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| Narrenfreiheit durch VKH? |
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Geschrieben von: Pinke Ohnesorg - 04-03-2014, 08:54 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (30)
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Jetzt hab ich auch nochmal kurz ´ne Frage zu Verfahrenskosten, folgender Vorgang:
Madame verklagt mich, VKH wird bewilligt, langes hin+her Geschreibe...Amtsgerichtsbeschluss schließlich gegen mich.
Auf meine Beschwerde hin wird der Beschluss vom OLG einkassiert, schallende Ohrfeige für die Richterin , soll unter klaren Prämissen neu verhandelt werden.
Ich daraufhin zum Anwalt: "Hab ich jetzt gewonnen?
Anwalt: "Nun, wahrscheinlich schon."
Ich: "Supi, dann muss Madame also zum Schluss auch meine Kosten übernehmen?....freu...
Anwalt: " Das müßte sie....ohne VKH, da sie aber VKH bekommt müssen sie die eigenen Kosten selber tragen. Überweisen Sie mir bitte 300€ Vorschuss" 
Ist das so richtig?.......Anwalt kann ich mir aber nicht leisten, selber VKH will ich nicht.....Kann ich beantragen der Madame VKH nun zu entziehen und Kostenübernahme beantragen (meine) ? .....sonst ´ne Möglichkeit?
naja, sonst schreib ich halt selber wieder alles....
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| Trennung, EV, Grosselternunterhalt |
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Geschrieben von: Speedy Gonzales - 01-03-2014, 02:46 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (43)
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Hallo Leute,
erstmal danke dass es Euch alle gibt. Ich bin gerade in einer ganz schwierigen Situation aber wenn ich Euch hier alle sehe, gibt es mir ein wenig Hoffnung.
So kurz wie es nur geht: kurz bevor ich mit meiner Ex-Freundin schluss gemacht habe hat sie den braten gerochen und die Pille abgesetzt um schwanger zu werden. Es gibt aktuell keinen Kontakt mehr von beiden Seiten aber spätestens wenns ums Geld geht kann ich mir gut vorstellen das sie sich meldet.
Versteht das bitte nicht falsch, ich mag Kinder und möchte gerne welche aber nicht unter solchen Umständen und nicht von so einem skrupellosen Menschen. Dazu kommt dass das Timing schlimmer denn je ist: ich bin 39, habe aktuell keinen Job, bin verschuldet (musste schon mehrmals e.V. abgeben) und bin seit einiger Zeit psychisch krank, was das ganze zusätzlich noch schwieriger für mich macht.
So sehr ich auch Kinder mag aber ich bin ihnen aktuell keine Hilfe, weder finanziell noch emotional. Deshalb habe ich mich entschieden erstmal auf meine Gesundheit zu achten und in Ruhe zu mir zu finden. Dieses Kind soll in 3 Monaten kommen und ich sehe schon große Probleme auf mich zukommen, weshalb ich überlege von hier wegzugehen.
Ach ja, ich bin kein deutscher Staatsbürger, bin Bosnier der im Balkan-Krieg als Flüchtling nach D gekommen ist. Ich habe somit eine Niederlassungserlaubnis für D.
Ich habe viele Fragen und weil das alles so viel auf einmal ist weiß ich nicht was gerade wirklich wichtig ist zu fragen. Gerne möchte ich dass meine zwei Schwestern und meine Eltern da nicht finanziell belangt werden, wenn ich weg bin - geht das irgendwie?
Das andere, es gibt eine Frau die bei all dem bei mir geblieben ist (ich habe so etwas an loyalität und unterstützung noch nie gesehen) was ein weggehen mir gerade sehr schwer macht, nicht wegen mir sondern wegen ihr. Sie hat schon soviel gelitten wegen mir und dann haue ich einfach ab. Ich weiß, entweder oder aber es ist echt hart sie da so alleine zu lassen.
Ich war immer ein sehr verantwortungsvoller Mensch, wo andere weggeschaut haben, bin ich immer hin um zu helfen aber wenn ich all das hier lese und bedenke was bei mir gerade los ist, dann ist es wirklich schlimm und traurig dass man wie ein Schwerverbrecher sein Leben und alles was man hat verlassen muss, obwohl man (so wie in meinem Falle) mies reingelegt worden ist. Ich möchte hier nicht den verbitterten Typen raushängen lassen aber das ist gerade alles zuviel für mich. Was soll ich am besten tun? Danke!
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| Befragung des Kindes beim JA |
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Geschrieben von: resistance01 - 27-02-2014, 14:13 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
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...ist ohne meine Zustimmung durchgeführt worden.
Während einer Verhandlung in einem Verfahren zur Regelung des Umgangs mit meinem 11-jährigen Sohn, das ich in Gang gesetzt habe, stellte sich heraus, dass die Tante vom JA in Abstimmung mit der KM unseren Sohn bereits befragt hatte.
Zum Verhandlungstermin [sic!] wurde der Bericht des JA vorgelegt- genauso wie der Schriftsatz der KM - und es stand drin, unser Sohn sei dagewesen und hätte ausgesagt, er wolle den bösen Papa überhaupt nicht mehr sehen.
Mal ganz davon ab, dass ich stark daran zweifle, dass das stimmt: Ist es rechtlich in Ordnung, unseren Sohn ohne meine Zustimmung beim JA zu befragen?
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| UH Verfahren bei Arbeitsaufnahme (Fahrtkostenzuschuss) |
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Geschrieben von: GeckoMan - 25-02-2014, 09:10 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Hallo,
ich habe nach längerer Erwerbslosigkeit einen Arbeitsplatz angeboten bekommen. Ich werde aufgrund der erwerbsmindernden Fahrtkosten wohl unterhalb des Selbstbehaltes landen. Ein 450 EUR Zweitjob wird aufgrund unregelmäßiger Bereitschaftsdienste nicht möglich sein. Zumindest ist das meine Meinung, die ich in der laufenden UH-Klage vetreten werde.
Nun gibt es die Möglichkeit bei Arbeitsaufnahme eine Fahrtkostenbeihilfe (max. 6 Monate) zu beantragen, damit würden die Fahrtkosten für diesen Zeitraum entfallen. Lt. meiner Kenntnis bin ich dazu verpflichtet diesen Antrag zu stellen um meine Leistungsfähigkeit herzustellen.
Nun stellt sich mir die Frage:
Was ist nach diesen (max) 6 Monaten? Dann entfällt die Beihilfe, ich trage die Fahrtkosten selbst und hab evtl. einen Titel (Berechnung Netto+Beihilfe) an der Backe ?
Merci
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| Sind Verlängerungen bei der INPOL Suche der Staatsanwaltschaft bekannt |
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Geschrieben von: unterhaltspreller - 25-02-2014, 07:12 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (19)
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ich habe mir letzte Woche online meine Akte angefordert um meinen konkreten Fall mir einmal hier in den USA anzusehen. Von der Staatsanwaltschaft Deutschland gibt es im Bundeszentralregister und im INPOl einen Sucheintrag für 34 Monate zwecks Aufenthaltsermittlung des angeklagten nachdem das Verfahren vorläufig eingestellt wurde.
SIS und SIS mit nachbarländer Eintrag gibt es laut Akte nicht. Lediglich im Inpol also nur in Deutschland eine Aufenthaltsermittlung.
Wenn ich hochrechne ist der INPOl Eintrag im Jahr 2017 hinfällig. Da würden die 34 Monate ablaufen. Was passiert dann üblicherweise in der Praxis?
Wird erneut ein Sucheintrag gestellt?
Sind Fälle aus der Praxis bekannt?
Wenn ich im Jahr 2017 dies rausfinden möchte könnte ich jedoch bei erneuter Aktenanforderung schlafende Hunde wecken. Gibt es noch andere Möglichkeiten?
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| Ehegattenunterhalt wegen angeblichem ADHS-Kind |
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Geschrieben von: Mongobill - 25-02-2014, 00:30 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (100)
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Hallo Leidgenossen,
Habe hier schon einiges gelesen an Wahnsinnsgeschichten.Denke habe auch eine.Nach 10 jahren Ehe.und 2 Kindern 4 und 7 jahre die Trennung.Ganz normal Trennungsunterhalt bezahlt fuer KM die 40Std im Monat arbeitet.Dann aus heiterem Himmel klage auf Nacheheuntehalt da unser jüngster wohl ADHS hat.Richter schlug Vergleich vor bis zur einschulung solle ich weiter den Trennungsunterhalt bezahlen.Ich Nein.Keine Einigung und neuer Verhandlungstermin.KM sagt sie koenne net mehr arbeiten wegen dem kleinen der erhöt Betreuungsbeduerftig ist.Richter sagt kann er nicht beurteilen und schlaegt abermals einen Vergleich vor der eine herabstufende Unterhaltszahlung vorsieht und gleichzeitig wird die KM fingiert auf eine 50% Stelle mit der Móglichkeit nach ablauf dessen einen Abaenderungsantrag zu stellen.Schoen bezahlt die ganzen Monate.Dann der Abaenderungsantrag beim Gericht.Zwischenzeitlich noch herausgefunden das die KM bereits bei Annahme des Vergleiches 50% arbeitete und sich aber fingieren liess mit einem um 200 euro niedrigerem Einkommen.Meine RA nennt das Prozessbetrug das der Richter auch so teilte laut meiner RA die mit ihm telefoniert hatte.Wie gesagt Antrag raus und hoffnungsvoll gewartet auf Termin.Tja dann ganz grosse Enttauschung.Antrag abgelehnt!Keine Verhandlung.Soll mich an das Beschwerdegericht wenden.Kann das sein?DAS stinkt doch zum Himmel.Nix mehr von Prozessbetrug zu lesen.lediglich der schlechte Gesundheitszustand meines kleinen Sohnes war erwaehnt und das reichte um den Antrag abzulehnen.Kann das jemand nachvollziehen?Tips?
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| Unterhalt als Student Reloaded |
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Geschrieben von: shithappens - 24-02-2014, 01:42 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (18)
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Hallo Leute,
wundert euch nicht das der Titel dieses Themas ein "Reloaded" beinhaltet, habe diesen gewählt, da es hier schon einen gleich lauteten gibt und es so für Suchende möglicherweise einfacher ist diesen zu finden ;-).
Nun aber einmal zu mir und meinem Anliegen, mir ergeht es scheinbar so wie auch einigen anderen Männer hier auch. Ich hatte letztes Jahr, dem Wein sein dank, ein ONS mit einer fremden Frau. Zwei Monate nach dem ONS konfrontierte mich diese mit einer Schwangerschaft....shit happens...
Ich sagte ihr klipp und klar, dass ein Kind mit einer fremden gerade zum jetzigen Zeitpunkt nicht für mich in Frage kommt. Bemerkenswert ist hierbei noch, dass sie selbst eingestanden hat schon seit einem Monat von der Schwangerschaft zu wissen und mich jetzt ein paar Tage vor Ablauf der gesetzlichen Schwangerschaftsabbruchsfrist in Kenntnis setzt...
Nach diesem Gespräch war Funkstille und ich hoffte das sie das meiner Meinung nach Richtige getan und sich doch noch zu einer Abtreibung entschieden hat.
Seit einer Woche weiß ich, dank netter Post vom JA, das dem nicht so ist.
In dem Schreiben gibt sich mich als Erzeuger an und das JA wurde als Beistand (wo ist hier eigentlich der für den Mann?!?) herangezogen. Das JA verlangt nun von mir innerhalb von 14 Tagen (jetzt noch 2) eine Stellungnahme bzw direkt die Anerkennung der Vaterschaft sowie das Ausfüllen eines Erhebungsbogens (Finanzen). Die Geburt des Kindes wird auch mit einem Termin in den nächsten zwei Monaten avisiert.
Nachdem ich zurück gerechnet habe, passt mein ONS schon recht gut zum Zeugungsdatum.
Zu meiner Person ist zu sagen, dass ich noch studiere (Masterstudium Lehramt, sollte als Erstausbildung gelten). Nach dem Studium, welches dieses Jahr endet schliesst sich noch ein Referendariat (ca. 2 Jahre) an. Finanziell habe ich kein Einkommen, im Gegenteil durch die Studienzeiten sind hier hohe Verbindlichkeiten (Studienkredit, Bafög) aufgelaufen.
Ich frage mich nun wie ich auf die Aufforderung des JA zu reagieren habe, eigentlich will ich auch zu einem Anwalt aber vorher würde ich gerne an eurer Erfahrung aus dem tatsächlichen Leben teilhaben.
Insbesondere stellen sich mir folgende Frage:
- Muss ich überhaupt VOR Geburt reagieren?
- Wäre zu einem freiwilligen Vaterschaftstest bereit, kann die Gute mir jetzt trotzdem mit dem Gericht kommen, so das ich am Ende die Kosten trage?
- Wenn ich der Vater bin, wäre ich ja faktisch erstmal bis Ende des Studiums bzw. Referendariat (gilt zumindest beim Kindergeld als Erstausbildung) raus oder?
- Falls ich doch im Referendariat zahlen müsste, wie werden Schulden (Studienbedingt), Krankenversicherung (meine) behandelt? Werden diese abgezogen von der Unterhaltspflicht? Da ich im Ref ein paar Hundert mehr als die SB-Grenze bekomme, könnte dies ja wieder zu einer Leitstungsunfähigkeit führen oder?
Entschuldigt bitte das ich soviel schreibe aber das geht mir gerade so alles durch den Kopf!
Vielen Dank und Kopf hoch an andere Leittragende!
Oh sehe gerade, dass ich im falschen Forum geschrieben haben. Wäre ein MOD so nett und würde das Thema zu "Konkrete Fälle" verschieben?
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| "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende" geltend machen? |
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Geschrieben von: Antragsgegner - 23-02-2014, 19:38 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (20)
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Moin,
sitze gerade an der Steuererklärung und es verwirrt mich irgendwie.
Ich habe angegeben, dass mein Kind u.a. zu meinem Haushalt gehört, weil es ja mit Nebenwohnsitz bei mir gemeldet ist. Es besteht ja entsprechend auch ein Kindergeld-Anspruch der mit KU verrechnet wird und den halben Kinderfreibetrag habe ich auch.
Nun ist die Hauptadresse des Kindes natürlich bei der KM. Das Steuerprogramm warnt mich nun, dass das ja nicht hinhauen kann wegen Entlastungsbetrag. Allerdings sind die Vorraussetzungen ja prinzipiell gegeben.
Kann ich den Betrag (sind 1308,- €) nun angeben bzw. nutzen oder soll ich ihn lieber streichen? Keine Lust noch einen wegen Steuerbetrug zu bekommen...
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| Lebensunterhalt behalten |
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Geschrieben von: Kdirk - 23-02-2014, 13:26 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Hi ich bin Vater von 2 Kindern der ein 12 und der andre 17 Jahre alt.
Ich zahle auch brave den Unterhalt.
Aber seid kurzen habe ich ein bescheid bekommen das mir 1000 € als
Lebensunterhalt reichen würden, Wer kann mir sagen wo ich die regel Sätze finden kann wo ich ersehen kann denn zu guten Schluß liegt bei mir auch ein Privat insolvent vor.
Ich weiß nicht ob das Jugendamt meine Spesen mit ein berechen dürfen ?
Jetzt bin ich ja langsam echt Ratlos.
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