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| Unterhalt für behinderten Volljährigen, Titel befristet? |
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Geschrieben von: Gekko - 11-09-2012, 19:46 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (92)
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Hallo Foris.
Kann mir von euch einer sagen, ob UH-Titel befristet ist?
Ich stelle den Wortlaut mal online.
Ursprünglicher Titel:
Ich verpflichte mich, diesem Kind ab Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres den Regelunterhalt zu zahlen und unterwerfe mich der Festsetzung diese Unterhaltbetrages in Verfahren nach den §§ 642a, 642b, 642d ZPO.
Zur Abwendung der erstmaligen Festsetzung der Unterhalbetrages verpflichte ich mich, dem Kind
ab XX.XX.XXXX 256.- DM
ab XX.XX.XXXX 318.- DM
ab XX.XX.XXXX 383.- DM monatlich im voraus zu zahlen und unterwerfe mich insoweit der sofortigen Zwangsvollstreckung.
So weit klar. Befristet und statisch.
Dynamisierung:
1. Ich bin verpflichtet, aufgrund der Urkunde des AG XXXXX vom 15.02 1995, UR-NR. XXX dem Kind XXX , derzeit den Regelunterhalt zu zahlen.
2.Ich verpflichte dem mich, unter Abänderung des vorgenannten Titels dem vorgenannten Kind einen laufenden, monatlichen, monatlich im voraus bis zum 1. eines jeden Monats fälligen an das Kind zu Händen seines jeweiligen gesetzlichen Vetreters zahlbaren Unterhalt von 239.- DM für die Zeit vom 01.07.1998 bis zum 30.06.1999 und ab 01.07.1999 in Höhe von 100% des jeweiligen Regelbetrags der jeweiligen Altersstufe zu zahlen.
Titel ist jetzt dynamisch. Besteht ursprüngliche Befristung noch?
Mein Sohn wird im Dezember 18.
WIE und WANN würdet ihr aktiv?
Dank an ALLE
Gekko
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| Brauch ne schnelle Hilfe !!!! |
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Geschrieben von: IPAD3000 - 11-09-2012, 12:37 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (26)
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Meine Lage ist verzickt, seit der Trennung vor 1,5 Jahren nur noch Stress mit den Ex'en etc. Ich bin wegen Depri und Burnout krankgeschrieben, morgen ist mal wieder ne Verhandlung und ich bekomme hier voll den Flash, bin völlig zittrig und ausgelaugt und kriege nichts auf die Reihe, lauf nur im Kreis, würde mich am Liebsten selbst einliefern. Mein Depri schlägt gerade volle Pulle zu und ich könnte aus dem Fenster springen ...
Was tue ich, meinen Anwalt anrufen, ich kann morgen nicht ?
Kann ein Arzt prozessunfähig schreiben ?
Wer war schon in so einer Lage ???
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| Mein Termin beim JA zur Unterschrift der neuen Urkunde |
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Geschrieben von: steffen27x - 11-09-2012, 10:54 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (24)
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Guten Morgen,
zuerst möchte ich mich bei euch für eure Hilfe bedanken, die man auch als stiller Mitleser hier bekommt. Ist gerade in Internetforen nicht immer üblich. Besten Dank!
Heute hatte ich meinen Termin beim JA zur Änderung des Unterhaltstitels von 107 % Regelbetrag auf 105 % Mindesteinkommen.
Die Mitarbeiterin war richtig freundlich zu mir. Hätte ich nicht gedacht. Zumindest bis ich gesagt habe, dass es meinerseits noch ein paar Punkte zu klären gibt. Dann war der Ton schlagartig anders.
Ich bin ohne Unterschreiben der neuen Urkunde, dafür aber mit nicht netten Worten der JA Mitarbeiterin, wieder raus.
Ich hatte drei Punkte, die ich klären wollte. Die mir vom JA aber alle nicht gewähr worden sind.
- Rückgabe der alten vollstreckbaren Urkunde
- Einstufung in Stufe 1 der DD-Tabelle (1497 €) Einkommen
- Befristung des Titels auf das 18. Lebensjahr
Befristung:
Dass das JA sich dazu nicht bereit erklären muss, war mir klar. Aber ein Versuch ist es trotzdem Wert. Wurde aber strikt und in einem heftigen Tonfall abgelehnt.
Einstufung in Stufe 1:
Da mein Einkommen unter 1500 € liegt, bin ich der Meinung ich muss auch nur Stufe 1 zahlen. Also 272 € für ein Kind im Alter von 6 - 11. Die Dame hat mir allerdings erklärt, dass die DD-Tabelle von 2 Unterhaltsberechtigten Kindern ausgeht, da dies nicht der Fall ist, kommt man automatisch in Stufe 2.
Per Googlesuche habe ich eben auch gefunden, dass es wohl so richtig ist. Naja nicht so toll, aber zum Glück nicht ganz so tragisch.
Rückgabe des alten Titels:
Der für mich wichtigste Punkt wurde mir komplett verwehrt. Mit der Begründung, dass das Kind der Inhaber des Titels ist und dieses ja schließlich immer daraus vollstrecken kann.
Aber es gibt doch dann den neuen Titel, aus dem vollstreckt werden kann. Ich bin persönlich nicht bereit ohne Rückgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des alten Titels einen neuen zu unterschreiben.
Denn ich bezahle seit der letzten Aufforderung 282 € pünktlich und regelmäßig. Stufe 2, also 291 €, bin ich ja auch bereit zu zahlen, habe auch schon die Differenz für den laufenden Monat überwiesen.
Also der Zahlbetrag, der mit der neuen Urkunde festgehalten werden soll, wird von mir bezahlt.
Ich habe um Fristverlängerung gebeten, wenn wir beim neuen Termin uns nicht einig werden, was die Rückgabe des Titels betrifft, was meint ihr so erfahrungsgemäß, wird geklagt?
Könnt ihr mir hierbei nochmal helfen?
Habe ich ein Recht auf Herausgabe, oder ist das "ermessenssache"? Gibt es dazu Urteile?
MfG
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| Forderungen Jugendamt |
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Geschrieben von: der_fragende_2012 - 09-09-2012, 21:00 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Liebes Forum,
ich habe zwei Kinder adoptiert. Tochter ist bereits volljährig, verheiratet und kein Problem. Der Sohn wurde nach der Trennung von der Kindsmutter vernachlässigt und landete in einer Einrichtung der Jugendhilfe. Die Story also in gaaanz kurz.
Vom JA bekam ich 2010 einen Auskunftsbogen, habe mich erklärt und bis April diesen Jahres einen mit dem Jugendamt über Anwalt frei vereinbarten Betrag bezahlt. Ich erhielt ein Schreiben:
Die gewährte Hilfe nach SGB wurde zum 30.3.12 beendet. Ab diesem Zeitpunkt ist von Ihnen kein laufender Kostenbeitrag mehr zu leisten.
Nun erneuter Fragebogen - es soll wohl in die nächste Runde gehen. Hintergrund meines Problems ist, dass das von der Mutter instrumentalisierte Kind (CONTRA gegen mich) den Kontakt zu mir seit 3 Jahren nicht mehr hat (er ist jetzt 17). Das Jugendamt hat mir seit Beginn der Maßnahmen (2009) auch auf Anfragen zur Akteneinsicht keinerlei Auskunft über Maßnahmen, Gesundheitszustand, Aufenthaltsort oder Kontaktdaten gegeben. Auch die Akteneinsicht wurde vollständig (meinem Anwalt !) verwährt.
Ich wäre dankbar für einen Erfahrungsaustausch: Das Zitat verstehe ich so, das ich keine Zahlungen mehr leisten muß - gilt das nur für bestimmte Maßnahmen, oder warum wird erneut nach Einkünften gefragt ?
Nach meinem Rechtsempfinden muß mir das JA eine Auskunft geben - wenigstens im Groben. Ich bin nicht sorgeberechtigt, aber theoretisch umgangsberechtigt, was ich nicht geltend machen will, da der Junge alles abgelehnt hatte. Im Augenblick: Zahlen Sie bitte, aber Sie haben keinerlei Rechte !
Freue mich über Anregungen !
Willi
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| Fragen zu Geldtransfer, Termine und Vertragspflichten vor Ausland |
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Geschrieben von: newborn2012 - 07-09-2012, 18:54 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Vorweg: Ich habe Detlefs Bibel nicht nur 1x gewälzt und bin ihm für alles sehr dankbar. Trotzdem habe ich noch das ein oder andere Problem.
I.:
Mit dem Geldtransfer habe ich irgendwie noch so meine Verständnis-/Umsetzungsprobleme.
Wenn ich alles so mache, wie Detlef es geschrieben hat und das Konto in Österreich eröffnet habe, liegt da quasi mein gesamtes Haben - weit weg von mir auf einem Konto mit meinem Namen.
Wenn ich dann also an meinem Ziel angekommen bin und ein Girokonto eröffnet habe, schreibt Detlef, sollte ich via Onlinebanking das Geld ins Zielland transferieren.
Aber was dann....?
Abheben und vergraben? Dann hätte ich es quasi auch in der Tasche mitnehmen können.
Ist der Gedanke falsch, dass, wenn meine Bleibe irgendwann einmal auffliegen sollte, bei einem Pfändungsversuch auch im Ausland die mir zugeordneten Konten als erstes abgegrast werden?
Ist es denn so utopisch mit Geld am Mann den Weg ins Zielland anzutreten, gerade, wenn man wie ich, auch wenn es ein recht weiter Weg ist, nicht das Flugzeug benutzen möchte?
Ich hoffe, ihr versteht meine Gedankengänge ein wenig.
II.:
Mir machen die demnächst wachsenden Unterhaltsschulden gar nicht mal die größten Bauchschmerzen.
Viel mehr die Ungewissheit, was mit plötzlich nicht mehr bedienten Mobilfunkverträgen, Dispoüberzug bei der Hausbank, zeitlich gebundenen Versicherungen etc. passiert.
Natürlich erfolgt vor Abgang eine Kündigung der betreffenden Verträge, welche aber ja bekanntlich wie z.B. beim Handy erst sehr viel später , nämlich nach dem Ablauf der 2 Jahre, greift.
Wie wird es sein. Ist es eine Überbewertung meines kleinen Lichtes, dass die Unternehmen selber Nachforschungen anstellen und vielleicht ein Großunternehmen andere Möglichkeiten besitzt?
III.:
Meine Trennung ist nunmehr 2 Jahre zurück, ich bin jedoch noch immer nicht geschieden. Terminiert ist die Scheidung und der finale Todesschuss (Betr.-Unterhalt bis an die Pfändungsgrenze) für Dezember.
Die Ladung wurde mir selbstverständlich zugestellt.
Spricht irgendwas dagegen, dem Richter formlos, wie in Detlefs Bibel beschrieben, mitzuteilen, dass man ausgewandert ist und basta, oder ist es ratsamer, den Termin abzuwarten und einen vollstreckbaren Beschluss und die Scheidung entgegenzunehmen.
VIELEN DANK FÜR EURE HILFE.
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| Konto für das Kind |
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Geschrieben von: IPAD3000 - 07-09-2012, 09:52 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Hallo,
nachdem meine Ex bei der Bank auf Granit gestossen ist, als sie allein ein Konto für unsere Kinder eröffnen wollte, drängelt sie nun, ich solle SOFORT UNTRSCHREIBEN.
Typisch mal wieder, dass ich ein vorausgefüllten Kontoantrag von ihr bekomme wo sie selbst schon unterschrieben, aber das Kind noch nicht unterschrieben hat. Ich kann das Ding also nicht direkt zur Bank schicken, es muss nochmal über die Mutter "zurücklaufen". Und der traue ich zu, dass dann noch Antragsbestandteile geändert oder ergänzt werden.
Genauso traue ich ihr zu, dass sie sich bei "Bedarf" auch selbst am Konto unserer Kinder "bedienen" wird, sofern sie mal wieder "klamm" ist. Hat sie bereits mit den Sparschweinen so gemacht.
Sie hat dementsprechend angekreuzt:
Jeder Elternteil soll allein verfügungsberechtigt sein
Im "Normalfall" wäre das auch ok, da sie ja den Alltag mit den Kindern regelt und ich eigentlich aussen vor sein möchte, Wenn ich denn Vertrauen haben könnte, was ich nicht habe.
Was passiert wenn ich "Gemeinsame Verfügung" ankreuze ? Bekomme ich dann Stress, hat sie möglicherweise sogar Anspruch auf Alleinvertretung ? Schließlich leben wir ja getrennt.
Wirkt sich die gemeinsame Vefügung auf Geldgeschäfte des Kindes aus ? Oder es auch Sicht des Kindes gleichwertig zu benutzen ?
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| Abzug vom Einkommen |
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Geschrieben von: steffen27x - 07-09-2012, 08:13 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Hallo,
in der FAQ heißt es
Zitat:Vom Einkommen abgezogen werden können je nach Oberlandesgericht meistens:
- 5% berufsbedingte Aufwendungen.
Dazu habe ich eine generelle Fragen. Mein Nettoeinkommen liegt inklusive Weihnachtsgeld bei 1497,- € Plus 33,- €, die vorher schon für die VWL abgezogen werden, hätte ich diese nicht, hätte ich also 1530,- € Netto.
Kann ich grundsätzlich diese 5 % geltend machen? Würden auch wirklich meine Fahrtkosten entsprechen.
Denn dann würde ich in die erste Stufe fallen. Wie in einem anderen Thread schon gesagt, will das JA eine Änderung des Titels, dann hätte ich eine bessere Verhandlungsposition.
MfG
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| Umzug der KM |
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Geschrieben von: rezrawchs ecila - 04-09-2012, 19:59 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Folgender Fall:
Kind, nichtehelich, knapp 3 Jahre alt, wohnhaft bei KM
gemeinsame Sorge, inkl. ABR
bisher kein Gerichtsstreit,
Trennung gut zwei Jahre her,
erfolgreiche Familienmediation mit schriftlicher Elternvereinbarung
zu Unterhalt und Umgang,
KM ist verbeamtete Lehrerin, seit 1. Geburtstag, 50% gearbeitet, ab
3. Geburtstag ca. 80%,
Kind hat sicheren Kindergartenplatz 45h/Woche
Folgende Änderungen treten jetzt ein:
KM zieht um, aber innerhalb des gleichen Stadtbezirks, zunächst mündlich,
dann auch per email mitgeteilt,
knapp 3km Distanz zum alten Wohnort, kein Hindernis für umfangreichen Umgang
mit Kind, wie bisher geübt
Fragen:
1. Nach 3. Geburtstag weiter BU fällig? Welche günstigere Konstellation
sollte herrschen, um keinen mehr zahlen zu müssen?
2. Wie wird sich die KM wohl verhalten, was ABR angeht? Einfach umziehen und ummelden, ohne Unterschrift von mir?
Mir Ummeldeformular zuschicken bzw. mich auffordern Vollmacht auszustellen, o.ä.?
Wie sollte ich mich verhalten? Vorab schon schriftlich Einverständnis erklären? // Ich bin ja auch einverstanden, Hintergrund der Frage ist der:
Kann ich mir jetzt einen Vorteil erkaufen, wenn die Mutter später einmal zu ihrem Liebhaber ans andere Ende Deutschlands oder Eurasiens ziehen will?
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| Grenztrennung |
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Geschrieben von: Lopico - 03-09-2012, 11:40 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (29)
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Willkommen in Eurem Klub
Wir sind seit 13 Jahren zusammen, haben 2 Kinder (6 und 7 Jahren alt). Bevor das erste Kind kam habe ich ein Haus gekauft und Ihr die Hälfte überschrieben. Hypothek, Amortisation und Unterhalt sowie Nebenkosten und Telefonanschluss bezahle ich alles selber.
Meine Lebenspartnerin ist eine sehr schwierige Person, das geht in Richtung Borderliner. Sie kann plötzlich depressiv oder gewalttätig sein. Sie ging vor ein paar Jahren in Therapie. Sie hat mir schon zweimal das Gesicht so zerkratzt, dass mein Vorgesetzter (auch eine Frau) mir dringend geraten hat eine Anzeige zu machen. Wie auch immer nur ich bin in ihren Augen der alleischuldige für all ihr Unglück und Ungemach. Jetzt will sie sich definitiv trennen. Das ging natürlich nicht ohne einen totalen Ausraster von Ihrer Seite. Das nahm dann schon pathologische und schizofrene Züge an.
Unser Haus ist in der Schweiz, grenznah zu Deutschland. Da ich das Haus nicht verlassen will, wird sie in einer Wohnung nach Deutschland mit den Kindern ziehen. Sie ist die alleinige Erziehungsberechtigte da nicht verheiratet. Da diese Frau ohne mich als Ableiter eine Gefahr für die Kinder ist will ich wissen wie am besten vorzugehen ist:
Muss ich bei den schweizer Behörden oder bei den Deutschen vorsprechen. Sie hat sich bereits in der Schweiz abgemeldet, ist aber immer noch bei mir weil sie hofft ich gebe klein bei und ziehe aus meinem Haus aus, natürlich unter weiterführung sämtlicher Zahlungen.
Ist mir alles Wurst, ich will nur die Kinder haben und ihnen eine normale Erziehung ermöglichen. Was kann ich wo tun ?
Wenn sie wieder einmal austickt und ich nicht da bin sehe ich die Kinder sonst vielleicht im Bild wieder.
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