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  Jobcenter, EU + KU
Geschrieben von: Rpf1982 - 27-08-2012, 17:12 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (16)

Mahlzeit Zusammen,

sry für das nachfolgende lange Bla Bla aber ich bin echt platt immo.

Zu meinem Fall.

07/2008 geheiratet, 01/2010 Trennung, 02/2011 Scheidung, 11/08 Geburt meiner Tochter.

Scheidungsfolgevereinbarung:

Im April 2010 abgeschlossen.Derzeit lebte EX in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Ich habe alle Schulden übernommen und ihr 5000 € Abfindung gezahlt. Dazu habe ich die vollfinanzierte Immobilie übernommen, die 12 Monate in unserem gemeinsamen Besitz war. Die Gesundheitsfürsorge für die Lütte obliegt ihr. Im Gegenzug zu vorhergegangenen Punkten hat auf nachehelichen Unterhalt verichtet. Die 5000 € wurden finanziert und es gibt ein Bürgen. Ich war nie Leistungsfähig in punkto Unterhalt. Bis August 12 ging das alles so gut.
Bis ein Brief vom Jobcenter kam. Sie habe sich von IHrem Freund getrennt , nun wollte man meine Leistungsfähigkeit prüfen. Ab zum Anwalt. Unterhaltsberechnung durchgeführt, verbleibt 950 € (nach Abzug der Schulden). Hiervon gehen nochmals 225 € KU ab. Ich lebe seit kurzem mit einer Frau zusammen, die nicht viel Geld verdient.
Heute habe ich beim JC nach dem Status der ganzen Geschichte gefragt, erst war der Bearbeiter ganz nett. Als ich um ein Schriftstück gebeten habe, dass ich nicht Leistungsfähig bin, ist der Bearbeiter ausgerastet. Ich sei ein Sozialschmarotzer und warum er mir sowas zuschicken solle. Ein normales Gespräch war nicht mehr möglich.
Ich arbeite im öffentlichen Dienst und besuche abends noch ein Fachgymnasium. Ich weiss echt nicht was ich noch machen soll. Das Schreiben benötige ich, damit das Amt später nicht noch irgendwelche Forderungen treffen kann.
Bsp: In 10 Jahren finanziell besser gestellt. Amt forder für 10 Jahre das an meine Ex Frau gezahlte Geld zurück. Ich habe keine Papiere und kann nix mehr nachweisen.

Zur Info: EX arbeitet in TZ, Kind bald 4 Jahre. EX verweigert Vollzeitstelle anzunehmen und verdient derzeit ca. 600 € netto. Sie wohnt in einem EFH, welches Sie vorher mit ihrem EX verdient hat.

Meine Eltern als auch Rechtsanwältin sauer darüber, weil ich das JC selber angerufen habe. Ich muss dazu sagen, wärend der Schiedung hatte ich nen anderen Anwalt, da musste ich wirklich alles selber machen. Ich brauchte lediglich seine Unterschrift um dem Vorhaben Nachdruck zu vermitteln.

Ich weiss echt nicht weiter, ich bin total fertig. Jeder hackt auf einen rum. Ich habe in 10 Monaten die Abiprüfungen vor mir und wollte dann ein Studium bei Polizei oder Justiz antreten (Rechtspfleger), bin nun aber absolut verunsichert ob es das Richtige ist. Ich frage mich warum ich soviel Geld (welches ich ja gar nicht hatte) gezahlt habe und nun trotzdem wieder dran sein soll (auch wenn immo nicht Leistungsfähig). Ich könnte echt kotzen. Egal wer, jeder zieht einem das Geld aus der Tasche, da frag ich mich warum ich überhaupt weiterlernen soll.

Ständig diese Schikane, Umgang regelmässig (alle 14 Tage) aber immer wieder Diskussionen bzgl. der Stunden mit der Ex.

An meinem Arbeitsort wäre eine Ganztags - Kita und ich würde die Lütte natürlich auch zu mir nehmen, aber das wird Sie ja auch nicht mitmachen.

Was kann ich noch machen? Warum noch iwas machen? Manchmal glaube ich Haus verkaufen, Schule abbrechen, einfachen job annehmen und vom selbstbehalt leben. Tolle Aussichten. Ich könnte echt kotzen. 1 Jahr Ehe und das Leben ist zerstört....

Sorry für das bla bla, aber dass musste raus. So und nun erstmal zum Fitness solange ich es mir noch leisten kann und die nicht auch das noch einstellen wollen oder ich es mir nicht mehr leisten kann.

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  Verfahrenskostenhilfe
Geschrieben von: IPAD3000 - 27-08-2012, 13:08 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Hallo,

das Gericht hat mir VKH gewährt, jedoch nur für den strittigen Betrag beim KU zwischen Mindesunterhalt und dem was meine Ex gerne nebst TU hätte.

Begründung: Ich hätte nicht bewiesen, dass ich nicht leistungsfähig wäre, also abgelehnt mangels Erfolgsaussichten.

Das merkwürdige:
Im eigentlichen Scheidungsverfahren habe ich VKH auf Ratenzahlung bekommen, jetzt ohne Ratenzahlung. Ist das selbe Gericht, Vorlage der selben Einkommensnachweise.

Frage:
Sollte ich Wiederspruch einlegen ?
a) Wegen unterschiedlicher Bescheide (mal mit/mal ohne Raten)
b) Weil Erfolgsaussichten dargelegt wurden (Krankheit etc)

2.Frage:
Kann ich den VKH-Antrag auch ohne Anwalt widersprechen (wg. der Kosten)

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  § 84 FamFG Rechtsmittelkosten
Geschrieben von: Pistachio 00 - 27-08-2012, 12:51 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Hallo liebe Mitstreiter,

ich habe dazu mal eine Frage ...
GSR-Verfahren am AG durch Beschwerde am OLG weitergeführt, mittels Beschluss vom Februar diesen Jahres abgewiesen. Danach hatte ich noch Anhörungsrüge gestellt, die ebenfalls abgewiesen wurde.
Ich erhielt bezügl. des AG-Verfahrens 2011 eine Kostenrechnung zur Übernahme der gegenerischen RA-Kosten und zahle diese seit dem in Raten ab. Nun erhielt ich eine neue Forderung bezügl. des OLG-Verfahrens, wieder zur Übernahme der gegenerischen RA-Kosten.
Für beide Gerichte wurde VKH für beide Parteien bewilligt.

Im Protokoll der mündlichen OLG-Verhandlung steht:

Zitat:Der Senat weist darauf hin, dass im Ergebnis der Beratung die Beschwerde des Vaters ohne Erfolg sein wird.
Der Vater und seine Bevollmächtigte bitten um eine Woche Bedenkzeit im Hinblick auf die Anregung des Senats, die Beschwerde zurückzunehmen.
Meine Beschwerde hatte ich jedoch aufrechterhalten, diese richtete sich gegen die GSR-Entscheidung selbst, sowie gegen die Kostenentscheidung des AG.

Die Gegenseite verfasste einen 4-seitigen Schriftsatz (überflüssig, da Sache des OLG - wohl zur Erhöhung der RA-Gebühren Angry) auf meine Anhörungsrüge, beantrage die Zurückweisung meiner Anhörungsrüge und wies (das OLG!) darauf hin:
Zitat:Nach § 84 FamFG sind bei einem erfolglos eingelegtem Rechtsmittel die Kosten stets dem Beschwerdeführer aufzuerlegen.

Die abschliessende Kostenentscheidung des OLG beruft sich ganz offensichtlich darauf, dass das OLG bereits in der mündlichen Verhandlung auf den mangelnden Erfolg meines GSR-Antrages (ohne weitere Prüfung) hingewiesen hatte.

Somit muss ich nun, trotz bewilligter VKH die gegnerischen RA-Kosten in Höhe von:
- 586 € für das AG-Verfahren, sowie
- 653 € für das OLG-Verfahren zahlen.

Ist das alles so korrekt und kann ich Einsicht in die letzte RA-Rechnung erhalten ?

erboste Grüße,
Pistachio

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  Was senkt die Kindesunterhaltszahlungen?
Geschrieben von: mathi69 - 23-08-2012, 12:50 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Ich habe unter Punkt4 "Was senkt die Kindesunterhaltszahlungen?" in diesem Trennungsfaq folgendenText mit Gerichtsurteil gelesen.

"Einzelfallentscheidungen über Unterhaltsverminderung bei einer nicht ganz hälftigen Betreuung existieren ebenfalls: Das Berliner Kammergericht, Az. 19 WF 367/01 (aus FamRZ 2003, 53) geht sogar von Gleichheit aus, wenn ein Elternteil das Kind zu einem Drittel betreut, sofern er wesentliche Alltagsaufgaben mit dem Kind übernimmt. Laut Beschluss des OLG Hamm vom 26.2.1993, 1 UF 429/92, FamRZ S. 529, 1994 ergeben sich 25% Unterhaltsabzug. Das OLG FFM (Az 1 WF 17/03) spricht von "überwiegend" hälftiger Betreuung, ohne näher auszuführen was darunter zu verstehen ist"

Da dieser Fall bei mir zutrifft, schrieb ich dies dem "Bezirksamt Abteilung Jugend". Daraufhin die Antwort des Jugendamt:

"Leider muss ich feststellen, dass Sie von veralteter Rechtsprechung ausgehen.
Bei dem von Ihnen angeführten Urteil des OLG aus dem Jahr 1993 handelt es sich um eine veraltete Rechtsauffassung, welche nicht mehr relevant ist. Seit der Einführung des Kindschaftsrechtsreformgesetzes im Jahr 1998 sind durch aktuellere Urteile die Fragen zur Betreuung aktualisiert.
Die angeführte Entscheidung des Kammergerichtes ist durch die Auffassung des Bundesgerichtshofes erledigt. Ich verweise hierzu auf die Entscheidung des BGH vom 21.12.2005,
XII ZR 126/03. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtsilofes ist die Grundregelung des § 1612 a des Bürgerlichen Gesetzbuches, somit die alleinige Unterhaltspflicht des nicht betreuenden Elternteils auch dann noch maßgeblich. wenn das Umgangsrecht mit dem anderen
Elternteil sehr großzügig gehandhabt wird.
Dieser großzügige Umgang schränkt also die Barunterhaltspflicht nicht ein.
Ich erwarte daher nun bis zum 30.08.2012 die Beurkundung."


Was soll ich nun davon halten? Huh

Grüße Mathias

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  Broschüre zun Auslandsunterhalt
Geschrieben von: tumi - 23-08-2012, 12:31 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (24)

http://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/...erhalt.pdf

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  Mehrbedarfszahlung
Geschrieben von: Homersimpson - 22-08-2012, 13:25 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (17)

Hallo Leute.Ein sehr schönes Forum habt ihr hier.Ich bin verheiratet habe 2 Kinder (Eins frisch geschlüpft) mit meiner Ehefrau und noch einen Sohn mit meiner Ex.Mit eben Dieser stehe ich eigentlich im Dauerstreit und es vergeht eigentlich keine Woche in der mir nicht wegen irgentwas die Galle überläuft...Ich hab schon in vielen Foren gestöbert aber auf meine Fragen hab ich bisher keine passenden Antworten gefunden und beim Jugentamt brauch man als Vater
auch nicht nachfragen.Aktuell hab ich unter anderem folgendes Problem:1.Meine Ex hat jetzt entdeckt das es ja einen so genannten "Mehrbedarf" gibt und lässt mich jetzt regelmässig an den Kosten teilhaben (zusätzlich zum regulären Unterhalt).Wenn es um eine Brille oder Zahnspenge o.ä.gehen würde hätte ich damit kein Problem,aber da sie ein
Fan der alternativen Medizin ist schleppt sie den Jungen von einem Heilpraktiker zum anderen und möchte gerne hälftig die Rechnungen bezahlt
haben.Die dort therapierten Sachen sind schulmedizinisch nicht anerkannt und meiner Meinung nach hausgemacht.Massiver Fehrnsehe/Playstationkonsum (Hach,der Junge kann sich garnicht konzentrieren und ist so nervös der muss doch was haben.)Bis jetzt hab ich Massagen und irgentwelche Therapien klaglos bezahlt weil ich keinen Streit wollte aber langsam nimmt es überhand zumal ich auch ein paar Monate in Elternzeit gehen will und meine Frau z.Z nicht arbeitet.Gibt es da irgentwelche Gesetze,Urteile,irgentwas wo geregelt wird wo ich überall extra die Geldkatze zücken darf? Problem/Frage 2:Macht es Sinn meinen Unterhaltstitel überprüfen zu lassen jetzt wo mein 3.Kind geboren wurde?
Ich zahle den mind.Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle aktuell 290€.Ich hab mal den Bedarf der 3 Kinder zusammengerchnet und komme unter meinen Selbstbehalt.Welche Rolle spielt da das Einkommen meiner Frau?
Ich hoffe ich habe mich halbwegs klar ausgedrückt. (Ich werd bei dem Thema immer etwas launisch)Über viele Beiträge würde ich mich freuen und habt Dank.

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  Scheidungstermin - OLG Termin Umgangsrecht schädlich ?
Geschrieben von: ArJa - 22-08-2012, 13:09 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Hallo.

Ich lebe seit dem 12.6.2011 getrennt und habe einen Monat vor Ablauf des Trennungsjahrs pünktlich meinen Scheidungsantrag einreichen lassen.

Verfahren Versorgungsausgleich ist mittlerweile geklärt, um Zugewinn / nachgehenden BU wird noch gestritten werden, weil meine Exe sich aus TU/ BU gern eine Art Leibrente sichern möchte.

Im parallel laufenden Umgangsprozeß habe ich gegen den ergangenen Skandalbeschluß des Fam.gerichts zum Übernachtungs-/Ferienumgang
mit meiner 8-jährigen Tochter mittlerweile Beschwerde vorm OLG Hamm einlegen lassen.

Verständlicherweise möchte ich so schnell wie möglich von dieser Person, die mir meine Tochter entfremden will, geschieden werden.

Nach meinen Infos wird das allerdings erst vollzogen, wenn alle Umstände geklärt sind.
Ich weiß natürlich nicht , wann das OLG den Beschwerdetermin anberaumt. Deshalb die Frage, inwieweit dennoch trotz OLG/ evtl.BGH Verfahren die Scheidung vollzogen werden kann... ???

Gruß
ArJa

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  Unternehmen
Geschrieben von: nicht_mit_mir - 22-08-2012, 09:13 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (19)

hallo, ich lese hier schon seit einiger zeit im forum mit und benötige euren rat. ich möchte hier gar nicht großartig auf meine vorgeschichte eingehen, da dies ein eigenes thema werden soll.

kurze situation, ich bin aktuell noch verheiratet und habe eine tochter. in die ehe ging ich als angestellter und habe mittlerweile über die jahre mir eigene unternehmen aufgebaut (weiterhin immer noch angestellter). die eigenen unternehmen setzen sich aus gmbh (teilhaber) und ug´s (einige kleine firmen, wo ich öfters etwas mache) zusammen. kurz und knapp, finanziell geht es mir nicht schlecht.

da ich seit kurzem nun eine trennung vorbereite möchte ich natürlich so gut wie es geht meine unternehmen und somit meine existenz in deutschland schützen. hab ich irgendwie eine möglichkeit, meine firmen realistisch zu schützen, z.b. übertragung meiner anteile an andere firma (z.b. ltd oder gmbh) wo der inhaber ein guter freund oder familienangehörirge ist, welche mit wiederrum als geschäftsführer einstellen (gehalt am selbsterhalt), damit ich handlungsfähig bleibe.

kann man einen ehevertrag auch noch nachwirkend anfertigen?

gibt es irgendwelche ideen?

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  priviligiertes Kind?
Geschrieben von: JahJahChildren - 21-08-2012, 09:37 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hallo Forum!

mal eine kurze Frage... folgender Fall

Kind (w, 19) geht noch zur Schule (Abi) will eigene Wohnung.
Vater arbeitet Vollzeit, Mutter Teilzeit und haben ein zweites Kind (m, 17, Schule)

Wenn Kind (19) nun auszieht, da es kein eigenes Zimmer hat (muss sie sich mit dem Bruder (17) teilen), wie hoch ist dann ihr Unterhaltsanspruch? Liegt der bei € 670? Wie sieht es mit Kindergeld aus?

Wenn Unterhaltsanspruch besteht (was ich glaube, aber von einem Dritten bestritten wird), wie stehen die Chancen, dass dieser durchsetzbar ist, wenn die Eltern mit verbleibendem Kind eine BG nach SGB II bilden? D.h. ihr Einkommen reicht nicht aus und sie müssen aufstocken.

Tochter (19) wird vom JC in die Elterliche Wohnung verwiesen und bekommt vom JC nur 80% Regelbetrag OHNE Kdu.

Der Dritte meinte, dass

a) das Kind nicht priviligiert sein und keinen Anspruch hätte, weil
b) die Eltern nicht leistungsfähig sind.
c) die Eltern auch keinen Unterhalt titulieren lassen dürfen

Eure Einschätzung hierzu?
Danke schon mal im voraus.
JJC

Nachtrag: Es wird weiterhin vom Dritten behauptet, dass die Eltern dem Kind (19) gegenüber keine gesteigerte Erwerbsobligenheit haben.

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Wink Skrupel
Geschrieben von: Pennfred - 20-08-2012, 21:44 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (31)

Hallo zusammen,

ich habe ja schon einiges über meine Geschichte geschrieben. Ich weiß garnicht warum ich Skrupel habe die Zahlung an meine Ex einzustellen, die hat ja auch keinerlei Skrupel zu lügen und mich auszurauben mit kräftiger Unterstützung von selbstverständlich unparteiischen Beh.... Die Notarin, welche nach verstecktem Vermögen sucht hat seit 6 Monaten nichts getan und mir nochmal einen Monat Verlängerung für die Beschaffung von Unterlagen gewährt, welche sie schon lange vorliegen hat, d. h. wieder einen Monat mehr Unterhalt für meine Ex-Frau.
Am Samstag ist es soweit und mein Flug geht. Alles parat, fast alles aufgelöst und ich mach einen kleinen Zwischenstop im gelobten Land und dann geht's weiter nach Land. Danke an Leutnant Dino. Habe alle Vorbereitungen gem. Deiner kleinen Anleitung getroffen.
Hoffentlich lassen sich die parteiischen Beh.... genausoviel Zeit wie bei meiner Ex.
Was soll ich eigentlich mit meinem mäßig begabten Anwalt tun, welcher nur mein Geld verbrennt? Wenn ich ihn entsorge, erfahre ich nichts mehr, wenn ich ihn behalte, bekomme ich alle möglichen Urteile zugestellt, obwohl er auch nicht meine Adresse kennt. Die Scheidung ist übrigens noch immer nicht eingereicht nach 18 Monaten, da die Notarin ja noch Zeit braucht.

Lasst es Euch gut gehen und wenn einer Erfahrungen mit französischen Gerichten hat, bin ich dankbar für Hinweise.

Gruß

PennfredCool

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