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  Was zuerst? Gem. Sorgerecht o. ges. gereg. Umgangsrecht? Recht auf Übernachtungen?
Geschrieben von: Kimme und Korn - 25-01-2020, 02:40 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Verehrte Leidensgenossen Undecided,

ich bin Vater eines 2,5 Jahre alten Jungen. Die Mutter und ich haben uns getrennt als der Kleine drei Monate alt war. Mein Sohn ist nachvollziehbarerweise bei ihr geblieben. Wir sind/waren nicht verheiratet.
Zum Kind habe ich regelmäßigen Kontakt (wir wohnen alle in derselben Großstadt) - allerdings ist der gewährte Umgang so gering, wie es das Gericht vermutlich gerade noch als hinnehmbar einstufen würde.

Das Verhältnis zur Ex ist unterirdisch, und ich glaube auch nicht daran, dass es jemals besser wird.
Ich sehe meinen Sohn alle zwei Wochen am WE samstags von morgens bis spätnachmittags, zudem hole ich ihn jede Woche an einem festen Tag früher vom Kindergarten ab, und darf dann 3 Stunden mit ihm gemeinsam verbringen.
Letzteres ist in den warmen Jahreszeiten voll OK, denn dann unternehmen wir was bei schönem Wetter in seiner Wohnnähe.
Um mit ihm zu mir nach Hause zu fahren reicht die Zeit nicht, der Feierabendverkehr machts unmöglich. Wenns kalt ist und regnet erfordert es schon etwas mehr Kreativität die Zeit so gemeinsam zu füllen, dass wir sie nicht mit lästigen Autofahrten verplempern, und der kleine Mann die Zeit mit seinem Vater sowohl unstressig als auch wertvoll empfindet.
Ohne Frage haben die langen, wenn auch wenigen, Ganztagstermine eine ganz andere Qualität, weil man dann nicht krampfhaft die Zeit mit Ablenkung füllt, sondern die ganz normalen Dinge mit dem Kind gemeinsam macht, die einem sonst verwehrt bleiben:
erst einmal hat man das Kind im väterlichen Refugium - man hat einen vertrauten Rückzugsort samt Spielsachen etc., man kann zusammen frühstücken, das Kind in den Mittagsschlaf wiegen, dem Kleinen was vorlesen, das Kind beim aufwachen erleben, es baden, es aufs Töpfchen setzen, anziehen, etc.
Diese Dinge mögen für manche irgendwie banal wirken, aber wenn man das sonst fast nie erleben kann, dann sind sie unbeschreiblich wertvoll und einzigartig. Man merkt bei diesen längeren Umgängen, wie die Bindung zwischen Vater u Kind richtig gedeiht, so ist auch die Trennung bei der Abgabe des Kindes viel heftiger, als bei den kurzen Umgangsterminen.

Von Anfang an appelliere ich an die Ex mir das Kind häufiger zu überlassen. Vor allem wünsche ich mir, ihn mehr ganztägig bei mir zu haben.
Beim Jugendamt hat die Mutter - wie so häufig - ein Stein im Brett. Die Vogelscheuchen haben schon bei der Verhandlung zum gemeinsamen Sorgerecht, die ich [font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]nebenbei [/font]aufgrund des heftigen Widerstands der Mutter nicht gewinnen konnte, ordentlich Stimmung gegen mich gemacht.
Da brauch ich zwecks Umgangserweiterung erst gar nicht anzurücken. Die werden mir unverhohlen sagen: zahlen sie mehr, dann können sie das Kind auch mehr sehen!


Allerhöchstens bietet mir die Ex einen weiteren Nachmittag unter der Woche an, was aber aus o.g. Gründen und div. anderen nicht sinnvoll ist. Obendrein wäre es für mich auch zeitlich kaum möglich einen weiteren Nachmittag fest für den Kleinen freizuhalten.
Würde es dazu kommen, dass ich - trotz rechtzeitiger Vorankündigung - einen Termin nicht einhalten würde, so würde die Ex das ohne wenn und aber gegen mich ausschlachten.
Spätestens beim nächsten Anlauf zum gemeinsamen Sorgerecht, würde sich die Gegenseite die Hände reiben, und würde mir vorhalten, ich sei unzuverlässig, verantwortungslos und könnte der Mutter keine Planbarkeit garantieren.
In dem Sinne könnte das Annehmen der Brotkrümel sich im Großen und Ganzen sogar noch gegen mich wenden. Deshalb habe ich bisher dankend abgelehnt.

Bisher hat es die KM sogar erfolgreich verhindert, dass seit dem wir getrennt sind der Kleine bei mir übernachten kann.
Dass er ein Jahr lang gestillt wurde, das liegt nur mal in der Natur der Dinge, da habe ich natürlich auch nichts Unmögliches verlangt.
Aber dann im Anschluss im Zuge meines Antrags auf gemeinsames Sorgerecht hat sie tatsächlich behauptet ich sei schlafmittelabhängig und hätte einen verantwortungslosen Umgang mit Alkohol, und daher hätte sie Angst das Kind bei mir übernachten zu lassen, denn ich könnte nachts nicht wahrnehmen, wenn es schreit.
Der Kleine soll erst bei mir schlafen dürfen, wenn er sich deutlich genug artikulieren kann,
und der Mutter somit im Nachgang berichten kann, ob ich nachts auf seine Rufe reagiert habe. Erst wenn er so weit ist, dass er ihr dies bestätigen kann, wäre sie geneigt ihn bei mir übernachten zu lassen. Auf ein Alter möchte sich sich da natürlich auch nicht festlegen.

Das mit den Schlafmitteln und dem Alk ist natürlich hanebüchener Bullshit, aber zog als Randanekdote vor Gericht so gut, dass ihr in der Summe insg. mehr Glaubwürdigkeit zugesprochen wurde als mir.
Das war nebenbei nur die Spitze des Eisbergs, den Rest lasse ich aus Zeitgründen hier weg.

Wenn ich hier so im Forum querlese, dann bekomme ich den Eindruck, dass mir selbst bei einer väterverachtenden Richterin ein klein bisschen mehr Umgang gewährt würde, wenn ich den Antrag auf Umgangsregelung beim Gericht stellen würden
Häufig liest man von dem (nebenbei trotzdem abartig mageren) Modell:
Jedes zweite Wochenende samt Übernachtung beim Vater und einen Nachmittag pro Woche mit dem Vater. Das wären immerhin zwei Tage mehr im Monat als bisher. 

Der Grund warum ich bislang das Umgangsrecht nicht vom Gericht hab regeln lassen war, weil ich angenommen habe, dass es vorteilhafter wäre zuerst das gem. Sorgerecht in der Tasche zu haben, und damit gleichzeitig die haltlosen Vorwürfe der KM aus der Welt zu schaffen.
Auf dieser Basis könnte ich mir eine günstigere Ausgestaltung des Umgangs durch das Gericht vorstellen.

Demnächst möchte ich den nächsten Anlauf fürs gemeinsame Sorgerecht wagen. Die Ausgangslage ist jetzt eine bisschen andere, weshalb es dieses mal möglicherweise klappen könnte. Die Mutter hat inzw. so häufig überzogen, dass sie ihre Glaubwürdigkeit zunehmend verloren hat. Da sind inzw. ein paar Dinge für sie nach hinten losgegangen. Sie hat sich quasi selbst entlarvt.
Inzw. scheint sogar dem Verfahrensbeistand als auch dem Familienberater bewusst geworden zu sein, dass sie diejenige ist die die Befriedung vereitelt und den Konflikt bewusst aufheizt, um eben das gem. Sorgerecht vorsätzlich zu verhindern.


So oder so. Ich bin nicht bereit mich mit der jetzigen Situation abzufinden. Noch nicht!
Ich will das gemeinsame Sorgerecht, und ich will mehr ganze Tage mit meinem Sohn verbringen können.

Meine Fragen hierzu sind:

1)

Würde ein Richter die Übernachtungen beim Vater alleine aufgrund der (Falsch)Aussagen der Mutter verwehren?
Gibt es da eine Altersgrenze der Kinder, an der sich Richter orientieren, wann ein Kind beim Vater schlafen kann? Und wenn ja, ist die mit 2,5 Jahren erreicht?

2) 
(ggf. ließe sich die Situation, bei meinem Verzicht, etwas zu meinen Gunsten wenden )
Ob sich eine Richter möglicherweise auf folgenden Vorschlag von mir einlassen würde?

Ich würde für das Seelenheil der KM (vorerst) auf Übernachtungen verzichten, dafür aber im Gegenzug den Kleinen jedes Wochenende einen ganzen Tag fordern. Weiterhin würde ich den einen Nachmittag pro Woche beibehalten wollen.
Wie realistisch ist es, dass dem richterlich entsprochen wird?

3)
Anmerkung: Mir ist klar, dass die Ex bei diesem Modell kein ganzes WE mehr für sich und das Kind hätte, aber vielleicht könnte man mit ihr -  bei rechtzeitiger Vorankündigung - einzelne WE-Tage tauschen.
Hat hier jmnd. schon mal sowas praktiziert?



Ich finde nicht, dass meine Umgangs-Vorstellungen zu überzogen sind, aber ich lese hier immer wieder, dass die Familienrichter bei den Vätern sehr geizig sind. Ich bezweifle, dass ich mehr erreiche, wenn ich mit Maximalforderungen anrücke.
Wie ist es mit all den anderen Tagen, an denen mir das Kind theoretisch zusteht?

4)
Kann ich bereits im jetzigen Alter des Kindes hälftige Feiertage und Ferien (er hat drei Wochen Sommerferien, usw.) samt Übernachtungen einfordern?

5)
Kann man sich gerichtlich auch die Teilnahme an allen Kindergarten und Schulveranstaltungen zusichern lassen?

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  Stieftochter, Ausbildung, Vergütung, Unterhalt und Kindergeld
Geschrieben von: Zahlesel_RUS - 24-01-2020, 14:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Hallo zusammen,

da meine 3 Jungs im Wechselmodel bei mir leben, bekomme ich das hälftige Kindergeld von Mutti Smile
Leider musste ich Familiengericht einschalten, aber es funktioniert halbwegs.

Meine Stieftochter(ich habe sie ja adoptiert) macht seit Herbst 2019 Ausbildung als Krankenschwester.
Im Internet steht Gehalt ab 900EUR.
Wenn es stimmt und in der Zeit, wo sie bei der Mutter wohnt, hat sie Bedürfnis <880 EUR laut D.Tabelle oder.
Sie kann der Mutter für das Zimmer/Essen das Geld selbst bezahlen ohne Unterhalt zu verlangen oder?
Das bedeutet für mich, ich habe das Recht ab Anfang der Ausbildung das hälftige Kindergeld zu verlangen.
Mutti ist wie immer geschockt Big Grin , was kann ich dafür, es sind die Gesetze und das Kindergeld steht nicht dem Kind sondern den Eltern zu.
Wenn sie in WG auszieht, dann soll unterhalt berechnet werden und ich und die Mutti in gleichem Maß Unterhalt bezahlen.
Die Ex hat sogar mehr Geld von HARZ4 dank Umschulung als ich Wink

Hat schon jemand Erfahrung? Teilt bitte eure Meinung wie ihr diese Situation seht. Habe ich Recht?

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  Passversagung
Geschrieben von: Philippinen - 24-01-2020, 02:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (22)

Hallo,ich lebe seit 5 Jahren auf den Philippinen und habe seitdem keinen Unterhalt mehr an meine Tochter in Deutschland bezahlt.Nun wollte ich einen neuen Pass beantragen der mir auf Antrag des Jugendamtes versagt wurde.Dürfen die das so einfach? Wie kann ich mich aus der Ferne dagegen wehren?

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Shocked Zwangsvollstreckungsbescheid - Reaktionsmöglichkeiten?
Geschrieben von: Maestro - 23-01-2020, 21:38 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (17)

Hallo zusammen,

einen Kameraden hat es erwischt, die Ex will mehr Kohle, als er auf einmal zahlen kann.
Sie hat leider einen Gerichtstitel dafür und er hat jetzt den Zwangsvollstreckungsbescheid zugestellt bekommen.

Welche Möglichkeiten hat er?

Wie hoch ist der Selbstbehalt, wenn ein Kind mit im Haushalt wohnt?

Wie ist das Standardprozedere? Wird kurzerhand Konto und Gehalt gepfändet, oder...
... geschieht das erst, wenn der Gerichtsvollzieher einen besucht, um den Offenbarungseid einzufordern?
Wenn man den verweigert, gibt es ja Gefängnis.
Die Aufenthaltskosten werden dem Gläubiger also der Ex aufgebrummt, oder?  Tongue

Nützt Wohnort ummelden, nach unbekannt verzogen oder ohne festen Wohnsitz ihm irgendwas?

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  Kinderzuschuss ausrechnen
Geschrieben von: ehrensoldstattunterhalt - 20-01-2020, 19:55 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Wie berechnet sich der Kinderzuschuss im Verhältnis zu Kindergeld, UHV und KU bei Alleinerziehenden?

Wie wird der Kinderzuschuss für Volljährige berechnet?

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  Finanziell ruiniert durch sinnlose juristische Verfahren
Geschrieben von: Markus Müller - 20-01-2020, 14:16 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Die Mutter arbeitet seit Jahren nicht und kann zum Nulltarif einen Prozess nachgehen. Ich hingegen arbeite und mich kostet das jedes mal Geld irgendwelchen Schwachsinn zu regeln, den man auch außergerichtlich hätte klären können. Dazu kommt dass die Anwältin der Mutter sehr eifrig ist und ihr natürlich jedes mal dazu rät es über Gericht zu machen weil sie dann daran verdient. Rattenfänger-Style.

Kann man sich irgendwie dagegen schützen? Wenn das so weiter geht folge ich dem Pfad von Johnny Hasenfuß.

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  Unterhaltsvorschüsse zurückzahlen
Geschrieben von: Markus Müller - 20-01-2020, 14:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

Hallo Leute,

ich begleiche aktuell 2 Raten in Höhe von 70€ und jetzt wollten diese Minusmenschen, dass ich einer Dritten Ratenzahlung nachgehe, was mich jedoch finanziell komplett auf Null bringen würde, sprich ich hätte keinen cent über.

- dürfen die das? Was genau passiert,  wenn ich der rate nicht zustimme?
- diese letzte Rate, ich glaube da haben die sich seit Jahren nicht gemeldet, ist das nicht irgendwann verjährt oder verwirkt? kenne mich da nicht so aus
- wie verhält man sich denn am besten generell bei Unterhaltsrückständen? ich habe nicht das gefühl (selbstverständlich nicht) dass die ehrlich zu mir sind

Danke

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  Einvernehmliche Scheidung
Geschrieben von: ehrensoldstattunterhalt - 20-01-2020, 11:52 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Detlef war 9 Jahre verheirat und seine Frau lässt sich jetzt scheiden. Die Scheidung ist momentan im Prozess. Seine Frau hat keine Ambitionen, ihm irgendetwas zu nehmen und ist bereit, auf nachehelichen Unterhalt, Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich zu verzichten. Es gibt keinen Ehevertrag aber 3 Kinder. Detlef lebt überwiegend von ALG2. Seine Frau ist berufstätig. Wird ein Richter dieses Arrangement als sittenwidrig ablehnen, auch wenn sich beide einig sind?

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Lightbulb Frage zur ZPO: Fehlurteil korrigieren?
Geschrieben von: Maestro - 19-01-2020, 11:36 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo Leute,

wenn eine Richterin einen Stiefel zusammenurteilt am dt. Amtsgericht... Welche Möglichkeiten hat man das zu korrigieren?

Ich las' von den Möglichkeiten zur Berufung, Revision, Wiederaufnahme und Antrag beim Verwaltungsgericht auf Aufhebung eines rechtswidrigen Verwaltungsakts.

Soweit ich das verstehe, können die Gerichte alles ablehnen, was man dort beantragt, sowohl in der Verhandlung als auch außerhalb.

Außerdem hängt es vermutlich von der Frage ab, ob formal-juristisch korrekt geurteilt wurde oder der Einwand sich nur darauf beschränkt, dass eine "Partei" mit dem Prozessausgang unzufrieden ist (z.B. weil vorgebrachte Beweise ignoriert / abgelehnt wurden).

Welche Erfahrungen habt Ihr? Welche bösartigen Heimtücken des lieben Rechtsstaats verstecken sich hier wieder? Was gib es für Betroffene zu beachten?

Wie wappnet man sich am besten dagegen, dass Urteile rechtskräftig werden, obwohl fehlerhaft? Danke. Wink

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  ALG 2 zwischen Schulabschluss und Studienbeginn
Geschrieben von: ehrensoldstattunterhalt - 19-01-2020, 02:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Zwischen Abitur und Studienbeginn gibt es einen ersten langen Sommer. Wie sind die Chancen der volljährigen nicht mehr privilegierten Kinder für die 3 Monate ALG 2 zu bekommen, wenn kein Unterhalt gezahlt wird?
Hat ALG 2 grundsätzlich Vorrang?
Falls das Kind noch bei Mutter wohnt, steht einem Bezug von ALG 2 die Zugehörigkeit zu einer Bedarfsgemeinschaft entgegen?

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