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| Hat hier jemand schon mal den Kurs "Kinder im Blick" machen müssen? |
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Geschrieben von: F is for Family - 06-02-2020, 04:14 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (39)
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Howdy,
das Gericht hat im Rahmen einer Entscheidung für das von mir beantragte gemeinsame Sorgerecht den Kurs "Kinder im Blick" angeordnet.
Die Anordnung gilt sowohl für Vater als auch die Mutter. Mein Anwalt hat mir gesagt, dass die Richter das eigentlich nicht anordnen dürfen, weil die Stadt/der Staat nicht die Kostenträger für diese Kurse sind. Die Kursanbieter haben andere Träger.
Laut meines Anwalts ist es eigentlich nur eine “Empfehlung” des Gerichts an die zerstrittenen Eltern - eine wasserdichte Anordnung können sie nicht aussprechen.
Unabhängig davon habe ich mich sicherheitshalber für den Kurs angemeldet - wenn auch äußerst widerwillig.
Allerdings habe ich bereits jetzt schon durch die Blume gesagt bekommen, dass die Ex sich nicht angemeldet hat und es auch nicht vor hat an dem Kurs teilzunehmen.
Der Kurs ist vermutlich ne gute Sache für Eltern, denen jegliche Empathie für die Belange des Kindes abhanden gekommen sind, allerdings alles andere als notwendig für Eltern, die wissen, was das Kind braucht, und wie man dem Kind eine liebevolle, konfliktfreie Kindheit bietet.
Ich war bereits beim Infotreffen zum Kurs, und meine schlimmsten Befürchtungen wurden wahr.
Geführt wird der Kurs vom letzten Aufgebot der Sozialarbeiter (quasi dem zusammengerotteten Volkssturm für die letzte Endsieg-Offensive), die anderen Teilnehmer sind durchweg emotional instabile und erschreckend unreflektierte Individuen.
Das wird peinlich, tragisch und unfreiwillig komisch.
Das muss nicht sein, dafür gibt es Vormittags-TV.
Meine Motivation mich da für die nächsten 5 Monate alle zwei Wochen für jeweils 3h hinzusetzen geht gleich gegen NULL.
Zumal die Ex den Kurs nicht machen wird, und sie diejenige ist, die ihn zweifellos dringend nötig hätte.
Meine Befürchtung ist, dass das Familiengericht mit dieser Maßnahme jetzt einfach nur Zeit schinden will. Es gilt den Ausgang der Verhandlung zu verschleppen, möglicherweise in der Hoffnung der Vater verliert in der Zwischenzeit die Disziplin dranzubleiben.
Niemand kann mir bisher klare Aussagen dazu machen, ob der Ex die Verweigerung an der Kurs-Teilnahme zum Nachteil ausgelegt wird.
Dass meine Verweigerung hingegen garantiert das endgültige Versagen des gemeinsamen Sorgerechts bedeuten würde, das steht wohl ausser Frage.
Soll ich den Murks nun wirklich ertragen? Soll ich mich auf das Verschleppen der Sorgerechts-Verhandlung einlassen? Gibt es nicht einen Weg den Kurs zu umgehen?
Der Gruppenleiter hat keinen Hehl aus der Aussagelosigkeit der Teilnahme gemacht.
Er sagt, es gibt am Ende für jeden Teilnehmer einen Wisch: ...xy… hat am Kurs “KIB”, dann und dann teilgenommen. ENDE.
Es gibt auf dem Dokument keine Bewertung der Performance der Kursteilnehmer, keine Rücksprache mit dem Richter. NIX.
Son ein Wisch sollte sich doch von irgendwo organisiert bekommen lassen? Das kann ja was aus den Vorjahren sein. Auch die Stadt, wo der Kurs stattfand wäre egal.
Was denkt ihr? Gerne auch PM.
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| Ab wann entstehen Verfahrenskosten? |
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Geschrieben von: ehrensoldstattunterhalt - 31-01-2020, 12:46 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Sollte ein Rechtsanwalt für meinen volljährigen Sohn eine Titulierung des Kindesunterhalts einfordern und ich tituliere daraufhin einen angemessenen Teilbetrag, können dann Rechtsanwaltskosten von mir eingefordert werden, wenn die Gegenseite mit dem Teilbetrag zufrieden gibt?
Habe ich irgendein Kostenrisiko, solange mir die finanziellen Verhältnisse von Kindesmutter und Sohn nicht mitgeteilt worden sind?
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| Zeitpunkt der neuen Auskunftserteilung an die Beistandschaft |
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Geschrieben von: adafeb - 29-01-2020, 23:04 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Guten Abend an Alle,
ich erhielt kürzlich ein Schreiben, dass mich zu erneuten Überprüfung meiner persönlichen und wirtshaftlichen Verhältnisse auffordert. Konkret werde ich nach § 1605 BGB aufgefordert über Einkünfte und Vermögen Auskunft zu erteilen und entsprechende Belege vorzulegen. Damit die Unterhaltshöhe geprüft werden kann, wurde ich gebeten einen Auskunftsbogen ausfüllen, was ich nicht vorhabe zu tun, zusammen mit meinem Einkommensnachweis von Dezember 2019 (bei gleichbleibendem Einkommen) sowie den letzten Einkommenssteuerbescheid zusenden.
Es besteht ein statischer Unterhaltstitel mit einer festen Summe, der mit dem vollendetem 18 Lebensjahr meines Kindes (9) endet. Der Titel ist von Anfang April 2019. Ich konnte den Titel zuvor viele Monate aufschieben, jedoch nicht verhindern. Die Beistandschaft hat den "eingeschränkt" vollstreckbaren Titel letztendich unter Vorbehalt angenommen. Die Beistandschaft machte mich darauf aufmerksam, dass der nichtvollstreckbare Differenzbetrag ggf. für die Vollstreckung eingeklagt werden kann, sollten meinerseits verringerte Zahlungen eingehen. Eine weitere Verfahrensweise sei es, dass eingehende Zahlungen zunächst auf Beträge angerechnet werden, die keinen vollstreckbaren Inhalt haben. Ist das rechtens?
Meine konkrete Frage ist nun, zu welchem Zeitpunkt ich wieder Auskunft geben muss? Wann endet die Zweijahresfrist?
Bin ich verpflichtet einen Einkommenssteuerbescheid einzureichen? Ich habe seit 2017 Jahren keine Steuererklärung vorgenommen.
Beste Grüße,
Adafeb
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| Kontakt zu den Kindern verweigert |
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Geschrieben von: Fanehill - 28-01-2020, 13:36 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (23)
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Hallo zusammen,
da ich bisher vor rechtlichen Schritten zurückscheue, möchte ich diese Plattform nutzen, um Eure Meining zu höhren.
Seit 2013 bin ich von meiner Ex-Frau geschieden, weil wir uns nicht gut getan haben. D. h., es gab keinen anderen oder andere, sondern ich musste mich trennen, weil unsere Streits und Eskalationen sich negativ auf unsere Kinder (heute 11 und 12) ausgewirkt haben. Ich habe meiner Ex-Frau das Haus überschrieben, damit sie und die Kinder einen gesicherten Wohnsitz haben und sich keine Sorgen machen müssen. Meine Devise war immer: Geht es der Kindemutter gut-geht es auch den Kindern gut. Dazu nur kurz. In den letzten Jahren haben wir es immer wieder neu versucht. Das sah so aus, dass wir es ca. 3 - 6 Wochen geschafft haben, bis es wieder eskalierte und ich gehen musste, auch weil es die Kinder verstörte. Dann war immer wieder für den Zeitraum von ca. 4 Wochen bis zu einen halben Jahr "Pause", in der es immer hieß, dass alle erstmal zur Ruhe kommen sollten. Die Kinder wollten angeblich auch ihrer Ruhe und sich auf die Schule konzentrieren. D. h. konkret, dass ich allein in meiner Wohnung war und meine Kinder über die ganze Zeit nicht sehen konnte. Wenn wir es dann wiedermal versucht haben, war der Kontakt zu den Kindern wieder da. Das ging quasi seit 2014 bis letztes Jahr im September. Nachdem ein erneuter Versuch im Sommer 2019 gescheitert war und ich mich wieder mal an der langen Leine im Pausenmodus befand, habe ich mich im September in eine andere Frau verliebt. Ich habe es meiner Ex-Frau gesagt und sie war sehr entsetzt und enttäuscht, dass ich nicht mehr zurückkommen wollte. Seit diesem Zeitpunkt heißt es immer, dass sie alle, auch die Kinder die Trennung verarbeiten müssten. Also, sehe ich die Kinder wieder nicht. Das war die Kurzfassung. Jetzt meine Frage:
Was kann ich unter folgenden Voraussetzungen tun?
- Ich zahle regelmäßig Unterhalt und die Krankenkassen meiner Jungs.
- In einem Notarvertrag habe ich auf mein Sorgerecht verzichtet (Ich wurde damals extrem schlecht und hinterhältig beraten)
- Ich zahle das Haus meiner Ex-Frau ab, welches mir nicht mehr gehört (Ich weiß, dass ich blöd bin. also bitte einfach so stehen lassen)
- Ich zahle das Schulgeld der Kinder und den Klavierunterricht.
- Ich schreibe ihnen regelmäßig Briefe und Nachrichten, in denen ich ihnen sage, wie lieb ich sie habe. Sie antworten nie.
Und dennoch bekomme ich immer mal eine mail von meiner Ex-Frau, dass sie meine Bemühungen schätzt und dennoch möchte, dass ich alle in Ruhe lassen soll, um die Trennung zu verarbeiten. Wieso sollten meine Kinder die endgültige Trennung zwischen mir und meiner Ex-Frau verarbeiten? Ich weiß nicht was ich tun soll. Ich bin sehr verzweifelt und es wirkt sich mittlerweile auch auf meine neue Beziehung und mein ganzes Leben aus. Ich möchte keinem Winkeladvokaten Geld in den Hals schmeißen und hoffe immer noch auf eine positive Reaktion meiner Ex.Frau. Auf eine Einsicht ihrerseits, dass die Kinder beide Elternteile brauchen. Dass ich vielleicht etwas von meiner Devise auch bei der Ex-Frau erlebe. Geht es dem Vater der Kinder gut - geht es auch den Kindern gut. Was würdet Ihr tun?
Liebe Grüße
Durch dieses Forum bin ich hier gelandet, da es mir empfohlen wurde.
https://www.trennungsschmerzen.de/ex-fra...57673.html
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| Hilfegesuch in Meldeangelegenheit |
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Geschrieben von: Ginger - 28-01-2020, 00:14 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Liebes Forum
Gerne würde ich Euch kurz meinen Vater-Fall schildern, damit ihr mir vielleicht eine Empfehlung aussprechen könnt.
Meine Exfrau (X) und ich haben zwei Kinder (A) und (B). A ist seit 10 Jahren im wöchentlichen Wechselmodell, B war 8 Jahre im wöchentlichen Wechselmodell und lebt seit 2 Jahren nur noch bei der Mutter. Deswegen bin ich für B unterhaltspflichtig. Beide Kinder sind seit der Trennung bei der Mutter mit dem Hauptsitz gemeldet. Daher bekommt sie Kindergeld, den Alleinerzieherbeitrag und die bessere Steuerklasse (II). Ich habe Steuerklasse 1. Zwar zahlt sie mir anteilmässig das Kindergeld aus, aber behält es sich vor, nach eigenem Ermessen damit umzugehen. Ich möchte nach 10 Jahren nun endlich auch, dass auch ein Kind (nämlich A) bei mir gemeldet wird, damit ich von der Mutter unabhängiger bin und ich von einem Alleinerzieherbeitrag samt Steuerklasse 2 profitieren kann. Doch die Mutter weigert sich, hierfür ihr Einverständnis zu erteilen. Das würde in meinem konkreten Fall 700 Euro im Jahr ausmachen. Nun meine Frage:
Gibt es eine Möglichkeit diese Aufteilung der Kinder gerichtlich durchzusetzen (alle Mediationsversuche sind gescheitert) ohne am Ende auch noch einen Rechtsstreit zu verlieren. Eigentlich müsste die Mutter sogar ein Interessse daran haben, dass ich genügend Geld habe, um meinen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen.
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| Unterhaltszahlungen Volljährig |
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Geschrieben von: Wiederankläger - 26-01-2020, 23:17 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Nach Lesen in Rubrik Gerichtsurteile Gerichtsurteile unbefristet hatte ich im Eifer des Gefechtes dort geantwortet.
Einer der Mitglieder machte mich darauf aufmerksam, dass dies hier hin gehört.
Somit Danke.
Und hier mein Post.
Ja ich weis, ich bin ein Querdenker und Provokant.
Bei der Unterhaltspflicht eines Volljährigen Sohnes, mal angenommen, würde dies wie folgt aussehen wenn ich meinem Sohn in meinem Beruf eine Lehrstelle oder Stelle anbieten würde wo er Geld verdient?
Möglichkeit
A: ja er macht das und dann wird richtig geregelt
B: nein er will studieren, da könnte ich mich Querstellen und die Bedingungen des bei mir gemeldet sein erzwingen. was dann eh für Ihn außer Knete kein Unterschied macht.
C: er kommt nach seiner Mutter und verweigert alles, da könnte ich doch Arbeitsverweigerung vorwerfen und Unterhalt bremsen.
Wahrscheinlich aber D: Wie seine Alte es vorlebt, faules Schwein und Hart4 nach Einstellung gekündigt wegen Mangel an Motivation und vom mir wird dann Unterhalt des Sohnes gefragt plus über ihn noch zusätzliche Armutsunterstützung seiner Alten die mich eh über das Ohr gehauen hat.
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