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  Verfahrenskostenhilfe der Mutti zurückgewiesen
Geschrieben von: IPAD3000 - 12-04-2012, 22:59 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo,

Hab gerade was vom AG reingeflattert bekommen, die ich nicht ganz verstehe.

Hier der Wortlaut:
Der Antragstellerin wird unter Beiordnung von ... für nachfolgende Anträge VKH bewilligt. Das weitergehende verfahrenskostenhilfegesuch wird zurückgwiesen.

Die AS wird aufgefordert einen neuen klageantrag mit den bewilligten Anträgen nebst Abschriften zur Zustellung an die Gegenseite einzureichen

Gründe:
die Rechtsverfolgung hat nur in bewilligter Höhe Aussicht auf Erfolg ... [danach folgt eine Berechnung der max. möglichen Unterhaltsbeiträge]



Hintergrund:
Mutti wollte TU in himmlischer Höhe, lt. Gericht aber max. 1/4 durchsetzbar, sowie KU nach Gr. 8 DDT, durchsetzbar lt. Gericht max. Gr. 2.

Mein Anwalt schläft schon, vielleicht wisst ihr, was das genau bedeutet ? Ist die Klage nunmehr hinfällig, oder wie ?

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  SCHUFA-Selbstauskunft aus dem Ausland
Geschrieben von: FreiHerr - 11-04-2012, 19:27 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo,

jeder, zumindest in Deutschland, hat das Recht 1x jährlich die kostenlose Selbstauskunft bei der SCHUFA anzufordern und zu bekommen.

Es scheint ein "Prozessproblem" bei denen zu geben, wenn man nicht mehr in DE gemeldet ist. Ich habe mit der Company paar Mails ausgetauscht: SCHUFA akzeptiert keine c/o- und keine Postfach-Adressen. Angeblich aus Datenschutzgründen, in Wirklichkeit wollen sie gar keine _kostenlose_ Auskünfte erteilen, tun es nur wegen dem Gesetz.

Wie kommt man an die Daten? Habt Ihr Tipps?

Man will ja wissen wo man steht, bevor angepackt wird Big Grin

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  Ex bunkert Vermögen in Luxemburg - Bankauskunft möglich?
Geschrieben von: danubis12 - 11-04-2012, 16:25 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Ich bin nicht sicher, ob das das richtige Forum für diese Frage ist, aber ich probier's mal:

Meine Ex bunkert ein größeres Vermögen in Luxemburg. Ich weiß das, weil ich in glücklichen Zeiten öfters mit dem Schwiegervater und dem kleinen schwarzen Köfferchen auf der Rückbank nach LUX zum Kaffee trinken gefahren bin.

Da Luxemburg auf der grauen Liste der OECD ist, weil sie keine Auskunft über die Konten von Ausländern geben, zahle ich mich blöd, weil sie nach ihren Steuerbescheiden "mittellos" ist!

Kann mir jemand einen Tipp geben, wie man (gerne auch mit Hilfe von Gerichten) an Bankauskünfte kommen könnte? Die Hacker haben bisher immer die Konten von deutschen Staatsbürgern kopiert; ich bräuchte Kontoinfos von Belgiern ...

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  Unterhalt an uneheliches Kind ?
Geschrieben von: Sigure - 06-04-2012, 13:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo zusammen,
Ich hätte da mal eine Frage zu meinem konkreten Fall.
Ich habe 2 Kinder im Alter von 7 Jahren aus einer früheren Ehe für die ich 582€ im Monat bezahle.Für die Mutter bezahle ich nichts.
Nun hat sich meine Ex Freundin von mir getrennt,mit Ihr habe ich eine 6 Monate alte Tochter für die ich im Monat 241€ bezahle.
Meine ex hat sich bei der Arge gemeldet und die bezahlen Ihr angeblich die Miete für die neue Wohnung.
Das Problem ist dass die sich nun auch mir gemeldet haben und Einkunftsnachweise haben wollen um zu prüfen ob der Mutter nicht noch Betreungsunterhalt zusteht.
Mein Selbsterhaltung liegt glaube ich bei 1050€.
Meine Frage nun: kann mir nun bei einem Einkommen von netto 2100-2300 die differenz bis zu den 1050 auch noch als Betreungsunterhalt abziehen ?
Meine ExFreundin hat vor der Schwangerschafft ca 1200,- bis 1400,- verdient und bekommt so ungefähr 650,- Erziehungsgeld.
Ich habe leider noch 2 dicke Kredite laufen die aber noch während der Beziehung entstanden sind ( 220,- und 160,- )
Sind diese anfechtbar und wenn ja wie ? Werden die dann vom nettoeinkommen abgezogen oder auf den Selbsterhaltung angerechnet ?
Und wird das Weihnachtsgeld und das Urlaubsgeld auch im Nettoeinkommen angerechnet ? denn das ist in den 2100-2300 nicht berücksichtigt..
Vielen Dank schonmal im Vorraus

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  Vorsorgeausgleich nach Tätigkeit in Schweiz
Geschrieben von: befreit - 05-04-2012, 21:52 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Hallo Zusammen,

das Scheidungsverfahren ist anhängig und der Vorsorgeausgleich muss vollzogen werden. Die deutsche Rentenversicherung schreibt mir einen Brief nach dem anderen, es gäbe große Lücken in meinem 'Rentenkonto' und fasst habe ich den Eindruck, dass man verhindern will, dass meine Ex Rentenpunkte abgeben muss.

Nun war ich aber ca. 5 Jahre in der Schweiz tätig und habe das dort angesammelte Geld für die Altersvorsorge auch dort gelassen. Ich soll jetzt eine Entbindungserklärung unterschreiben, damit die schweizer Rentenkasse die Daten über mich an ein Sachverständigenbüro übermittelt.

Kurze Frage: ist dies normal? Muss ich am Ende noch für dieses Sachverständigenbüro zahlen?

Schon im Voraus für Eure Antworten!

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  Strafantrag wg §§ 235, 171 StGB (Muster)
Geschrieben von: Ibykus - 05-04-2012, 18:44 - Forum: Konkrete Fälle - Keine Antworten

Ein kostenloser Service des Väterwiderstand.de: HIER

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  Kreditkartenkonto als Gehaltskonto
Geschrieben von: Austriake - 05-04-2012, 16:31 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (20)

Hallo zusammen,

aus gegebenem Anlass konstruiere ich mal einen Fall zusammen. Unterhaltspflichtiger sitzt (noch) in Deutschland, arbeitet für eine US-amerikanische Firma als deren zweiter Angestellter in Deutschland. Der erste ist über eine weitere Konzerntochter dieser US-Firma angestellt, damit er einen deutschen Vertrag hat. Unser Pflichtiger allerdings legt gar keinen Wert auf einen deutschen Anstellungsvertrag, sondern würde eine Entlohnung am Stammsitz des Unternehmens in Texas bevorzugen. Konto in Houston eröffnen, Kreditkarte ausstellen lassen und damit überall auf der Welt sein Geld abholen.
So weit bekannt, muss der US-Arbeitgeber in den USA keine Lohn- oder Einkommenssteuer direkt vom Gehalt abführen, sondern überlässt dies seinem Arbeitnehmer, wie er mit der US-Finanzbehörde klar kommt. Das zu erwartende Gehalt wird bei 100.000 bis 125.000 US-Dollar per anno liegen (alternativ wäre denkbar, einen Teil des Gehalts in einen US-Rentenfonds o.ä. direkt vom Arbeitgeber einzahlen zu lassen- in den USA nicht ungewöhnlich).

Der Pflichtige lebt dann in Deutschland formal von den Zuwendungen Dritter; bezahlt seine Einkommenssteuer in den USA wie es sich gehört und ist in Deutschland nicht mehr pfändbar. Oder gibt es hier einen Denkfehler?

Austriake

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  Ausreiseverbot Gefahr einer Genitalverstümmelung
Geschrieben von: marecello - 05-04-2012, 14:14 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (64)

Ich habe einen Antrag wg. Verhängung eines Ausreiseverbots beim Familiengericht gestellt.

Wir sind geschiedene Eheleute.

Zur Vermeidung einer erheblichen Gefährdung des Kindeswohls unserer gemeinsamen ehelichen Tochter (bald 6 Jahre) wird der Antragsgegnerin untersagt, das Kind außerhalb der Grenzen der BRD und andere Vertragstaaten des Schengener Abkommens zu verbringen.

Die Antragsgegenerin wird verpflichtet, den deutschen, in ihrem Besitz befindlichen Personalausweis/ Kinderausweis den deutschen Reisepass sowie sämtliche, ausländische Ausweispapiere unserer Tochter zur Sicherung des Ausreiseverbots zu hinterlegen.

Heute bekam ich einen Beschluss des Familiengerichts:

Das Familiengericht hat beschlossen, eine Verfahrensbeiständin (RA) für das minderjährige Kind zu bestellen.
Der Verfahrensbeistand hat das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen.
Er hat das Kind über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise zu informieren.
Der Verfahrensbeistand soll Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes führen sowie am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitwirken.

Soweit das schriftliche.

Ich hätte im Vorfeld gerne mehr Informationen wie ich mich auf den Verfahrensbeistand einstellen soll, wie soll ich mich dem gegenüber verhalten, Tipps und gibt es Ratschläge über das Verfahren.

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  Heute Termin beim JA
Geschrieben von: IPAD3000 - 04-04-2012, 11:45 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Hallo,

heute hab ich Termin beim Jugendamt. Meine beantragte Akteneinsicht in die Akten meines großen Sohnes wurde genehmigt, jetzt nach einem halben Jahr darf ich eine Stunde lang in diese Akte schauen. Mal sehen ob die Zeit reicht ? Die Akte ist, ich hab sie mal dort liegen siehen, sicher 3-4 cm dick. 1 cm geht vermutlich für meine Schreiben drauf Big Grin

Im Vorwege hab ich dem JA, da ich nie Gehör fand, nochmals die Problematik (Psyh. Probleme der Mutter und meines Sohnes / Umgangsvereitelungen etc.) auf rund 9 Seiten + zusätzliche Nachweise etc. dargestellt. Zudem führte ich die Kommunikationsverweigerung des JA mit mir in Form einer Auflistung der Gegebenheiten (Mail vom xx.xx.xx nicht beantwortet, Mail vom ... nicht beantwortet ...) als Beschwerde mit an. Meine zweite Beschwerde dieser Art, die erst wurde "auf das entschiedenste" zurückgewiesen.Dodgy

Was meint ihr, soll ich mich, sofern es zum Gespräch hierüber kommen sollte, eher reserviert zeigen und darauf hinweisen, nur zwecks Akteneinsicht da zu sein, oder mich einer etwaigen Diskussion stellen ?

Ich will ehrlich sein, ich kenne die Amtsleiterin noch nicht, bei der ich nachher Platz nehmen darf. Solche Situationen mag ich nicht, in Mails und Briefen kann ich gut meine Position vertreten, Auge in Auge hängt es vom Gegenüber ab, wie gut ich dabei "abschneiden" würde.

Hab etwas schiss, mich in irgendeiner Form nachher selbst zu disqualifizieren. Wie verhalte ich mich ???Huh Nicht das mir noch was von "Kevin" oder "Kühlschrank" entgleitet, oder sollte man vielleicht genauso argumentieren ?

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  VAT number
Geschrieben von: Jigsaw - 03-04-2012, 11:27 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Hallo,

mal eine Frage, wenn ich für meine in Deutschland ansässige Firma etwas in Spanien kaufe (Vorprodukt) wird denn über das Finanzamt die VAT Nummer abgeglichen? (bezogen auf Spanien?) Daher kontrollieren die Spanier die deutsche VAT?

Gruss

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