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Geschrieben von: Tischka - 09-09-2013, 19:54 - Forum: Konkrete Fälle
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Hallo Leute.
Verzweifelt nach Infos gesucht und per Zufall auf diesen Forum gestossen. Hoffe mir kann einer helfen 
Meine Situazion:
Ich lebe jetzt seit 7 Jahren in der Schweiz und bis vor kurzem konnte ich mich erfolgreich der KU-Pflicht entziehen, hab einfach alles ignoriert. Nun ist schon wieder ein Brief von der Ex bzw. von ihrem Anwalt gekommen, ich solle doch die Zahlungen aufnehmen. Androhung einer Strafanzeige ist ebenfalls ausgesprochen worden, aber die brauche ja nicht zu fürchten.
Ok, so weit so gut. Wie es sich heraus gestellt hat, hat sie sich von ihren Neuen getrennt, warum auch immer... Und da sie ja in der Ausbieldung ist braucht sie Geld und so weiter und so fort... Was ja nicht mein Problem ist... Nach langem hin und her, habe ich ihr monatlich 500 Euro angeboten(13 und 15 sind die Kids). Sie kamm dann mit so Sachen wie, ich muss erst meinen Anwalt fragen ob eventuelle Nachteile beim Amt für sie entstehen. Worauf ich sagte das es mir egal ist, den ich will eine Vereinbahrung mit ihr, nicht mit dem Anwalt oder sonst jemandem. Nach ein paar Tagen und unzähligen SMS, ob ich schon überwiesen habe, nächste Nachricht. Ich solle doch dem Anwalt meinen Vorschlag per Mail mitteilen, ihre Sachbearbeiterin, welche auch immer, hat sie nicht errreicht...
Was soll ich tun? Das Geld überweisen, erkaufe ich mir damit meine Ruhe? Oder wieder alles getrost ignorieren?
Meine neue Lebensgefährtin ist der Meineung ich soll ihr einfach klip und klar sagen, dass wen sie 500 nicht akzeptiert bekommt sie nichts... Den kein Gesetz der Welt kann uns an "unbekannt ausgewandert" hindern...
PS: zu meinen Beweggründen nicht zu zahlen. Ich bin der Ueberzeugung das sie sich selbst für diese Art von Leben entschieden hat, deshalb soll sie zusehen wo sie bleibt...den ich muss es auch. Die Kinder werden selbst urteilen wen sie alt genug sind. Kennt einer einen männerfreundlichen Anwalt in Raum Zürich?
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| Neue Baustelle: Umgangsrecht durchsetzen |
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Geschrieben von: Sixteen Tons - 06-09-2013, 19:00 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (21)
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Ich denke, jetzt kriege ich als Vater erneut Knüppel zwischen die Beine geworfen. War ziemliches Chaos heute.
Wie ich hier bereits schrieb
http://trennungsfaq.com/forum/showthread...#pid113914 , wurde mir vom OLG in Sachen Kindesunterhalt
in Aussicht gestellt, das wegen der hohen Umgangskosten entweder mein Selbstbehalt erhöht oder mein Einkommen entsprechend bereinigt werden darf (wenn ich es entsprechend darlegen kann).
Als ich heute die Kids holen wollte, trötete EX gleich an der Tür: "Es will kein Kind mitkommen!" und grinste. Die hatten plötzlich andere Pläne, wollten sich mit Freunden treffen, für die Klassenfahrt einkaufen und, und, und. Als die Kinder mich sahen, freuten sie sich, plapperten munter drauflos und die jüngsten entschieden sich dann gleich, in meinen Wagen einzusteigen und sich von der Mutter mit "Tschüss" zu verabschieden.
Die beiden älteren beteuerten zwar, das sie bei der Mama bleiben würden, wollten mich aber auch nicht gehen lassen. Die Älteste bekam Gewissensbisse, weil sie vergessen hatte, das meine Mutter sie zu einer Illuminationsfeier eingeladen hatte. Opa mütterlicherseits, der auch mit dabei saß, fand dann aber doch, das der Einkauf für die Klassenfahrt wichtiger sei. Es war quasi schon alles im Vorfeld abgekaspert worden. Papa ist jetzt raus. HB-Männchen spielen brachte nichts, darum nahm ich dann die beiden einzigen umgangswilligen Kinder, Ex packte genervt ein paar Sachen zusammen, ich verabschiedete mich bei den anderen, den man ansah, das sie gerade innerliche Konflikte austrugen und rauschte davon.
Anscheinend hat die Ex ein Prachtexemplar von einem Anwalt, der ihr
wohl nun eingeflüstert hat, dann doch jetzt einfach mal den Umgang zurückzufahren, dann hätte ich auch keine Argumentationsgrundlage mehr,
den Unterhalt zu kürzen. Einfache Rechnung: Kein Umgang, keine Kürzung beim Unterhalt.
Entsprechende Andeutungen wurden von Ex heute dazu gemacht. Sie bezog sich auch konkret auf den richterlichen Beschluß. Es würde sich also jetzt am Umgang was ändern. Das würde sie dann in der kommenden Woche noch mit mir besprechen. Post vom Anwalt wäre auch schon unterwegs. Die Kinder wären ja immer so müde, ich würde sie am Wochenende überfordern, usw. Ich wußte gleich, was hier abgeht, aber ich hörte aufmerksam zu, ohne ihr in die Parade zu fahren.
Ich denke mal, als nächstes werden ein paar Schreiben "der Gegenseite" eintrudeln, wobei so richtig schmutzige Wäsche gewaschen wird. Das Übliche eben, das die Kinder bei mir nicht so gut aufgehoben sind, das
es bei mir zu anstrengend ist. Die volle Breitseite eben, wenn man glaubhaft machen will, das der Umgang mit dem Vater einfach nicht lohnt.
Worauf sollte ich mich jetzt konzentrieren, nachdem mir dann in ein paar Tagen von der Ex oder anwaltlich die "neue Umgangsregelung" mitgeteilt wird?
Es liegt ja auf der Hand, das mein Antrag zum Unterhalt durch Änderung der Umgangsregelung unterlaufen werden soll.
Ich denke, ich brauche jetzt wohl einen richterlichen Umgangsbeschluß, wenn die entsprechenden Briefe eintrudeln.
Bisher hatten wir 2 Wochenenden alle 14 Tage + hälftige Ferien, also
weitere 5 Wochen im Jahr. Das soll also jetzt auch noch runtergeschraubt werden. Die Kinder sind 3 - 12 Jahre alt.
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| Doppelwohnsitz |
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Geschrieben von: Jessy - 06-09-2013, 12:13 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Hi zusammen,
mal weg von unserem weithin bekannten Fall, hin zum anderen Kind.
Vorweg: Alles bestens. ;-)
Mein Mann hatte diese Woche eins der regelmäßigen Gespräche mit der KM (Erziehungsbesprechung und Elternbeziehungspflege). Dabei teilte er auch mit, er würde die Kleine gerne bei uns ebenfalls mit Hauptwohnsitz melden. KM ist einverstanden.
Wir haben zwar die Kleine "nur" 10 Tage im Monat (plus Ferien, usw.), da sie aber von der KM auch nur morgens und abends betreut wird und ansonsten den ganzen Tag in de Kita und bei den Großeltern verbringt, sind wir der Ansicht, dass sie prozentual gesehen bei uns ebenso viel Zeit verbringt wie bei der KM. Natürlich hat die Anmeldung des zweiten Wohnsitzes keinen "echten" rationalen Grund, ist mehr eine emotionale Sache, nachdem wir ja wegen der anderen KM und deren Zicken gebrannte Kinder sind.
Aber nun zum Thema:
Wir maschieren also gestern ins Einwohnermeldeamt mit der Vaterschaftsanerkenntnis, der Urkunde zur gemeinsamen Sorge und der Geburtsurkunde der Kleinen und legen das zusammen mit unserem Ansinnen vor.
Die Sachbearbeiterin studiert einige Minuten die Unterlagen, dann entspann sich folgender Dialog:
SB: "Da brauche ich aber noch eine handschriftliche (!) Zustimmung der KM und eine Kopie von deren Personalausweis!"
KV: "Das glaube ich nicht. Ich bin mitsorgeberechtigt. Ich will mein Kind nicht ab- oder ummelden, sondern nur mit zweitem Wohnsitz anmelden."
SB: "Trotzdem brauche ich die Zustimmung der Mutter."
KV: "Warum?"
SB: "Weil sie nur gemeinsam entscheiden dürfen."
Ich: "Wenn jetzt hier eine Mutter reinkommen würde, und wollte ihr Kind wegen Umzuges neu anmelden, würden sie dann auch nach der schriftlichen Zustimmung des Vaters fragen....!?!"
SB, verblüfft: "Naja, wir haben ja auch unsere Schulungen, und ich brauche hier die Zustimmung der Mutter. Auf der Urkunde für das geS steht ja nichts über das ABR."
KV: "Wir haben gemeinsame Sorge, also auch gemeinsames ABR."
SB: "Nein, da hat ja das eine mit dem anderen nichts zu tun. Das Kind heißt ja auch nicht wie Sie."
KV: "Was hat denn das damit zu tun? Ich habe die gemeinsame Sorge und bin damit entscheidungsbefugt."
SB: "Ich brauche trotzdem die Zustimmung der Mutter!"
KV: "In welcher Vorschrift steht das?"
SB: "Ja... Hm... ich brauche die Zustimmung der Mutter!"
......
Fazit: Wir kommen nächste Woche wieder mit der schriftlichen Einverständnis der KM (die war echt fuchsteufelswild, nachdem wir ihr das erzählt hatten, die hat gleich ihre Bekannte vom JA beim Meldeamt anrufen lassen und die SB zur Sau machen lassen... hat aber nur bedingt genutzt, da die SB zwar zugegeben hat, dass sie keine Vorschrift kennt, die besagt, dass nur beide Elternteil das Kind irgendwie melden dürfen, aber sie beharrt trotzdem darauf...). Allerdings waren wir not amused über die wirren, sachfremden Vorträge der dummen SB-Pute.
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Frage: Das Thema gab`s ja schon gelegentlich im Forum. Allerdings (soweit mich das Querlesen erleuchtet hat) im Wesentlichen nur mit "Meinungen" und "Erfolgserlebnissen".
Kennt irgendjemand eine rechtliche Grundlage oder eine wie auch immer geartete Verwaltungsvorschrift, die sich exakt mit dem Thema auseinandersetzt?
Ich würde der SB wirklich wirklich liebend gerne ihre Schikane um die Ohren hauen....
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| Vermuteter Samenraub durch Ex-Freundin |
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Geschrieben von: valanski - 06-09-2013, 08:49 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hallo leute ich bin 25 und habe ein großes problem
ich habe mich vor kurzen von meiner partnerin getrennt nur das was komisch ist
sie war vor mit mit einer 14 jährige n jungen dame zusammen nun ist sie mit mir zusammen gekommen und schwanger geworden und vor kurzen gingen wir getrennte wege und sie ging zu ihrer ex zuruck nun stelkt sich mir die frage war es ausnutzung um schwanger zu werden durch meine samen also samen raub oder nichtbund wie schaffe ich das ich das kind bekomme da sie nur unterwegs ist kaum mit geld umgehen kann und dan noch das sie mit ihrgend welchen jugentlichen abhängt die saufen ware schön von euch was zu hören
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| Frau will einfach nicht arbeiten - Sozialbetrug? |
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Geschrieben von: TSV 1860 Muenchen - 05-09-2013, 23:31 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Servus Forengemeinde,
eine entfernte Bekannte ist bei einem Freund von mir eingezogen, dabei ergibt sich folgender Sachverhalt:
- 44-jährige Frau zieht bei einem Typen in dessen 3-Zimmer Wohnung ein
- Frau wohnt mittlerweile seit mehr als 5 Jahren bei ihm
- sie ist seit mehr als 10 Jahren arbeitlos, im ganzen Leben nur 5 Jahre gearbeitet
- sie war nie verheiratet, ebenso keine Kinder
- sie erhält seit 10 Jahren ca. 380 € vom Steuerzahler
- b. Versuch Whngld. zu beantragen, kam Besuch vom Amt, Zutritt wrd. verweigert
- beide gaben Eidesstattliche Vers. ab, keine Beziehung zu führen
- beide schlafen im selben Bett (ob mit Action oder nicht, weiß ich net)
Besagter Freund bat mich nun wegen einem anderen Punkt um Hilfe, bevor ich da jedoch ansetzen kann meine Frage an Euch. Was mich bei dieser Konstellation wundert, ist die Tatsache, dass die Madame einfach so 380 Euronen bekommt?
Ich meine, sie bemüht sich weder um einen Job und wohnt bei einem Typen seit so langer Zeit. Mein Verständnis ist, daß sie eigentlich gar keinen Anspruch auf irgendwelche Sozialleistungen hat. Stichworte wäre hier Bedarfsgemeinschaft und/oder eheaehnliche Beziehung. Meiner Meinung nach liegt hier Sozialbetrug vor. Was meint Ihr bzw. wer hat Kennntnisse oder Erfahrungen mit sowas?
Besten Dank & VG aus dem Süden,
Der 60er
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| Datenschutz Jugendamt |
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Geschrieben von: ivaldi - 05-09-2013, 12:25 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Hallo zusammen,
darf das Jugendamt das Einkommen von meiner Lebenspartnerin der Mutter meines Kindes offen legen ? Sprich das sagen was meine Partnerin aktuell verdient ?
Danke für die schnelle Hilfe
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| Tochter in Jugendhilfemaßnahme |
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Geschrieben von: Ponyfriend - 04-09-2013, 13:42 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Meine Tochter kommt demnächst in eine Jugendhilfemaßnahme.
Die Abwicklung läuft über die wirtschaftliche Jugendhile, d.h.beide Eltern werden vom JA zu einem Kostenbeitrag herangezogen.
Meine Frage: Was ist mit dem Unterhalt? Laut dem JA hat sich das Thema dann erledigt. Keiner kann mehr vom anderen Unterhalt fordern.
Hat jemand von euch dazu Erkenntnisse?
Frage auch deshalb, weil meine Tochter erklärt hat, dass sie danach nicht mehr zur KM zurückmöchte.
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| IJFD in Bolivien - Bundesfreiwilligendienst |
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Geschrieben von: suppenkasper - 03-09-2013, 15:57 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (53)
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Hallo zusammen,
bin ganz neu hier und brauche dringend Hilfe - seit 4 Jahren habe ich nur noch über Anwalt Kontakt zu meiner Tochter (20 Jahre, diese Jahr Abi gemacht), habe immer Unterhalt gezahlt, ca. 80%, KM verdient viel weniger und hat 2 neue Kinder (10+8 Jahre). Habe im Juni meiner Tochter eine mail geschrieben, sie soll daran denken, dass sich jetzt nach dem Abi wieder was ändert und sie soll doch Bescheid geben. Keine Reaktion bis zum 3.8. wo sie plötzlich einen Termin mit mir will. Da ich beruflich weg war blieb in der Woche nur ein Termin, den ich ihr mitteilte und sie zu meinem Arbeitsort bestellte - sie hätte 1 Std. Anfahrtsweg gehabt. Antwort: ist mir zu weit, keine Zeit. Ich schreibe zurück: ok, dann sehen wir uns nach deinem Urlaub; sie schreibt dann am 7.8.: Sie fahre nicht in Urlaub, sondern mache in freiw. soziales Jahr in Bolivien, Abflug: 12.8. - ok...ich hatte den Unterhalt per 1.8. eingestellt, um überhaupt eine Kommunikation zu erhalten. Jetzt Anwaltspost mit dem Begehren von Unterhalt (über 600 Euro, weil sie angeblich dort fürs Arbeiten sogar noch fast 400 Euro bezahlen muss und nur 100 Euro Taschengeld bekäme) + Flugkosten + Visa 1600 Euro - insgesamt wären das für 1 Jahr über 10 Tausend Euro...
Mein Anwalt hat nun zurückgewiesen, er beruft sich aber überhaupt nicht auf die so späte Information sondern nur auf Wendl-Staudigl 8. Aufl. 2011 - meine Frage: reicht das aus? Muss ich das Ganze bezahlen, war ja null über die Pläne informiert? Kann/muss mein Anwalt nicht auf Verwirkungstatbestand gehen? - denn die gehen mit Sicherheit vor Gericht. (ich kenne die Urteile Naumburg/Celle) - bitte um Hilfe, vielen Dank im voraus!
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| Trennung - Frau noch im Grundbuch |
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Geschrieben von: jessie17 - 30-08-2013, 07:47 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (53)
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Hat jemand hier zufällig einen guten Einfall?
Es geht um folgenden Fall:
Herr M und Frau F sind schon länger getrennt. Scheidung läuft erst jetzt, sowie ein Unterhalts"streit" (falls man das schon so nennen kann).
Während der Ehe wurde ein Haus zusammen gekauft. Nach der Trennung zog Frau F aus dem Haus aus. Herr H tilgte die KRedite weiter. Vor einiger Zeit lief der Kredit aus und Herr H veranlasste einen neuen Kredit auf seinen Namen. Frau H ist aber noch im Grundbuch drin. Da das Haus dringend verkauft werden muß und ein Unterhalts"streit" läuft (rückwirkende Forderung) steht die Frage im Raum, wie Frau F schnellstmöglich aus dem Grundbuch rauszukriegen ist. Denn was ist, wenn Frau F aufgrund des noch ungeklärten Unterhaltsstreits einem möglichen Verkauf nicht zustimmt? So lange sie im Grundbuch steht, kann sie da wiedersprechen, oder? Was kann Herr H tun, damit er bei einem möglichen Käufer das Haus auch wirklich verkaufen kann?
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