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  Mein Sohn wird volljährig
Geschrieben von: ehrensoldstattunterhalt - 06-01-2020, 21:03 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Mein Sohn wird übernächsten Monat volljährig. Er lehnt seit Jahren jeglichen Kontakt mit mir ab und es gibt daher auch keinen.

Ich zahle aktuell den Mindestunterhalt, obwohl es nach meinem Einkommen ein Mangelfall wäre.
Es besteht ein Titel über Mindestunterhalt bis zum 18. Geburtstag.

Jugendamt hat mich gerade angeschrieben und um Auskunft gebeten. Ich habe den Verdacht, dass sie vor dem Auslaufen der Zuständigkeit eine aktuelle Auskunft haben wollen. Soll ich noch darauf reagieren oder ist nicht zu erwarten, dass das Jugendamt noch etwas macht?

Mein Sohn wird noch ein paar Monate zur Schule gehen. Daher muss der Mindestunterhalt auf den Tisch. Ich hätte gern endlich Fairness und die Kindesmutter hälftig mit im Boot. Es ist nicht abzusehen, wieviel unterhaltspflichtiges Netto sie letztendlich hat. Die Wahrscheinlichkeit ist da, dass sie nicht leistungsfähig ist.

Ich werde also ca. 4 Monate zahlen müssen, danach geht der Selbstbehalt auf 1400€ hoch und ich bin drunter.
Was für eine Herangehensweise würdet ihr empfehlen?

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  Kind wohnt jetzt bei mir
Geschrieben von: JahJahChildren - 06-01-2020, 10:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Hallo liebe Leute und ein frohes neues Jahr,

15 Jahre hat es nun gedauert. Bei Trennung war Töchterchen keine 9 Monate. Habe damals versucht, die Tochter bei mir zu halten. Ergebnislos mit Folge des ABR Verlusts. 

Umgang hatte ich in all den Jahren täglich mit Übernachtungen an jedem Wochenende. Ferien 80-100%. KU ist bis heute statisch tituliert bei €199. Habe aber "immer" angepasst und zahlte noch Anfang diesen Monats €378 plus diverse extras. 

Nun hat Töchterchen den Mut gefasst und einen Schlussstrich gezogen. Sie rief Samstag ihre Mutter an und teilte ihr mit, dass sie bei mir leben und nicht zurückkommen will. Mutter reagierte zwischen verständnislos bis eingeschnappt. Legte mit den Worten auf, dass sie doch machen soll, was sie will. Sie hat sofort angefangen, das Zimmer der Tochter zu packen. Gestern habe ich sie nun umgezogen. Dafür gab uns die Mutter ein Zeitfenster von 2 Stunden. Die Tochter solle die Schlüssel anschliessend liegen lassen (wurde zw. Mutter und Tochter via WhatsApp so kommuniziert). Meine kleine Hütte steht nun voll, aber wir werden Schritt für Schritt Ordnung schaffen. 

Als erstes habe ich nun gestern beim Bierchen den Dauerauftrag für den KU gelöscht. 

Es stehen aus:

1. Ummeldung Wohnsitz
2. Wechsel auf Steuerklasse 2, ggf. Übertragung des vollen Kinderfreibetrages. Also das volle Kind anstatt 0,5 Kinder.
3. Beantragung KG
4. Beantragung UHV
5. Alter Titel

Dass ich kein ABR mehr habe, sah ich immer als Problem an. Aber die Mutter hat ja selbst gepackt und die Schlüssel eingefordert. Kürzlich auch meinen alten Anwalt zufällig getroffen. Der meinte, dass das ABR bei einer fast 16 Jährigen (März) egal sei. Hier bin ich entspannt.

Ummeldung Wohnsitz werde ich wohl die Unterschrift der Mutter brauchen. Wir haben abgesehen vom ABR das gemeinsame Sorgerecht. Der Umzug macht Luftlinie keine 4 km aus. Mein Verständnis war immer, dass bei der Ummeldung dem Amt lediglich die tatsächlichen Wohngegebenheiten Mitgeteilt werden müssen. Da scheint es aber eine Änderung gegeben zu haben. Eine Kollegin hat das gerade durch, und sie brauchte wohl definitiv die Unterschrift des Vaters. Hier ging es allerdings 20 km weiter in eine andere Stadt. Weiss hier jemand den aktuellen Stand der Dinge?

Punkte 2 und 3 sollten dann ganz einfach mit der neuen Meldebestätigung gehen, oder? Übertragung des vollen Kindes auf meine Lohnsteuerkarte auf Basis, dass die Mutter keinen KU zahlen wird. (weniger 70% MindestKU).

Dass der Unterhalt und das KG der Mutter weg bricht, hat diese scheinbar realisiert. Für diesen Monat fordere ich da auch nichts retour, wenn das überhaupt möglich sein sollte. 

Sobald ich UHV beantrage wird sich das Amt bei ihr melden und ganz vielleicht Druck machen. Hier erwarte ich noch ein wenig grummelige Stimmung. Nun denn. 

Bauchschmerzen macht mir noch der alte Titel. Erster Schritt wäre ja offiziell die Herausgabe des Titels zu fordern. Das scheitert aber schon daran, dass all ihre Unterlagen nebst Titel seit Jahren auf der Halde liegen (Wasserschaden im Keller). Sie kann ihn also nicht herausgeben. Eine ersatzweise ausgestellte Verzichtserklärung werde ich von ihr wohl nicht erhalten. Versuch wird natürlich unternommen. Komme ich hier um einen Prozess herum?

Kann jemand etwas bezüglich Ummeldung und "Unterschriftenzwang" und der aktuelle Rechtssprechung hierzu, sowie zum Thema Titel etwas sagen?

Ansonsten... Was lange währt... LG, JahJah


Ach ja, Ummeldung Krankenkasse und Erweiterung meiner Haftpflicht auf das Kind stehen auch noch aus. Nur so am Rande.

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  Vollstationäre Jugendhilfe
Geschrieben von: Arminius - 02-01-2020, 21:46 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo Gemeinde und ein frohes neues Jahr,

mein Kind hat dem Anschein nach den Weg in die vollstationäre Jugendhilfe gefunden.

Ist das richtig das während des Aufenthalts von mir keine Zahlungen mehr gefordert werden kann und keine Schulden in dem Zeitraum entstehen.

Kostenfestsetzungsbeschluss habe ich nie gekriegt. 

Hat da jemand zufällig Erfahrungswerte ?

Lg
A.

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  Schulwahl
Geschrieben von: Ein Vater - 02-01-2020, 11:36 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

neues Jahr neues Glück. Passend zum neuen Jahr hat sich meine Ex gemeldet mit dem Thema Schule. Eines meiner Kinder steht der Übertritt bevor. Da die Kommunikation zur Ex sehr belastet ist, wird das schwierig sein da einen sinnvollen Dialog zu führen. Gibt es hierzu Erfahrungen oder Tipps? Ich möchte das unser Kind in der Heimatstadt in die Schule geht und nicht ein Gymnasium besucht wenn das eine knappe Angelegenheit ist. Ich vermutet die KM will das es in die nächst größere Stadt geht. Was unser Kind möchte ist Ihr Egal. Sie will eher das unser Kind einen Abschluss hat den sie selbst nie erreicht hat und das sie sich um nicht kümmern muss. D.h. den ganzen Tag weggepackt ist. Wie ist da die Chance dies umzusetzen? Macht es überhaupt Sinn das mit gestalten "zu wollen" oder soll man gleich sagen mir egal.

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  doppelter Haushalt
Geschrieben von: Velocat - 22-12-2019, 14:52 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Hallo zusammen, vielleicht hat ja jemand schon Erfahrung . Bei meiner letzten Berechnung vom Volljährigen Unterhalt wurde vom JA meine doppelte Haushaltsführung (Miete für die Wohnung am Arbeitsort) berücksichtigt . Ich musste wegen Eigenbedarfs aus der Wohnung und habe dann eine im gleichen Ort erworben. Nun kann ich ja nicht mehr die Miete angeben. Bei der Steuer ist es die AFA. Kann ich die AfA auch beim Unterhalt ansetzen? Ich möchte mich auf eine eventuelle neue Berechnung vorbereiten. Cool

Guss Seb

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  Trennungsfaq auf englisch?
Geschrieben von: Panto - 20-12-2019, 13:20 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Hallo zusammen,

momentan versuche ich einen Arbeitskollege in GB (dt. Ex-Frau + Kind in Deutschland) mehr oder weniger zu helfen.
Allerdings ab und zu habe ich Schwierigkeiten es alles genau zu uebersetzen.

Gaebe es eine Website wie diese auf englisch? Alternative, waere es moeglich wenn er auf englisch schreiben wuerde?

Vielen Dank

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  Dringenden Hilfe zum Umgang mit der Helferindustrie
Geschrieben von: zorg - 18-12-2019, 10:14 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

ich strebe derzeit das WM an.
die KM möchte unbedingt, dass unsere Kinder durch eine kirchliche Stelle beraten und psychologisch betreut werden, um die Trennung besser zu überwinden

Dazu benötigt sie meine Einverständnis-Erklärung.
Warum genau dies notwendig ist, erklärt sie nicht, behauptet natürlich aber mir lägen alle Informationen vor.
Die KM hat sich bei eben dieser Beratungs-Stelle mehrfach beraten lassen.
Ein von der KM mit mir arrangiertes einzel Gespräch mit dem Kinderhort machte deutlich, dass ein Kind trauriger wirke und sich auch etwas verändert hätte.
Hinterher wurde auf nachfragen klar, dass die betreffende Kindergartenfrau, genau eben diese kirchliche Beratungs-Stelle "nur von früher" her wohl gut kannte.
Nun macht die KM per Anwalt Druck - ich habe zwei Tage Zeit, die Einverständnis-Erklärung abzugeben, oder das Gericht solle Entscheiden (was wohl die Sorgerechtsklage bedeuten soll).
Ich habe die KM nachweislich aufgefordert, falls notwendig eine ärztliche Hilfe für die Kinder anzunehmen, da sich die KM bereits in Beratung befindet.
Die KM ist wohl hinsichtlich eines Gutachtens etc. geschult worden - Begriffe wie Bindungstoleranz, Kindeswohl etc. die vorher nicht in ihrem Wortschatz vorhanden waren, fallen momentan häufiger.

Wie soll ich mich verhalten?
1. Zustimmen und die Kinder im schlechtesten Fall indoktrinieren lassen?
2. Nicht zustimmen, mit der Begründung der Neutralitätswahrung und Hinweis auf ärztliche Hilfe / ggf. konkrete Ärzte benennen?
3. Selber zur Beratungsstelle gehen, mich mit denen gut stellen (ist ein Frauen Laden...) und zustimmen
4. Unrealistisch: Ggf. Neutralität einfordern durch Videoaufnahmen/Zeugen/Gutachter, der den "Beratungs"-Prozess der Kinder beobachtet.

Droht mir wirklich durch so was ein Sorgerechtsentzug?

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  Kleine Klärung zur Unterhaltsberechnung
Geschrieben von: HeinrichH - 16-12-2019, 18:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

In ein paar Monaten wird wohl der Unterhalt neu berechnet. Wollte schon mal etwas vorarbeiten. Einige Posten sind mir unklar.
Ich mache eine einfache EÜR wo eigentlich alles draus hervor geht.
 
Kredite habe ich keine. Rente nur gesetzlich. Also keine Sonderposten. 

Jetzt tauchen hier in den Steuerbescheiden Freibeträge für Kinder auf. Dann Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und ein großer Posten an außergewöhnlichen Belastungen (Unterhaltsaufwendungen). 

Ich denke mal diese Posten muss ich raus rechen, richtig?  

Dann kommt logischerweise ein höherer Betrag bei "zu versteuerndes Einkommen" heraus. Gebe ich diesen Betrag dann in einen Einkommensteuerrechner ein, um den unterhaltsrelevanten Betrag für das entsprechende Jahr zu bekommen? 


Mir ist auch klar, dass ich die letzten drei Jahre nehmen muss. Ich habe mal gelesen in einigen Fällen können auch die letzten fünf genommen werden? Wie müsste ich sowas begründen?

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  Demütigung schlimmer als Geld?
Geschrieben von: Markus Müller - 15-12-2019, 23:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (19)

Ich frage mich gerade was ich schlimmer finde: das Geld was ich jeden Monat für ein Kind zahle was ich nicht sehe oder die demütigende und querulantorisch-assoziale Art wie mit einem umgegangen wird. Oder gar beides? Wie sieht ihr das?

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  Überobligatorisches Einkommen
Geschrieben von: zorg - 15-12-2019, 13:13 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Angenommen:
Mein Vollzeit Einkommen bringt der KM bereits mehr als den Mindesunterhalt für die Kinder.
Wenn ich dann nach vollzogener Scheidung nebenher noch was verdiene aber nicht dazu gezwungen bin, wird dies dann automatisch voll als überobligatorisch angesehen?
Oder entscheidet dann ein "Tatrichter"?

Irgendwie beziehen sich die meisten Infos im Netz bei überobligatorischem Einkommen nicht auf den Fall Vater, der bereits allen Verpflichtungen mit dem ersten Einkommen nachkommt,
sondern auf Mamis, die ein behindertes Kind haben, oder unter dreijährige betreuen, oder für Rentner etc.

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