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Geschrieben von: Vater - 18-12-2009, 23:17 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Wenn ich nächstes Jahr den gleichen Betrag zahle, wie dieses Jahr, dann hat die Ex durch die Kindergelderhöhung immer noch 20 Euro / bzw. in Bezug auf das Kindergeld fast 10% mehr. Ich habe dies auch vor, also nächstes Jahr 5-20% weniger als der Regelunterhalt zu zahlen - entweder durch einen statischen Titel, den ich ja noch jederzeit abschließen kann - wie im Trennungsfaq empfohlen wohl beim Notar - oder durch ein Einverständnis seitens Ex bzw. JA, sich mit einem gleichbleibenden Unterhalt beispielsweise zufrieden zu geben. BIslang zahle ich ja für meine Tochter ans JA, es gibt also m.W. eine Beistandschaft, die jedoch keine Klage angestrengt hat, weil ich den Mindestunterhalt eingehalten habe und somit eine Klage auf Titulierung seitens der JA vermieden habe. Zudem war das JA offenbar stets unpünktlich mit der Weiterleitung des Unterhalts, was bei meiner Ex sauer aufgestossen ist, und sie lieber wieder hätte, das ich ihr das Geld auf ihr Konto überweise. Nicht auszudenken, wenn sowas einem Vater passieren würde. Ich stehe also vor 3 Fragen:
Wie kann eine JA-Beistandschaft aufgelöst werden - nur schriftlich durch die Ex, mündlich oder wie ? Und ohne Beistand, ist das dann wie nicht gezahlter Unterhalt ? Brauch ich dann einen Nachweis - auch dann wenn es Beistand nimma gibt ?
Falls es dazu nicht kommt, was mache ich am besten ?
a) Den neuen Unterhalt minus 10% statisch titulieren lassen beim Notar
b) nichts machen, einfach weiter den heutigen Satz zahlen - treten dann Unterhaltsschulden auf und ab wann - wie gesagt kein Titel ? Erst wenn die mich anschreiben ? Vielleicht kommt das ja dann erst im Februar ?
Und wenn sie mich anschreiben, wollen die meinen Verdienst, oder sagen die einfach, neue Sätze ? Und wenn Verdienst, wärs mir momentan auch recht, da kommt wenig bei rum. Mein AG hat schon gesagt, mehr als 1400 Brutto sind net drin. Da ich ein Kind selbst betreue, wäre dann ca 1250 Euro minus Unterhalt von ca 272Euro + Unterhalt für mein Kind bei mir, daß im Übrigen viel weniger braucht, nicht mehr drin. Die werden also dennoch dann fiktiv sagen, ich solle halt noch einen 400 Euro Job machen neben VOllzeitarbeit - können die zwar konstruieren, dennoch sind sie damit dann am Ende der Fahnenstange.
Und bei Mangelfall -Sind ja schließlich laut neuem Gesetz Kinder gleichwertig, und dann hätte ja auch mein eigenes bei mir lebende Kind (nicht von der Ex) Ansprüche, für das ich aber das Sorgerrecht habe und daher das 'Kind nicht klagen wird.
c) ........?
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| Unterhalt als Rentner im Ausland |
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Geschrieben von: nohope - 18-12-2009, 12:08 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Habe eine komplizierte frage
nehmen wir mal an,dass eine person,die für 2 kinder unterhaltspflichtig ist,aus gesundheitlichen gründen nicht mehr arbeitet,und rente bezieht. und nun möchte diese person mit dem partner in´s eu-ausland umziehen.
es herrscht also im eu-ausland eine finanzielle grundsicherung durch zahlung aus bananistan.
diese beiden personen sind nicht verheiratet,melden sich jedoch im eu-ausland unter einer adresse an.die person,die nicht mehr arbeiten kann,zahlt auch weiterhin unterhalt für die 2 kinder.die andere person möchte arbeiten,findet aber im eu-ausland nichts.
wie die stuation in bananistan wäre ist mir klar.
nun aber meine fragen.
richtet sich die höhe des selbstbehaltes,der arbeitsunfähigen person,nach dem selbstbehalt aus bananistan(weil von dort die kohle kommt),oder nach dem selbstbehalt des neuen wohnorts ?
kann der selbstbehalt,auf grund der tatsache,dass die beiden personen unter einer adresse gemeldet sind,nach bananistanischen rechts tiefer angesetzt werden,oder zählt hier ausschließlich das recht des neuen wohnlandes?
welche rechtlichen möglichkeiten und aussichten hat der expartner der arbeitsunfähigen person den selbstbehalt,seines im eu-auslandes lebenden expartner,herrabsetzten zulassen,weil diese in einer partnerschaft lebt?
danke für eure antworten
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| Verzwickte Situation |
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Geschrieben von: Myronn - 17-12-2009, 18:34 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (27)
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Hallo Mit-Leidensgenossen und -kämpfer,
per Zufall bin ich auf die Seite gestoßen und ENDLICH finde ich auch mal Infos, die sich an die Väter richten und nicht an die Mütter. Torz Gesetzesreform 1998 ist die Lage für die Väter schlecht und inakzeptabel.
Ich möchte euch gerne meinen "Fall" kurz schildern und um eure Meinung bitten.
Ich bin mit meiner Noch-Frau seit 13 Jahren zusammen, seit fast 8 Jahren verheiratet. Wir haben einen Sohn, 4,5 Jahre alt. Meine Frau hat nun Anfang Dez. die Trennung verkündet, nachdem sie schon 4 Wochen zuvor hier Krise zelebriert hat.
Vor einigen Jahren betrieb ich ein Unternehmen, bei dem sie zuständig war für die Finanzen. Das Unternehmen ging pleite, die Finanzen waren ein Chaos. Ich rutschte daher in die Insolvenz der GmbH und Privatinsolvenz, weil Steuerschulden durchgereicht werden.
Wir gingen dann für 2 Jahre nach Spanien und kamen im Frühjar zurück, um hier ein neues Leben aufzubauen - was auch super gelang. Meine Frau hat einen Job als Key Account Managerin, teils mit Außendienst (auch mehrere Tage mit Übernachtungen), Rest im Homeoffice. Zusätzlich betreibt sie 2 Firmen, bei denen ich inhaltlich mithelfe, ich aber kein Gehalt o.ä. bekomme.
Ich habe im März ein Studium der Psychologie (Fernstudium) begonnen.
Unser Sohn besucht den Kindergarten von 8-17 Uhr.
Soweit die Lage der Nation. Nun trennt sich meine Frau und ist der Meinung, das Kind gehöre zu ihr, da sie in früheren Zeiten mehr für ihn getan hätte als ich. Ich bin aber schon seit einem Jahr zunehmend in die Pflicht gegangen und habe zunehmend unseren Sohn betreut, auch während ihrer Abwesenheiten usw. Daher bestreite ich klar, dass er zu ihr gehört sondern nehme das gleiche "Recht" in Anspruch. Sicher hat sie zu seinen Babyzeiten mehr für ihn getan, doch zumindest seit einem Jahr hat sich das gewandelt, weil sie durch Job und Firmen einfach familientechnisch die Bodenhaftung verloren hat.
Nun habe ich über meine Anwältin das ABR beantragt. Meine Frau lenkte dann plötzlich ein und wollte einer 50/50 Besuchsregelung zustimmen, aber das ABR ungeregelt lassen. Zugleich wollte sie mir einen Job in ihrer Firma aufschwatzen, den ich aber aufgrund der Tatsache, dass ich studiere und Hausmann bin, gar nicht annehmen kann. Zudem kann wohl kein Gericht der Welt mich dazu verdonnern, einen Job bei der Frau anzutreten, die sich gerade von mir trennt.
Nach ihrer Vorstellung soll es nun so laufen, dass ich vorzeitig aus der Privatinsolvenz gelange (Vergleichszahlungen an die Gläubiger) und dann ihre Firmen übernehme. Sie geht mitsamt dem Kind und dem Vollzeitjob mit Außendienst ihrer Wege. Fertig.
Ich möchte auch gerne auf eigenen Beinen stehen und mich nicht auf Unterhalt u.ä. ausruhen. Aber nicht zu solchen Bedingungen. Meiner Meinung nach hat meine Frau schon seit Monaten nicht mehr ordentlich für unseren Sohn gesorgt und ich habe zunehmend diese Rolle übernommen. Ich will sie auch weiterhin ausüben. Warum auch nicht! Meine Anwältin meint, dass ich gute Chancen habe, das ABR zugestanden zu bekommen. Es dürfte meiner Frau auch schwerfallen vor Gericht glaubhaft zu versichern, wie man mit 2 oder 3 Firmen am Hals plus Vollzeitjob und Außendienst, noch gut für sein Kind sorgen kann.
In Gesprächen höre ich immer wieder die alte Leier heraus: Du willst mir das Kind wegnehmen, Du schmälerst meine Leistung als Mutter usw ...
Sie sammelt nun "Dreck" und will mir nachweisen, dass ich inhaltlich die Firmen ausfülle und sie nur den Namen gibt. Ist aber schwer zu machen, da jeder Vertrag, jede Vereinbarung, jede Überweisung von ihr getätigt wurde und die Gelder teils sogar direkt auf ihr Konto gingen.
Wie seht ihr denn meine Lage? Über Tipps freue ich mich!
LG M.
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| Unterhalt und Firma ( Gesellschaft ) |
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Geschrieben von: harry_download - 17-12-2009, 13:38 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Hallo zusammen,
vielleicht kann mir da ja jemand weiterhelfen.
Momentan bin ich Einzelunternehmer und bin quasi mit meinem Netto nach der G&V unterhaltspflichtig.
Ich frage mich, wie das aussieht, wenn ich eine GmbH, KG, ... gründe und mich da anstelle. Wie sieht dann die Unterhaltspflicht aus. So eine Gesellschaft kann ja Vermögen haben und Gewinne erwirtschaften.
Finde da auch im Internet nicht so wirklich was zu.
Danke!!!
Harry Download
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| Claudia |
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Geschrieben von: Ostvater - 15-12-2009, 12:20 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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gerade gefunden bei ort ging es unter anderem darum, das der Unterhalt nun doch im Januar angehoben wird, zu lasten aller Zahlväter. Wieder so eine emanzipierte EX, die völlig am thema vorbei argumentiert. die ebend der Meinung ist, Kinder gehören voll von dem Vater bezahlt. Mein Gehalt hat sich in den letzten 10 jahren nicht verdoppelt, liegt vielleicht auch daran, das ich nicht oft genug beim Chef unterm Schreibtisch saß.
http://blog.beck.de/2009/12/11/neu-duess...b-01012010
Claudia
14.12.2009, 20:46 Uhr
Mein 2000 Gehalt 2400 DM Brutto
Mein 2010 Gehalt 2300 € Brutto (nach einigen harten Gehaltsverhandlungen aber erst)
Oder ist dein Gehalt 1:1 umgerechnet worden in Euro?????
Antwort: Die Kindersunterhalte sind nicht an Managergehälter gekoppelt sondern danach ausgerichtet was ein Kind monatl. zum Leben braucht und im Durchschnitt kostet (samt Mietanteil etc.). Und dieser Minimumbetrag wird alle 2 Jahre neu ermittelt.
Wer denkt, dass man mit 199 € Mindestunterhalt (x2) für ein Kind/Monat grosse Sprünge machen könnte, sollte sich mal über die Kosten informieren, die ein Kitaplatz derzeit kostet....
In meinem Falle 240 € Vollzeit Kita, damit ich arbeiten gehen kann.... weiteres Kind Klassenfahrt 200 €, Zahnspangenzuschuss 400 €, Nachmittagsbetreuung Schule 100 €, Schulhefte .... und dann wollen die Kids ja auch noch in Vereine und am öffentl. Leben teilhaben etc..... etc....
Schau dir an was von de ach so gigantischen Beträgen über bleibt !!!
199 € sind ein Witz .... und es ist eine Unverschämtheit, dass sich die Väter, die sich aufregen wie enorm viel sie bezahlen müssen, dafür aber die Kinder meist noch nicht einmal regelmässig holen - auch noch das Hälftig KIndergeld kürzen dürfen. Ich spreche hier nicht von allen - aber durchaus von einem hohen Prozentsatz.
@Tribble Erst informieren, dann drüber nachdenken und DANN spiel lieber eine Runde Mensch Ärgere-Dich-Nicht mit deinen Kindern, denn das hat mehr SInn als sich über Dinge aufzuregen - wo es nix zum aufregen gibt!
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| alleinerziehender vater unterhaltsgeld? |
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Geschrieben von: walhalla - 13-12-2009, 10:46 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (29)
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hallo und guten morgen
wollte euch mal fragen wie es in meinem fall aussieht
meine ex-frau wird ins ausland ziehen wie sieht es da mit dem unterhalt für unseren sohn aus ?
muss sie da auch zahlen oder wird da sie dort kein geld verdient dann der staat einspringen?
geschieden sind wir noch nicht aber das ist nur noch eine frage der zeit
wollte das nur mal generell wissen....oder ist es dann so das ich ohne unterhaltszahlungen auskommen muss?
gruss und danke ....rudi
ps..ausland ist in diesem fall thailand
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| Die Kanaren - kein Paradies mehr |
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Geschrieben von: borni - 12-12-2009, 20:35 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (60)
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Auch hier geht es rapide den Bach runter:
Kanaren - eine Inselgruppe des Trübsinns
"Noch nie haben wir die wirtschaftliche Situation als so desolat empfunden", sagt Marero. Er und seine Kollegen müssen froh sein, dass sie überhaupt noch einen Job haben. Denn die Kanarischen Inseln rangieren in der Arbeitslosenstatistik Spaniens zusammen mit Andalusien an oberster Stelle. Bei 26 Prozent liegt die Arbeitslosenquote auf dem Archipel, die Jugendarbeitslosigkeit gar bei 45 Prozent.
...
Auch die 300 000 Ausländer - die meisten davon Europäer - die auf den Inseln leben, bekommen die Krise zu spüren. Die ersten haben das einstige Ferienparadies inzwischen fluchtartig verlassen. ... In der Touristenhochburg Maspalomas kommen mittlerweile auch gestrandete Auswanderer zur täglichen Essensausgabe der Caritas. Einige davon sind auch Deutsche oder Briten ...
http://www.welt.de/reise/article5461453/...sinns.html
Jeden Tag verliert Deutschland ein Dorf, wieviele aber wieder zurückkehren, das wird natürlich verschwiegen.
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| Sohn hat Ausbildungsvertrag abgelehnt ! |
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Geschrieben von: Backfire - 11-12-2009, 13:27 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hallo Leute !
Wir sind nach wie vor auf den Philippinen, wollen eigentlich gar nicht mehr weg. ;-)
Aus Germany habe ich heute Sachen erfahren, die mich nachdenklich machen und Fragen aufwerfen.
Mein ältester Sohn hat den Ausbildungsvertrag den mein Arbeitgeber ihm angeboten hat abgelehnt.
Ein Weltkonzern, bei dem er alle Entwicklungschancen gehabt hätte ..............
Statt dessen hat er EnBW zugesagt, er hat eine Zusage erhalten, dass er dort das duale Studium machen kann, hat also die Aufnahmeprüfung bestanden.
Bei meinem Arbeitgeber war er bei der Aufnahmeprüfung für das duale Studium durchgerasselt.
Ich hab mal im Inet recherschiert und gelesen, dass er von EnBW bis zu 800 Euro Gehalt während dem Studium bekommen soll.
Er muß sich aber ein Zimmer in Stuttgart nehmen, und da kommt er niemals mit dem Geld aus.
Wer zahlt also den Rest ?
Nach DDT ist doch bei ca. 600 Euro Schluss für einen Studenten, seinen Bedarf, den ich max abdrücken müßte.
Bitte klärt mich auf, hat man jetzt doch einen Weg gefunden dass ich nochmals 6 Jahre weiter zahlen darf ?
So lange geht nämlich dieses duale Studium ......
Ich glaube, ich bleibe besser gleich ganz auf den Philippinen, habe nach 16 Jahren die Schnauze gestrichen voll von dieser ständigen Zahlerei ......
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