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Steuer und Erwachsenenunterhalt |
Geschrieben von: Backfire - 26-05-2009, 07:29 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Hallo Familie !
Ich elster mal wieder bis zum Abwinken.
(Steuersaftware des Bundes)
Als die Kids noch unter 18 waren hat mir das Finanzamt ja immer den Unterhalt als aussergewöhnliche Belastung und an anderen Stelle wo ich das reingedrückt habe einfach weggestrichen.
Nur für die Solidaritätsbetrags-Berechnung wurde der halbe Kinderfreibetrag jeweils anerkannt.
Man muß aber in jedem Fall immer Anlage Kind(er) ausfüllen.
So, jetzt zahl ich seit Oktober 2008 Erwachsenenunterhalt direkt für den Ältesten auf sein persönliches Konto.
Der Junge steuert aufs Abi derzeit zu.
Jetzt müßte die Beamtenschaft doch den Erwachsenenunterhalt anerkennen ?
Und zwar fürs ganze Jahr ?
Ist doch ein bischen so wie wenn geheiratet wird, da gilt das doch auch fürs ganze Jahr rückwirkend.
Ich brauch unbedingt noch Ausgaben, die Steuerprogression steigt Jahr für Jahr, ganz heimlich und leise, obwohl das Einkommen stagniert !
Aber die Leuts werden mit allem möglichen Käse abgelenkt so dass das kaum jemand merkt wie der Staat immer fetter hinlangt bei den Arbeitnehmern......
Macht mich schlau !!!!!!
Ach ja noch was !
Seit ca. 2 Jahre gibts das Anlageformular Unterhalt, da gehört das rein !
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Insolvenz in Frankreich |
Geschrieben von: gleichgesinnter - 24-05-2009, 23:31 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (19)
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Servus in die Runde,
ich habe bezüglich Insolvenz in Frankreich, was ja hier schon des öfteren angedeutet wurde, weil dort die Insolvenz nur 1 Jahr dauert, ein paar Fragen:
1. Man muss sich in Frankreich anmelden ? Ja, wo? Einwohnermeldeamt?
2. Wohin muss man gehen um eine Insolvenz anzumelden?
3. Wie kann man die DEUTSCHEN Schulden dort einbeziehen?
4. Wer muss wen benachrichtigen, wenn man in Frankreich insolvenz angemeldet hat?
5. Müssen deutsche Schulden dort (in Frankreich) anerkannt werden?
Das Problem, was ich gedanklich habe, ist, wenn man zum Beispiel 50.000,- Euro Schulden in Deutschland hat, und die deutschen Gläubiger auf eine französische Insolvenz keine Lust haben und sagen, die deutschen Schulden sind in Deutschland und hier ist die Insovenz zu machen, dann liege ich doch nicht so falsch, oder?
Kenn sich damit jemand aus und kann ein paar Tipps geben?
Dann haut mal rein in die Tasten!
gleichgesinnter
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Anwaltsgebühren - ein Fall, zweimal Gebühr? |
Geschrieben von: campesino - 24-05-2009, 12:35 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Hallo,
ich benötige fürs erste eine grobe Einschätzung für den folgenden Sachverhalt:
Meine Exgattin hat nach längerem Hin und Her zwischen den Anwälten auf Zugewinn gegen mich geklagt. Die erste Klage war so abgefasst, dass sie nur zugelassen werden sollte, wenn sie auch Prozesskostenhilfe vom Gericht erhält. Das hat die Familienrichterin abgelehnt.
Zu dieser Klage hat mein Anwalt nicht einen Schriftsatz verfasst, sondern nur die Entscheidung des Gerichts abgewartet.
Ein paar Monate später kam die nächste Klage, die die Ex auf wundersame Weise dann doch ohne PKH finanzieren konnte. Inzwischen ist die Sache per gerichtlichem Vergleich beendet.
"Mein" Anwalt verlangt nun auch für das niedergeschlagene Verfahren eine 1,3 fache Geschäftsgebühr. Zusätzlich zu den Gebühren (Verfahrens-, Termin- und Vergleichsgebühr, was ja in Ordnung ist) für das abgeschlossene Gerichtsverfahren. Außerdem stellt er mir 20 und 40 € Porto und Telefonpauschalen ein, aber das ist Kleinvieh im Vergleich zu dem, was er für die abgewiesene Klage erhalten will.
Der Anwaltstitel ist wohl gleichbedeutend mit einer Lizenz zum Geld drucken ...
Jedenfalls, wenn das gebührenrechtlich in Ordnung ist.
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schulden der ex |
Geschrieben von: bubi - 24-05-2009, 08:40 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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hallo, mein kollege hat vor einiger zeit schulden seine exfrau abgezahlt.wollte nun mal fragen ob er das überhaupt hätte machen müssen.
Sie hatte wohl in der zeit, in der sie getrennt lebten , aber noch nicht geschieden waren einen kredit bei der citibank aufgenommen. sie hatten zu diesem zeitpunkt nach seine aussagen noch ein gemeinsames konto. er hatte den kredit nicht mit unterschrieben. nach jahren des nichtbezahlens sind sie wohl auf ihn gekommen und er hat dann die schulden abgezahlt. hätte er es denn überhaupt machen müssen? er behauptet ja, ich bin der meinung er hätte es nicht machen müssen. jemand ne ahnung was richtig ist?
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Höhe des Selbstbehaltes |
Geschrieben von: Jigsaw - 23-05-2009, 21:27 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Hallo!
Wie hoch ist der Selbstbehalt normalerweise?
Waren das 870 Euro?
Sind kosten für Miete dabei? Wie hoch ist die in den 870 Euro einbezogene Miete?
vielen Dank
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eigentum an neue partnerin verkaufen |
Geschrieben von: stafford - 23-05-2009, 17:19 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (27)
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mal eine frage:
wenn der unterhaltspflichtige wohnungseigentümer von 2 wohnungen ist, und die exen mal wieder stressen zwecks unterhalt (neuberechnung), könnte der unterhaltspflichtige dann die wohnungen zu einem symbolischen preis von bspw. 1,00 euro an seine aktuelle lebensgefährtin verkaufen und überschreiben?
sie erhöht die miete der wohnung, die er eigentlich selbst bezahlt hat, dadurch würde eine mehraufwendung stattfinden und ein wegfall der mieteinnahmen für die 2. wohnung.
könnte man dadurch den unterhalt für die kinder mindern?
ist das rechtlich zulässig bzw. möglich z.b. vor der neuberechnung falls die ex meint eine neuberechnung machen zu müssen?
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Petition gegen das Gendiagnostikgesetz |
Geschrieben von: blue - 21-05-2009, 18:17 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Bitte die Petition des Herrn Dr. F. Pfannenschmid mitzeichnen!
https://epetitionen.bundestag.de/index.p...ition=3852
Zitat:Begründung
Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass die Gesetzgebung an neue wissenschaftliche Realitäten angepasst wird. Leider ist der neue Entwurf zum Gendiagnostik-Gesetz in vielerlei Hinsicht misslungen. Zum einen wird eine persönliche Beratungspflicht vorgeschrieben, die für jeden Gentest Voraussetzung sein soll. Da in diesem Entwurf auch Proteintests wie z.B. HIV-Tests, Hepatitis-Tests oder Blutgruppenbestimmungen als Gentest definiert werden, unterliegt also auch jede Blutspende dem Gendiagnostikgesetz. Die damit verbundenen Umstände für den „Spendewilligen“ werden dazu führen, dass wir in Zukunft noch weniger Spender, also noch größeren Mangel an Blutkonserven haben werden.
Unverständlich ist zweitens, dass ein Ärztevorbehalt für alle Gentests vorgeschrieben werden soll. Hierzu muss man wissen, dass ein Studium der Medizin kaum genetisches Wissen vermittelt: der „typische“ Mediziner verfügt nur über genetisches Schulwissen. Die studierten Fachleute, also Humangenetiker, Biologen, Biochemiker dürften in Zukunft keine Gentests mehr durchführen. Der Arzt verfügt im übrigen genauso wenig über psychologisches Wissen wie ein Genetiker, kann den Befund eines Gentests also nicht „schonender“ an den Patienten weitergeben.
Der größte Fehler im vorliegenden Gesetzentwurf besteht darin, dass auch der Umgang mit Vaterschaftstests geregelt werden soll. Ein Vaterschaftstest ist kein Gentest, da keine Gene untersucht werden: bei einem Gentest erfährt man Eigenschaften des Patienten, z.B. Stoffwechsel-Defekte, Krebsneigung etc. Derartige Daten müssen vor Missbrauch geschützt werden. Beim Vaterschaftstest hingegen werden kurze DNA-Abschnitte untersucht, die nicht auf weitere Eigenschaften rückschließen lassen. Ein Ergebnis (z.B. „D8S1179 11,13“) verrät nichts über den Probenspender. Erst der Vergleich mit den Daten eines anderen Menschen zeigt, ob die beiden Personen verwandt sein könnten. Weitere Informationen sind aus einem Vaterschaftstest nicht ablesbar.
Unseligerweise sollen heimliche Vaterschaftstests nun bestraft werden. Dies zerstört Ehe und Familie: man muss wissen, dass in vier von fünf Fällen die Vaterschaft dank eines DNA-Tests bestätigt wird. Alle zweifelnden Väter konnten bisher diskret und unkompliziert einen privaten Test durchführen, ohne Kind und Familienleben zu belasten. Dank des Gesetzes müssten sie nun entweder lebenslang mit ihren Zweifeln zurechtkommen, oder müssen die Vaterschaft (notfalls per Amtsgericht) auf „offiziellem Wege“ prüfen lassen. Ersteres bedeutet eine erhebliche Belastung für den Zweifelnden und seine Beziehung zu Kind und Partnerin, das zweite wird zwangsläufig zur Zerstörung von Ehe und Familie führen. Wenn ein Mann einen „offiziellen“ Test durchführt, dann ist danach kein intaktes Familienleben mehr zu erwarten. Auch das Kind wird psychologisch stark belastet. Vaterschaft erwiesen, aber Familie zerstört? Heimliche Tests müssen straffrei, aber ohne Beweiskraft bei Behörden und Gerichten bleiben.
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Vatertag ohne Vaterfreuden |
Geschrieben von: blue - 21-05-2009, 16:57 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Wenigstens erfreulich, dass immer öfter berichtet wird.
Zitat:Den heutigen Feiertag wird Andreas Huth in trauriger Stimmung verbringen. "Ich habe keinen Anlass, mich denen anzuschließen, die Vatertag feiern. Für mich ist das ein weiterer Tag, an dem ich meine Kinder nicht sehen kann - dabei wünsche ich mir nichts sehnlicher , sagt er.
Der 40-Jährige hat eine kleine Tochter und einen Sohn. Die Ehe, aus der sie hervorgegangenen sind, wurde vor drei Jahren geschieden. Damals begann ein bis heute andauernder Streit um das Umgangs- und Sorgerecht. In dessen Verlauf hat Huths Kontakt zu seinen Kindern gelitten.
"Per SMS sagt die Mutter ohne Angabe von Gründen im letzten Moment ab oder die Kinder erscheinen einfach nicht wie vereinbart - von solchen Behinderungen des Umgangs erfahren wir immer wieder , sagt Carsten Gilg, Ansprechpartner der Selbsthilfegruppe "Väterkreis Jena .
-Ostthüringer Zeitung-
Viele von uns kennen das wohl aus eigener Erfahrung. Kein Telefonanruf, kein für den Vatertag gemaltes Bild vom Kind, keine Postkarte. Dabei hatte ich gehofft...
Das Thema ist angenommener, als man denken sollte. So beim überfliegen bin ich über -unsere wirklich erfahrenen jungen Mütter- gestolpert.
Sehr aufschlussreich fand ich den Beitrag von sunnymaus19.
-der papap von meinem sohn darf den kleinen heute sehen aber er hat anscheind keine lust da er für heute keinen temrin mit mir gemacht hat. naja muss er wissen-
Der PAPAP "darf" also heute den Sohn sehen! Hat wohl leider die JA-Dame zwecks Termin am Freitag Mittag um 12 Uhr nicht mehr erreicht, oder?
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