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Geschrieben von: Luisa - 24-05-2013, 19:57 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (21)
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Hallo!
Folgender Sachverhalt:
Scheidung ist eingereicht. Mein Mann hat 60.000 € und ich habe 10.000 € in die Ehe eingebracht. Wir haben davon ein Haus gekauft und den Rest per Bank finanziert. Nun besteht noch eine Restschuld von 179.000 €. Der Wert des Hauses/Grundstücks wurde gestern von Gutachtern auf 260.000 € geschätzt. Seit dem Kauf haben wir alle Kosten für das Haus genau geteilt. Wir haben das Haus gemeinsam kernsaniert. Die Ausstattung ist im Gutachten nicht gänzlich berücksichtigt worden. Wie errechnet man den Betrag, den mein Mann mir auszahlen muss? Welche Rolle spielen dabei erfolgte Zinstilgungen?
Vielen Dank!
Luisa
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| Krankenversicherung des Kindes nach Scheidung |
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Geschrieben von: ArJa - 24-05-2013, 10:39 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (32)
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Hallo
ich habe eine Detailfrage zur KV des Kindes, die mir bislang niemand beantworten konnte.
Ich lebe seit 23 Monaten getrennt, in den nächsten 8 Wochen wird hoffentlich die Scheidung erfolgen ( Endlich ! )
Aus der Ehe hervorgegangen ist unsere 10-jährige Tochter. Sie ist seit ihrer Geburt bei mir ( Beamter a.L. ) krankenversichert im Rahmen der Beihilfe und der ergänzenden Privatversicherung.
Die Kindesmutter wird ab August eine Vollzeitbeschäftigung als Angestellte aufnehmen, sie ist bereits jetzt gesetzlich eigenständig krankenversichert.
Bislang bestand Einigkeit darüber, dass Tochter mit der Ehescheidung bei ihrer Mutter im Rahmen der Familienversicherung
gesetzlich krankenversichert wird - zumal der Lebensschwerpunkt von ihr eindeutig und dauerhaft bei der Kindesmutter liegt.
Nun ist meine Noch-Ehefrau plötzlich der Meinung, dass das Kind weiterhin bei mir privat versichert sein sollte.
Ich persönlich möchte das nicht, da der Lebensschwerpunkt des Kindes wie erwähnt bei der Kindesmutter liegt
und ich auch nicht mehr die Privatversicherungsbeiträge für das Kind nach erfolgter Scheidung entrichten möchte;
das sind zusätzlich zum von mir geleisteten Kindesunterhalt immerhin mehr als 500 Euro pro Jahr ( also mehr als ein Monatsunterhalt zusätzlich ... ).
Wie ist Eure Meinung zu diesem - zugegebenermassen - sehr speziellen Problem ?
Viele Grüße und schönes WE
ArJa
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| Ausgewanderter Unterhaltsschuldner, bisherige Ereignisse |
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Geschrieben von: Globalisierte - 24-05-2013, 07:42 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (36)
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Hallo liebe Forengemeinde,
heute geben wir ein kleines update. Wir leben immer noch im Ausland, nunmehr 1 1/2 Jahre sind um. Deutschland und vor allem das miese Wetter vermissen wir nicht. Lediglich deutsche Backwaren und Konditoreisachen fehlen. Die heutigen technischen Moeglichkeiten lassen fuer uns kein Heimweh aufkommen, noch nicht zumindest.
Jobs sind nach durchstandener Arbeitslosigkeit - das Leben im Zielland ist genauso eine Achterbahnfahrt wie in D - auch wieder vorhanden.
Wir haben beide je ein Einkommen und koennen leben, ohne von irgendwelchen Aemtern drangsaliert, schikaniert zu werden, wie's meine bessere Haelfte jahrelang gewohnt war. Der jahrelange Zermuerbungskrieg mit seiner Ex und JA hat auch dazu gefuehrt, als er letztens arbeitslos war, die Dinge wesentlich gelassener hinzunehmen. Denn wer jahrelang von einem JA korrumpiert wurde hat sich im Ausland ein viel dickeres Fell zugelegt, wenn Probleme auftauchen.
Einen plumpen 'prank call' bei meiner Mum gab's auch noch vor Monaten, wo man Infos versuchte herauszufinden. Aber mit so was musste man ja rechnen.
Als 'kroenenden' Abschluss wurde seine Ex noch nach Jahren von den Eltern meiner besseren Haelfte bei einer weiteren Luege ertappt, wo man sieht was die fuer ein Freak ist.
Der Globalisierte hatte damals ueber das JA die Info angefordert, welche Schule das Kind besucht. Er bekam eine Auskunft von der KM, welche uns komisch vorkam, da diese Schule in einem ganz anderen Stadtteil liegt, fuer eine Hartz-IV-Empfaengerin ohne Auto ein ganz schoener Aufwand. Nun sahen besagte Eltern Kind+KM im Schlepptau aus einer ganz anderen Schule kommen, und zwar nur ein Steinwurf vom Wohnviertel entfernt, wo wir das Kind auch eher vermutet haetten.
Was denkt dieser Freak nur, spaetestens bei Anforderung einer Schulbescheinigung oder Zeugnis waere das aufgeflogen...
Danke fuer all die Infos hier, das Forum ist sehr hilfreich.
Wer noch jung ist, gesund und einen Handwerksberuf hat, deutsche Arbeitskraefte warden ueberall im Ausland hochgeschaetzt.
Uns hilft die Auslandserfahrung sehr, auf Deutschland schauen wir nur noch mit Verachtung, wenn unsere Angehoerigen nicht waeren, der Globalisierte hat mit Deutschland gebrochen und eine Rueckkehr ist fuer ihn ausgeschlossen. Das JA hat mittlererweile auf eine andere Strategie gesetzt, 'abwarten und Tee trinken', da wir in einem Land ohne Meldegesetz leben und in keinem Verzeichnis oder sonstigen sozialen Netzwerken aktiv sind.
Auf jeden Fall ist die Sache mit dem JA ausgegangen wie das Hornberger Schiessen, grosses Getoese, nix dahinter.
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| Einbenennung - Informationspflicht? |
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Geschrieben von: Jessy - 24-05-2013, 00:21 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Just an dem Tag, an dem mein LG die einseitige Sorgeerklärung beim JA für seine beiden Mädels abgegeben hat, haben die KM und ihr LG, pardon: jetziger Ehegatte, offenbar geheiratet, soweit zumindest die im Inet frei verfügbare Info.
Wir nehmen an, dass die Kids im Zuge der Eheschließung den neuen Ehenamen der Mutter zugeteilt bekommen haben.
Zwei Fragen:
1. Ist die KM verpflichtet, die Namensänderung dem KV mitzuteilen? Wenn ja, innerhalb welcher Frist? Wir stellen im Moment ja fleißig Anträge, sind aber offiziell nicht über die Ehe der KM informiert, nutzen daher auch noch die "alten" Namen.
2. Zwecks der zeitlichen Überschneidung: Kann das irgendwelche Auswirkungen auf die Gültigkeit der Sorgeerklärung haben, bzw. auf nun gestellte Anträge? Wir möchten nur ungern über den Formfehler stolpern und weitere Wochen des Wartens in Kauf nehmen, weil ein falscher Name auf den Anträgen steht...
3. Ist es bei Kindern üblich, hinter den neuen Ehenamen sowas wie Kind Name Soundso, geborene xyz, zu schreiben?
Okay, waren drei Fragen, die letzte ist aber nur nebensächliche Neugierde.
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| BU/KU incl Steuererstattung ? |
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Geschrieben von: klWirts1 - 23-05-2013, 09:08 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (14)
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Hallo,
ich habe Fragen zur Steuererstattung bei der Berechnung für KU und BU.
(1 uneheliches kind <3 Jahre)
Ich habe gelesen dass die Steuererstattung zum Jahresnetto addiert wird und geteilt wird durch 12 um das bereinigte Netto und damit den Unterhalt zu erhöhen.
1)
Jetzt hatte ich letztes Jahr eine Handwerkerrchung die ich von der Steuer
absetzen kann (1000 Euro Lohnkosten, keine Ahnung was dabei raus kommt).
Kann ich die irgend wie rausrechnen?
Wie funktioniert das?
2)
Den BU kann man auch steuerlich absetzen bis zu einer bestimmten Grenze.
Erhöht das dann nicht auch die 'nächste' BU-Berechnung bei der Neuberechnung nach 2 jahren?
MfG
klWirts1
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| Neue Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2013 nun offiziell |
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Geschrieben von: tumi - 22-05-2013, 12:55 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Zitat:
Ab dem 1. Juli 2013 beträgt der monatlich unpfändbare Grundbetrag 1.045,04 EUR (bisher: 1.028,89 EUR). Dieser Betrag erhöht sich, wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, um monatlich 393,30 EUR (bisher: 387,22 EUR) für die erste und um jeweils weitere 219,12 EUR (bisher 215,73 EUR) für die zweite bis fünfte Person. Wenn Schuldner mehr verdienen als den so ermittelten pfändungsfreien Betrag, verbleibt ihnen vom Mehrbetrag ebenfalls ein bestimmter Anteil.
http://www.infodienst-schuldnerberatung....Seiten.pdf
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| Anwalt in Stuttgart |
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Geschrieben von: Genervt - 21-05-2013, 12:47 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Hallo Leidensgenossen,
ich bin gerade ziemlich genervt bzgl. Unterhaltsforderungen von der Ex und will es jetzt auf einen Gerichtstermin ankommen lassen.
Es ist eine relativ komplexe Unterhaltsfrage (Kindesunterhalt) und Mehrbedarf (Kindergarten).
Kann mir jemand von euch einen Tipp zu einem Anwalt in oder um Stuttgart geben, der fachlich versiert ist und den nötigen Biss / Drive hat?
Genervte Grüße
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| Titel weiter bedienen? |
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Geschrieben von: tumi - 21-05-2013, 08:56 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Hallo an alle,
ein Freund von mir hat ein Titel für KU.
Jetzt ist das Kind zu ihm gezogen, weil es die KM nicht mehr ertragen konnte.
Er hat mir gesagt, dass er die Unterhaltszahlungen eingestellt hat.
Ich habe ihm gesagt, dass ein Titel trotzdem weiter bedient werden muß. Liege ich da richtig?
Einen Titel kann man doch nur durch Klage wegbekommen, oder?
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| Unterhalt Volljährige |
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Geschrieben von: Biker - 20-05-2013, 07:54 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Hallo zusammen ich bin der neue.
Seit 17 Jahren braver Unterhaltszahler, könnte ich mal Eure Hilfe brauchen.Kind wird bald 18, Titel ist befristet bis zur Volljährigkeit.ich hab wieder Familie und 2 weitere Kids mit 8 und 3.
Kind geht zur schule und wohnt mit Mutti in einer Eigentumswohnung.Ich zur Miete.
Nun muss ja ab 18 neu berechnet werden und da geht's schon los:
-muss ich das Kind anschreiben wg. verdienst d. mutter,wenn ja vor dem 18. oder danach?
-Wohnwertvorteil???
-wollte schon mal vorab berechnen,werde aber nicht so recht schlau
-mutti verdient netto ca. 2300 eus( öff.Dienst),ich etwa 2000 eus(Handwerk)
-inwieweit zählt der unterhalt für meine Kids?
Fragen über Fragen, vielleicht hat jemand von euch einen Lösungsansatz.Vom JA habe ich mich(bis auf den Titel) immer einschüchtern lassen, Danke Biker
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