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  UH bei Privatinsolvenz
Geschrieben von: Jessy - 06-08-2012, 22:10 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Wir bräuchten mal Hilfe von den Rechen-Genies hier im Forum.

Sachlage:
Anstehende Privatinsolvenz
3 unterhaltsberechtigte Kinder (alle unter 6 Jahre alt)
275 Euro freiwilliger Kindesunterhalt für eines der Kinder (das soll auch so bleiben)
225 Euro erzwungener UH jeweils für die anderen beiden
Kinder alle nur wochenendweise zu Besuche - für zwei der Kinder extrem hoher Aufwand für den Umgang (16 Stunden Fahrt pro Wochenende)
Nettoverdienst bei ca. 2.550 €
Firmenwagen (wird aber über 1%-Privatnutzungs-Versteuerung quasi nicht als geldwerter Vorteil angesehen)
feste Lebensgemeinschaft mit beruflich selbstständiger Partnerin (Geschäfte laufen aber aktuell schlecht)
kein weiteres Vermögen irgendeiner Art

1. Lohnt es sich für die selbstständige Partnerin, Aufstockung zu beantragen? Was käme dabei rum? Unternehmensverdienst liegt bei ca. 1000 € / Monat. Davon müssen mindestens 250 € im Unternehmen verbleiben (Steuern und so). Effektives Einkommen liegt also bei ca. 750 € (und davon gehen dann schonmal 350 € Krankenkasse weg).

2. Kann man wegen der Privatinso den Titel über den Mindestunterhalt für die zwei der Kinder angreifen? (Der für das dritte Kind soll auf jeden Fall bleiben, da läuft alles bestens und wir möchten die KM auch entsprechend unterstützen, die haben es finanziell selber nicht so gut)
Beziehungsweise - müssen wir damit rechnen, dass die neue Beistandschaft trotz dieser Lage noch höheren UH fordern wird? Kann die neue Beistandschaft evtl. verlangen, dass wir für die zwei Kinder den gleichen UH zahlen wie für das dritte? Wenn ja, auf welcher Basis?

Danke schonmal.

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  UHV endet - RA will nun Auskunft
Geschrieben von: GeckoMan - 06-08-2012, 15:49 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (35)

Hallo,

bin neu hier, den einen oder anderen kenne ich bereits von pappa.com
Folgende Vorgeschichte:
- geschieden
- gem. Sorgerecht
- Sohn (12 Jahre) lebt bei KM
- Umgang nach Antrag meinerseits gerichtl. geregelt (wollte mich nicht weiter erpressen lassen, 10 Wochen Umgangssperre etc.)

Leider bin ich durch Insolvenz meines AG nun in ALG II gerutscht.

Jetzt zum eigentlichen Thema:
Ich hatte Schrieb vom RA im Briefkasten, dass der UHV für den Kleinen ende und er deshalb Auskunft über meine Einkünfte von 07/2011-07/2012 haben möchte. Sollte ich in diesem Zeitraum erwerbslos gewesen sein, solle ich bitte mitteilen was ich zur Beendigung meiner Arbeitslosigkeit getan hätte.

Nun ist es so, dass noch eine Beistandschaft beim JA besteht, die ( lt. JA) auch nicht bendet wurde. Dem Beistand habe ich in o.g. Zeitraum meine Bewerbungsbemühungen (ca. 20-30 monatl.) nachgewiesen. Der Umfang meiner Bemühungen wurde immer als ausreichend bestätigt.

Nun würde ich dem RA gerne folgendes schreiben:
"Sehr geehrter Rechtsverdreher,
die von Ihnen geforderten Nachweise und Belege für den benannten Zeitraum habe ich bereits nachweislich erbracht. (optional: Ich verweise daher auf § 1605 Abs. 2 BGB)

Untertänigst
GeckoMan"

Ich hatte das Ganze nämlich verbunden durch einen Umzug meiner Ex schon einmal, dass ich 5 Stellen (jeweils JA und ARGE am alten und neuen Wohnort und dem RA) meine Lohnbestätigungen einreichen sollte. Purer Terror. Würde dem auch ungern meine Bewerbungsschreiben überlassen. Am Ende zweifelt er noch an deren Layout, Ernsthaftigkeit etc.

Wie seht ihr das? Kann ich mich auf §1605 berufen? Der RA droht nämlich schon mit Auskunftsklage.

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  Kindergärtnerinen lassen den Vater nicht rein
Geschrieben von: FreiHerr - 05-08-2012, 22:20 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hallo,

ich war mal vor kurzem auf der Durchreise durch dieses wunderschönes Land (leider lebe ich im Ausland Blush) und wollte mal ohne große Ankündigungen meine Tochter im KiGa besuchen.

Erstmals paar Minuten als Zaungast, aus der Ferne, dann habe ich beschlossen den Paradeneingang zu nehmen. Generell ist dieser Kindergarten eine kleine Festung: hohe Zäune, alle Türen zu, die Fenster abgedunkelt. In 6 Minuten wußte ich, wozu frau das braucht.

Ich habe geschellt, eine fette unsympathische Erzieherin hat aufgemacht. Nach dem ich mich als Vater eines Mädchens vorgestellt habe, schaltete sie sofort in diesen aggressiven Femi-Modus ein. Der Tonfall, die Gesichtsausdrücke, die Wortwahl sind mir aus anderen Situationen sehr gut bekannt.

Die Erzieherin hat mit verboten mein Kind zu sehen. Sie bezog sich sehr schwammig auf irgendwelche Papiere die diesen Verbot begründen, wollte aber nichts zeigen und/oder schriftlich geben. Vermutlich hat es Abholverbot seitens der KM gegeben, aber die Erzieherinnen legen es sicherheitshalber als Seheverbot aus. Ich habe versucht sie zu überzeugen, das ich niemanden abholen werde, aber es nutze nichts.
Insgesamt sehr hitzige Debatte, am Ende wurde von den Femis angeblich Polizei angerufen...

Ich würde diese Sache doch noch nicht so einfach abtropfen lassen. Was kann man da machen? Was würdet ihr empfehlen?

Ich habe Sorgerecht (jedenfalls vom SR-Entzug nichts gehört), dieses wird aber komplett ignoriert (nicht nur bei dieser Geschichte). Alleiniges ABR hat die Km, ich lebe im Ausland. Das Kind habe ich seit 1.5 nicht gesehen

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  JA schickt Unterhaltsberechnung (KU für Kind in D )/ KV = CH
Geschrieben von: fuchs - 05-08-2012, 16:54 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (39)

Hallo zusammen,

folgender Stand. Ich ( Deutscher ) lebe / arbeite seit einigen Jahren in der Schweiz. Unser gemeinsames unehliches Kind ( 8 Jahre ) lebt bei der Mutter in D. Der KU wurde immer bezahlt aufgrund eines Titels . Bisher lies mich das JA in Ruhe. Vor ein paar tagen kam nun das Schreiben :

" Sehr geehrter Herr xxx, der BGH hat mit Urteil vom xx.xx.xx entschieden das die bisherige erfolgte Umrechnung der Alttitel von der Regelbetragsverordnung zum jetzt geltenden MU in anderer Form erfolgen muss. Da bei ihrem Kind ein solcher Alttitel besteht , wurde er nach der bislang herrschenden Meinung umgerechnet. Der BGH Rechtssprechung ergeben sich aus dem U Titel folgende U-Ansprüche..."...".Betrag X.."....
Da sich seit der letzten Unterhalstberechnung möglicherweise Aenderungen in ihren Verhältnissen .... blabla. "

Nun soll ich meine persönliche und wirtschaftlichen Verhältnisse offen legen. Ein Fragebogen über mehrere Seiten ist beigelegt und auch
soll ich Arbeits/ Verdienstbescheinigung bis 2011 ausfüllen lassen.

Meine Frage :
- Muss ich die Karten nun auf den Tisch legen
mit allem was dazu gehört ? (Das JA kennt mein bisheriges Einkommen in CH nicht / auch eine CH-Postadresse ist ihnen bis jetzt nicht bekannt :-)
- Wie habt ihr das so gehandhabt ?
- Wenn sie nun die Bescheinigung bis rückwirkend 2011 wollen , dann dürfen sie auch den zuweig bezahlten U bis 2011 zurückfordern ?

LG vom Fuchs

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  Jugendamt und Umgangsverfahren
Geschrieben von: bio - 02-08-2012, 20:06 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (38)

Wegen des anstehenden Umgangsverfahrens, hatte das JA zum Termin gebeten. Ich war dort und ich habe sowohl meine Tochter als auch eine Vertrauensperson mitgebracht. Das missfiel der Frau und sie fing eine Diskussion an. SIe war sofort sichtlich irritiert und lehnte das das Gespräch ab. Begründung zunächst, es habe keinen Beschluss gegeben , wonach die Vertrauensperson als Beteiligter des Verfahrens zugelassen wurde. Wir haben dann auf entsprechende Paragraphen (zur Mitnahme von Beistanden zu Besprechungen etc.) hingewiesen, was die Dame aber nicht interessierte. Sie verwurschtelte dann auch Beistand, Verfahrensbeistand, Verfahrenspfleger und andere Dinge miteinander. Dann argumentierte sie, dass sie in Gegenwart des Kindes sowieso nicht mit mir redet. Es sei eine Angelegenheiten unter Erwachsenen; nicht für Kinderohren. Und überhaupt habe sie ja ausschließlich mich geladen. Nach 10-15 Minuten sind wir dann gegangen (worden).

Da die JA-Dame offenbar die Gesetze nicht richtig kennt, wäre doch ein Fachaufsichtsbeschwerde angebracht. Was meint ihr dazu`?

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  Wer sollte Scheidungsantrag stellen?
Geschrieben von: L3NNOX - 01-08-2012, 17:31 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Hi zusammen,

ich wollte das Trennungsjahr abwarten und dann aus taktischen Gründenmeine Ex den Scheidungsantrag stellen lassen. Falls sie das nicht machen wird, enstehen für mich zusätzliche Kosten (Anwalt, Gericht) wenn ich derjenige bin der den Antrag stellt (stellen muss)? Oder ist das egal? Sie bekommt natürlich PKH.
Ist es richtig, dass dieser Zeitpunkt dann auch das Ende des Versorgungsausgleiches UND des Zugewinnausgleichs darstellt?

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  SGB II Antrag und "Vorladung"
Geschrieben von: IPAD3000 - 01-08-2012, 17:11 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Meine Ex-Rechtsverdreherin hatte in letzter Verhandlung "angeregt", ich solle Antrag nach SGB II stellen, ihr wäre es "scheissegal" wo der KU her käme. Daraufhin wurde vertagt.

Nun hab ich den Antrag an den Landkreis geschickt, bekam darauf jetzt eine ausgefülltes Formschreiben wie folgt:

Sehr geehrter Herr ...,

Ihr Antrag ist hier eingegangen.
Für die weitere Bearbeitung ist ihre persönliche Vorsprache erforderlich. Diese zu nachfolgend aufgeführten Sprechzeiten ...

[viel blabla über Rechte und Pflichten]


Frage:
Muss ich dieser "Vorladung" Folge leisten ?
Geht das nicht im Schriftverkehr ??? Ich hab keine Lust mich da auf den Flur zu setzen, bis die mich mal irgendwann hereinbeten.

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  Brauche einen Rat...
Geschrieben von: tumi - 01-08-2012, 16:35 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hallo Leute,
am Anfang habe ich viel durcheinander geschrieben, hatte viele ideen im Kopf um das beste aus der Situation zu machen. Wusste wircklich nicht wie es weitergehen soll.
Jetzt habe ich mich gefasst und verfolge nun ein klares Ziel.
Wenn man sich alle Beiträge hier im Forum durchliest, findet man meistens zu jeder Situation einen Rat.

Doch nun der Schock!
Habe bei meinem Kind hässliche Narben entdeckt !!!
Auf meine Frage, was da passiert ist, hat es nur ausreden gegeben und das Thema gewechselt.
Ich bin überzeugt dass es sich selbst verletzt hat.
Ich mache mir Sorgen. Was soll ich nur tun?
Habe Angst darüber zu reden, vielleicht wird es dann schlimmer.
Hat jemand von euch Erfahrungen mit sowas?

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  Scheidung beschleunigen
Geschrieben von: Bernie - 01-08-2012, 14:01 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (23)

Hallo

kann man eine Scheidung beschleunigen ohne das man da 1 jahr wartet?
habt ihr tipps für uns?

nicole

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  Auskunftspflicht?
Geschrieben von: Jessy - 31-07-2012, 21:37 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (19)

Hallo zusammen,

kurze Frage:

Muss ich als neue Lebenspartnerin eines Zahlvaters der Beistandschaft des JA Auskünfte über mein Einkommen erteilen, bzw. muss er es?
Wenn ja, auf Grund welcher rechtlichen Grundlage?

Im Prinzip ist es mir sch**egal, ob die wissen, was ich verdiene. Ich will es ihnen nur so schwer wie möglich machen. Smile

Danke.

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