Hallo, Gast
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.

Benutzername
  

Passwort
  





Durchsuche Foren

(Erweiterte Suche)

Foren-Statistiken
» Mitglieder: 1.781
» Neuestes Mitglied: Sumpfhai
» Foren-Themen: 8.298
» Foren-Beiträge: 152.906

Komplettstatistiken

Aktive Themen
Kann mein 3 jaehriger Soh...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Sumpfhai
Vor 1 Stunde
» Antworten: 24
» Ansichten: 609
Diskussion zu "Der Aufsta...
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: p__
Vor 6 Stunden
» Antworten: 179
» Ansichten: 257.849
Verzug Setzung und Auslän...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
Vor 9 Stunden
» Antworten: 18
» Ansichten: 850
Haftung Anwalt
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
Vor 9 Stunden
» Antworten: 7
» Ansichten: 266
Volljährige wohnt bei kos...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: bigpuster
Gestern, 11:46
» Antworten: 2
» Ansichten: 261
Hilfe gesucht bzgl. Gutac...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
18-01-2026, 10:25
» Antworten: 6
» Ansichten: 300
Mutter erschiesst Kind
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: p__
17-01-2026, 13:30
» Antworten: 6
» Ansichten: 335
Nachzahlung Anrechnung au...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: bigpuster
17-01-2026, 13:20
» Antworten: 9
» Ansichten: 461
Hochstrittig...Wenn das G...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
17-01-2026, 11:17
» Antworten: 97
» Ansichten: 5.227
Vater beantragt alleinige...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: p__
16-01-2026, 14:58
» Antworten: 2
» Ansichten: 237

 
  KM in Insolvenz- Auswirkungen?
Geschrieben von: simsam - 01-06-2013, 16:12 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Hallo ihr,

ich bin neu hier und erhoffe mir viele Meinungen zu meinem Problem.
Meine Frau und ich sind seit 2009 geschieden. Seit 2008 lebt unsere gemeinsame Tochter in meinem Haushalt. Die KM ist in ein anderes Bundesland verzogen. Umgang findet, wenn überhaupt, nur ein paar Tage im Jahr in den Ferien statt.
Unterhalt ist seit 2009 tituliert, wird aber nicht gezahlt. Dafür UVG.
Nun habe ich heute Nacht entdeckt, dass meine Ex-Frau bereits im Jahr 2009 Privatinsolvenz angemeldet hat.
Zu dem Zeitpunkt waren wir noch verheiratet und sie hatte nur ein Kind.
Ende des Jahres 2009 wurde das 2.Kind geboren. Mittlerweile gibt es Kind drei und vier.
Somit war sie von Antragsstellung bis min. zur Geburt des zweiten Kindes zahlungsfähig, sie hatte einen guten Job, so auch bei Gerichtsterminen zum ABR glaubhaft dargestellt. Kind 2 wurde nach nicht ganz einem Jahr in den Kindergarten eingewöhnt, damit sie wieder arbeiten konnte.
Ich nehme an, dass die KM unter Umständen auch da noch zahlungsfähig war.
Wie verhalte ich mich jetzt? Hat unsere Tochter nicht evtl. Anspruch auf Geld aus der Insolvenzmasse? Hätten wir hier nicht als Gläubiger benannt werden müssen?
Ich hoffe, ihr könnt etwas Licht ins Dunkle bringen.
Bin verwirrt, weil wir a. noch verheiratet waren und b. ein Titel besteht

Viele Grüße

simsam

Drucke diesen Beitrag

  Berechnung unterhaltspflichtiges Einkommen
Geschrieben von: ramses72 - 30-05-2013, 15:02 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Hallo zusammen, mich würde mal interessieren, was alles vom tatsächlichen Einkommen abgezogen wird, um auf das unterhaltspflichtige Einkommen zu kommen (Ehegatten- und Kindesunterhalt).
Meine Frau war beim Anwalt und hat mir danach mitgeteilt, dass ihr von meinem Nettoleinkommen von ca. 3150 € grob die Hälfte zusteht (Unterhalt für sie und zwei Kinder). Mir würde also grob die andere Hälfte bleiben , ca. 1575 € (bis zum Steuerklassenwechsel, dann wird’s noch weniger).
Ich bin Beamter und muss meine Krankenversicherung zahlen, diesen Betrag muss man wahrscheinlich abziehen vom tatsächlichen Einkommen.
Jetzt stellt sich unsere Wohnsituation folgendermaßen dar.
Wir sind von meiner Eigentumswohnung in eine Wohnung in meinem Elternhaus gezogen, da die Eigentumswohnung mit Kindern zu eng war. Die Eigentumswohnung hatte ich schon vor Eheschließung . Für die Eigentumswohnung zahle ich im Moment noch einen Kredit mit einer monatlichen Belastung von 360 Euro. Die Wohnung habe ich nun vermietet und erhalte Warmmiete von 595 €. Den Nebenkostenabschlag zahle ich an den Wohnungsverwalter (ca. 240 € im Monat). In der Summe habe ich also für die Wohnung Ausgaben von 600 € und Mieteinnahmen von 595 €. Wie wird das unterhaltstechnisch gewertet?

Die Wohnung in meinem Elternhaus habe ich mittel Kredit renoviert. Monatliche Belastung 240 €.
Für die Wohnung zahle ich keine Miete, aber sie gehört mir auch nicht (soll aber dieses Jahr noch überschrieben werden)
Wir haben als Güterstand übrigens Gütertrennung.
Wird dieser Kredit auch abgezogen um auf das unterhaltspflichgtige Einkommen zu kommen.
Weiterhin habe ich zur Altersvorsorge noch einen Riestervertrag mit monatlich 100 €.

Wäre nett, wenn mich mal jemand grob aufklären könnte. Will beim Anwalt dann schon Vorkenntnisse haben. LG Ramses

Drucke diesen Beitrag

  Nachträglich Unterhalt? (15 Jahre)
Geschrieben von: Charles - 30-05-2013, 14:08 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (32)

Hallo zusammen,
vor 15 Jahren bekam ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht für meine damals 5-jährige Tochter. Die Mutter entführte darauf hin die Tochter nach Südamerika. Trotz Interpol wurden die beiden nicht gefunden.
Nun hat sich dank Internet meine inzwischen volljährige Tochter gemeldet.
Eigentlich natürlich eine erfreuliche Sache.
Nun meine Frage: Kann es passieren, dass ich nachträglich einen Unterhalt zahlen muss? Falls meine Tochter nach Deutschland kommen sollte, muss ich vermutlich bis zum Ende der ersten Ausbildung Unterhalt zahlen, oder?
Und falls die Mutter auch nach .de umzieht, steht ihr auch was zu?

Danke für Hinweise...

Drucke diesen Beitrag

  Mieteinnahmen und Unterhalt
Geschrieben von: ramses72 - 30-05-2013, 10:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Hallo zusammen, ich habe eine vermietete Eigentumswohnung, die ich bereits vor der Ehe erworben habe. Für die Wohnung läuft noch ein Kredit. Als Güterstand habe ich Gütertrennung. Für die Einkommensteuer weist die Wohnung meist nur einen kleinen Gewinn aus, da ich Abschreibung und Kreditzinsen ansetzen kann und diverse andere Kosten. Jetzt habe ich gelesen, dass es unterhaltsrechtlich nicht zulässig ist, Kreditzinsen und Abschreibung gegenzurechnen, sondern lediglich die Tilgungsrate. Das würde jetzt bedeuten, dass ich unterhaltsrechtlich mit der Wohnung einen Gewinn (Einkommen) erwirtschafte, von dem ich Unterhalt zahlen muss. Wenn dem so wäre, würde ich die Wohnung ggf. gleich verkaufen.

Kennt sich bei diesem Thema vielleicht jemand aus??

Drucke diesen Beitrag

  Pro & Contra gemeinsame Sorge
Geschrieben von: Jessy - 29-05-2013, 10:34 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Hi zusammen,

in wenigen Tagen läuft die private Frist der KM zur Zustimmung der gemeinsamen Sorge aus, dann geht der entsprechend Antrag (ohne ausführliche Begründung) meines LGs ans Gericht.

Es ist fest damit zu rechnen, dass die KM widerspricht und die Sache auch nicht im schriftlichen Verfahren durchgeht.
Jetzt versuchen wir uns so gut wie möglich im Vorfeld auf die Diskussion darüber vorzubereiten.
Dazu bräuchte ich eure Mithilfe. Mir sind nicht wirklich viele Punkte beim Für und Wider der gemeinsamen Sorge eingefallen. In den bisherigen Verfahren war das Sorgerecht schonmal Thema, meine Contra-Punkte stützen sich auf das, was die RAttin der hEXe damals vorgebracht hat.

Pro:
- KM verweigert bisher Kommunikation, selbst Mediation. Bei gemeinsamer Sorge ist sie zukünftig dazu gezwungen.
- KV kann wenigstens überprüfen, ob die Grundbedürfnisse der Kinder befriedigt werden (U-Untersuchungen, Schulbesucht, etc.)
- KM kann nicht ohne Zustimmung noch weiter wegziehen
- zukünftige Umgangsdiskussionen gestalten sich einfacher, weil Gleichberechtigung der Eltern ?

Contra:
- KM kann angeblich den Alltag mit den Kindern nicht mehr gestalten, wäre auch im Notfall nicht handlungsfähig (in meinen Augen Blödsinn)
- die große räumliche Entfernung steht der gemeinsamen Sorge grundsätzlich entgegen
- KV wäre unzuverlässig
- KM kümmert sich liebevoll und bestens um die Kinder, KV habe kaum Bezug zu den Kindern
- die sehr konfliktbelastete Situation und schwierige vergangene partnerschaftliche Beziehung macht eine gemeinsame Sorge unmöglich

Wir sind für weitere Argumente für und gegen das gemeinsame Sorgerecht sehr dankbar. Auch für stichhaltige "Entkräftung" der Contra-Argumente.

Drucke diesen Beitrag

  Verjährung der JA als Rechtsnachfolger– Ansprüche
Geschrieben von: SALI - 27-05-2013, 19:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo, vor 9 Jahren (2004) hat das Jugendamt für meinen Sohn Unterhaltsvorschuss bezahlt. Ich habe bis auf ca. 400 Euro alles zurückbezahlt. Für mehr als 8 Jahre haben sie mich vergessen. Heute haben sie mich informiert, dass sie bei dem zuständigen Gericht die Erteilung einer vollstreckbaren Teilausfertigung für die 400 Euro beantragt haben. Wie soll ich reagieren? Sind ihre Ansprüche nach drei Jahren nicht verjährt?

Drucke diesen Beitrag

Thumbs Up Was bleibt mir?
Geschrieben von: Steve21 - 27-05-2013, 15:55 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (54)

Hallo miteinander.
Leider konnte ich hier im Forum nichs wirklich finden was meine fragen beantwkrtet sollte es dafür aber schon was geben kann man das ganze ruhig vershieben.

Ich bin Neu-Zahlvater und habe einige Fragen was Betreuungsunterhalt und Kindesunterhalt angeht.

Situation:
Ich habe mit meiner Ex ein 6 monate altes kind und bin bis zum 27.6.13 noch in der Ausbildung.
Wir sind nucht verheiratet.
Die KM hat sich nach knapp 1 1/2 Jahren von mir getrennt und bezieht derzeit rund 550€ Elterngeld, 184€ Kindergeld und ALG2.
Momentan verdiene ich 650€ Netto und ab 1.7. 1400€ Brutto (laut Berechnungsseite ca 940 Netto?)
Ich habe vor in eine WG zu ziehen wo ich zwischen 275 un 350 warm bezahle und habe Fahrkosten von 125€ da ich auf öffentliche verkehrsmittel angewiesen bin.
Außerdem bekomme ich ein 13. Monatsgehalt in Form von Urlaubs-/Weihnachtsgeld.
Eigentlich wollten wir uns Privat auf den Unterhalt für meine Tochter einigen da spielt jedoch das Arbeitsamt nich ganz so mit

Jetz zu meiner Frage:
Bin ich nsch Gesetz überhsupt Zahlungsfähig? Und wenn ja mit welchen Zahlbetrag sollte ich rechnen?
Wer kommt für den Betreuungsunterhalt auf wenn ich nur den Kindesunterhalt zahle?
Sollte ich mir nen Rechtanwalt besorgen oder is das nur Rausgeschmissenes Geld? Und kann ich irgendwelche Gelder beantragen?
Was auch Interessant wäre... wann und wie müsste ich ggfs. den Unterhalt an das Jugendamt zurück zahlen?

Sollten Infornationen fehlen oder ist etwas unklar bitte melden.
Da ich noch nie in dieser Lage war bin ich für jeden Tipp und jede Information sehr dankbar.

Gruß
Steve

Drucke diesen Beitrag

  Vorgezogener Zugewinnausgleich
Geschrieben von: serie-x - 27-05-2013, 12:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Nachdem ich zu diesem Thema versch. Versionen gehört und gelesen habe, würde ich gerne eure Meinungen bzw. Erfahrungen dazu wissen.

Geht der vorgezogene Zugewinnausgleich wirlich nur, wenn ich beweisen und stichhaltig begründen kann, dass eine Vermögensverschiebung stattgefunden hat?
Muss ich mich ansonsten damit abfinden, dass der Tag der Zustellung des Scheidungsantrages als Stichtag gilt?

Wie hoch sind wirklich die Hürden, den Tag der Trennung als Stichtag zur Berechnung durch zu kriegen?

Fakt ist derzeit, das meine EX mit Beschluss vom Familiengericht in meinem eingereichten e.A. Verfahren wegen Trennungsunterhalt auferlegt bekommen hat, sich innerhalb von 2 Wochen mit einem Vergleichsangebot an meine Anwälte zu wenden.

Fakt ist auch, heute ist die Frist abgelaufen, und gekommen ist nichts.

Meine Anwälte haben der Gegenseite nochmals 1 Woche jetzt Zeit gegeben und 3 Wochen Fristverlängerung bei Gericht beantragt.

Mit der Begründung, man solle abwarten was kommt und man sollte kein gutes Geld schlechtem hinterher werfen.

Drucke diesen Beitrag

  Schule beendet, keine Ausbildung?
Geschrieben von: Pappnase - 26-05-2013, 21:30 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (149)

Hallo Allerseits,
hätte gern mal ein paar Ratschläge von Euch.
Kurz die Fakten : Sohn 17Jahre beendet im Juni die Schule mit Mittlere Reife Notedurchschnitt 3,6Confused Auf meine Frage wie es jetzt weitergeht kam die Aussage, hat Bewerbungen geschrieben, nur Absagen bekommen und will am liebsten ein FSJ machen. Aussagen der Mutter.
Falls das nicht klappt, weil ich denke da hätte man früher sich bewerben müssen, will man ein Pratikum machen, irgendwo ohne Bezahlung. Soweit die Wünsche auf der Seite meines Sohnes.
Jetzt kam eine SMS, dass wenn alles nicht klappt geht er ab Aug. auf eine Schule wo er zwei Jahre Schule macht mit dem Ziel Fachabi zu erreichen.
Meine Frage nun muß ich das so hinnehmen? Könnte ja eine normale Ausbildung machen. Ich sehe das so,man will seine Priviligierung nicht verlieren. Unterhalt zahle ich nach Düsseldorfer Tab. Dyn. Titel aber befristet zum 18 Lebensjahr.
Danke für eure Meinungen.

Drucke diesen Beitrag

  Sohn bricht 2. Ausbildung ab und "jobbt" jetzt nur noch
Geschrieben von: Muttertier - 26-05-2013, 18:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (41)

Hallo liebe Foren-Mitglieder,

ich hätte gerne Eure Meinung zu meinem "Problemfall".

Ich bin Mutter von zwei erwachsenen Kindern, geschieden vor mehr als 20 Jahren, seit einigen Jahren wieder verheiratet (lebe mit neuem Mann zusammen seit die Kinder 3 und 4 J. alt waren) Tochter 25 (studiert, wohnt mit ihrem berufst. stud. Partner zusammen)
Sohn 23, Mittl. Reife, 1. Ausbildung im Sicherheitsbereich nach 2 Jahren geschmissen ("das kann ich nicht mein Leben lang machen, da verblöde ich ja!"), 2. Ausbildung ohne weitere Begründung nach 6 Monaten heimlich, jetzt ebenfalls hingeworfen. Beim ersten Abbruch habe ich mich zwar sehr geärgert, weil er nur noch ein Jahr hätte durchhalten müssen - aber da er sich selber etwas neues gesucht hat, habe ich es akzeptiert. Es war allerdings abgesprochen, dass er die zweite Ausbildung (Fachinformatiker) ohne wenn und aber durchzieht, da es seine letzte Chance ist und er wohl in seinem Alter keine dritte bekommen wird (auch nicht von meinem Mann und mir!). Mein Mann hat von Anfang an nicht geglaubt, dass er die zweite Ausbildung schafft, da Sohn hätte lernen müssen und das will und kann er einfach nicht.

Mein Sohn war schon immer mein "Problem-Kind", Schulversager trotz bester Noten (Klassen-Clown etc., falsche Freunde), mehrere Schul-Wechsel, Besuch einer "Förderschule" wg. sozialer und emotionaler Probleme, dabei leider nicht dumm sondern durchaus sehr intelligent.

Tja und nun stehe ich da. Darf nun erst einmal das zuviel erhaltene KG zurückzahlen weil es mir ja nicht mehr zusteht, hatte eine Riesendiskussion darüber wie mein Sohn sich seine Zukunft vorstellt. Mußte mir anhören, dass es meine Schuld sei und ich ihn zu einer Ausbildung "gezwungen" habe, die er nicht wollte usw.

Habe ihm gesagt, wenn er weiter hier bei uns wohnt möge er mir bitte zumindest 180 Euro für seine "Kost und Logis" überweisen (bislang brauchte er nichts abgeben bzw. hat es trotz meiner Bitte nicht getan) und bekam daraufhin nur die Antwort dass er das nicht machen würde, da er ja nur zum schlafen, duschen und frühstücken da wäre (obwohl er auch Waschmschine und Trockner nutzt).

Er sagt auch, dass er "bald" ausziehen würde - aber nennt kein genaues Datum. Er jobbt in einer Bar/Cafe von einem Freund 10 bis 12 Stunden täglich, kommt dann nachts um 2 Uhr nach Hause, schläft bis Mittags und ist dann wieder weg. Seine Wäsche wirft er in die Maschine und ich darf sie dann ausräumen und trocknen, wenn sie fertig ist. Es stapelt sich in seinem Zimmer das dreckige Geschirr und Essensreste und es sieht aus wie auf einem Schlachtfeld.

Ich möchte ihm nicht einfach die Koffer packen und ihn vor die Tür setzen, weil mein Mann seinen Sohn durch ähnliche Umstände verloren hat und wir deshalb sehr geprägt sind.

Mancher von Euch wird jetzt wohl die Hände über dem Kopf zusammen schlagen, vor soviel elterlicher Dummheit. Habt Ihr einen Rat, was ich/wir machen sollen?

Vielen Dank, es ist sehr viel Text geworden obwohl ich schon vieles ausgelassen habe.

Freundliche Grüße vom Muttertier

Drucke diesen Beitrag