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  KU Verdienstauskunft
Geschrieben von: chuloralf - 19-09-2013, 21:09 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hallo.

Ich zahle KU nach DT 6 für meine 11jährige Tochter.

Es liegt ein besonders krasser Fall von Umgangsvereitelung vor. Das Kind weiß nicht, daß ich sein Vater bin. Ich habe im Mai 2013 wieder mal eine Umgangsanbahnung initiiert. Diese Umgangsanbahnung wurde von der KM erst mitgemacht, d.h. Termin beim JA und Erzeihungsberatungsstelle (ohne Kind bisher), dann aber grundlos abgebrochen.

Die KM verlangte im August über RAin Einkommensnachweise.

Ich verweigerte bzw. verzögerte das bisher, weil ich einen Bericht über die persönlichen Verhältnisse des Kindes bzw. die Umgangsanbahnung erzwingen möchte.

Ich habe eine Frage: was kann im schlimmsten Fall auf mich zukommen? Gerichtskosten (wie hoch sind die ungefähr für ein KU-Verfahren (ohne Anwalt)?).

Gruß

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  Sorgerecht Frankreich schlimme Sache!
Geschrieben von: Hanspeterpeterhans - 17-09-2013, 18:15 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

Meine Tochter hatte einen französischen Freund, auch ein Kind zum Zeitpunkt der Trennung 20 Monate alt. Kind hat deutschen Pass und französischen, hat Wohnsitz in Frankreich und Deutschland, Kindergeld aus Deutschland. Ist in Frankreich geboren und hat sich auch mehr dort aufgehalten. Tochter hat wegen verbaler und körperlicher Gewalt die Wohnung für eine Auszeit verlassen und auch den KV informiert wo Sie ist usw( In ihrem Wohnsitz in Deutschland). KV hat die Beziehung beendet und Ihr damit die Rückkehr verwehrt und klagt nun auf die Herausgabe des Kindes.
Wir habe franz. Anwalt genommen, die Verhandlung ist vor dem Familiengericht in Südfrankreich Ende Oktober 13.
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht, wer kann einen Rat geben, wie kann das ausgehen? Wir sind als Familie überfordert und können jede Art von Hilfe gebrauchen.Danke!

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  Eilt...............brauche dringend euren Rat!!!!
Geschrieben von: papi - 16-09-2013, 19:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (81)

hallo miteinander,

diese woche ist unser fg termin wegen ehewohnungszuweisung und abr antrag meiner ex, nun erreicht mich eine nachricht, das sie mit unserem kind zu ihren eltern gegangen ist und sie dort bleiben, ich könne unseren sohn am mittwoch aber wie üblich am nachmittag vom kindergarten abholen! do ist fg termin.
kann sie das einfach machen oder kann ich das als auszug aus der wohnung deuten, werde auf jeden fall meinen anwalt morgen früh gleich anrufen, wollte aber auch euch um rat bitten!!!!!

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  schwere Situation
Geschrieben von: beere - 16-09-2013, 10:05 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (23)

Hallo, ich bin neu hier und möchte Euch meine Geschichte erzählen.
Es ist eine lange Geschichte, viele werden mich für total bescheuert halten.

Ich bin seit 11 Jahren mit meinem Mann verheiratet. Vor einiger Zeit hatten wir uns sehr aus den Augen verloren, jeder machte nur noch seins und gesprochen haben wir nur das nötigste. Kurz wir waren nur noch eine WG, wobei es in so mancher WG mehr gemeinsam unternommen wird, wie bei uns.
vor 2 Jahren, habe ich herausgefunden, dass mein Mann ein Verhältnis hat, mit einer Frau, die er schon seit vielen Jahren kennt.
Leider stellte ich erst zu dieser Zeit fest, wie sehr ich meinen Mann liebe und dass ich um ihn kämpfen will.
Ich habe gekämpft wie wild, und habe mich auch manchmal selbst ein wenig verloren dabei. Aber nach über einem Jahr habe ich nach Höhen und Tiefen meinen Mann zurück gewonnen.
Jetzt haben wir das Problem, dass diese Frau angeblich (es gibt keine Beweise) ein Kind von meinem Mann bekommen hat (sie ist selbst zum 2. Mal verheiratet lebt auch noch mit ihrem Mann zusammen, und hat auch schon Kinder aus erster Ehe). Sie sagte zu meinem Mann, er soll sich entspannen, sie will nichts von ihm, es ist alles geregelt. Mit ihrem Mann hat sie sich angeblich geeinigt, dass jeder sein Ding macht. (Aber duldet ein Mann ein Kind von einem anderen unter seinem Dach? Einfach so?) Das hört sich für mich alles so eigenartig an.
Mein Mann würde natürlich schon gern wissen, ob es da ein Kind von ihm gibt (wir selber haben leider nie Kinder bekommen). Was ist, wenn sie es sich in ein paar Jahren anders überlegt? Kann sie z.B. Unterhalt für die letzten Jahre nachfordern? Es ist alles ganz schön schwer für mich, weil ich doch immer Kinder wollte.
Das war es erst mal.[/font]

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  Bereinigung Einkommen - Arbeitszimmer, Fortbildungskosten
Geschrieben von: matzer71 - 14-09-2013, 23:03 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Hallo liebe Forumsgemeinde,

ich bin neu hier und grüße daher zunächst mal alle. Kurz zu mir: Unterhaltspflicht für zwei Kinder 12 und 16 Jahre (tituliert Stufe 2 der DT). Gemeinsame Sorge. Zuständig JA Rostock und Leitlinien des OLG Rostock.

Da die Mutter eine Beistandschaft beim JA hat und mal dort angeklingelt hat wegen Einkommensprüfung (mehr als 2 Jahre waren rum) bekam ich wieder mal einen "Ermittlungsbogen" zugesandt. Dachte immer, ermitteln tut nur die Kripo und die Staatsanwaltschaft...

Ich habe gemäß den Richtlinien mein Einkommen bereinigt. Hatte auch einen anwaltliche Beratung deswegen. Leider gibt meine Rechtsschutzversicherung nicht mehr her, aber ich glaube man kann Unterhaltssachen gar nicht versichern oder?

Jedenfalls habe ich Kosten für ein Arbeitszimmer und Fortbildungskosten geltend machen wollen. Ich studiere nebenbei an der Fernuni Hagen. Steuerlich wurde alles anerkannt. Das JA will mir die Kosten nun nicht anrechnen. Das das steuerlich bereinigte Einkommen nicht gleich dem Einkommen für den Unterhalt ist, weiß ich. Bin aber trotzdem der Meinung, dass es sich hier um konkrete berufliche Aufwendungen handelt. Zumal das Studium nach erfolgreichem Abschluß mich berechtigt, in eine höhere Laufbahngruppe aufzusteigen (bin Beamter - ist zwar schön, aber unterhaltsrechtlich Mist, weil man das gläserne Portemonnaie hat).

Kann mir jemand weiterhelfen? Anwalt müsste ich jetzt selbst bezahlen. Ist auch dringend, weil mir die Berechnung ins Haus gekommen ist und ich nun darauf reagieren muss. Hilfreich wäre auch, wenn mir jemand verbindlich sagen könnte, dass diese KOsten tatsächlich nicht angerechnet werden können. Ideal wäre ein Aktenzeichen zu einem hierzu ergangenen Urteil oder Ähnliches.

Ich soll jetzt von Stufe 2 auf Stufe 4. Zuzüglich der Besuchsfahrten (Bonn - Rostock), Weihnachts- und Geburtstagsgeschenke, Urlaub etc. komme ich durchschnittlich dann auf 1000,-€ im Monat - das kann ich nicht mehr zahlen. Meiner jetzigen Partnerin habe ich den Kinderwunsch schon "verweigert", weil wir dann während der Elternzeit am Hartz IV - Niveau kratzen...

Ich hoffe ich könnt mir weiterhelfen und entschuldigt bitte, dass ich noch nicht ausführlich im Forum nach dem Problem gesucht habe sondern gleich ein neues Thema eröffne.

Grüße
Mathias

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  Deutsches Kind in Österreich mit österreichischem Vater in Deutschland
Geschrieben von: luponero - 13-09-2013, 09:13 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (17)

Hallo, hier mein Problem:
meine Freundin, deutsche Staatsbürgerin mit deutscher Tochter (17) lebt seit kurzem alleinerziehend in Österreich, der Vater, Erziehungsberechtigt, Österreicher lebt und arbeitet in Deutschland.

Sie ist in Österreich erwerbstätig und sorgt für sich und die Tochter, aber ohne meine Hilfe schafft sie es nicht. Die Tochter besucht ihren Vater regelmäßig, die Fahrten nach Deutschland und zurück bezahlt auch meine Freundin. Die Tochter besucht hier ein Gymnasium und wird nächstes Jahr die Matura ablegen. Auch hierfür kommt alleine die Freundin auf. Sie will auch keinen Rechtsstreit, deshalb hat sie schon auf alle Ansprüche für sich verzichtet.

Nach welchem Recht werden die Unterhaltszahlungen festgesetzt und wie soll sie sich verhalten wenn die Unterhaltszahlungen nicht geleistet werden? Wie kann ich ihr helfen?

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  Ehevertrag
Geschrieben von: Bierbauch - 12-09-2013, 17:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo, und schönen guten Tag,
ich bin neu hier und grüsse alle von Sorgen geplagten.
Ich habe 1984 einen notariell beglaubigten Ehevertrag unterschrieben, womit ich meiner heutigen Ex mein ganzes Vermögen vermacht habe. Die Hälfte vom unserem gemeinsamen Haus inklusive Grundstück mit 3 großen Hallen. Die eine Halle war meine Werkstatt mit einem Inventar von 25.000 Euro, für das ich einen Kredit aufgenommen hatte, den ich auch selbst abbezahle.
Die Ex hat dann, als ich 2010 auszog, das ganze Ihrem Sohn überschrieben, um sich bedürftig darzustellen, und der blöde Mann ihr Unterhalt bezahlen muss. Aber das schlimme obendrein, der Sohn weigert sich, mir meine Werkzeuge (das Inventar meiner Werkstatt) heraus zu geben, obwohl mein Anwalt ihm schon ein paar Mal geschrieben hatte.

Meine Frage: Hat eigentlich so ein alter Vertrag noch seine Gültigkeit?
z.B. sie hat da angegeben, sie wollte 900 DM Unterhalt im Falle einer Scheidung.
Es wurde auch eine Gütertrennung vereinbart, was den Zugewinnausgleich am Ende er Ehe ausschließt. Da der Vertrag lange vor dem Euro gemacht wurde, müsste ich ihr normal 460 Euro zahlen, aber sie bestand darauf, 900 Euro zu bekommen. Das Gericht gab ihr Recht, genau wie bei den anderen Sachen, obwohl alles von ihr gelogen war. Ich hätte Zeugen bringen können, aber das hat das Gericht abgelehnt.

Nun das soll's für heute mal sein.
ich wünsche einen schönen Tag, und würde mich freuen über Zuschriften

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  Umgang / Telefonieren / Skype - wieviel Klartext verträgt ein 8-jähriges Kind
Geschrieben von: Clint Eastwood - 10-09-2013, 14:57 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (33)

Hallo zusammen,

ich habe da mal wieder ein Problem:

Vorgeschichte ist ja weitgehend bekannt - um nicht völlig zum Unterhaltssklaven zu werden, bin ich ins sichere Ausland ausgewichen und zahle von dort aus seit ich mein Kind regelmässig sehe auch wieder vollen KU und sogar etwas BU an die KM (ich weiss, ich bin blöd, aber ich erkenne durchaus die Betreuungsleistung an und sehe auch, was ein Kind kostet, daher habe ich mich dafür entschieden, zu zahlen).

Thema hier ist Kommunikation mit dem (8-jährigen) Kind:

Pünktlich zum Sommerferienumgang mit mir hat das Kind von seiner Mutter ein Handy geschenkt bekommen, völlig euphorisch hat es daher Mutter und Großeltern mütterlicherseits bei jeder Gelegenheit angerufen. Ich habe das dann ein paar Tage später etwas eingedämmt, da es gerne auch als Ausrede benutzt wurde, nicht rechtzeitig in die Heia zu gehen.

Prinzipiell durfte es aber immer anrufen, da habe ich auch nichts dagegen.

Als dann die Papa-Ferien vorbei waren, war das Handy des Kleinen natürlich immer ausgeschaltet und das Kind rief niemals bei mir an.
Es hat theoretisch auch ein iPad, um mit mir Kontakt aufzunehmen, welches höchstwahrscheinlich unter der Kontrolle der Mutter steht.

Ich muss dann immer um 14-tägige Videotelefonate betteln, die immer nur stattfinden, wenn ich mich dahinter klemme.
Weder Mutter noch Kind sind da irgendwie aktiv.

Nun frage ich mich: wenn das Kind doch MIR sagen kann, dass es gerne mit der KM telefonieren möchte, so sollte es doch auch langsam in der Lage sein, sich "zuhause" auch durchzusetzen, oder?

Die Telefonate verlaufen eigentlich ok, auch wenn es mir dabei keine spektakulären Dinge erzählt, aber es freut sich jedes Mal offensichtlich, mich zu sehen/zu hören und es freut sich auch auf den nächsten Ferienumgang.

Oder verlange ich da zu viel?

Ich plane, mein Kind beim nächsten Umgang mal darauf anzusprechen, nach dem Motto:

"Du hast meine Telefonnummer und Du weisst, wie Du mich auf Facetime erreichen kannst. Melde Dich einfach spontan und wir können reden. Wenn Du Dich nicht meldest, dann reden wir halt nicht, aber das ist in Deiner Hand."


Überfordere ich damit ein 8-jähriges Kind? Ich habe echt keinen Bock mehr, jedes Mal die Kindesbesitzerin um Sprechzeit mit unserem Kind zu bitten, die dann umständlich und betont huldvoll gewährt wird.

Wie würdet Ihr das in Richtung Kind angehen? Befindlichkeiten der Mutter sind mir egal, sollte sie den Umgang wieder hintertreiben, dann wird sie einfach finanziell wieder auf's Trockene gesetzt, das hat sie verstanden.

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  Anpruch auf Nachholregelung
Geschrieben von: Jessy - 10-09-2013, 11:17 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Hi zusammen,

zwar alter Fall, aber ganz neues Problem:
Überall im Internet lese ich, dass bei einem Umgangsausfall, der durch den Umgangsberechtigten "zu vertreten" ist, kein Anspruch auf Nachholung besteht.
Was ich trotz stundenlanger Suche nicht finden kann, ist irgendein Gesetz, eine Vorschrift oder dergleichen, der genau das besagt.

Mir ist schon klar, dass kein Anspruch auf Nachholung besteht, wenn der Umgangsberechtigte sagt "Ich hab heute keine Lust.".
Aber wenn der Ausfall auf schwerwiegenden Gründen beruht (Autounfall, Erkrankung, etc.), die der Umgangsberechtigte nicht "verschuldet" - weshalb sollte dann keine Nachholung stattfinden?

Besonders schwerwiegend mag das nicht sein bei Umgangsberechtigten, die ihre Kinder alle zwei Tage oder so sehen. Aber bei Umgangskontakten einmal monatlich oder gar nicht weniger? Das führte ja mitunter zu wochenlangen Abständen zwischen den Umgängen!

Konkret: Das AG hat uns eine Nachholregelung in Form von Nachholterminen bei nachgewiesener Krankheit des KV eingeräumt. Die KMsche Gegenseite greift das nun mittels Beschwerde an mit der Begründung, der KV könne sich ja dann mittels "falscher" Krankschreibungen alle Termine so schieben, wie es ihm passt.
Und sie beantragt überdies, den gesamten Umgang bis zur Endentscheidung des OLG auszusetzen (allerdings wurde dieser Antrag nicht begründet).

Danke schonmal.

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  Frage zum Auswandern....
Geschrieben von: Nappo - 09-09-2013, 21:35 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (23)

Also, ich suchte natürlich erst einmal nach den Tipps, aber irgendwie blieb ich auf der Strecke: Also deshalb neuer Thread. Man kann ihn ja dann auch irgendwo anhängen, wo das schon mal behandelt wurde.

Wer kann Auskunft geben? Hier war doch jemand der sich mit Auswandern beschäftigt ;-)

Habe versch. Bewerbungen in die Schweiz am laufen. Naja, die Schweiz ist nicht gerade das Land, das für Unsereiner am geeignetsten ist, aber immerhin....

Klare Frage und evtl. auch Antwort per PN erwünscht:

Ich will dort nicht gefunden werden........

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