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| Antrag auf Wechselmodell gegen den Willen der KM |
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Geschrieben von: zorg - 15-12-2019, 11:55 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (31)
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Ich bin sehr dringend auf der Suche nach einem Anwalt, der Erfahrung mit der Anordnung des Wechselmodells auch gegen den Willen der Kindsmutter durch ein Familiengericht besitzt.
Wer kennt hier Anwälte aus dem Münsterland (oder anbei in NRW o. Niedersachsen), die das WM schon gerichtlich beantragt und auch durchgesetzt haben?
Vielen Dank
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| Trennungsunterhalt |
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Geschrieben von: Nisi84 - 14-12-2019, 23:11 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (24)
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Hallo ihr.
Vielleicht könnt ihr mir ja hierbei ein wenig helfen.
Es geht darum, dass diese Woche über denTrennungsunterhalt meines Lebensgefährten an die Ex entschieden wurde. Er verdient im Durchschnitt 5200.-,ist Steuerklasse I, zahlt 400.- p./M. Unterhalt an die gemeinsame Tochter (7), tilgt sämtliche Kreditraten für das Haus selbst, ca 2200.- p. /M., da sie ausgetreten ist, hat jetzt noch eine zweite Tochter (1) und natürlich mich, die dazugehörige Mutter, beide unterhaltsberechtigt. Es wurde ein nachehelicher Vertrag geschlossen, in welchem er sich zu Zahlungen von 800.- p. /M. an die Mutter bis zum 18. Lebensjahres der Tochter verpflichtet, jedoch war er zu diesem Zeitpunkt psychisch nicht auf der Höhe (Depression).Es sollte evtl dazu gesagt werden, daßs die Trulla narzisstische Züge besitzt, ihn vom Feinsten drangsalierte (Schlafentzug und selbstverständlich "du bist nichts, kannst nichts" etc pp, Verleumdung vor Bekannten und Freunden) und ja, ich und viele andere haben das auch persönlich mitbekommen.
Nun wurde eben dieser Vertrag als Vorlage genommen und absolut keine seiner Ausgaben wurde berücksichtigt,da, wie die Richterin sagte, man bei dem Vorgelegten nichts erkenne, man hier nicht die Buchführung sei und die Berechnungen durchführen müsse und somit nicht berücksichtigt werden können. Resultat sind 800.- p. /M. an die Frau plus 500.- p. /M. Rückzahlung für 14'400. - Rückstände (er stellte die Zahlungen auf Anraten seines Anwalts ein) also monatlich 1300.- nur für die Frau plus 400.- für die Tochter, also 1700.- im Monat.
Auch wurde ihm unterschwellig gedroht, das er selbstverständlich Einspruch erheben könne, dann die Zahlungen aber noch wesentlich höher ausfallen würden.
Frage ist:Ist das rechtens so oder sollte unbedingt Widerspruch eingelegt werden?
Ich sollte noch erwähnen, dass er die ersten 18 Monate brav diese 800.- monatlich an sie zahlte, bis auffiel, dass in eben jenem Vertrag der Trennungsunterhalt ja gar nicht geregelt ist und er sich ausschließlich auf nachehelichem Unterhalt bezieht.
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| Gegangen |
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Geschrieben von: alrich - 12-12-2019, 06:11 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (24)
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Hallo,
Es ist inzwischen mehr als fuenf Jahr her, dass ich meine Tochter gesehen habe.
Damals ging ich noch zu Gericht. Es war das zweite mal in der gleichen Sache. Die KM hatte immer wieder erhebliche gesundheitliche Probleme wochenlang ignoriert. Das war dem Gericht aber einfach egal, die Atteste wurden ignoriert. Die KM hatte unterdessen schon mehrfach den Umgang boykottiert. Auch das war egal. Der Richter legte mir nahe, mich erneut von einem Psychologen untersuchen zu lassen oder den Umgang auszusetzen. Ich hatte mir damals schon keinen Anwalt mehr genommen, weil ich schnell darauf kam (nach Gespraechen mit 9 Anwaelten und zwei ehemaligen Richtern), dass das ganze nur dazu dient, mich bei der Stange zu halten: Maener, die aus Hoffnung klagen und vor Gericht erscheinen, die bezahlen auch Anwaelte, Gerichte, Exfrauen und Kinder.
Ich fand dann eine recht interessante Studie:
https://www.amazon.de/Kind-sein-zwischen...3873876736
Nachdem ich diese gelesen hatte und feststellen mussten, dass es keine Kinder gibt, die nach Trennung der Eltern was Gutes darueber zu sagen wussten, weiterhin zwischen beiden Eltern zu stehen, entschloss ich mich, dass Thema abzuhaken.
Ich teilte dem Richter mit Verweis auf o.g. Studie mit, dass es offensichtlich sei, dass der deutsche Staat kein Interesse habe daran, Kindern zu helfen, sofern man das nach dem beurteilt, was er tut unabhaengig seiner Worte. Ich wuerde bei dieser Farce nicht mehr mitmachen.
Dann wurde mir gerichtlich zugesprochen, dass ich 2 x im Jahr ein Zeugnis und ein Foto meiner Tochter bekommen sollte. Ansonsten duerfe ich keinen Kontakt mehr haben zu meinem Kind.
Dann suchte ich mir einen Job im Ausland. Ich hatte damals bereits eine zweite Familie mit insgesamt vier Kindern, zwei davon von mir. Meine Familie und ich sind dann ausgewandert. Insgesamt hatte ich fast volle neun Jahre lang nur Stress wegen der Scheidung und war ein Fussabtreter. Ich hatte Angst, meinen Briefkasten zu oeffnen, um dann weitere Verleumdungen lesen zu muessen. Es war toll. Von einem Tag auf den anderen mochte ich meinen Briefkasten wieder. Kein Herzrasen beim Aufschliessen. Nur erwartete Rechnungen. Den Unterhalt zahlte ich brav weiter. Doch die KM fing dann an Stress zu machen, dass ich ja nicht einfach gehen koenne. Ich sagte ihr, dass sie wohl sehe, wie einfach ich das koenne und benutzte dann den Spamfilter fuer was auch immer dan noch gekommen sein mag. Sie hatte mir bis dahin zwei Zeugnisse geschickt, also fuer den Zeitraum eines Jahres, aber das war bereits nur mit Streit moeglich.
Da ich ja weiter Bilder und Zeugnisse bekommen sollte, setze ich einen Anwalt und naeheren Bekannten darauf an. Einen, der sehr bodenstaendig war. Ich erklaerte ihm, dass er bitte einen Brief schreiben solle an die KM, um mitzuteilen, dass er bevollmaechtigt sei, in meinem Namen in Sachen meiner Tochter zu handeln und alles ab sofort an ihn zu gehen habe. Ansonsten solle er mir sagen, was er an Bezahlung bekommen wuerde fuer diesen Brief, meine Adresse und wo ich sei, wuerde ich ihm nicht agen. (IP Telefonie macht es moeglich). Das tat er so. Daraufhin regte sich angeblich die KM noch mehr auf. Als dann das naechste Zeugnis und Foto faellig waren, enthielt mir die KM dieses erneut vor. Also stellte ich die Unterhaltszahlungen ein. Dann wurde sie angeblich sehr boese und drohte dem Anwalt. Der sagte ihr, dass sie einfach das Zeugnis schicken soll, wenn sie Geld will, da ich ohne Nachweis nicht davon ausgehen muesse, dass mein Kind noch am Leben sei. Dann kontaktierte ihn das Jugendamt und konnte jedoch trotzdem nicht herausfinden, wo ich wohne. Seit dem bezahle ich also auch keinen Unterhalt mehr. Da, wo ich lebe, waere der Titel, den es gibt jedoch sowie rechtlich nicht haltbar, da solche Titel dort nicht anerkannt werden (prozentual etc.). Man wollte auch wissen, wie viel Geld ich denn verdienen wuerde usw. usw. Das ist nun alles etwa fuenf Jahre her.
Ich denke mir heute, dass ich das alles schon viel frueher haette tun koenne., aber einfach so eingeschuechtert und gehirngewaschen war, und vor allem, weil ich die Hoffnung nicht aufgeben wollte, dass es ein "Rechts"system gibt. Aber das gibt es nicht. Das ist wirklich totaler Quatsch. Das ganze ist so gebaut, dass man finanziell bestraft wird dafuer, den Status Quo in Frage zu stellen. So lange die KM die Kinder (wortwoertlich) nicht halb tot schlaegt, tut das Gericht gar nichts, und selbst dann ist es nicht sicher. Richter sind mehrheitlich ein Haufen dummer Warmduscher; belesen und intelligent sein sind halt zwei Paar Schuhe und ich kenne nur solche, die dumm sind, lebensfernes, dummes Zeug reden und schreiben und nichts bewegt bekommen, nicht in ihrem eigenen Leben und nicht in dem anderer Menschen.
Und das einzige, was ich meinen Kindern vermittle ist ja das, was ich tue und weniger, was ich sage. Alles, was ich meiner Tochter vermitteln kann ist, dass, wenn sie den Vater ihrer Kinder je so behandelt, sie keinen mehr hat. Zudem ist man nicht einmal 20 Jahre Kind und muss etwa 80 Jahre danach weiter leben. Macht nicht wirklich Sinn, diesen relativ kurze Zeitraum des eigenen Kindes mit wahlweise Streit und Gerichtsverfahren oder Selbsterniedrigungen zu fuellen und das vorzuleben.
Was mir aber am meisten geholfen hat war nicht, dass ich einfach gegangen bin, sondern meine zweite Familie. Man hat ja ueberhaupt keinen Vergleich mehr dazu, was normal und richtig ist, wenn man nur ein Kind hat, zu dem das Verhaeltnis immer gestoerter wird aufgrund der Umstaende. Ein netter Arbeitskollge erzaehlte dazu mal eine Story ueber einen Bauernhof nahe Hamburg, bei dem er ein paar Tage verbracht hatte. Als er sich dort mit dem Bauern unterhielt, kamen sie auch auf Familie und Kinder. Der Bauer hatte drei Kindern. Er begruendete die Menge der Kinder damit, dass, wenn mal eins untern Trecker kommt und man dann keins mehr hat, das ja schade sei. Das liest sich wie ein Scherz, aber trifft den Nagel auf den Kopf. Ich haette meine Tochter nicht zurueck lassen koennen, wenn ich nicht einfach wieder Kinder bekommen haette in einer Familie, in der ich ganz normal Vater sein durfte. Klappt sicherlich nicht fuer jeden.
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| Gründe für das GSR |
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Geschrieben von: Ehno - 05-12-2019, 18:09 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hallo liebe mitleidenden,
bei mir steht demnächst ein JA Vermittlungstermin bezüglich des GSR mit der KM an.
KM ist natürlich dagegen, der Termin ist wegen ...naja Thema "Dreisprung"
Ich habe leider eine massive Entfernung zu den Kids ca. 800 Kilometer.....Umgang alle 3 Wochen und die hälftigen Schulferien.
Mir wurden die Kids 5 Jahre entfremdet, jetzt habe ich mich "rangekämpft" und es läuft seit 2 Jahren super.
Kommunikation mit der KM kann ich belegen und ist vorhanden, nur beim Thema GSR beiße ich auf Granit.
Mein Kopf ist momentan ziemlich leer, was kann ich denn noch für Gründe anführen außer das ich "Vollwertig" und mit allen Pflichten für meine Kinder da sein möchte.
Die Kids sind beide 9 Jahre alt.
Habt Ihr ideen ?
Wäre super, so ein bisschen Brainstorming, da ich weis das ich auf dem JA gerade auch deswegen ausgequetscht werde.
Liebe Grüße
Ehno
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| Abmeldung Deutschland - Wohnsitzverlegung |
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Geschrieben von: Charlie - 02-12-2019, 21:16 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Hallo Zusammen,
meine Frage an Euch:
Bei einer Abmeldung bzw. Wohnsitzverlegung ins Ausland (Thailand) würdet Ihr bei der Abmeldung die neue Anschrift in Thailand der Meledbehörde angeben?
Ja oder Nein?
Hintergrund: Landratsamt und Jobcenter versuchen gerade meine Unterhaltspflicht zu berechnen. Ich muss mit der Zustellung von Forderungen von beiden Behörden in den nächsten Monaten rechnen.
Wie würdet Ihr vorgehen?
1.) Bei der Abmeldung einen konkreten Wohnsitz in Thailand nennen?
2.) Bei der Abmeldung nur Auszug ins Ausland nennen? Hier kritisch: Die Gericht können Entscheidungen öffentlich Aushängen lassen. Mahnbescheide allerdings nicht. Mit dem öffentlichen Aushängen können Urteile ohne Kenntnis des Schuldners rechtskräftig werden.
Ich bin auf Euere Ratschläge gespannt.
Euer Charlie
Hier schon einmal meine Recherche.....§ 183
Zustellung im Ausland
(1) 1Soweit nicht unmittelbar anwendbare Regelungen der Europäischen Union in ihrer jeweils geltenden Fassung, insbesondere
1. die Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten ("Zustellung von Schriftstücken") und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates (ABl. L 324 vom 10.12.2007, S. 79), die durch die Verordnung (EU) Nr. 517/2013 (ABl. L 158 vom 10.6.2013, S. 1) geändert worden ist, sowie
2. das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark vom 19. Oktober 2005 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen (ABl. L 300 vom 17.11.2005, S. 55)
maßgeblich sind, gelten für die Zustellung im Ausland die nachfolgenden Absätze 2 bis 5. 2Für die Durchführung der in Satz 1 genannten Regelungen gelten § 1067 Absatz 1, § 1068 Absatz 1 und § 1069 Absatz 1.
(2) 1Eine Zustellung im Ausland ist nach den bestehenden völkerrechtlichen Vereinbarungen vorzunehmen. 2Wenn Schriftstücke auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen unmittelbar durch die Post übersandt werden dürfen, so soll durch Einschreiben mit Rückschein zugestellt werden, anderenfalls die Zustellung auf Ersuchen des Vorsitzenden des Prozessgerichts unmittelbar durch die Behörden des fremden Staates erfolgen.
(3) 1Ist eine Zustellung nach Absatz 2 nicht möglich, ist durch die zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Bundes oder die sonstige zuständige Behörde zuzustellen. 2Nach Satz 1 ist insbesondere zu verfahren, wenn völkerrechtliche Vereinbarungen nicht bestehen, die zuständigen Stellen des betreffenden Staates zur Rechtshilfe nicht bereit sind oder besondere Gründe eine solche Zustellung rechtfertigen.
(4) An entsandte Beschäftige einer deutschen Auslandsvertretung und die in ihrer Privatwohnung lebenden Personen erfolgt die Zustellung auf Ersuchen des Vorsitzenden des Prozessgerichts durch die zuständige Auslandsvertretung.
(5) 1Zum Nachweis der Zustellung nach Absatz 2 Satz 2 erster Halbsatz genügt der Rückschein. 2Die Zustellung nach Absatz 2 Satz 2 zweiter Halbsatz und den Absätzen 3 und 4 wird durch das Zeugnis der ersuchten Behörde nachgewiesen.
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| Risiko: gemeinsame Anwältin |
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Geschrieben von: Lullaby - 02-12-2019, 18:07 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Hallo zusammen
ich hatte letzte Woche Besuch von einem alten Freund von mir. Ein fleißiger Kerl, leider völlig naiv. Er war Anfang des Jahres schon mal bei mir, da sich seine Frau damals von ihm getrennt hatte und er wollte meinen Rat
Sie sind ca. 10 Jahre verheiratet, 2 Kinder im Kindergarten bzw. Grundschulalter
Er ist Beamter und verdient recht gut, sie arbeitet TZ
Haus auf Kredit, er zahlte die Raten bis auf weiteres weiter
Er ist Anfang des Jahres zu seinen Eltern in den Keller gezogen, sie wohnt weiter mit den Kindern im Haus
Er hatte jetzt ein Gespräch mit der Frau bei ihrer Rechtsanwältin (!). Grund: 1 Anwalt ist billiger! Dabei kamen sie zu folgendem Ergebnis, das auch so festgehalten/protokolliert wurde
Kindesunterhalt: höchste Stufe DDT. Nach meiner Rechnung würde er in der Mitte der DDT eingestuft werden. Ihm ist es egal, „ist ja für die Kinder“[
Haus: geht auf seine Frau über, sie zahlt ihn aus (via neuer Kredit). Hierfür benötigt sie aber DAUERHAFT die KU-Zahlungen. Deshalb hat er zugestimmt, dass er bei einem Wechsel eines Kindes zu ihm, von ihr keinen KU verlangt. Zudem hat er sich verpflichtet nicht nur bis zum 18. Geburtstag KU zu zahlen, sondern so lange bis die Kinder eine Ausbildung abgeschlossen haben. Und zwar zahlt dann nur er, sie nicht.
Umgang: Wurde nicht konkret festgelegt, er erhält ein „umfangreiches Umgangsrecht“. In der Praxis sieht es aus, dass sie die Kinder nahezu täglich bei ihm sind, morgens z. B. bringt er sie in den Kindergarten/Schule weil die Frau früh bei der Arbeit sein muss. Am Wochenende betreut er auch mind. hälftig, vor allem seit die Frau einen neuen Freund hat.
Seine Frau verzichtet im Gegenzug großzügig auf eigenen Unterhalt, was er ganz fair findet
Als nächstes werden Zugewinn- und Versorgungsausgleich berechnet
Ich schwankte zwischen Fassungslosigkeit und Wut als er mir das erzählte. Kein einziger meiner Ratschläge wurde angenommen, noch nicht mal in die TFAQ hat er reingeschaut
Aus meiner Sicht ganz wichtig: Immer einen eigenen Anwalt nehmen, niemals zu der Anwältin von der Ex!! Das ist eine ganz üble Falle
Am Schluss meinte er, dass er seit kurzem eine neue Freundin hat (mitte 30), mit der er sich auch gemeinsame Kinder vorstellen kann und alles toll läuft
Würdet ihr hier noch was unternehmen oder ihn seinem Schicksal überlassen?
Grüße Lullaby
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| Wer ist an den Umgangsterminen berechtigt mein Kind bei der KM abzuholen? |
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Geschrieben von: NeverTrustAHoe - 02-12-2019, 00:22 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Eine weitere Frage an die Community:
Ich habe ein zweijähriges Kind und bin - es dürfte nicht verwundern - von dessen Kindesmutter seit ungefähr 1,5 Jahren getrennt.
Ein gemeinsames Sorgerecht liegt leider NICHT vor!
Wir Eltern haben eine NICHT gerichtlich vereinbarte Umgangsregelung, die zumindest bislang von beiden Seiten eingehalten wird.
Allerdings weigert sich die KM andere Personen zu akzeptieren, welche das Kind bei ihr abholen könnten/zu ihr zurückbringen könnten.
So weigert sie sich das Kind durch meine Eltern abholen zu lassen, obwohl sie diese seit viele Jahren kennt und eigentlich ein gutes Verhältnis zu ihnen hat(te).
Es steht auch ausser Frage, dass der Enkel und die Großeltern ein liebevolles und vertrauensvolles Verhältnis zueinander haben.
Meine neue Partnerin, zu der mein Kind nun auch seit beinahe 1,5 Jahren ein liebevolles und vertrauensvolles Verhältnis hat, wird ebenfalls nicht als Abhol- & Bringperson akzeptiert.
1.) Ist die KM als alleinige Sorgeberechtigte befugt darüber zu entscheiden, wer die “Übergabe” vollzieht?
2.) Könnte ich im Fall der Erlangung des gemeinsamen Sorgerechts eigenständig bestimmen, wer das Kind abholen/wieder bringen kann?
3.) Falls das mit dem Sorgerecht nichts zu tun hat, wäre es dann möglich im Rahmen einer gerichtlich vereinbarten Umgangsregelung festzulegen, wer außer mir das Kind abholen/wieder bringen kann?
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Fragen zu Nachteilsausgleichserklärung / Nachteilsausgleichspflicht bei Realsplitting |
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Geschrieben von: Corleone - 01-12-2019, 17:16 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Hallo zusammen. Ich zahle seit 2015 Gattenunterhalt, den ich als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG steuerlich geltend mache. Erstmals kam das Thema mit der Unterschrift der Unterhaltsempfängerin unter die Anlage U bei der Steuererklärung 2016 auf.
Ich habe der Ex also seinerzeit ein Schreiben aufgesetzt, wonach ich sie um die Unterschrift unter die Anlage U meiner Steuererklärung 2016 und damit die Zustimmung zum Sonderausgabenabzug bitte. Betreff: "Einkommensteuererklärung 2016". Im Gegenzug zu dieser Bitte habe ich folgendes erklärt:
"Ich versichere hiermit, dass ich dir die hierdurch entstehenden steuerlichen Nachteile ausgleichen werde."
Die Ex stellt sich auf den Standpunkt, damit hätte ich mich auch für die folgenden Steuerjahre (2017, 2018) verpflichtet, einen Nachteilsausgleich zu leisten. Das sehe ich nicht so, denn es war keine Rede von weiteren Steuerjahren. In Bezug auf die weiteren Jahre konnte ich ja noch nicht absehen, ob ich einen Nachteilsausgleich in Kauf nehmen will, also ob dies steuerlich günstig ist.
Freilich habe ich nun in allen Jahren den Sonderausgebenabzug steuerlich geltend gemacht. Die Ex argumentiert wohl, allein aufgrund dieser Tatsache müsse ich ihr auch einen Nachteilsausgleich leisten. Ich argumentiere, ein solcher Anspruch kann allenfalls bestehen, wenn es eine Nachteilsausgleichserklärung gibt, und deren Wortlaut ist genau auszulegen - die Auslegung ergibt hier, dass sich die Nachteilsausgleichserklärung nur auf ein einzelnes Steuerjahr bezieht.
Weiß jemand, was richtig ist? Woraus folgt der Anspruch?
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| Betreuungsunterhalt? |
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Geschrieben von: fupsen85 - 30-11-2019, 04:30 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (31)
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Hallo miteinander!
Ich möchte euch gerne meine derzeitige persönliche Situation schildern, mich macht das alles nämlich gerade ziemlich fertig. Es ist schon soweit dass ich seit Tagen nicht mehr geschlafen habe, weil mein Kopf nicht mehr abschaltet. Vielleicht kann mir einer von euch helfen, bin auch leider kein Experte auf diesem Gebiet. Folgendes:
Meine Ex-Freundin ist vor 4 Jahren aus ihrer Heimatstadt in meine Stadt gezogen (Hat bereits 4 Kinder von ihrem ExFreund, alle 4 Kinder leben auch beim Ex).
Nun ist es so, dass sie im März diesen Jahres schwanger geworden ist, obwohl ich von Anfang an sagte, dass ein Kind für mich kein Thema ist, da sie bereits 4 hat und ihre finanzielle Situation sowas nicht zulässt (Dazu später mehr).
Dieses Kind, was jetzt da auf dem Weg ist, wurde also "absichtlich" von ihrer Seite aus herbeigeführt. Der Verhütungsprozess ihrerseits absichtlich und ohne meines Wissens unterbrochen. Ich war leider so naiv diesem Menschen zu vertrauen und ihm zu glauben.
Jetzt ist es so, dass ich mich von diesem Menschen (nach 4 Jahren Ärger) getrennt habe und sie daraufhin schwanger wieder in ihre alte Heimatstadt zurückgegangen ist und aktuell mietfrei bei Verwandten im Obergeschoss wohnt. Das Kind soll Anfang nächsten Jahres kommen. Soviel dazu.
Dass ich in Zukunft Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zahlen muss, ist mir völlig klar und mache ich auch, da ich ja auch möchte dass es dem kleinen gut geht. Aber ich sehe es absolut nicht ein "Betreuungsunterhalt" an diesen Menschen zu zahlen. Diese Frau hat ziemlich hohe Schulden im 5-Stelligen Bereich. Entstanden durch alte Kredite mit ihrem damaligem Ex und durch Jahrelanges nichtzahlen der Unterhaltspflicht gegenüber ihren 4 Kindern. Ich kann und will diesem Menschen keinen Cent von meinem hart erarbeitetem Geld in die Hand geben um ihre alten Schulden zu finanzieren.
Ich arbeite in einer Kunststofffabrik im 3 Schicht-und Wochenendsystem und habe im Monat circa 2000 Euro zur Verfügung. Davon gehen dann circa 300 Kindesunterhalt weg. Muss ich dann tatsächlich alles bis auf 1100 Euro abdrücken? Das darf doch nicht wahr sein oder?
Ich habe auch noch Miete zu zahlen (450 Euro), Versicherungen, Handy, Internet usw.
Es kann doch nicht Rechtens sein, dass ich jeden Monat hart arbeite und kaum Freizeit habe, und am Monatsende mit circa 400 Euro auskommen muss!?
Kommt das Schreiben für den Betreuungsunterhalt dann direkt von ihrem Arbeitsamt oder muss sie das extra beantragen?
Vielleicht kann mir jemand mit mehr Erfahrung auf dem Gebiet Infos und Tipps geben, wäre da sehr dankbar dafür. Wie gesagt, bin momentan ziemlich angeschlagen deswegen.
Und bitte keine Kommentare wie "selber schuld" usw.
Ich weiss, dass das ganze niemals so kommen hätte dürfen. Ich war von Anfang an in einer sehr verzweifelten Situation, und hab mich da über die Jahre einfach gutgläubig dazu hinreissen lassen.
Gibt es in meinem Fall irgendwelche "rechtlichen" Schritte die ich einleiten kann um Schadensbegrenzung zu betreiben? Steht ihr überhaupt BU zu? Was kann ich machen im allgemeinen?
Danke schonmal im vorraus.
Gruss Martin
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| Gemeinsame Wohnimmobile versus Unterhaltsschulden bzw. Pfändbarkeit |
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Geschrieben von: Dassault - 29-11-2019, 20:12 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hallo Gemeinde,
ich hätte folgende juristische Frage.
Gesetzt der Fall der Unterhaltsschuldner lebt und wohnt im europäischen Ausland in einer zusammen mit seiner Partnerin, Freund, Kumpel (oder sonst wem) in einer Immobile die von beiden erworben wurde und beide als Besitzer im Grundbuch stehen. Wie verhält es sich dann bei Pfändung? Eine Zwangsvollstreckung zum Zwecke der verwertung von Pfändbarem würde ja einen in Bezug auf Unterhalsschulden vollkommen Unschuldigen erheblich in Mittleidenschaft ziehen.
In der BRD halte ich das generell für möglich.....
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