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| TU rückwirkend erhöhen durch Gerichtsverfahren? |
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Geschrieben von: L3NNOX - 25-04-2012, 19:27 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Guten Abend zusammen!
Angenommen die Streitigkeiten über die Höhe des TU kann nicht zwischen den beiden Anwälten geklärt werden nach Monaten und es kommt zu einem Gerichtsverfahren.
Könnte dann, falls das Gericht zu dem Ergebnis kommt, dass ich zb. 100€ mehr zahlen müsste, dies rückwirkend geschehen bis zum Tag der Trennung?
Sprich: läuft man Gefahr nicht nur mehr, sonder auch noch "Schulden" auferlegt zu bekommen?
MfG
L3NNOX
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| Deine Kinder, meine Kinder, unsere Kinder... :-/ |
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Geschrieben von: Jessy - 25-04-2012, 00:26 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (58)
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Hallo zusammen,
zunächst mal vorne weg: Danke an die Urheber dieser Website und an das Forum. Es hilft. Nicht nur konkret in den unzähligen Fragen des deutschen Rechtsdschungels, sondern auch beim allgegenwärtigen Frust, der die Beackerung desselben mit sich bringt.
Zum einen werde ich mir gerade erwähnten Frust jetzt einfach mal von der Seele schreiben, zum anderen erhoffe ich mir den einen oder anderen Rat (oder vielleicht auch nur jemanden, der mir sagt, ich solle mich nicht so reinstressen...).
Die Geschichte in größtmöglicher Kürze:
Mein Lebensgefährte hat drei uneheliche Kinder von zwei verschiedenen Frauen. Mit der einen Ex-Freundin läuft alles gut - gemeinsame Sorgeerklärung, gemeinschaftlich festgelegter Unterhalt (der selbstverständlich auch regelmäßig und pünktlich bezahlt wird), und unsere kleine Hexe (Tochter, 3 Jahre alt) verbringt jedes zweite Wochenende bei uns. Wenn wir sie zum Besuchswochenende abholen, gibt es zunächst meist ein paar kleine Krokodilstränen (ist für so ein kleines Wesen schon schwer, diese noch unverständliche "Abwechslung" zwischen Wochenenden bei Mama und denen bei Papa), aber dann ist sie der pure Sonnenschein. Sie hat mich auch als Teil ihres Lebens akzeptiert, was mich sehr freut (Originalzitat: "Ich hab eine Mami, einen Papi, und eine Dani.").
Leider ist die Situation mit der anderen Ex das krasse Gegenteil.
Es besteht keine gemeinsame Sorge, wollte die Kindsmutter nicht.
Kurz nach der unschönen Trennung (war vorher scheinbar ein langes Hin- und Her, zunächst getrennte Wohnungen und dann irgendwann auch die endgültige Trennung) war die Kindsmutter erstmal acht Wochen überhaupt nicht kontaktbereit. Das sehe ich ihr mal nach, eine (von ihr scheinbar ungewollte) Trennung steckt keiner so leicht weg.
Aber dann gings los:
September 2010 - Erst teilt die Kindsmutter dem Kindsvater mit, eine neue Beziehung zu haben. Dann äußert sie sich plötzlich ängstlich über ihren neuen Freund und diesbezüglich besorgt wegen der Kinder. Der Kindsvater sorgt sich natürlich auch. Nach weiteren Äußerungen der Mutter und besorgniserregenden "Zwischenfällen" kommt es zu einer Aussprache zwischen der KM, ihrem neuen Freund und dem KV (teils ist die Polizei anwesend). Es kommt schließlich raus, dass die KM ihren Freund und den KV gegeneinander aufgestachelt hat mit entsprechenden Äußerungen und sich einfach nicht sicher war, wen sie denn jetzt will. Letztendlich will sie aber lieber ihre neue Partnerschaft fortführen.
Zwischen dem KV und dem neuen Freund der KM bleibt loser freundschaftlicher Kontakt bestehen. Wenige Wochen später erzählt der Freund der KM, dass sie immer wieder ausrastet, wenn es um den KV geht und darum, dass er die Kinder wieder sehen will, was mit Unterhalt und dergleichen geregelt werden muss, etc.
Deswegen vereinbaren KV, KM und deren neuer Freund, dass für sechs Monate jeder Kontakt zwischen KV und KM unterbleiben soll. KV willigt ein, damit die ganze Situation sich beruhigt und die Kinder nicht darunter leiden. Der Freund der KM will den KV grob auf dem Laufenden halten, wie es den Kindern geht.
Frühjahr 2011 - Die KM beantragt aus dem Nichts heraus beim Jugendamt ein Umgangsverbot des KV mit den Kindern (angeblich wegen psychischer Empfindlichkeit der Töchter). Der hinzugezogene Psychologe bestätigt nichts der gleichen, daher lehnt das JA dies ab.
Mai 2011 - Das halbe Jahr ist rum, der KV nimmt wieder Kontakt auf. Er wird hingehalten und abgewimmelt.
August 2011 - Immernoch kein Treffen. Der KV schreibt der KM einen Brief und wendet sich auch an das JA wegen einer weiteren Vermittlung, da die KM dort sowieso eine Beistandschaft für die Kinder hat.
September 2011 - Jetzt wird es lustig... Der Freund der KM teilt dem KV mit, er sei mit ihr und den Kindern nach Österreich gezogen. Das JA ist natürlich (auf Nachfrage) nicht mehr zuständig. Da die KM sich nicht ummeldet, wird sie zwangabgemeldet, eine neue Adresse ist natürlich nicht bekannt, Post wird nicht nachgesendet. Handynummer der KM funktioniert nicht mehr, und der Freund der KM ist schlecht zu erreichen und plötzlich extrem kommunikationsunwillig.
bis Feb 2012 - Wir rennen von Pontius zu Pilatus, um die Adresse der Kinder rauszukriegen. Gelingt schließlich zufällig per Internet. Unser Kontaktversuch wird schließlich beantwortet mit: "Zahl Geld, dann siehst du die Kinder." Wir machen einen vernünftigen Vorschlag für ein Treffen zur Besprechung von Unterhalt und Umgang. Augenscheinlich geht die KM darauf ein. Wir fahren viereinhalb Stunden nach Österreich - nur um von der KM wieder zu hören "Gib mir Geld, dann hole ich die Kinder her." Eine Vereinbarung zu irgendwas will sie nicht unterschreiben, nicht mal eine Quittung, daher rücken wir auch das Geld nicht raus (hätten ihr mehr gegeben als sie verlangt hat, für unsere andere Tochter zahlen wir auch mehr, daher Gleichbehandlung). Wir fahren resigniert nach Hause. Am nächsten Tag eine E-Mail des Freundes, dass wir ab sofort jeden Kontakt unterlassen sollen, wir könnten uns ja ans Gericht wenden.
Ende März 2012 - Wir kriegen einen Termin beim zuständigen Gericht in Ö. Antrag auf Umgangsregelung kostet 244,00 € (und natürlich nochmal 9 Stunden Fahrt hin und zurück), dann heißt es mindestens 14 Tage warten. Offenbar widerspricht die KM dem Vorschlag, da uns das Jugendamt dort schließlich einen Brief schreibt und um Kontaktaufnahme bittet.
So - nun kommt das Highlight - vor zwei Wochen kriegen wir einen Brief vom JA quasi hier um die Ecke. Die Mutter hat UVG beantragt. Auf Nachfrage hier und in Österreich erfahren wir, dass die KM plötzlich wieder in Deutschland gemeldet ist (bei der Großmutter der Kinder - im Internet gibt sie allerdings eine andere Stadt als Wohnsitz an... Facebook kann schon ein Fluch sein... ich persönlich bin allerdings der Ansicht, dass die immernoch in Ö sind - kein Mensch zieht innerhalb von sieben Tagen von einem Haus mit Freund, Kind und Kegel in die Wohnung der Oma).
Ausserdem hat sie mal wieder eine Beistandschaft einrichten lassen.
Mit dem nun (vermutlich auch nur wieder vorrübergehend) zuständigen JA haben wir uns nun schon in Verbindung gesetzt - mit dem Ergebnis, dass der Gesprächstermin zum Unterhalt schon zweimal innerhalb einer Woche kurzfristig verschoben wurde, und wir bezüglich des Umganges an den sozialen Dienst verwiesen wurden (die sich angeblich "zeitnah" mit uns in Verbindung setzen).
Meine Vermutung ist dahingehend, dass wir nun wohl ab diesem Monat brav Unterhalt zahlen werden (vermutlich viel höher als rechtens, da die Berechnung auf Grund diverser potentieller Höherstufungs- und Herabsetzungsmöglichkeiten eher undurchsichtig werden wird)- die Mutter aber wieder samt Kindern verschwinden wird.
Mein Vorgehen wäre daher ein ganz striktes:
- Titulierung Mindestunterhalt (beim Notar, nicht JA)
- Sorgeerklärung beim Jugendamt
- Antrag auf Umgangsregelung beim Familiengericht mit einstweiliger Anordnung.
Das alles leider ohne Anwalt, den können wir uns nämlich aktuell nicht leisten.
Und so schnell wie möglich, bevor sie wieder abhaut.
Leider, und das ist inzwischen fast mein größtes Problem, zaudert mein Lebensgefährte.
Zur Erklärung: Als wir uns kennengelernt haben, hat er mir von den Kindern erzählt und mir gesagt, ich möge sie wie eigene in mein Herz schließen. Habe ich auch gemacht. Komme aus einer großen Familie und bin auch ein absoluter Familienmensch. Von daher geht mir diese ganze Sache schon sehr an die Nieren.
Mein Partner kommt allerdings aus einer Scheidungsfamilie. Und er will auf keinen Fall, dass die Kinder unter dem Zoff mit seiner Ex leiden. Das ist natürlich gut. Leider führt es aber auch dazu, dass er die Kinder zwar sehen will, aber sich vor den entsprechenden Schritten scheut. Er steht also ständig zwischen Sehnsucht nach seinen Kids und der "Angst" ihnen mit einer gerichtlichen Streitigkeit Schaden zuzufügen (beim JA wird solches Zögern ja gerne eher als Desinteresse ausgelegt... und es ist sowieso schon so viel Zeit vergangen).
Er hat ne halbe Ewigkeit drauf gewartet, dass seine Ex irgendwie zur Vernunft kommt, aber diese Möglichkeit können wir inzwischen ausschließen.
Jetzt erhofft er sich tatsächlich Hilfe von der Beistandschafts-Sachbearbeiterin (die meines Erachtens nur am Geld für die KM interessiert ist).
Ich muss ihn quasi ständig dazu drängeln, den nächsten "offiziellen" Schritt zu machen. Darunter leidet langsam auch die Beziehung.
Und inzwischen frage ich mich wirklich: Soll ich die Kinder, die nicht mal meine eigenen sind, aufgeben? Ist das vielleicht wirklich besser für die Kids (auch wenn die KM eher ungeregelte Lebensverhältnisse, eine persönliche Unreife und auch noch einen rechtsextremen Hang hat)?
Oder soll ich weiter versuchen, einen Umgang zu ermöglichen, damit die Kleinen wenigstens bei uns sowas wie ein "normales" Leben haben können, und wir nicht nur Geldesel spielen?
Bin für Meinungen und Ratschläge dankbar.
Liebe Grüße
Daniela
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| Vater deutscher Kind lebt in Österreich Unterhalt |
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Geschrieben von: alexerl - 24-04-2012, 18:29 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (41)
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Das war mein Brief an die Justizministerin Österreich.
Sehr geehrte Frau Dr. Karl,
es ist vielleicht ein bisschen ausergewöhnlich, dass Sie eine Frau in Bezug auf Kindesunterhalt anschreibt, aber ich möchte doch einmal auf die Missstände aufmerksam machen, die in Österreich herrschen. Und das, obwohl ich eine Frau bin und ich eigentlich auf der anderen Seite stehen müsste.
Ich muss gestehen, dass mir manche Väter von Herzen leid tun und sie dem Staat gegenüber machtlos und ohne jegliche Unterstützung gegenüber stehen.
Willkür der Gerichte, Mütter die alle Rechte haben, die die Männer mit Kindesentzug bestrafen und Väter die nur zahlen dürfen.
Ich möchte Ihnen nur kurz unseren Fall schildern, damit Sie wissen um was es speziell geht und Sie sich ein Bild machen können.
Mein Mann hat einen unehelichen Sohn der seit 2007 in Salzburg lebt. Vorher lebt die Mutter und der Kleine bei meinem Mann in Stuttgart. Die Mutter zog vor 4 1/2 Jahren aus dem Haus in Stuttgart aus und nahm fast alles mit, was nicht niet und nagelfest war. Computer, Videokamera, Bügelstation, das Auto und und und...
Sie hat nicht gearbeitet, von daher gehörte alles meinem Mann. Da mein Mann sehr großzügig ist und sie ja nichts besaß hatte er ihr alles gelassen.
Sie haben sich mündlich darauf geeinigt, dass mein Mann Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle bezahlt und dafür ist mein Mann weiterhin großzügig und kaufte dem Kind einen Schreibtisch (1000Euro) "nagelneue Fahrräder, Schulranzen, Skiausrüstungen und von Kleinigkeiten ganz zu schweigen.
Jedes Jahr fuhr der Sohn mit uns 1 Woche zum Skifahren, bekam zusätzlich Anziehsachen, Spiele usw.. Mein Mann ist wie gesagt sehr großzügig.
Im April 2010 kam ein Brief vom Jugendamt Salzburg dass die Mutter den Unterhalt jetzt festsetzen möchte und daraufhin lief nun alles über das Jugendamt ohne vorher nur ein Wort mit dem Vater zu sprechen.
Wir sind seit September 2008 verheiratet. Ich wohnte in Nürnberg und hatte ein eigenes Geschäft. Juli 2009 zog ich nach Stuttgart zu meinem Mann und gab mein Geschäft nach 14 Jahren auf und arbeite seitdem nicht mehr.
Jetzt müssen wir dem Gericht beweisen, dass ich nicht mehr arbeite.. Aber wie??? Sie bezweifeln das.
Die Mutter möchte den Unterhalt rückwirkend seit dem Auszug haben, obwohl sie eine mündliche Vereinbarung hatten, dass mein Mann nach Düsseldorfer Tabelle zahlen soll. Außerdem hatte sie ja alles was wertvoll war ja eh mitgenommen und das Kind wurde von uns wohlwollend entschädigt.
Da mein Mann relativ gut Verdient ist die Unterhaltsforderung ein utopischer Betrag und völlig realitätsfremd, denn in Österreich gibt es ja keine Höchstgrenze.
Das Jugendamt rechnete 720 Euro monatlich aus, aber das Gericht stockte nochmals auf und nun sind es 835 Euro!! Für ein 11 jähriges Kind!! Die Mutter bekommt ja noch Kindergeld und sie arbeitet ganztags. Mit verlaub, aber welches Kind braucht 835 Euro im Monat? Unter und gesgt, wir wissen genau, wer das Geld einsteckt:-)
Ich selbst war auch allein erziehende Mutter, bekam 320 Euro Unterhalt fürs Kind, konnte gut Leben und hatte ein tolles Verhältnis zum Kindsvater. Es war gerecht!
In Deutschland wird zumindest das Kindergeld anteilig beim Kindesunterhalt abgezogen, in Österreich nicht! In Deutschland kann man keine 3 Jahre rückwirkend den Unterhalt nachfordern, nur in Österreich. Jetzt meine Frage.. Ist das alles förderlich für die Vater-Kind Beziehung?
Wir sind ja keine Einzelfall. Sie müssten sich wirklich mal Zeit nehmen und bei Vaterverbot.at "vorbei schauen". Es sind Schicksale dabei, da kommen einen sogar als Frau die Tränen und man schämt sich fast, dass man eine ist..
Nun weiter..
Als nicht arbeitende Ehefrau dürfte mein Mann eigentlich 3% von diesen 20% vom Nettogehalt abziehen. Dies wird aber in keinster Weise vom Salzburger Gericht mit angerechnet. Es werden die vollen 20% vom Nettogehalt gerechnet. Da unterstelle ich dann Willkür und Ungerechtigkeit. Nur weil wir Deutsche sind?
Wir haben schon Einspruch erhoben, aber ohne Erfolg! Wie kann man sich als kleiner Bürger wehren? Wissen die Politiker eigentlich so manches, was bei uns da "unten" geschieht?
Jetzt müsen wir uns einen teuren Anwalt nehmen und das wird auch nicht viel bringen, außer hohe Ausgaben.
Das Gericht kann ja argumentieren, dass von Einzelfall zu Einzellfall entschieden wird und das haben sie auch so geschrieben und getan!
Wir sind völlig verzweifelt, denn auch wir haben sehr hohe Ausgaben. Haus abzahlen, meine Krankenkasse, Versicherungen und und und. Aber das interessiert null! Es wird stur auf diese 20% vom Nettogehalt gegangen, obwohl, wie schon geschrieben haben, dass ich nicht arbeite!
Und wer ist der Leidtragende? Das Kind, denn es bekommt jetzt keinen Skiurlaub mehr von uns, keinen großen Weihnachtsgeschenke mehr, keine Geburtstagsüberraschungen... NICHTS! Kann man auch nicht, bei den horrenden Forderungen.
Man hat mal wieder eine Vater-Kind Beziehung empfindlich zunichte gemacht..
Was für Rechte haben denn Väter in Österreich? Da ist Deutschland ja noch fortschrittlicher und wesentlich gerechter, aber in Österreich denkt man, die Politik ist nur für Frauen gemacht.
Ja, Besuchsrecht.. Stuttgart-Salzburg und dann muss der Vater das Kind auch noch abholen und wieder bringen. Die Mutter muss nichts dafür tun, damit das Vater-Kind Verhältnis gut ist und bleibt. Sie bestimmt wo es langgeht und wie es läuft. Sie kassiert und bestimmt.
Ich würde die gesamte Unterhaltsregelung neu gestalten, gerechter! Es muss doch für beide Seiten fair sein! So ist der Mann nur der Zahlmeister ohne Rechte. Es müsste eine Obergrenze geben wie in Deutschland. Da ist das höchste der Gefühle 600 Euro monatlich, aber das ist schon eine sehr große Ausnahme.
Vaterverbot hat einen guten Vorschlag, siehe unter
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_2...echts-2012
Und dann noch eine Kleinigkeit zum Schluss.
Die Rechnung für die europaweite Zuwanderung von Umgangsverweigerung praktizierenden Mütter nach Österreich, bezahlt der Steuerzahler.
Den desolaten Zustand der österreichischen Familien-Rechtssprechung (Schlußlicht Europas), der schon fast an Beihilfe zum Kindesentzug und zur Vaterentfremdung (PAS) grenzt, nutzen immer mehr, teils persönlichkeitsgestörte Frauen aus Deutschland, Schweiz, Frankreich und den BeNeLux-Ländern aus, um nach Österreich einzuwandern. Dort werden sie von feministischen Netzwerken in den Jugendämtern bei der Umgangsvereitelung und Elternteilentfremdung unterstützt, beschreibt der Vater, Dipl.-Pädagoge und Buchautor Hermann M. in einer Pressemitteilung die Situation. Die Rechnung für die soziale Unterstützung dieser zugewanderten, alleinerziehen-wollenden Mütter zahlt dann der österreichische Steuerzahler.
Während beispielsweise in Deutschland der staatliche Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende auf maximal sieben Jahre begrenzt ist, was die Einigung mit dem Kindesvater fördert, zahlt der österreichische Staat solchen zugereisten Umgangsverweigerinnen Kindesunterhalt bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Da können solche Damen dann bequem mit Wohngeld, Sozial- und gerichtlicher Verfahrenshilfe ausgestattet, die Klagen der Väter abwehren.
Diese, oftmals schon wie österreichische Väter durch Scheidung, Kindesunterhalt und Obsorge- wie Besuchsrechtsverfahren finanziell nahezu ruiniert, müssen dann auch Verfahrenshilfe bei den Bezirksgerichten und Besuchscafe-Zuschüsse bei der Jugendwohlfahrt beantragen. Neben dem EU-weiten Imageschaden können die finanziellen Schäden für die Steuerzahler pro Jahr leicht die Millionen Euro-Grenze überschreiten. Das Justiz- oder das Frauenministerium stellen hierzu aus guten Gründen keine Zahlen zur öffentlichen Verfügung.
Pressemitteilung „Österreich bald vor UN-Menschenrechtsrat“
Da viele einseitig frauenfreundliche Medien bislang über diesen Skandal geschwiegen haben, müssen sich auch österreichische Vater mittlerweile an ausländische Medien wenden. So sendete das Zweite Deutsche Fernsehen ZDF vor kurzem eine Reportage über zwei Linzer Väter, einen Wirtschaftsjuristen und einen Versicherungsmakler, die eine Strafverfolgung ihres Gutachters wegen Prozessbetrug zugunsten der Mütter eingeleitet haben.
Wir suchen Gleichgesinnte, denn wir wollen was tun.. Es kann nicht sein, dass das alles so ungerecht zugeht und man nichts dagegen tun kann. Ich will nicht untätig hier sitzen.
Mir kommen die Tränen, wenn ich in Vaterverbot.at lese und man schämt sich direkt eine Frau zu sein!!!
Meldet Euch, denn nur zusammen kann man was erreichen. Ich will nichts unversucht lassen. Will Medien und Presse auf diese Missstände aufmerksam machen. Es kann nicht sein, dass ein Vater nur zahlen darf und sonst keine Rechte hat. Ich würde auch auswandern, ganz ehrlich!!!
Meldet Euch
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| Jugendamt nervt |
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Geschrieben von: Calimero - 24-04-2012, 15:38 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hi,
ich habe meinen Fall hier ja schon mal geschildert.
Kurz zusammengefasst:
Bin selbständig, geringes Einkommen unter Selbstbehalt in den Jahren 2009 und 2010.
Seit Mitte 2011 läuft es wieder etwas besser (habe das denen auch so mitgeteilt) und ich bezahle seitdem 150,00 monatlich an das Jugendamt (sehe mich ja durchaus in der Verantwortung). Jetzt werden die aber gierig und wollen für das erste Halbjahr 2011 auch den Unterhaltsvorschuss zurück und machen mir eine Rückstandsrechnung auf, wobei die Differenz aus den laufenden Zahlung über 150,00 und dem Unterhaltsvorschuss quasi als Rückstandstilgung angesehen wird.
Begründet wird das, indem Sie schreiben, dass ihnen Unterlagen vorlägen, die zeigen, dass ich ab 1.1.2011 verpflichtet bin, ihren Aufwand zu ersetzen.
Ich wüsste aber gar nicht, was das für Unterlagen sein sollen.
Ist es nicht so, dass für eine Berechnung die letzten 3 Jahre berücksichtigt werden müssen?
Ich will natürlich lieber, dass die Differenz, die als Tilgung angesehen wird, meinem Kind zukommt.
Soll ich das jetzt so hinnehmen, Klappe halten oder dagegen Widerspruch einlegen? Schulden bei denen haben, will ich natürlich nicht.
Merkwürdigerweise ist von einer früheren Forderung über die Zahlung von Mindestunterhalt (225,00) seit geraumer Zeit nicht mehr die Rede.
Ich kapier das nicht.
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| Besuch vom Gerichtsvollzieher - KU |
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Geschrieben von: Pistachio 00 - 23-04-2012, 19:47 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (51)
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Hallo,
heute erfreute mich im Briefkasten Post vom Gerichtsvollzieher.
Er will einen bestehenden Titel zum KU vollstrecken.
Zitat:"Sollten Sie auf dieses Schreiben nicht reagieren, bin ich nach den gesetzlichen Bestimmungen gezwungen, das Verfahren zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung zu eröffnen § 807 ff ZPO."
Eine beglaubigte Abschrift/ vollstreckbare Teilausfertigung der Urkunde lag bei.
Vorgeschichte:
ich beziehe Leistungen nach SGBII, der Unterhalt wurde daher bislang als Vorschuss gezahlt, ich musste meine Erwerbsbemühungen beim Jugendamt halbjährlich nachweisen. Bei den letzten eingereichten Nachweisen bemängelte das JA selbige mit fadenscheinigen Gründen (keine Ablehnung erhalten wäre unglaubwürdig etc.) und drohte mit "zwangsweiser Durchsetzung der Forderung durch unsere Prozessvertretung".
Dies scheint nun wohl eingetreten zu sein.
Wie verhalte ich mich nun ?
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| Verfahren über Kindesunterhalt |
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Geschrieben von: Revolution - 23-04-2012, 17:40 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (97)
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Hallo Leute,
ich habe bald ein Verfahren wegen Kindesunterhalt für mein 12-jähriges Kind.
Kann mir jemand sagen, was ich alles sagen darf, soll oder kann?
Wie läuft sowas am Amtsgericht?
Ich weiß, dass die Richter am AG nicht besonders Kompetent sind und sich meist auch garnicht auf die Urteile des Bundesverfassungsgerichts einlassen wollen/ beziehungsweise versuchen davon abzulenken.
Soll ich einfach darauf bestehen, dass ich mit keiner Einigung einverstanden bin und den Richter einfach mal urteilen lassen?
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| Umgangsverhandlung von letzter Woche - Meinungen, Analysen, Einschätzungen erwünscht |
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Geschrieben von: iglu - 21-04-2012, 17:44 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hallo Genossen,
hier wie bereits in meinem anderen Thread angekündigt die Erzählung über meine Umgangsverhandlung von letzter Woche. Ich denke sie trägt zur allgemeinen Erheiterung bei.
Im Vorfeld der Verhandlung fragte ich meinen Anwalt wie es denn um die RichterInnen bestellt sei. Er erklärte mir, dass vier in Frage kämen. Drei Richterinnen, die allerdings keine Männerfresserinnen seien, und ein Richter, der sehr väterfreundlich sei (weil, wie ich zwischen den Zeilen heraushörte, er wohl selbst einschlägige persönliche Erfahrung habe).
Wir bekamen den Richter .
Zu Beginn der Verhandlung forderte er die Gegenseite zur Stellungnahme auf. Er erwiderte etwa Folgendes: „Wo im Gesetz steht denn geschrieben, dass ein Vater sein Kind nur ein mal die Woche für ein bis zwei Stunden sehen kann?... Ich habe hier eine Mutter und einen Vater. Das macht doch 50:50, oder nicht?“
Meine Ex begann dann mit ihrer Masche: mit zittriger Stimme langatmig und wortreich (sachfremde) Vorwürfe über mich auszukippen. DAS wollte der Richter aber irgendwie gar nicht hören. Er nahm sie erst ins Verhör und dann auseinander. „Was hat das mit dem Kind zu tun?...Was hat das mit der Eignung des Vaters zu tun? …Sie sind doch getrennt. Was der Vater jetzt macht oder nicht macht geht Sie nichts mehr an.“ usw .
Irgendwann fing sie dann an zu heulen (insgesamt drei Mal). Ihre Anwältin spuckte Gift und Galle: „Wenn das so weiter geht, stelle ich einen Befangenheitsantrag!...Hören Sie auf, auf meiner Mandantin herumzuhacken!“ usw . Der Richter und die Gegenseite hatten sich regelrecht ineinander verbissen. Ich war ein bisschen beleidigt, da ich nicht so wirklich zu Wort kam. Ich hätte ja so einiges zu sagen gehabt. Mein Anwalt saß halb berechnend, halb gelangweilt da und sah zu, wie die Gegenseite in ein offenes Messer nach dem andern lief.
So ca. nach einer halben Stunde, hat zumindest die Anwältin der Ex kapiert, dass sie den Zug auf die falsche Schiene gesetzt hatte und versuchte auf die Ex einzuwirken: „Jetzt lassen Sie mal das mit den Vorwürfen!“. Ex wollte aber nicht kapieren, dass die Umgangsverhandlung keine eigens für sie angesetzte Therapie-, Motz- und Märchenstunde war und machte dementsprechend weiter. Irgendwie unterlag sie dabei einem Trugschluss. Sie dachte wohl, dass ihre Vorwürfe nicht stark genug gewesen seien und begann nun unter Tränen noch rührseligere Anschuldigungen und Vorwürfe hervorzuholen, wobei sie log, dass sich die Balken bogen.
Da hatte der Richter die Schnauze endgültig gestrichen voll, und wurde noch garstiger: „Wir können uns hier ja wohl nicht über Umgang unterhalten, wenn ihre Mandantin permanent irgendwelche schweren Anschuldigungen aus dem Hut zieht.“
Auf Vermittlung der JA SB, die Zwecks Stellungnahme zugegen war, wurde nach ca. 45 Minuten eine Pause eingelegt.
Auf dem Flur hat mein Anwalt die gegnerische Anwältin bearbeitet und die kungelten dann irgendetwas aus. Ich hingegen kungelte mit der JA SB etwas aus. Sie sagte mir Unterstützung zu. Daraufhin bringt mein Anwalt ins Spiel.
Nach der Pause kam es dann zur Stellungnahme der JA SB. Die schlug dann auch auf die Ex ein. „Frau X ich habe Ihnen vorher gesagt, dass Sie y und z nicht vor Gericht bringen können! Und ich habe Ihnen vorher auch gesagt, dass Sie Kompromisse eingehen müssen!“ usw.
JA SB trägt Vorschlag vor, aber keine Chance, denn DAS will der Richter auch nicht hören.
So kommt es zum Vergleich. Ich werde mit ernster Miene ermahnt, falls KM doch Recht hatte.
Ich bin ein bisschen widerwillig und bespreche mich mit meinem Anwalt. Er macht mir klar, dass heute nicht mehr drin ist und weist mich darauf hin, von wo wir kommen. Er sagt in etwa: „Warten wir ein paar Monate, dann stehen wir wieder auf der Matte und KM hat dann keine Argumente mehr.“
Also wurde der Vergleich geschlossen mit Belehrung nach §89 FamFG und mit der Absichtserklärung den vereinbarten Umgang nach drei Monaten auszuweiten. Alles in allem hat es geschlagene 90 Minuten gedauert.
Fazit:
- Drei Tage Umgang die Woche angestrebt. Zwei bekommen mit Erweiterung in ein paar Monaten.
- KM ist voll auf [Unterschreitung des Mindestniveaus] gefallen.
- Hatte besseren Anwalt, bessere Argumente, Unterstützung vom JA und geneigten Richter.
- Auch bei sehr guten Voraussetzungen sind manche Bollwerke nicht zu knacken(siehe Kita).
- KM und ihre Anwältin haben sich selten dämlich angestellt und sich um Kopf und Kragen geredet.
Tja der Vorhang zu und alle Fragen offen. Ich bin voll im Plan und hatte eigentlich vor die Auseinandersetzung durch weitere Provokationen in die nächste Runde zu tragen. Bin jetzt aber irgendwie uneins mit mir, ob ich das wirklich machen soll. Oder soll ich einvernehmen mit der Mutter suchen?
Ich hätte noch einige Breitseiten abzufeuern. Das wäre zielführend und würde mir nach all den Schmerzen und all der Wut richtig gut tun. Auf der anderen Seite gibt es ein gewisses Restrisiko, womit ich wiederum alles aufs Spiel setzten würde.
Ich bin für Anregungen dankbar.
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| Wie soll ich mich verhalten.... |
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Geschrieben von: joggel - 20-04-2012, 23:27 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (80)
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Hallo zusammen,
Sorry für das doppelte Thema in zwei Foren, mir ist aufgefallen das es im "Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen" eventuell Falsch war.
ich bin neu hier und stehe zur Zeit vor einigen Problem, und zwar hat sich meine Ex vor ca. 1,5 Jahren von mir getrennt und ist jetzt vor einigen Wochen eine neue Beziehung eingegangen. Sie kennt ihren neuen jetzt ca. 6 Wochen und ist direkt zu ihm gezogen mit unserem gemeinsamen Kind, was mich aufs erst, geschockt hat.
Das Verhältnis zwischen meiner Ex und mir war vor ca. einem halben Jahr "besser" ich Telefonierte fast jeden Tag mit meinem Kind, bis sie vor ca. 8 Wochen zu mir gesagt hat sie möchte es nicht mehr das geht jetzt schon in die Privatsphäre das ich jeden Tag anrufe. Nun gut, ich habe nicht mehr jeden Tag angerufen sondern nur einmal die Woche bis sie dann zu mir gesagt hat sie hat einen neuen und zieht zu ihm. Daraufhin habe ich dann wieder jeden Tag angerufen da ich es nicht glauben wollte, bis die Polizei angerufen hat und mich fragte ob ich meine Ex Staken würde.
Daraufhin hat sie auch direkt den Rechtsanwalt eingeschaltet und wollte mir mein Kind nur alle 14 Tag von Freitag auf Samstag geben. Ich habe jetzt auch einen Rechtsanwalt der die Sache jetzt geregelt hat, und zwar alle 14 Tage Umgangsrecht sowie alle 14 Tage mit Ihm Telefonieren aber nur über ein Handy das ich im kaufen soll.
Sie möchte mit mir einfach nicht kommunizieren, die Kommunikation läuft jetzt über meine Eltern was ich für schwachsinnig halte. Der Rechtsanwalt meinte man soll die Sache erst mal zur ruhe kommen lassen. Ich finde es arm wenn zwei Menschen die sich mal liebten so miteinander umgehen und es nicht auf die Reihe bekommen zum wohle des Kindes wie meine Ex immer sagt miteinander kommunizieren können.
Jetzt ist es so ich habe unheimliche Angst das mein Kind sich von mir Entfremdet und er nicht mehr zu mir möchte. Des weiten erzählt mir mein Kind das ihr neuer ihm verboten habe zu seiner Oma zu gehen bzw. meine Mutter wen er eine bestimmte Sachen nicht macht. Wenn ich so etwas höre zerreißt es mir mein Herz und am liebsten würde ich bei meiner Ex anrufen und fragen was das soll, was natürlich falsch ist.
Ich hab jetzt schon öfters mitbekommen das meine Ex und ihr neuer mich ein wenig provozieren möchten, aber so das es mein Kind mir erzählt. Es ist auch soweit das ihr neuer jetzt schon die Vaterrolle übernehmen möchte, was ich so mitbekomme von meinem Kind. 
Wie soll ich mich in so einer Situation verhalten bzw. was kann man effektiv dagegen tun ?
Danke im voraus.
joggel
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Hilfe und wichtige Fragen zum Unterhalt und zu den Rechten |
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Geschrieben von: snowpanter - 19-04-2012, 15:58 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (28)
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Hallöchen nochmals...
Meine Story werden ja schon einige hier gelesen haben...
bin noch recht jung, und t-dem Vater geworden[gegen meinen willen ]
Nun zu meiner Problematik - ich will in mein Berufsleben jetz ordentliche einsteigen, aber bin noch nich mit den "Randbedingungen" im Klaren.
Dazu brauche ich eure fachliche hilfe.
ich möchte bitte, dass dies ein "fakten-" bzw nützlicher Thread wird ohne unnütze kommentare [Sollte ich abgleiten, bitte sagts mir auch!]
Danke schonmal!
1.1 Unterhaltstitel - kann ich z.b. auch einfach 5€ pro Monat titulieren lassen ?
1.2 Wenn die Mutter dann mehr will, kann sie das t-dem einfach so bekommen ?
1.3 Ich hab eine Freistellungserklärung (die von ihr + 2 Zeugen und mir unterschrieben wurde), wie wäre es dann, wenn sie überhaupt unterhalt verlangt? [bei interesse kann ich die freistellung euch zur einsicht schicken]
2.1 wie ist das mit unterhalt wenn ich studiere, aber geld bekomme (stipendium) ? [würde sich auf ca 800€ brutto belaufen]
2.2 wie ists wenn ich arbeite ? [einstieg mit 2400 brutto (+ zuschläge)]
2.3 gibts i-wo nen tollen plan wie das berechnet wird ? also was für ausgaben/kosten ich geltend machen kann usw ?
2.4 habe ich nachteile wenn ich die mutter "freiwillig" unterstütze [also mit geld usw ]
habe post vom JA bekommen mit folgendem inhalt:
3.1 Vaterschaftsanerkennung (werd mit der mutter erstmal nen privaten test machen, dann weitersehen)
3.2 übersendung folgender unterlagen: einkommensnachweise der letzten 12 monate + nachweise über andere leibliche kinder - muss ich das ?
3.3 "sollten sie als vater festgestellt sein,...unterhaltsverpflichtung in genannter höhe [100% = 225€] rückwirkend ab geburt" - is das richtig so ? RÜCKWIRKEND ?
3.4 mutter hatte antrag auf UV gestellt, jedoch zurückgezogen (teilerfolg^^) - was also darf das JA noch fordern ?
3.5 im anhang: "fragebogen zur prüfung des unterhaltsbedarfs" - muss ich den ausfüllen ?
3.6 der 2. brief von der UV stelle: 133€ würden sie der mutter zahlen,
da frag ich mich, wieso ich bitte 225 € zahlen sollte ? 
4.1 da ich mich ja als vater eintragen lassen soll, will ich gemeinsames sorgerrecht(gS), aber wie ich lese is das nich so einfach -
was für hürden kommen da auf mich zu wenn die mutter: a) mitmacht b) sich sträubt
4.2 was gibts so für "probleme"/"schwierigkeiten" beim gS bzgl unterschriften usw
4.3 was hab ich für entscheidungsrecht beim gS, es gibt ja auch ein aufenthaltsbestimmungsrecht usw...
Das wars vorerst.
Falls jmd von euch noch Ideen hat, worüber ich mir noch den Kopf zerbrechen sollte, bitte sagt es!
Wenn neue Fragen dazukommen werde ich den Post editieren, es bunt und mit Datum markieren.
get ready!
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