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| Wie lang Einspruchsfrist GSR-Antrag? |
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Geschrieben von: LoveNoBitch - 17-03-2014, 01:53 - Forum: Konkrete Fälle
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Kurze Frage bitte:
Seit 27.2 läuft der Antrag auf die gemeinsame elterliche Sorge. (Zustellungsdatum bei der KM)
Hatte eigentlich erwarte, daß das Amtsgericht mir mitteilt, wie lange z.B. die Einspruchsfrist der Mutter sein wird.
Sollte sich so zwischen 2 und 4 Wochen bewegen, oder?
Müssen das die Herren und Damen Richter mir nicht entsprechend weitergeben?
Die Km boykottiert natürlich aktuell wieder die einvernehmlich getroffene Umgangsregelung.
Würde gern wissen, wie lang ich mit dem nächsten Antrag noch warten muss...
Und wenn Sie doch Einspruch einlegt, wie lange wird das bis zur mündlichen Verhandlung dann dauern?
Grüße und Danke LNB
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| KM zieht weg |
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Geschrieben von: Speedy Gonzales - 16-03-2014, 01:00 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Ich weiß zwar wo sie hinzieht aber sonst gibt es keinen Kontakt. Wie kann man dann genau herausfinden ob die KM wirklich das Kind bekommen hat? Ich möchte das natürlich gerne so tun, ohne schlafende Hunde zu wecken, es könnte ja sein dass sie erstmal nicht zum JA rennt usw.
Es geht darum zu klären ob sie überhaupt wirklich schwanger ist.
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| Katastrophe mit dem Jugendamt |
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Geschrieben von: Mamamaus - 15-03-2014, 23:47 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Sehr geehrtes Forums Mamis und Papis,
suche Rat in der Öffentlichkeit, da mittlerweile einige Anwälte ect. nicht wirklich weiter kommen und sich der Horror Hinzieht seit MONATEN
Meine mittlerweile 10J. Ehe hat eine Katastrophale Vorgeschichte
Mein "noch" Mann war Ursprünglich mal mein Lehrer und die Verkettung der Umstände wie daraus eine "Ehe" entstand ist nicht besonders schön.
Wie man so schön sagt, dumm und naive hab ich den Mann dann geheiratet, nachdem er seine Frau (damals 35) nach 7 Jahren Ehe verlassen hat. Er holte ihr damals das Kind ab (was sich mit meinen 20J. nicht verstand). Die Frau brauchte damals 2 Jahre ihr Kind zurück zu bekommen. Ich naive und dumm dachte natürlich die Mutter habe das Kind dort gelassen.
Als der Sohn aus 1. Ehe dann bei seiner Mutter war hat mein "noch" Mann sich nie weider bei dem Kind blicken lassen oder sich gekümmert.
In der Zwischenzeit wurde unser Sohn geboren.
Die Ehe war alles andere als "harmonisch" geprägt von Körperlicher Gewalt sowie anderen nicht so schönen Umständen begleiteten die Jahre.
Als mein Sohn 1,5 Jahre alt wurde fasste ich erstmals den Mut meinen Mann verlassen zu können und suchte dafür auch Hilfe beim Jugendamt mit meiner Familie als Unterstützung. Leider bekamen wir dort keinerlei Hilfe. Mein Mann als "seriöser" Beamter hatte dort die besseren Karten.
Als mein Sohn dann 2 Jahre alt war eskalierte die Situation so, dass dann doch mit Zusammenarbeit des Jugendamtes das Kind bei meinen Eltern untergebracht wurde und wenigstens das Kind in Sicherheit kam "erstmal" eine Dauerlösung konnte nicht ermöglicht werden.
Als mein Sohn dann 3 J. alt war wurde er von dem Kindesvater "entführt" bis zur Österreichischen Grenze, der Jugendamt Mitarbeiter rief den Kindesvater zurück und mein Sohn wurde wieder "aus der Schusslinie" gebracht und erneut bei meiner Mutter und Familie untergebracht. Ich suchte mir einen Familienanwalt, hatte aber keinerlei Finanziellen Mittel und stand dann nach der ersten Rechnung von dem Anwalt wieder ohne Hilfe dort.
Bis mein Sohn dann 6 Jahre alt war ging das stetig so weiter ohne Hilfe vom Jugendamt.
Als mein Sohn 6 wurde eskalierte die Situation. Gegen meinen Mann liefen mittlerweile mehrere Ermittlung-Verfahren wegen Sexuellen Übergriffen auf Schutzbefohlene, sowie Verfahren von Kindern auf unserem Hof (Pferdehof). Das war absolut nicht mehr aus zu halten. So schaffte ich es wenigstens, dass meine Schwester (die Patentante) die Pflegschaft für meinen Sohn als Pflegemutter beantragte bei dem Jugendamt und wir beide Elternteile unterschrieben auch einen Vertrag beim Jugendamt hierfür.
Plötzlich nach dem dann mein Sohn eingeschult wurde und bereits 3 Monate bei meiner Schwester lebte fiel doch meinem "noch" Mann auf, dass das Kind Unterhalt kostet und es bei sich und seiner "neuen" Flamme 22J. billiger Untergebracht sei.
Mein Mann suchte somit mehrmals das Jugendamt auf, welches ja die Vorgeschichten aus den Jahren zuvor alle kannte.
Er stellte sich nun als "armes" Opfer hin und für mich sieht es so aus, als sein nun was folgte alles gemeinsam mit dem Jugendamt Sacharbeiter geplant gewesen.
Mein Mann hat sich auf seinen Namen einen neuen Handyvertrag gemacht und inzidierte damit mit seiner neuen Flamme einen "angeblichen" Selbst Suizid. Wovon ich Morgens dann Kenntnis bekam als die Polizei bei mir und meiner Familie im Haus stand. Mein "noch" Mann versuchte mich hierfür in eine Klinik einweisen zu lassen ("für ihn leider ohne Erfolg")
Somit startete 3 Tage später das nächste Projekt. Er ging Donnerstags zum Jugendamt und erzählte dort, ich wolle ihn erschießen. Er habe Todesangst um seinen Sohn und um sein Leben.
Darauf hin kam am nächsten Tag das Jugendamt zur Grundschule und kassierte das Kind ein. Meine Schwester (die Pflegemutter in Prüfung) erfuhr dann erst nachher davon, nachdem das Kind weg war.
Danach (also einen Tag nach dem mein Mann die Todesangst dem Jugendamt gegenüber bekundete und nach dem das Kind weg war) fuhr er zur Polizei und suchte sich zwei Leute die eine Telefonische Aussage machten ich wolle meinen Mann erschießen. Darauf hin ließ die zuständige Polizei ein Sondereinsatzkommando 20 Kopf stark ausrücken und mich wie in New York Filmreif verhaften. Aus dem späterem Polizeiprotokoll konnte meine Anwältin dann ersehen, dass mein Mann mich Kilometer weit verfolgte um sich das schön anzusehen (ergab sich aus den Handyortungen) und aus der Aussage des Polizisten, da mein Mann die Polizei zu mir lotste.
In Einstweiliger Anordnung erging Freitags ein Gerichtsbeschluss das ich in eine "Klapse" solle weil man ja nicht wüsste was mit mir wäre.
Meine Anwältin legte sofort Widerspruch ein, da Wochenende war passierte erst mal nix und die Richterin kam dann in der Folgewoche Mittwochs und hob den Beschluss auf, so dass ich Freitags wieder entlassen wurde.
Mein Mann leistete in dieser Zeit ganze Arbeit und ergatterte sich das Alleinige Sorgerecht in einer Einstweilige Anordnung. Somit war das Kind erst mal weg. Er ging es dann aus der Pflegefamilie holen und seit dem existiert ein Kampf.
Meine Anwältin legte in diesen Einstweiligen Beschluss Widerspruch ein, es kam dann nach 3 Monaten warten zu einer mündlichen Verhandlung. Da mittlerweile das Kind verzogen war teilte uns dann die Richterin in der Verhandlung mit sie sei nicht zuständig und sie würde dann den Antrag verweisen.
Mittlerweile hatte ich mein Kind 3 Monate nicht mehr gesehen, auch keiner aus meiner Familie.
Dann kam das ganze zu dem zuständigen Gericht, wieder 3 Monate warten auf den Termin. Dort wurde wieder nix entschieden, außer das ein Gutachten gemacht werden würde.
Das Jugendamt legte in den Monaten mehrere NACHWEISLICH falsche Berichte ab mit Behauptungen die man sogar wiederlegen kann.
z.B.
mir seien Tiere vom Veterinäramt weggenommen wurden, es gibt eine Stellungnahme vom Veterinäramt, dass dies erfunden sei.
dann behauptete das Jugendamt weiter den "angeblichen" Amoklauf obwohl die Staatsanwaltschaft diese fingierte Anzeige nach 4 Tagen Ermittlung einstellte.
und vieles mehr... was man immer wieder widerlegen kann.
In sämtlichen Stellungnahmen wird mein "noch" Mann der Beamter ist als toller Vater hingestellt. Das Jugendamt verschwiegt die Akten der letzten Jahre, die Gewaltübergriffe, die versuchte Entführung, die Sexual Ermittlungen von dritten (also fremden Kindern) die gegen meinen Mann laufen.
Da ich dem Jugendamt dann zu anstrengend wurde wegen meiner präsent vor Ort und ständig nach meinem Kind fragte, Weihnachtsgeschenke aufs Jugendamt bringe ect. zeigte mich das Jugendamt dann an ich habe angeblich Tonband Aufnahmen gemacht an einem Tag wo ich nicht mal zu einem Gespräch da war beim Jugendamt (also einfach ein erfundener Tag)
Meine Anwältin hält das für sehr unprofessionell. Mittlerweile hat das Jugendamt beschlossen mit keinem mehr aus meiner gesamten Familie zu sprechen, da eben alle die sich Jahre um das Kind gekümmert haben nach dem Kind auch fragen, da der Kindesvater jede Auskunft verweigert.
Auf Erkundigungen die man Einholen möchte (Schriftlich oder Telefonisch) wird die Familie mit Einstweiligen Gewaltschutz Verfahren zugeschmissen welche von dem Richter zu mündlichen Verhandlungen Temriniert werden und dann Kostenpflichtig abgewiesen werden.
Mittlerweile versuchte der Kindesvater Grundlos gegen mich, meine Mutter und die Patentante "Bannmeilen" zu erwirken, damit wir uns nicht mehr nach dem Kind erkundigen können.
Da diese im Sande verlaufen sind wird es noch bunter.
Mittlerweile soll dann angeblich in das leer stehende Haus eingebrochen worden sein (mein Mann zeigte mich an als Beschuldigte, ich bin hoch Schwanger und soll durch den 1 Stock durchs Fenster geklettert sein in ein leeres Haus)
Mittlerweile behauptete er angeblich gestalkt zu werden Telefonisch, auch hier hat er mich wieder angezeigt.
Man kann sagen ich renne 1x die Woche zu Gericht oder zur Polizei wegen Anzeigen ect. worin meine Anwältin mittlerweile erstickt in Arbeit.
Er versucht mit allen Mitteln das Kind von mir fern zu halten und von meiner Familie.
In den Verfahren wird offen von seinem Anwalt gesagt, nein der Kindesvater einigt sich mit keinem, er gibt das Kind keinem und er gibt keine Auskunft, er sei der alleinige Bestimmer.
Dem Kind geht es von Woche zu Woche schlechter, mittlerweile in der 1 Klasse nicht mehr beschulbar und vom Unterricht ausgeschlossen.
Das Jugendamt schaut zu und legt die Hände in den Schoß.
Kann mir einer sagen, was man machen kann? Da laufen doch viele Dinge nicht mit rechten Wegen zu?
Wir sind Ratlos, die ganze Familie weiß nicht weiter, da alle Klagen auf Umgang ect. immer nur verschoben werden.
Danke für eine Hilf, ich hoffe ich habe alles gut erklärt.
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| UVG Rückforderung |
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Geschrieben von: Mario - 13-03-2014, 22:05 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (21)
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Guten Abend,
mein Anliegen ist das im Betreff genannte. Das Jugendamt hätte gerne, verständlicherweise, sein Geld zurück.
Letzte Woche ein Schreiben, Forderung knapp 5000 Euro.
Schreiben von mir mit Hinweis auf §1603 BGB.
Antwort darauf sinngemäß "schön und gut, dann bleiben noch knapp 3000 übrig."
Titel über KU besteht seit ca. einem Jahr, ab diesem Zeitpunkt greift dann wohl 1603 auch nicht mehr, wenn ich als Laie das richtig verstehe.
Ich komme mit meinen beiden Jobs auf rund 900 Euro netto im Monat, davon kann ich nicht einmal laufenden KU leisten, wie soll ich da knapp 3000 Euro auftreiben?
Das Amt droht mit Zwangsvollstreckung. Es gibt zwar nicht zu holen, aber ich habe keinen erhöhten Drang danach, eine EV abgeben zu müssen.
Habe ich noch irgendwelche Möglichkeiten oder soll ich klein beigeben (Ratenzahlung 10 Euro/mtl - mehr geht echt nicht)?
Danke für Eure Hilfe.
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| KM verweigert Abholung durch Kindesonkel |
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Geschrieben von: GeckoMan - 13-03-2014, 18:55 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (21)
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Hallo,
folgender Fall:
Da ich beruflich um eine 1/2 Std. verhindert bin, möchte mein Bruder das Kind zum Umgang zu mir bringen.
KM kommt ans Auto und verweigert die "Herausgabe" des Kindes (fast 14) mit der Begründung es würde nicht ausreichen, dass Kind über die Abholung durch Onkel Bescheid wüsste sondern KM müsste extra benachrichtigt werden.
Anmerkung: Abholung durch Onkel hat in der Vergangenheit bereits mehrfach funktioniert.
Wie reagieren ?
Merci
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| Neue Freundin, Ex mit Umgang nicht einverstanden. |
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Geschrieben von: mooob1704 - 13-03-2014, 15:36 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Meine Geschichte:
13 Jähriger Sohn und 3 Jährige Tochter.
Ich trennte oder sie trennte sich von mir, wie auch immer, nach Jahren wo es immer nur hin und her ging in der Beziehung.
Streitigkeiten vor den Kindern usw.
Sie hat mich nicht mal bei sich offiziell wohnen lassen, zahle schon immer Unterhalt.
Habe "unser" Auto mit zur Hälfte finanziert. Halter ist natürlich sie usw. gibt noch tausend andere Sachen.
Mit dem Sorgerecht war ich zu blauäugig, einfach nur zu dumm für diese Welt Also ich habe kein Sorgerecht für beide Kinder.
Sie hat mir dann immer mit den ganzen Sachen gedroht wenn ich nicht will kann ich ja gehen. Ich lebte eigentlich nicht als ihr Mann bei ihr sondern eher als Marionette.
Aus Liebe zu meinen Kindern lies ich alles zu. Doch den ständigen Vorwürfen und nicht Zuneigungen ihrerseits hielt ich nimmer stand. Es gibt noch viele andere Gründe. Nun fasste ich endgültig den Entschluss auszuziehen. Aber es dieses mal durchzuziehen. Ich bin mit nichts gegangen, musste mir alles neu anschaffen, habe 6 Wochen bei einem Freund wohnen können, dann endlich war meine neue Wohnung neu eingerichtet.
Umgang mit den Kindern war möglich wie es die Arbeit zu lies außer halt nächtigen ging erst in der neuen Wohnung. Ich habe mir extra eine große 2 Raum genommen um meinen Kinder ein halbwegs gutes Umfeld zu schaffen.
Nach ca. 2 Monaten der Trennung habe ich mich neu verliebt, in eine Bekannte meiner Ex und mir.
Von Freitag bis Sonntag sollte ich meine Kinder das erste mal komplett für ein WE bekommen. Freitag gegen halb drei hat mir die EX die Bude eingerannt und randaliert usw. und mich mit den Worten ich seh meine Kinder nie wieder gekratzt und gekniffen wo es nur ging, echt krass. Ich war geschockt, doch es kam noch besser. Jetzt ging der Tanz erst los. Meine Neue und ich wurden öffentlich über Facebook denuziert, all unsere Freunde und Bekannten konnten es lesen.
Mein 13 Jähriger Sohn hat dann auch auf FB Stimmung gegen mich gemacht. Habe beide dann gleich blockiert. Er will mich jetzt nicht mehr sehen egal was ich ihm per SMS schreibe etc.
Also seit fast einen halben Jahr kämpfe ich nun um einen normalen Umgang mit den Kindern. Ich seh ja ein das wenn ich die Kinder habe meine neue nicht bei mir schlafen soll. Aber ich darf mich ja nicht mal in der Öffentlichkeit mit meiner Tochter, meiner neuen und ihrer Tochter gleiches alter zeigen, also besser gesagt darf ich mit meiner kleinen Prinzessin nur alleine was unternehmen und Sie nicht mit meiner Freundin und Ihrer Tochter in Verbindung bringen.
Ich liebe meine Kinder, mein Sohn will mich nimmer, meine kleine Tochter will zu mir darf aber nur wenn ich auch allein bin. Also es wird wirklich alles versucht um meine jetzige Beziehung zu zerstören. Sie wird schlecht geredet, ich werde schlecht geredet und und und.
Die Regelung vom Jugendamt hies alle zwei Wochenund erstmal nur allein. Ich sagte durch versetzte Schichtarbeit kann ich nicht alle zwei Wochen sondern dann mal zwei WE und mal unter der Woche vom Kindergarten abholen usw. Dies wurde abgelehnt.
Wenn ich meine kleine Tochter nur alle zwei Wochen seh wird Sie mir entfremdet, damit komm ich einfach nicht mehr zurecht. Wir waren immer EINS, habe Ihr immer vorgelesen vorm schlafen gehen habe alles für sie getan. Wenn ich nicht auf Schicht war natürlich.
Es tut weh Sie so selten zusehen und mein großer Sohn mich hasst weil ich ne andere Frau habe und die Ex es Ihm selber gesagt hat. Ich wollte es Ihm sagen.
Ich pack das so nicht mehr. Die Arbeit leidet, finanziell arg gebeutelt, Psychsich am Ende.
Was ist Richtig was ist Falsch????
Darf ich meine Tochter nur allein sehen und dann nur alle zwei WE? Ich muss Sie öfters sehen!!!
Was soll ich tun? Ich brauch dringenst Rat.
Danke liebe Gemeinde
[Mit Erlaubnis des TO dem Posting einige Absätze verschafft zwecks besserer Lesbarkeit]
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| Eigene Altersvorsorge und Nachehelichen Unterhalt |
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Geschrieben von: Lelja - 13-03-2014, 14:22 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (53)
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Hallo an alle zusammen wieder!!
Ich brauche mal wieder ein Paar Gedanken von euch zum Thema Altersvorsorge.
Zuerst noch mal die Eckdaten:
Mein Freund ist ein Arbeitsnehmer, hat 3 Kinder (unbefristete, dynamische Titels, 105%), Alter 16 und 11 (Zwill.), Ex Frau arbeitslos und "krank", kriegt eine Rente in Höhe von 353,36 EU von Deutsche Rentenversicherung wegen Erwerbstunfähigkeit. Rechtskräftig geschieden seit Feb. 2014.
Nun macht die Exe den Anspruch auf Nachehelichen Unterhalt und Altersvorsorge Unterhalt geltend, da die Belastungen für das gemeinsamme Haus entfallen. Sie übernimmt das Haus selbst (Wird aber natürlich Wohnwert angerechnet und die Zinsen abgezogen), was für mich schon sowieso rätchelhaft wie sie die Umschuldung gemacht hat, da sie nicht arbeitet.
Jetzt wird der "Kuchen" neu verteilt.
Es geht im Prinzip um 1000 EU (Höhe des Hauskredites).
Die Fragen: 1. Die Zwillinge sind im September 12, daher andere Altersklasse. Kann man die Erhöhung jetzt schon bei der Berechnung des Ehegatt. Unterhalts berücksichtigen?
2. Bisher lag mein Freund weit unter der Grenze 24% Brutto für seine Altersvorsorge. Kann er jetzt aufstocken, z.B. für eigene Wohnung bei der Bank eine Finanzierung machen? Ich hab mal gerechnet, wenn alle 24% ausschöpft ist Nacheheliche Unterhalt nicht drin.
Danke für ihre Meinungen (mir ist es wirklich wichtig)
P.s. wie macht mann eine neue Thema auf? Ich meine, das diese Beitrag nicht in das alte Thema kommen sollte.
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| Kindesunterhalt-Titel begrenzt oder nicht? |
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Geschrieben von: Clint Eastwood - 13-03-2014, 05:28 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (35)
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Hallo Gemeinde,
Ich zahle KU nach einem gerichtlichen Vergleich gemäß eines Faktors des Mindestunterhalts nach §1612a BGB abzüglich des hälftigen Kindergeldes (also deutlich mehr als den Mindestinterhalt)
Hier ist §1612a:
http://dejure.org/gesetze/BGB/1612a.html
Da geht es bereits im Titel ausschließlich um den Mindestunterhalt minderjähriger Kinder.
Meine Fragen dazu an die Experten:
1. bedeutet das, dass der Titel automatisch bis zum 18. Lebensjahr begrenzt ist?
2. ist das die Grundlage der Düsseldorfer Tabelle? im 1612er ist nur ein Bezug zum doppelten Freibetrag gem Einkommensteuergesetz genommen
3. falls die Antwort zu 2. NEIN lautet: ist das besser oder schlechter als Düsseldorfer Tabelle?
Hintergrund meiner Frage ist, dass ich erwarte, dass Exilein demnächst mal wieder mehr nachehelichen Unterhalt will (hat jetzt wohl angeblich einen Job, bei dem sie weniger verdient). Falls eine Klage in dieser Richtung kommt, denke ich darüber nach, im Gegenzug auf weniger KU zu klagen, da ich mit meinem niedrigen Einkommen hier im Ausland derzeit überobligatorisch KU zahle.
Die Klage soll für Exilein enden wie das Hornberger Schießen: mehr nachehelichen Unterhalt, weil sich ihr Einkommen reduziert hat, aber dafür weniger KU, weil ich bisher überobligatorisch geleistet habe. Mit dem Nebeneffekt, dass KU bis zum 18. Geburtstag des Kindes an sie fließen wird, nachehelicher Unterhalt aber nur noch wenige Jahre..
Vielen Dank schon jetzt für Eure Hinweise und Tipps.
Clint
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| Als Vater eine 4 Zimmer Wohnung nehmen - erhalte ich Wohngeld bzw. Mietbeihilfe ? |
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Geschrieben von: papi4kids - 12-03-2014, 18:25 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Ich habe drei minderjährige Kinder. Derzeit ist es so, das die Kinder in dem Haushalt bleiben wo die Mutter ist. Es gab aber noch kein Urteil.
Habe ich als Vater ein Recht auf eine 4-5 Zimmer Wohnung um meine Kinder zu versorgen? Auch wenn es nur alle 14 Tage wäre? Ich vermute, wenn ich eine kleinere Wohnung hätte, würde man mir sagen, das die Kinder ihren Freiraum bzw. ein eigenes Zimmer benötigen. Würde mir Mietbeihilfe bzw. ein zusätzliches Wohngeld zustehen?
Ich glaube das viele Väter vor dem Problem stehen. Grade weil einem nicht viel übrig bleiben wird. Ich denke das ich eine sehr enge Bindung zu den Kindern habe. Ich will nicht das man mir den Umgang verbietet bzw. den Aufenthalt, falls ich nicht ausreichend Platz habe. Ebenfalls kann es passieren, das ich das ABR erhalte.
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| Aufruf für Papa Fiete |
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Geschrieben von: Kindeswohlhandel.de - 12-03-2014, 11:31 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (26)
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Bitte unterstützt Papa Fiete - Fiete einigen bekannt u.a. durch seine Mitarbeit bei "Väter für Gerechtigkeit" ist jetzt Obdachlos.
Heiderose Manthey hat auf ihrer Seite zur Solidarität mit Fiete aufgerufen.
Kindeswohlhandel.de unterstützt die Aktion und den Aufruf.
Bitte das Thema zeitlich anpinnen falls möglich?
Danke und Gruß an alle Mitstreiter!
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