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| Umzug des Kindes bei gemeinsamen Sorgerecht verhinderbar? |
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Geschrieben von: jimmy - 09-03-2011, 23:01 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (19)
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Hallo Leute,
das Thema ist bestimmt schon öfters diskutiert + ich kenne die Antwort im prinzip: "Ich habe keine Chance" --> trotzdem ein paar Fragen dazu
Uneheliche Tochter mit 5 Jahren lebt bei Mami / Mami beugt sich mir + wird dieses Monat freiwillig das gemeinsame Sorgerecht bei Jugendamt eintragen YEAAAAHHH!!!! Darauf arbeite ich seit mehreren Monaten hin....
Aber: Sie teilte mir mit, das Sie Mitte des Jahres ca. 300km wegziehen wird ins Gebirge, da es Ihr dort besser gefällt + Sie beruflich mehr Chancen sieht....
Meine Frage: Kann ich Umzug bei gemeinsamen Sorgerecht verhindern? --> Ich denke nein
2. Frage: Muss Mami sich an Umgangskosten beteiligen? Derzeit besuche ich 1 x pro Woche für 4h meine Tochter - sie sagt wenn ich weg bin, kann ich sie ja dafür alle 2 Wochen das ganze Wochenende besuchen.... Bedeutet für mich Spritkosten + Hotelkosten..... Kann ich Mami dazu heranziehen? Oder muss ggf. Mami bei jedem 2. Umgang unsere Tochter auf eigene Kosten zu mir bringen?
Oder bleibt wieder mal alles an Papi hängen......
Danke für eure Infos!
Jimmy
Ps: ich freue mich zwar rießig, das Mami gemeinsamen Sorgerecht zustimmt - nur bringen tuts mir wenig, wenn Sie dafür mit Tochter 300km wegzieht.... Dann darf ich zumindest offiziell zum Elternsprechtag 300km fahren....
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| Wenn ein Anwalt versucht, Dich hereinzulegen |
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Geschrieben von: Terbeck - 08-03-2011, 21:59 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (24)
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Der Advokat meiner Ex hat für sie wider besseres Wissen VKH beantragt und durchgesetzt, obwohl sie über nennenswertes Geldvermögen verfügt.
Die Ex hat, aus welchen Gründen auch immer, während des Trennungsjahres von der Sozialbehörde noch zusätzl. Beträge nach SGB II (Aufwand), obwohl sie über eigenes Einkommen, meinen TU sowie KU und volles Kindergeld verfügen konnte. Meine Ex hat allerdings "vergessen", dieser Behörde diverse Geldeingänge zu melden.
Da ich nun vom OLG bestraft worden bin, meiner Ex einen erhöhten Unterhalt nachzuzahlen (weil ich doch im Ausland Lebenshaltungskosten spare), fordert mich der Anwalt meiner Frau auf, diesen Nachschlag sofort an ihn zu überweisen, obwohl er weiß, dass ein Erstattungsanspruch der Sozialbehörde mir gegenüber angemeldet ist.
Wenn ich trotz oder wegen des Aktenstapels nun übertölpelt worden wäre und diesem Strolch das Geld überwiesen hätte, wäre auf mich dennoch der Anspruch des Sozialamtes zugekommen und ich hätte doppelt bezahlen müsen.
Das weiß und wusste der gegn. Anwalt. Ist sein Verhalten nicht strafbar oder würdig, ihm eine Anzeige wegen Betrugsversuches anzuhängen, bzw. auch noch seine Standesvertretung damit zu beschäftigen?
Meine Steuererklärung, die ich zur Unterzeichnung der Anlage U an meine Ex übermittelt habe, kommt auch nicht zurück, liegt wohl beim Anwalt zur Prüfung (ist zwar kein Steuerberater, aber wohl allwissend).
Mein Steuerberater befürchtet nun, dass dieser "Ehrenmann" im Hinblick auf den nachzuzahlenden Trennungsunterhalt beim Finanzamt eine Pfändung der Steuererstattung vornehmen wird, bevor ich die Erklärung dort einreichen kann. Er ist dann halt wieder zeitlich im Vorteil. (hat er bereits einmal bei einem gemeinsamen Sparkonto vor dessen Aufteilung praktiziert)
Wie kann ich diesem Advokat an das Knie pin .....ln ?
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| Selbstbehalt bei erhöhten Wohnungskosten |
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Geschrieben von: goere1966 - 08-03-2011, 19:17 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Hallo alle miteinander
folgende Ausgangslage:
Tochter ab Mai 18, wohnhaft bei Mutter, noch in der Schulausbildung also priviliegiert
Mein Einkommen netto bereinigt um Bafög, Fahrkarte ca. 1400 Euro netto
Kindesmutter wahrscheinlich Hartz 4
Eigenheim selbstbewohnt belastet mit Wohnkosten ca. 1000 Euro warm, drei Personen davon Sohn wirtschaftlich selbstständig wohnt mietfrei
Frau beim Hauskauf Hauptverdiener, jetzt chronisch erkrankt und ab April kein Einkommen mehr ( Krankengeld ausgelaufen, ALG 1 ausgelaufen) Wohngeldantrag wahrscheinlich negativ
Habe jetzt Antrag auf Erhöhung des Eigenbedarfs gestellt, welche vom JugA abgelehnt wurde, wegen Kenntnis meiner Unterhaltspflicht beim Hauskauf.
Folgende Fragen:
Meine Frau ist ja in der Rangfolge nachrangig gegenüber Kind, muss trotzdem Unterhalt für Sie berechnet werden? Oder der Selbstbehalt erhöht werden!
Kann ich die Kindesmutter zur Aufnahme einer Tätigkeit,beziehungsweise zum Nachweis der Bewerbungsnachweise verpflichten?
Leider habe ich eine Urkunde zwar statisch, aber zeitlich nicht eingeschränkt. Bis jetzt habe ich dem JA mitgeteilt, das ich den Unterhalt zum nächsten Monat nach dem 18. meiner Tochter einstelle.
Wenn keine Unterhaltsberechnung erfolgt, muss ich mich dann bewegen?
Vollstreckung kann ohne Auskünfte über Arbeitgeber nur über Krankenkasse etc. erfolgen, da ich permanent geweigert habe, Adresse etc meines AG herauszurücken. Das wäre doch dann eine Verletzung des Datenschutzes?
JugA ist doch ab dem 18. Geburtstag meiner Tochter nicht mehr rechtlich relevant. Kann ich die Schreiben ignorieren?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
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| Hallo! |
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Geschrieben von: Stephan - 07-03-2011, 17:46 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
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Meine Name ist Stephan, ich komme aus Wien und bin 34 Jahre alt. Mit meiner Frau war ich nun 10 Jahre verheiratet und jetzt lassen wir uns scheiden. Die Scheidung kam zwar mehr von mir aus, aber sie weiß selber auch, dass es einfach nicht mehr so lief und sich alles eher zu ner Zwecksehe entwickelt hatte. Getrennt sind wir jetzt auch shcon seit 5 Monaten und sie hat natürlich auch shcon jmd Neues an ihrer Seite. Seitdem seh ich meine beiden Kinder (5 und 7 Jahe alt) immer seltener, da sie ja jetz eine 'neue Familie' haben, wie meine Frau es nennt.
Ich weiß nicht, was ich machen soll, wenn sie mir die immer mehr entziehen will... Ich habe auch Angst davor.
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| Ich, der Zahlesel |
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Geschrieben von: Terbeck - 07-03-2011, 09:57 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (57)
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Nachdem ich (im Glauben an die Gerichtigkeit) wegen der Höhe des Trennungsunterhaltes vor´s OLG gezogen bin und dort eines Besseren belehrt wurde (Kittelträger in Rechenlaune) und nun auch noch zu dem m.E. zu hohen TU auch noch knapp 2.000 Euro nachzahlen soll, erhielt ich in diesen Tagen vom zuständigen Landkreis mit Betreff "Unterhaltszahlungen" ein Schreiben mit einer Erstattungsforderung (SGB II Aufwand) in Höhe von knapp 1.300 Euro, die ich gefälligst umgehend nach dort überweisen soll nach § 33 SGB II.
Was immer auch der Grund für diese Beträge ist, bleibt mir bislang verborgen.
Gewundert hat mich aber, dass meine Ex bzw. Kittelträger bei den Einkunftsangaben diese Summe "vergessen" hat anzugeben.
Anzumerken ist, dass ich in all den Monaten den vom Fam.Gericht festgelegten Unterhalt pünktlich gezahlt habe.
Hat meine Ex evtl. gemauschelt oder musste dieses Geld nicht angegeben werden?
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| wenn KM zum Anwalt geht ... |
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Geschrieben von: Anti-JA - 05-03-2011, 15:17 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Hi,
was läuft eigentlich, wenn die KM naiv und unvorbereitet zum Anwalt geht ?
Macht der sofort eine Scheidung auf oder gibt er der KM erstmal Hausaufgaben mit ?
Was macht der normale Anwalt dann ?
Welche Fragen muss die KM beantworten können ?
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| Herzliche Grüße |
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Geschrieben von: Strulle - 04-03-2011, 19:58 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (18)
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schöne Grüße ans Jugendamt , Frauenhaus, Frauenvereine oder wer auch immer meine Geschichte hier ließt, Passagen raus kopiert und ans Gericht schickt !!!
Glückwunsch zu eurem paranoiden Wahnsinn !
Irgendwann wird die Gerechtigkeit siegen !
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| Jugendwohlfahrt nahm Lucas Vater Tochter ab |
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Geschrieben von: KarlMaier - 04-03-2011, 17:04 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Jugendwohlfahrt nahm Lucas Vater Tochter ab, wegen einer anonymen Anzeige
Das Jugendamt schlägt jetzt zurrück und nimmt den Väteraktivisten des " Lucas - Kinderschutzverein" seine Tochter weg, wo er die alleinige Obsorge hat !
Der Bezirkshauptmann Kufstein Christian Bidner arbeitet mit einer Ex-Freundin zusammen und kämpft so gegen die Väteraktivisten an.
*) Der Vateraktivist Kurt Essmann wurde 18 Anklagepunkte angehängt der Marathonprozess geht am 29. März. 2011 weiter.
*) Mag. Herwig Baumgartner sitzt im Maßnahmenvollzug und wird ruhig gesetellt.
Die Justiz hat jegliche Kontrolle über die Bezirkshauptmannschaften verloren !
Nach einigen Druck und Anzeigen der Väteraktivisten schlagen diese jetzt zurück und wollen alle Väteraktivisten in Österreich mundtot machen.
http://www.nachrichten.at/nachrichten/ch...t58,566979
Video von Vater des Luca Kinderschutzverein "Fall Cain - Am Punkt - ATV"
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| Entreicherung meiner Mutter |
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Geschrieben von: neuleben - 03-03-2011, 11:25 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (48)
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Hallo Gemeinde !
So, bei mir ist eine neue Phase im Krieg eingetreten.
Fakten:
- Meine Eltern sind geschieden
- Meine Mutter ist mit einem über 10 Jahre jüngeren Mann verheiratet
- Meine Mutter ist inzwischen 70
- Ich habe keinen Kontakt mehr zu meiner Mutter, verstehe mich absolut nicht mit ihrem Mann
- Ex und Kinder wohnen im Dorf in dem meine Mutter wohnt
- Zu meinen Kindern habe ich auch keinen Kontakt mehr, weil ich in der Vergangenheit ihnen immer nachrennen mußte, von ihnen nie die Initiative kam, daher wurde mir das zu blöd
Aus sicherer Quelle habe ich jetzt erfahren, daß nun das Programm, wie es bei vielen wiederverheirateten läuft, um den Kindern aus erster Ehe auch den Pflichtteil zu nehmen.
Fakten dazu:
- Haus wurde verkauft und in Miete gezogen
- Elternhaus von ihm wurde auch verkauft
- Eigentumswohnung steht laut immobilienscout inzwischen auch zum Verkauf
Mein ältester Söhn aus erster Ehe lebt ebenfalls im Dorf meiner Mutter.
Obwohl er erst seit wenigen Jahren verdient, hat er, wie ich jetzt auch erfahren habe, angefangen ein neues Mehrfamilienhaus zu bauen.
Mir ist natürlich klar, daß dort alles Vermögen meiner Mutter und ihres Mannes unter der Hand, unnachweisbar bar übergeben, einfließen wird.
Nicht falsch verstehen, die Kinder sollen alles bekommen, ich bin da nicht drauf angewiesen, bin voll und ganz mit unserem gesparten Geld beschäftigt, das reicht uns.
Ich will von meinen Eltern gar nichts erben.
Aber ich habe nun folgende Bedenken.
Wenn meine Mutter in ein Paar Jahren zum Pflegefall wird, wird ihre Rente niemals ausreichen.
Dann wird man auf mich zukommen, dann habe ich ein echtes Problem.....
Die Nachweise, daß Vermögen da war, habe ich in der Vergangenheit gesichert.
Ich besitze Kopien aller Grundbuchauszüge, in denen meine Mutter eingetragen ist.
Aber was bringt mir das, wenn nach 10 Jahren Zug um Zug alles verjährt ?
Da hätte ich gerne mal Eure Meinung, wie Ihr Euch an meiner Stelle verhalten würdet ?
Muß ich jetzt doch unser Vermögen ins Ausland schaffen ?
Was ich ursprünglich nicht, erst später machen wollte.
Aufgrund des Alters meiner Mutter und der nun neu eingetretenen Ereignisse ist nun wohl doch Eile geboten.
Wirklich eine dumme Situation, zum Glück funktionieren meine Spione noch dort hin.............
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