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  Jobcenter und verminderter Kindesunterhalt bei erweitertem Umgangsrecht
Geschrieben von: initiator - 19-08-2020, 17:26 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hallo liebes Forum,

ich bin neu hier - allerdings nicht neu in meiner Situation.

Zwei Kinder (10 und 13)
KM verweigert Wechselmodell
Kinder sind ca. 13 Tage im Monat bei mir (1. Woche von Samstag bis Mittwoch und 2. Woche von Montag bis Mittwoch)
Geschieden seit einem Jahr

KM macht im dritten Studium derzeit einen Master und fängt gleichzeitig seit über einem Jahr eine Selbstständigkeit an. Sie erhält ALG 2 sowie vollen Unterhalt von mir.
Verhältnis ist meistens konstruktiv, wobei ich mich um des liebens Friedens willen häufig zurücknehme (ich zahle z.B. das Auto, sie weigert sich - ich will ihr den Schlüssel nicht wegnehmen, weil die Kinder mich dann mit großen Augen angucken, warum ich Mama das antue...). Wir wohnen Tür an Tür, weil wir eine ehemals zusammengelegte Wohnung wieder getrennt haben. Hat Vor- und Nachteile. Zudem schwieriger Mietmarkt hier.

Zu meiner Frage:

Hat jemand schon mal gegenüber dem Jobcenter erfolgreich mit dem BGH-Urteil "Verminderter Kindesunterhalt bei erweitertem Umgangsrecht XII ZB 234/13" argumentiert und wurde in der Düsseldorfer Tabelle heruntergestuft?

Meine Bemühungen liefen bisher ins Leere. Das Jobcenter verweist auf unsere Wohnsituation (keine erhöhten Fahrtkosten) sowie darauf, dass höhere Mietkosten bereits im erhöhten Selbstbehalt berücksichtigt seien. Außerdem habe eine Prüfung der Leistungszahlungen nach SGB II an die KM ergeben, dass keine temporäre Bedarfsgemeinschaft vorliegt und somit kein Grund, die Unterhaltszahlungen zu mindern.

Ich weiß, dass ich in einer im Vergleich zu vielen Schicksalen (mir fällt tatsächlich kein anderes Wort dafür ein) hier im Forum komfortablen Situation bin (sehe meine Kinder regelmäßig, Kontakt zur KM zumindest möglich). Dennoch wurmt es mich, dass ich voll zahle und nahezu zu 50% Naturalunterhalt leiste (es sind ja nicht nur die Übernachtungen, sondern auch Fahrten zum Sport, Freunden, Schulthemen etc. - was erzähle ich euch das  Cool ).

Seht ihr eine Möglichkeit, mit dem Jobcenter nochmal in den Ring zu steigen und den Unterhalt verringern zu können?

Danke für eure Erfahrungswerte!

ini

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  Kind pfänden
Geschrieben von: zwangszahler - 15-08-2020, 20:05 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (16)

Mein Sohn hat mir vor 3 Jahren ein Verfahren aufgezwungen , dass er verloren hat. Da er nun seine Ausbildung Anfang des Jahres  beendet hat, dürfte er wohl zahlungskräftig sein , so  dass er mir die entstandenen Verfahrenskosten über ca.1300€ zurück erstatten kann. Die Adresse meines Sohnes ist mir unbekannt, er ist Volljährig und einen Titel besitze ich auch. Wie und wo leite ich die Pfändung ein.

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  Beruflicher Wiedereinstieg u. Unterhaltsschulden
Geschrieben von: Pistachio 00 - 15-08-2020, 14:40 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (20)

Derzeit erwäge ich nach Jahren ALGII einen Wiedereinstieg in die Arbeitswelt.

Entscheidend ist dabei für mich aber vor allem die Wirtschaftlichkeit.
Da ich keinen Unterhalt zahle, sind ja einige Unterhaltsschulden aufgelaufen.

Die KM erhält derzeit 293 € Unterhaltsvorschuss.

Wenn ich nun regulär arbeiten sollte, kommen dann auch gleich automatisch Rückforderungen der Unterhaltsschulden, die mein Nettogehalt wieder auffressen 

In der Unterhaltsurkunde steht statischer Unterhalt in Höhe von 111 €, Kind ist 14 Jahre alt.



Also mit welchen Abzügen muss ich rechnen ?



- aktueller Unterhalt

- mögliche Rückforderungen von Unterhaltsschulden

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  Anwaltszwang Antrag während der mündlichen Verhandlung.
Geschrieben von: Arminius - 11-08-2020, 09:43 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hallo Gemeinde,

vor dem "unparteiischen", "objektiven" Familiengericht BESTEHT ja ANWALTSZWANG! Bedeutet das im Umkehrschluss das Anträge die während der mündlichen Verhandlung gestellt werden, auch nur vom Anwalt kommen kann ?

Wenn der Richter zig mal an die Rechtsanwälte wendet und fragt OB Sie bei Ihren Anträgen bleiben wollen...es auch so bleibt?...

Lg
A.

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  Keine Einigkeit mit Mutter über Umgangszeiten
Geschrieben von: LuckyLuke - 10-08-2020, 02:12 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Hallo zusammen,

ich lebe seit drei Jahren von der Mutter meiner 3 Kinder (6, 12, 15) getrennt. Die Kinder leben vorrangig bei der Mutter, ich zahle für die drei Mindestunterhalt. Im vorigen Jahr habe ich der Ausweitung der Umgangszeiten zugestimmt mit dem Vorbehalt, dass ich das zeitlich und finanziell wuppen kann. Ich betreue sie also seit einigen Monaten jeden Mi 15.30 bis Do 8 Uhr, jedes zweite Wochenende von Fr 17 Uhr bis Mo 8 Uhr, dazu die Hälfte der Schulferien und ca. ein Drittel der Feiertage/beweglichen Ferientage.

Jetzt habe ich eine Nebenkostenabrechnung bekommen, die daraus hinausläuft, dass ich eine Warmmiete von 500 Euro zahle, also deutlich mehr, als mir bei der Unterhaltsberechnung zugestanden wird. Ich habe meiner Ex-Frau daher gesagt, dass ich die Kinderbetreuung aus finanziellen Gründen runterfahren muss (nur noch wöchentlich von Mi 15.30 Uhr bis 19 Uhr und von alle 2 Wochen von Fr 17 Uhr bis So 18 Uhr; nur noch 2 von 6 Wochen Sommerferien).

Sie beharrt darauf, dass es bei den bisherigen Zeiten bleibt. Ich möchte die Situation vermeiden, dass ich die Kinder Mi abends zu Hause abliefere, aber niemand zu Hause ist, bzw. dass sie Zeugen eines unschönen Streits werden.

Was kann ich unternehmen?

Hintergrundinfos: Ich habe einen 40-Std.-Job und lebe in einer 3-Zimmer-Wohnung, sie mit neuem Partner in unserem Haus, 175 qm Wohnfläche mit Terrasse und Garten.

Für hilfreiche Tipps wäre ich sehr dankbar!

Viele Grüße!

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  Arbeitszeitreduzierung und Trennung
Geschrieben von: Fischauge - 04-08-2020, 21:30 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Guten Abend,

sagen wir mal, der Mann reduziert die Arbeitszeit um 15% - 20% und verkündet im selben Monat oder einen Monat später die Trennung.
Kann die Frau dann erreichen, dass ein fiktives Einkommen der Trennungsunterhaltsberechnung zugrunde gelegt wird?
Kommt man da mit Elternzeitanpruch (Teilzeit) beim Arbeitgeber irgendwie besser weg?

Was wird von den Anwälten für die Berechnung des Trennungsunterhalts vom Mann verlangt? 
Irgendwelche Tipps?

Vielen Dank im Voraus.

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  2 Kinder 6 und 8 Jahre - aus Malta nach DE mit Import Ehefrau zurückkehren ?
Geschrieben von: 6Lover - 02-08-2020, 17:36 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (25)

Brauche mal ein paar Tips und Alternativen von den erfahrenen Membern


Gemeinsames Deutsches Kind mit Thailänderin 6 Jahre wird im September schulpflichtig + 2 Thai Stiefkinder 8 (Mädchen) und 18 (Junge) Jahre

Gewohnt haben wir von 2013 bis 2016 in Deutschland, 2016 nach Österreich und dann 2018 nach Malta umgezogen, bis heute in Malta gemeldet. 

Das Mädchen aus Thailand kam mit 7 Jahren kurz vor dem Covid-19 Lockdown nach Malta, war noch in keiner Schule,  da Malta wegen Covid-19 im März alle Schulen bis 28 September 2020  geschlossen hat

Ich sehe keinen Sinn beide kleinen Kinder ab 28 September 2020  in Malta in die Schule zu schicken, um dort Maltesisch und Englisch zu lernen, ich bin Deutscher und will das mein Kind eine ordentliche Bildung bekommt

Rechtlich und finanziell gesehen ist Malta ein sicherer Ort, wenn man an die falsche Frau gerät. Eine vergleichbare Abzock- und Helferindustrie, Jugendämter wie in DE, die einem das Leben schwermachen gibt es in Malta nicht. 

Beruflich nach Covid-19 ist Malta eine Katastrophe, da in Malta das Business am Boden liegt. Vor Covid-19 hatte meine Frau einen gut bezahlten Job in Malta mit 10 Mitarbeiterinnen unter sich für die Sie verantwortlich war, jetzt arbeitslos.

Wenn ich mir die ganzen Forenbeiträge durchlese, sollte man einen großen Bogen um DE und Schweiz machen, aber viele Alternativen bleiben nicht

Würdet ihr nach DE oder Schweiz mit den Kindern gehen oder Alternativen ?

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  Sachbearbeiter Unterhaltsvorschusskasse Rechtsaberatung
Geschrieben von: Arminius - 29-07-2020, 12:05 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Hallo Gemeinde,

darf ein Sachbearbeiter eine Rechtsberatung beim Unterhaltsschuldner machen. Z.B. Der Richter wird dann einem sagen das man das oder jenes zu Zahlen hat...e.c.t...

Finde dazu nichts aber ich war der Meinung das der Sachbearbeiter überhaupt keine Rechtsberatung beim Unterhaltsschuldner durchführen darf...ausser darauf hinzuweisen das es die Möglichkeit auf eine Abänderungsklage u.s.w hat...

Lg
A.

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  Neuberechnung Kindesunterhalt
Geschrieben von: Ein Vater - 28-07-2020, 10:03 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hatte eine Scheidungsvereinbarung die bis einschließlich Februar 2021 Bestand hat. Ex Hat mich angeschrieben möchte möglichst Zeitnah den Kindesunterhalt regeln. Da ich ordentlich verdiene, kann es durchaus zu Streitereien kommen bezüglich des bereinigtem Einkommen kommen. Allerdings wird mit großer Wahrscheinlichkeit mein Einkommen 2020 deutlich schrumpfen.
- Hat jemand eine Idee welche Strategie der Ex dahinter stecken könnte das jetzt regeln zu wollen ? Ihr eigenes Einkommen ist ja nicht relevant da die Kinder bei Ihr den Lebensmittelpunkt haben.
- macht es Sinn sein Einkommen 2020 so richtig in den Keller zu bringen und Ausgaben zb. Altersvorsorge voll auszuschöpfen?

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  Richtige Strategie mit Jugendamt?
Geschrieben von: BingoBongo - 27-07-2020, 18:45 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Hallo Zusammen, 
ich bräuchte mal bitte Eure Einschätzung.
Kurz und knackig meine Geschichte :
- 2003 Kind geboren, Unterhaltstitel vorhanden
- 2017 Arbeit verloren und habe Firma gegründet und bin dort nur Gesellschafter. Keine Dividendenausschüttungen bisher und geplant
- Lebensunterhalt bestreite ich von den Rückzahlung vom Gesellschafterdarlehen + Mieteinnahmen ( 400 Euro). 
- Lebe bei meinen Eltern wieder. 
- Meiner Firma geht es nicht gut.... 
- Seit 2018 keine Zahlungen an die Kindesmutter, Kindesmutter bezog seither Unterhaltsvorschuss. 

Jugendamt:
- Jugendamt macht immer weiter Stress und glaubt mir nicht dass ich von 400 Euro Mieteinnahmen lebe. Rückzahlung meines Gesellschafterdalehens sind für mich keine Einnahmen, höchstens vermögen (Bei Firmengründung habe ich Unterhalt pünktlich bezahlt)
- Jugendamt will dass ich 20-30 Bewerbungen schreibe pro Monat. 
- Und natürlich und verständlich: ich soll den Unterhalt wieder selber zahlen und den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen+ Tilgung Schulden bei der Kindesmutter
- Schulden bei der Unterhaltsvorschusskasse 5KEuro und Kindesmutter 2KEuro. 

Bin jetzt am Grübeln, bei paar Punkten 
1. Was würde passieren wenn ich mich bei der Gesellschaft einstelle (Sales Manager oder so) und mir ein Nettolohn von 1000 Euro auszahlen lassen und dem Jugendamt vorschlage von den 1000 Euro den Mindestunterhalt zu zahlen + Rückzahlungen der Schulden (50 Euro ans Jugendamt und 50 Euro an die Kindesmutter). Würde das Jugendamt drauf eingehen (eure Einschätzung/Erfahrenswerte) oder würden die darauf bestehen dass ich wie früher mich irgendwo einstelle und auf damaligen Gehaltsniveau (ca.3.5kEuro/Monat Netto= weiterarbeite? 
2. Ich schreibe pro Tag 1-2 Bewerbungen (Linkedin Schnellbewerbung). Kann man das unendlich lange machen? Muss jetzt die Bewerbungen einreichen, natürlich reagieren vielleicht 5 % der Firmen auf solche Bewerbungen. Ich würde gerne die Antwortschreiben nicht dem Jugendamt senden (Datenschutz?) und auch meine Bewerbungsschreiben würde ich nur ungern den zur Verfügung stellen (Datenschutz?)
3. Mindestunterhalt , verstehe ich das richtig : Kind Altersstufe 3 
497 Euro - 102 Euro = 395 Euro. 
Wenn ich diesen Mindestunterhalt bezahle, dann ist [font=arial, sans-serif]§170, Hausdurchsuchungen, Pfändungen etc kein Thema mehr? [/font]
4. Kann man irgendwie eine Zeugniskopie des Sohnes anfragen, über das Jugendamt? Vielleicht als ...Lebensbeweis oder so... 


Vielen Dank im voraus  Confused Confused

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