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| Einreise per Bus / Bahn vom EU-Ausland? |
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Geschrieben von: juhu22 - 09-09-2020, 18:51 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Wenn ich z.B. Vienna oder Niederlande lande von meiner Heimat und dann mich in Bahn oder Bus setze, muss ich damit rechnen, dass im Zug Zollbeamte oder Bundespolizei wegen Drogen, Geldwäsche oder was auch immer kontrollieren, hinzukommt dass wegen Corona wohl auch Bundespolizei in Zügen unterwegs ist um zu checken ob man die schwachsinnige Maske trägt.
Haben die wenn man den Ausweis vorzeigt Zugriff auf SIS II bzw fragen die ab ob so etwas wie Aufenthaltsermittlung oder ähnliches verläuft oder eher selten? Meine Niederlande gelesen zu haben, dsas sie wegen Drogen öfters im Zug und Bus kontrollieren. Österreich zu Deutschland wohl auch häufiger (warum auch immer, eventuell wegen Migration oder Geld?).
Inlandsflug gibt es von meiner Heimat ohnehin nicht zur Zielstadt, hchstens nach Dortmund oder ähnliches, aber da ich aus einem Nicht-Schengen-EU Land fliege, müsste ich dann bei Einreise meinen Ausweis oder Pass zeigen und laut meinen INformationen erfolgt dann seit 2017 IMMER SIS II Abfrage ob etwas vorliegt, also zumindest in Deutschland. Bin im März nach London geflogen, auch Pass vorzeigen (der laut Forum ja auch gescannt wird wegen SIS II Abfrage) war alles okay durfte einreisen und auch wieder ausreisen .
Ich nehme an, falls es in Dortmund so etwas gäbe oder in Berlin mit diesen Automaten wo man den Pass checkt, ,dass da auch SIS II Abfrage automatisch erfolgt, weil ich aus einem Nicht-Schengen-EU-Land enreisen würde, bei Direktflug nach DE.
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| Individueller Selbstbehalt bei Unterhaltspfändung |
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Geschrieben von: dd-man - 08-09-2020, 21:40 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (20)
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Hallo zusammen,
mein individueller Selbstbehalt zur Unterhaltspfändung wurde seiner Zeit folgendermaßen berechnet (handschriftlich auf dem PfÜb):
424 Euro (Regelsatz)
+30% (127,20 Euro - unklar warum 30%)
+ 433 Euro (angemessene Miete lokal laut Tabelle)
+20% (86,60 Euro - unklar warum 20%)
macht zusammen gerundet 1071 Euro.
Ich habe mich zugegebenermaßen lange nicht mehr um das Thema gekümmert, bin aber eben hellhörig geworden, als ich erfahren habe, dass der Regelsatz auf 446 Euro erhöht werden soll. Ebenso wurde ja zu Anfang des Jahres der minimale Bedarfskontrollbetrag laut Düsseldorfer Tabelle von 1080 Euro auf 1160 Euro korrigiert.
Über welchen Weg kann ich den individuellen Selbstbehalt prüfen bzw. korrigieren lassen. Wer hat dazu fundiertes Wissen?
Vielen Dank schonmal vorab und viele Grüße...
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| Kindesmutter verschweigt Corona Verdacht |
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Geschrieben von: Der_Siedler - 05-09-2020, 08:21 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Hallo zusammen,
Ich weiß nicht, ob ich hier im richtigen Thema poste, aber ich habe nichts Anderes passendes gefunden.
Kurz vorab, ich bin Vater einer 5,5 jährigen Tochter. Ich habe leider vor Gericht das anteilige Sorgerecht 2 Jahre lang erkämpfen müssen, welches ich seid ca. einem halben Jahr habe.
Hatte das volle Programm mit begleiteten Umgang, bösen Unterstellungen seitens der Kindesmutter, Gutachter etc. Ende vom Lied, ich habe das anteilige Sorgerecht und das Gutachten sagt aus, dass ich nichts von dem gemacht habe, was mir unterstellt wurde, im Gegenteil, meine Tochter mich absolut positiv besetzt hat und meine Ex sich psychologische Hilfe suchen soll. Angedroht wurde ihr sogar bei Gericht, dass es sein kann, dass ihr das Kind weg genommen wird und zu mir kommt.
Nun zum aktuellen Problem:
Ich hoffe, hier kann man mir helfen, wie ich mich verhalten muss/ soll.
Ich habe eben meine Tochter zu unserem Besuchskontakt abgeholt und Sie hat wieder ein paar Dinge erzählt:
Meine Toxhter sagte, dass Mama auf Corona getestet werden muss, Sie (also die Mutter) uns das aber nicht erzählen wolle.
Das ist natürlich schon sehr heftig, wenn dies wirklich so ist. (Mein Schwiegervater ist krebskrank, meine Ehefrau hat Epilepsie und ich bin selbstständig und arbeite rein auf Provision - kann es mir also nicht erlauben, selber in Quarantäne zu müssen). Es ist unverantwortlich uns gegenüber.
Weiter erzählte meine Tochter, dass Sie zu Hause erzählt hat, dass sie meine neue Ehefrau sehr lieb habe.
Meine Ex würde dies nicht hören wollen und meine Tochter dürfe das nicht sagen. Ansonsten würde sie Poppo Haue bekommen und müsse ins Zimmer.
Wir mussten meiner Tochter versprechen, dies niemanden zu erzählen.
Da ich natürlich nicht ihr Vertrauen brechen möchte, kann ich meine Ex nicht darauf ansprechen. Außerdem würde Sie es eh abstreiten. Das Jugendamt möchte ich auch nicht darüber informieren, da ich es a) nicht beweisen kann und b) ich es meiner Tochter versprochen habe, niemandem etwas zu sagen.
Vielleicht wisst ihr Rat.
Danke schon mal vorab
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| Kindesunterhalt ab 18 |
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Geschrieben von: Lullaby - 04-09-2020, 14:57 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Hallo zusammen,
bzgl. des KU für ein erwachsenes Kind habe ich folgende Fragen:
- Kann §170 StGB ab 18 noch greifen?
- Angenommen ich arbeite die ganze Vollzeit und ab dem 18. Geburtstag Teilzeit (Netto dann im Bereich des Selbstbehalts (1.200 bzw. 1.400 Euro). Welches Einkommen ist dann meine Berechnungsgrundlage ? Durchschnitt der letzten 12 Monate als ich noch Vollzeit gearbeitet oder aktuelles und auch zukünftiges Teilzeit-Einkommen?
- Kann in solch einem Fall (Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit) fiktives Einkommen angesetzt werden?
Danke im Voraus und Grüße
Lullaby
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| Unterhaltsberechnung |
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Geschrieben von: Mischmi84 - 02-09-2020, 00:30 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Hallo zusammen,
leider muss ich mich mit folgender Frage an euch wenden, weil sie aktuell auf mich zukommt.
Meine Frau hat sich vor 2 Tagen von mir getrennt und es stellt sich für mich nun die Frage, wieviel Unterhalt auf mich zukommt. Unser 1. Kind ist im August 2016 geboren, hier nahm meine Frau 12 Monate Erziehungszeit. Im Mai 2018 kam unser 2. Kinder zur Welt, wieder 1 Jahr Erziehungszeit meiner Frau. Danach arbeitete sie von Mai 2019 bis Dezember 2019 35%, ich 100%. Für 2020 haben wir entschieden, dass sie 50% arbeitet, ich 85%. Ich habe aktuell Lohnsteuerklasse 3, sie 5, mein derzeitiges Netto beträgt 2750 Euro, das meiner Frau 1200 Euro, die Zins- und Tilgungsrate für unser Haus beträgt 1300 Euro, ob und wer das Haus behält steht noch nicht fest. Durch die Trennung hat meine Frau jetzt ab 1.11.2020 wieder Erziehungszeit beantragt, für wie lange weiß ich nicht (weiß jemand wie lange sie noch maximal könnte?). Ich gehe daher davon aus, dass sie ab November erst mal kein Einkommen mehr hat auf unbestimmte Zeit. Ab 2021 werde ich wieder zu 100 % arbeiten.
Nun zu meinen Fragen: welcher Kindesunterhalt für beide Kinder kommt auf mich zu? Ebenso Unterhalt für meine Frau? Macht es einen Unterschied wer das Haus behält und die Rate dafür zahlt? Sind noch weitere Daten zur Berechnung nötig?
Vielen Dank schon mal für eure Antwort.
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| Kann man für ein bereits laufendes gSR-Verfahren einen Beratungshilfeschein bekommen? |
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Geschrieben von: NeverTrustAHoe - 01-09-2020, 23:25 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Kann man für ein bereits laufendes gSR-Verfahren noch einen Beratungshilfeschein beantragen?
Und wenn ja, wird ein Anwalt diesen annehmen, obwohl das Verfahren bereits angelaufen ist?
Hintergrund:
Ich habe im aktuellen gSR Verfahren keinen Rechtsbeistand.
Mir wird aller Voraussicht nach die Prozesskostenhilfe verwehrt.
Der Richter schrieb mich zwischenzeitlich an und fragte an, ob ich meinen Antrag auf das gSR nicht zurückziehen möchte, denn er hätte laut ihm keine Aussicht auf Erfolg.
Aufgrund seiner vorgefertigen Meinung rechne ich mir keine Chancen für die Gewährung der VKH aus.
Den Antrag auf Prozesskostenhilfe habe ich erst nachträglich eingereicht, als der Antrag für das gSR vom Gericht bereits angenommen wurde.
VKH-berechtigt bin ich grundsätzlich, weil ich aktuell keine Einnahmen habe und ALG2 erhalte.
Wenn mir schon seitens des Richters die VKH verwehrt wird, habe ich überlegt zumindest noch den Beratungshilfeschein in Anspruch zu nehmen, um noch wenigstens vor der Anhörung eine einstündige Einschätzung der Sachlage durch einen Anwalt hinzuzuziehen.
Im Übrigen: Der Richter begründet die Aussichtslosigkeit damit, dass die zuvor eingegangene Stellungnahme des Jugendamtes keine Empfehlung für die gemeinsame Sorge vorsieht.
Als wenn das nicht der Standard wäre?! Das Jugendamt spricht sich doch meistens gegen die gemeinsame Sorge aus!
Und wieso reicht das dem Richter aus, mein Unterfangen für aussichtslos zu erklären?
Damit offenbart er ja unverkennbar, dass die Anhörung eine reine Farce wird.
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| Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes |
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Geschrieben von: i-wahn - 28-08-2020, 12:56 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Mit viel Aufwand und Mühe und nur unter Hinzuziehung des Jugendamtes ist es mir in den letzten Jahren gelungen halbjährlich Schulzeugnisse meines Kindes zu bekommen. Von mal zu mal kommen die Zeugnisse immer später. Beim letzten mal half nur eine freundliche/schriftliche Erinnerung. Eigentlich habe ich aber keine Lust, die Dame jedes Mal schriftlich zur Herausgabe aufzufordern. Warum soll ich da immer hinterherbetteln? Kann ich da irgendeinen Druck aufbauen oder hilft wirklich nur die halbjährliche schriftliche/freundliche "Erinnerung" mit Hinweis auf eine mögliche Klage?
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| Jungspund auf der Suche nach Rat |
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Geschrieben von: yvessaintlaurent - 24-08-2020, 06:30 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (86)
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Hey alle zusammen,
notgedrungen bin ich erst auf Dino auf Youtube, dann auf das Maennermagazin und nun auf dieses Forum gestoßen.
Hab mir in den letzten Tagen quasi ziemlich den Kopf therapiert mit dem Thema Unterhalt.
Zu meiner Situation: 24 Jahre jung, unbefristet festangestellt mit rund 2,4k Netto-steigend (vollzeit), ledig - alleinelebend auf miete
Habe seit vielen Jahren eine "Freundschaft plus", die mich belogen hat. Die weiteren Gründe sind ja rechtlich egal, wie ich leider lernen durfte.
Ob sie nun die Pille nicht nimmt, mein Ejakulat statt zu schlucken vaginal eingeführt hat oder das Kondom gerissen ist.
Werde nun gegen meinen Willen Vater, obwohl Sie wusste, dass ich absolut keine Kinderwünsche habe (auch in Zukunft nicht).
Jedenfalls besteht trotzdem guter Kontakt (will in der jetzigen Situation die Lage nicht weiter verschlimmern) und sie ist im siebten Monat.
Die gute Dame verdient selber rund 2300€ Netto und ist finanziell gut aufgestellt. Sie beteuert, dass es okay ist wenn ich kein Kind möchte und sie alle Konsequenzen
selber tragen will. Ich darf das Kind sehen wann ich möchte. Erstausstattung wurde von ihr selber schon gekauft bis ins kleinste Detail, sie freut sich wirklich sehr eine
alleinerziehende Mutter zu werden. Wenn ich nicht möchte, werde ich nicht als Vater eingetragen und sie sagt dem JA dass das Kind in einem ONS gezeugt wurde, weil sie
auf Unterhaltsvorschuss etc. verzichten kann aufgrund ihrer finanziellen Situation
Wahrscheinlich versteht ihr aber schon warum ich diesen Beitrag hier verfasse.
Ich trau dem ganzen nicht aus mehreren Gründen.
Sie wird lange nicht Vollzeit arbeiten können, sie wird doch dennoch Elterngeld beantragen.
Sie kann sich sobald ihr ein Furz quer sitzt umentscheiden und mich gerichtlich zur Vaterschaftsanerkennung zwingen.
Ich bin eben kein naiver Mensch und auch wenn sich das alles schön anhört, glaube ich niemals im Leben, dass das 25 Jahre lang so gut geht.
Was kann ich am besten in meiner Situation tun?
Falls es zur Anerkennung kommt, werde ich eh einen Vaterschaftstest machen. Bin mir zwar sehr sicher, dass ich der Vater bin. Aber eben nur zu 95%.
Hier im Forum wird ja den meisten geraten einfach alles an die Wand zu fahren/auszuwandern etc.
Ich bin 24 Jahre alt, habe noch vor gehabt zu studieren in Zukunft und Karriere zu machen.
Wegen einem Kind möchte ich mir wirklich nicht mein restliches Leben "versauen" und einfach von Sozialhilfe bis zur Freigrenze leben.
Ich habe tausend Fragezeichen. Sollte ich, falls ich weiter meinem Job nachgehen will aber Betreuungsunterhalt + KU auf mich zukommt Dinge tun wie private Altersvorsorge
abschließen u.ä. um vielleicht bisschen weniger abzudrücken?
Das kann es doch wirklich nicht gewesen sein... Dass man hintergangen wurde & das restliche Leben nun im Eimer ist wegen einem Kind.
Liebe Grüße und einen schönen Tag wünsche ich.
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| Aufstocken mit Schwerbehinderung |
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Geschrieben von: Papaonkel - 23-08-2020, 14:28 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (16)
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Hallo in die Runde,
zunächst meine persönliche Situation:
Ich bin mit Titeln unterhaltsverplichtet für zwei Kinder, 7 und 11 Jahre alt.
Seid März kann ich den Unterhalt nur teilweise zahlen, Zwangsvollstreckung steht an, Vermögensauskunft werde ich im September unterschreiben.
Dazu kommt auch der Verlust des Nebenjobs ab Oktober - daher wird es auch bei mir bald soweit sein, dass ich aufstocken werde müssen.
Meine freiberufliche Tätigkeit bringt dann gerade mal 1000 €.
Damit mein Antrag beim Jobcenter durchkommt, bitte ich euch um Hilfe.
Und zwar geht es darum, wie ich meine Behinderung, eine angeborene Schwerhörigkeit, sinnvoll einsetze.
Mein momentaner GdB ist 40, aber mein Gehör ist definitiv schlechter geworden, so dass ein GdB von 50 sicher durchkommen würde.
Nun bin ich aber beruflich auf mein Gehör angewiesen (ich bin freiberuflicher Lehrer) und bin mir nicht sicher, ob das JC sich verschaukelt vorkommt, wenn ich gleichzeitig eine Schwerhörigkeit angebe.
Dabei ist es aber so, dass ich schon noch einigermassen gut höre (den Hörgeräten sei Dank), aber mein Gehör schnell ermüdet.
Nach ein paar Stunden Arbeit machen meine Ohren dann schlapp.
Wird das JC diese teilweise Leistungsunfähigkeit anerkennen, was meint Ihr?
Danke für alle Antworten!
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