) mit mir will. Meine Frage ist, kann man sich mit einem Ehevertrag irgendwie absichern im Falle einer Scheidung, dass man das Kind bzw. die Kinder nicht so eingeschrenkt sehen darf und dass die Exfrau nicht mit den Kinder im Ausland abhaut? Ich mache mir solche gedanken, weil meine Freundin aus Slowenien kommt und wer weiß, ob Sie nicht nach 3 Jahren alles wegschmeißt und zurückgeht. Na klar jetzt sieht alles rosig aus, aber die Statistik zeigt, dass jede zweite Ehe geschieden wird, d.h. die Wahrscheinlichkeit liegt bei 50%, natürlich kann man es beeinflußen, aber man weiß ja nie. Zum Beispiel, wenn man dieser Zetungsartikel glauben mag, kann man in Großbritanien, das Sorgerecht vorher in einem Vertrag vereinbaren, ob dies in Deutschland geht ist eine andere Frage. Jedenfalls ich wäre sehr dankbar für Tipps und Ratschläge.
Danke im Voraus und schöne Ostern!
Grüsse,
wingy
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