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| Auskunft Kind |
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Geschrieben von: Arminius - 14-06-2019, 11:14 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Hallo Gemeinde,
will Auskunft über mein Kind einholen...Schule,Gesundheit,Foto u.s.w. Von der Kindesmutter bekomme ich gar nichts!
Kann mir einer sagen wie das abläuft und wie ich das Schreiben an das Gericht zur Auskunftspflicht!? zu schreiben habe...
Sollte schon ein Thread da sein bitte um Verweis...
LG
A.
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| Umgangspflicht |
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Geschrieben von: Olivier - 14-06-2019, 11:09 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (17)
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So, wieder aktuell,
vor 2 Wochen hatte sich mein Sohn unter meiner Aufsicht auf eine Hüpfburg am Sonntag Abend verletzt, das Rote Kreuz war zufällig vor Ort und meine nur es wäre eine Prellung.
Somit nach Hause und erst mal Salbe und Ruhe.
Montag Morgen musste ich meinen Sohn wieder zur Kita bringen, dort hatte ich aber schon gesagt, dass er sich verletzt hatte.
Wie das Leben so spielt, bekam ich von der Mutter ein Attest von der Notaufnahme mein Sohn habe sich eine Fraktur zugezogen und sein Bein wäre nun in Gips. Bilder die ich gefragt habe, sind nie gekommen.
Mittwochs drauf ist schon der Umgang ausgefallen, nun weigert sich die Mutter mit Begründung unser Sohn sei nicht transportfähig mir Umgang trotz Gerichtsbeschluss auch bei Krankheit zu verwehren.
Dieses Wochenende wäre nach 4 Jahren das erste Mal, dass Sohnemann Geburtstag bei mir und seiner Familie feiern könnte.
Vorbereitungen sind getroffen und alles geplant.
Eine zuständige Umgangspflegerin vom Gericht befohlen, weigert sich die Übergabe zu machen, da wie sie aussagt es sich nicht lohnt zu kommen, wenn die Mutter nicht will.
Somit stellt sich die Mutter doch klar und deutlich gegen die vom OG geplanten Umgänge, da unser Sohn wie beschrieben auch bei Krankheit von mir betreut werden darf oder?
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| Unterhalt und UG oder lieber ltd. |
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Geschrieben von: MasterOfDesaster - 13-06-2019, 16:44 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (51)
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Hi,
ich bin seit 2012 im Forum und habe durch einige Tipps meinen bisherigen Unterhalt zumindest immer auf kleinster Stufe gehalten. Hierfür ein Dank an alle Aktiven und vor Allem P. Das MM lese ich schon genauso lange.
Mein aktuelles Problem wird leider gravierender. Es geht um 2 weitere Kinder samt Scheidung nach fast genau 6 Jahren. Trennen ist besser als nebeneinander herleben.
UH Übersicht
Kind 1 14 Jahre (unverheitet mit Mutter) immer UH bezahlt 600 km entfernt
Kind 2 6 Jahre
Kind 3 1 Jahr
Verheiratet seit 05/2013
Wir wohnen noch zusammen und sie hat seit dem Aussprechen der Trennung den BestBuddy Alles für die Kinder blabla Modus aktiviert und ich nutze die Ruhe um mich zu sammeln. Sie macht mich nicht mehr ständig blöd an und fast könnte ich wieder Gefallen an ihr finden... nee. Bin froh wenn das durch ist. 6 Jahre Scheiße fressen für die Kinder war schon hart genug. Fragt bitte nicht warum wir 2 Kinder haben. Es ist einfach so PUNKT
Aktuell sind wir gemeinsame Mieter im Haus, was es nicht einfacher macht, Alles regulär zu stemmen. Habe der EX aber gesagt, wenn es kracht, dann stelle ich einfach die Zahlungen ein und zieh mein Geld vom Konto. Dann kann sie beim Vermieter betteln.
Ich verdiene echt gut 3200 Netto (Minus Auto 2975,-) aber es reicht nicht um Alles zu bedienen. Es gibt einen Kredit 440,- (29000 offen) und einen UH Titel 378,-.
Im Umkreis 30 km gibts max 8 Wohnungen mit Jeweils 5000 Aufrufen auf Immoscout usw. Keine unter 700 Warm. Also 1 Zi 35qm = 450,- + NK 150,- + Nachtspeicheröfen oder Gas und Durchlauferhitzer.
Dank Studentenstadt gibt es 1. keine WG Zimmer und 2. bin ich 41+die Kinder sollen bei mir schlafen können und 3. kosten die auch 400-500 warm.
Da ich die beiden Kinder am BespaßungsWE bei mir schlafen lassen möchte benötige ich min. 2 Zi. auch als Sicherheit, dass Mutter nicht behaupten kann die Zustände zum Übernachten wären nicht ausreichend... etc. Mann kennt die Spielchen wenns knallt ... und das wird es.
2 Zimmer gibt es nicht unter 750,- eher 850,-+ warm.
Also erst wenn ich 50 km weg von der Arbeit als auch Kinder an den AdW ziehe könnte ich für 550,- warm was finden. Dann aber Wegekosten von 200,- Euro
Das ist sehr Unzufriedenstellend und für mich deshalb ausgeschlossen.
Bevor ich weiter fortfahre eine Frage:
Wie kann ich den Selbstbehalt auf einen realistischen Wert erhöhen. Ausgehend von 378,- Warm wären realitätsnähere 600,- Warm 222,- Differenz?
Ich bin gut im Job und es gibt 2 Firmen die mich haben wollen. Bei einer weis ich jetzt schon, dass es auch ohne Direktanstellung möglich ist. Die Andere, welche mehr zahlen könnte, da warte ich noch auf Antwort.
Worauf ich hinaus will ist, einen Umstand zu schaffen in dem ich weiter alles Bedienen kann aber nicht zur Geißel werde. Meine ExFamilie soll auch im Haus wohnen bleiben. Die Ex weis bereits, dass ich das nur mitmache, wenn sie arbeiten geht und Wohngeld beantragt. Mit ALG2 kann sie es vergessen. Haus kostet all incl. 1100,- davon 800,- Warm+Gas+Strom+Wasser. In unserer Stadt gibts zwar höhere Wohnungssätze für ALG2 Empfänger aber ich denke sie hat verstanden, dass das nicht funktionieren wird und sobald ich genervt werde überweise ich ihr die ca 1000 Ocken und fahre alles gegen die Wand.
Meine kalkulierten Kosten:
440,- Kredit
378,- 1. Kind
350,- 2. Kind
278,- 3. Kind
EXEN UH Basis wäre also ca. 1500,- und somit 300,- für sie und somit eine Gesamtüberweisung von ca 950,-
Gemeinsame Miete 800,-
Strom und Gas läuft bereits auf ihren Namen allein :D
Wasser leider nicht.
Mit bleiben ohne gemeinsame Miete zu berechnen 1200,- für nen 60-70 Std. Job. Nein Danke. Ich muss Kaution und Einrichtung für die neue Whg. irgendwie stemmen usw.
Kann ich, wenn ich den Bück-dich-und-friss-Scheiße-Weg gehe eine Erstausstattung und Wohngeld beantragen? Aufstocken geht ja nicht. Bin ja zu gut verdienend. Wo ist da die Gleichstellung/-berechtigung ;)
Meine eigentliche Frage ist deshalb was Ihr von folgendem Konstrukt haltet.
UG gründen als Gesellschafter+GF
Scheinselbständigkeit könnte ich mit einem Angestellten (evtl. sogar meine EX wenn sie lieb bitte bitte sagt und nen 450,- Job nachgeht)
oder einem 2. Kunden entgegenwirken.
mir GF Lohn von xxxx Netto Zahlen (und Aufstocken?!?)
Nur so viel in der UG einnehmen wie ich benötige. Überschüsse würde ich dann direkt in Schulungen oder externe Dienstleistungen investieren, also ausgeben. Welchen Weg dieses Geld dann nimmt, kann ich nicht beeinflussen ;)
Die Trennung ist noch nicht publik. Ich kann also noch abrutschen (Probezeit in akt. Anstellung endet am 1.8.) und man könnte es mir nicht als Absicht zurechnen da ich ja noch nix von meinem Glück wusste?!?
Ich habe leider niemanden, der alleiniger Gesellschafter der UG werden möchte. Habe echt versucht es zu erklären, dass er/sie sich die hälfte des Überschusses aus der Firma nehmen könnte und nur zu 25% versteuern müsste. Was er dann mit 50% von dem Geld macht bleibt mir überlassen. Aber wenn man es nicht kapiert, dann kapiert man es nicht. Wir konnten uns aber auf einen Zwischenweg über eine bestehende Firma im Bereich Schulung und Dienstleistung einigen.
Eine Limited klingt für zukünftige Kunden immer etwas komisch. Wenn die UG aber rechtlich zu unstabil aussieht, dann würde ich es in Erwägung ziehen. Evtl. habt Ihr Tipps.
Ins Ausland gehen ist ja innerhalb Europas schwierig?!?
Dank euch schon mal für jeden Tipp
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| Umgang - was muss KM mitgeben? |
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Geschrieben von: BOB - 04-06-2019, 09:25 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Hallo zusammen, was muss mir die Ex alles mitgeben wenn ich die Kinder zu mir hole? Nach Recherchen im Internet heißt es Kleidung und Hygieneartikel. Was zählt alles zu Hygieneartikeln? Zahnbürsten, Windeln, etc? Ihre Anwältin ist der Ansicht das müsste sie mir nicht mitgeben. Gibt es hierzu vielleicht etwas im Gesetzestext?
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| Unterhalt gegeneinader aufrechnen? |
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Geschrieben von: Marcus - 03-06-2019, 14:15 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hallo,
ich habe keinen vergleichbaren Fall gefunden, daher wollte ich mal hier fragen, ob jemand einschätzen kann, wie es sich in folgendem, von mir angestrebten Fall mit dem Unterhalt verhält. Nein, natürlich keine Rechtsberatung, wenn es konkret Probleme gibt, gehe ich natürlich zu einem Anwalt.
Meine drei Kinder leben bei der Mutter in dem Haus, dass uns, obwohl schon seit ein paar Jahren geschieden, immer noch gemeinsam gehört. Sie hat eine Beistandsschaft beantragt und bezieht UHV.
Ich bezahle im Rahmen meiner Möglichkeiten und vom Jugendamt so anerkannt und tituliert, 460€ Unterhalt an das JA. (Mangelfall) dabei werden mir 400€ die ich noch an Darlehen abbezahle angerechnet. Die Mutter bezahlt die andere Hälfte.
Nun möchte die Mutter schon seit einiger Zeit aus dem Haus raus, einem freihändigen Verkauf habe ich aber nicht zugestimmt. Seit kurzem sehe ich mich in der Lage das Haus zu übernehmen und die Mutter auszubezahlen. Das Verhältnis zur Mutter ist mehr als schwierig, die Kommunikation sehr gestört. Dennoch sind wir uns über den Kaufpreis der ideellen Hälfte einig und es wird wohl zu einer Übernahme kommen.
Mein Ältester (15) möchte dort wohnen bleiben, also in Zukunft bei mir.
Meine Frage nun: Ist es korrekt und möglich die Unterhaltsforderungen der beiden älteren Kinder, gegeneinander aufzurechnen? (Eines lebt dann bei mir, eines bei der Mutter),
so dass ich nur noch Barunterhalt für mein jüngstes Kind, dass ja ebenfalls mit der Mutter umzieht, bezahlen muss?
Was passiert mit der Beistandsschaft, wenn ich den vollen Unterhalt für mein jüngstes Kind voll bezahlen kann?
Grüße Marcus
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| Unterhaltschuldenhöhe bei Jugendamt erfragen. |
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Geschrieben von: kevkev - 31-05-2019, 09:34 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (17)
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Hallo,
Bin seit viellen Jahren geschieden (seit ca. 1993), das Kind lebte bei meiner Exfrau (ist mittlerweile erwachsen und hat selber Kinder). Dann eine grössere Zeit (mehrere Jahre) wegen meiner Arbeitslosigkeit, konnte ich den Unterhalt damals nicht zahlen. Ich vermute das Jugendamt hat für mich bezahlt.
Ich würde aber jetzt gerne wissen wieviel Geld ich dem Jugendamt schulde und wie kann ich es abbezahlen.
Wo und wie kann ich es erfragen?
Muss ich einen Rechtsanwalt um Hilfe bitten? Oder kann ich selber ein Schreiben verfassen, oder persönlich nachfragen? Wo genau im Jugendamt kann man das erfahren?
Mit Hilfe meiner Exfrau kann ich nicht rechnen. Habe auch keinen kontakt mehr.
Über Hilfe würde ich mich freuen.
Grüsse
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| Umgang / Kind will nicht von seiner Mutter weg |
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Geschrieben von: Memoriae - 26-05-2019, 16:53 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (28)
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Hallo zusammen,
ich war mit meiner Frau über drei Jahre verheiratet und lebe seit August letzten Jahres von ihr getrennt. Wir haben einen gemeinsamen Sohn (er wird bald 2 1/2 Jahre), der uns im Wechsel sieht (er ist drei Tage bei meiner Frau, am vierten Tag ist die Übergabe, dann ist er drei Tage bei mir und am vierten Tag ist wieder die Rückübergabe, usw.).
Während meine Frau am Anfang unserer Beziehung für mich als die perfekte Partnerin schien, hat sich das nach unserem Zusammenziehen und unserer Hochzeit sehr schnell geändert und sie hat ihr wahres Gesicht gezeigt. Sie hat mich jeden Tag (auch in Anwesenheit der Kinder - neben unserem gemeinsamen Sohn hat sie auch noch zwei weitere Söhne, 15 und 12 Jahre, aus zwei früheren Beziehungen) aufs übelste beleidigt, mich schikaniert und psychisch fertig gemacht. Wenn ihre Kinder sie genervt oder etwas von ihr geklaut haben, hat sie sie mit Kochlöffeln verschlagen, ihre Köpfe gegen die Wand geschlagen, sie beschimpft oder sie mit ihren Füßen so stark getreten, dass diese das Bewusstsein verloren haben. Ich bin immer dazwischen gegangen, sofern ich in der Nähe war, und habe so schlimmeres (als ob das nicht schon schlimm genug ist?!) verhindert. Dieser psychische Druck, den sie auf mich ausgewirkt hat, die (für mich enorme) Belastung was den Kindern passieren könnte, wenn ich nicht in der Nähe bin und die Tatsache, dass ich kurz nach unserer Ehe meinen Job verloren habe, haben mich in eine tiefe emotionale, psychische, als auch finanzielle Abhängigkeit gedrängt, aus der ich lange Zeit nicht herausgekommen bin.
Wie ich nach unserer Trennung von ihrer Mutter und ihren Ex-Freunden erfahren habe, hat sie schon viele weitere schlimme Dinge in ihrem Leben getan. Sie hat als Kind ihre Mutter und ihren Bruder verletzt, weshalb sie von ihren Eltern in eine Wohngruppe des Jugendamtes gesteckt wurde. Sie hat ihre Mitbewohner und Mitschüler beleidigt und angegriffen (einen Mitbewohner hat sie mit einem Aschenbecher eine Platzwunde am Kopf zugezogen), eine Schwangere Mitschülerin die Treppe heruntergestoßen, die daraufhin ihr ungeborenes Kind verlor (meine Frau wurde dafür nur zu Sozialstunden verurteilt...), ihrem ersten Ex-Freund hat sie eine Vase über den Kopf gezogen und ihrem zweiten Ex-Freund so lange mit einem Telefon auf den Kopf geschlagen, bis dieser ebenfalls eine Kopfverletzung erlitt. Hinzu kommen Anzeigen wegen Diebstahl, Hehlerei, Körperverletzung, etc., sowie ein Aufenthalt in einer Jugendarrestanstalt und einer Psychiatrie (zur Behandlung ihrer Borderlinestörung, an der sie wohl schon lange leidet und ihr extremes Verhalten erklärt).
Nach der Trennung gab es eine Gerichtsverhandlung, in der geklärt wurde / geklärt werden sollte, wie dem Umgang mit unserem Sohn (bis zum Ende des Hauptsacheverfahrens) ablaufen soll. Dort wurde die oben genannte Umgangsregelung festgelegt und beschlossen, dass ich meinen Sohn zu meiner Frau bringen und von dort abholen soll / kann (Meine Frau ist selbstständig und arbeitet von Zuhause aus. Da sie angeblich viel zu tun hat und meinen Sohn nicht bei mir abholen kann, wir wohnen mittlerweile 220km entfernt voneinander, habe ich zugestimmt ihn zu ihr zu bringen und von dort zu holen. Hätte ich das nicht gemacht wäre, laut dem Richter, mein Sohn schon zu diesem Zeitpunkt meiner Frau zugesprochen worden und ich hätte ihn nur alle zwei Wochen am Wochenende gesehen). Meine Frau hat zugestimmt, dass sie die Hälfte der Benzinkosten übernimmt. Das hat sie aber lange Zeit nicht gemacht, so dass sie mir mittlerweile ca. 700 Euro Benzingeld schuldet. Nachdem ich nach Rücksprache mit meiner Frau bei unserem alten Kinderarzt war und dort die U7 machen ließ (ich habe bisher immer alle U's mit meinem Sohn gemacht, teilweise auch ohne die Anwesenheit meiner Frau), behauptete meine Frau ich hätte das U-Heft von ihr gestohlen (obwohl es seit jeher bei meinen Unterlagen war) und hat mir für sieben Wochen meinen Sohn vorenthalten! Erst nachdem ich ihr das U-Heft übergeben habe (irgendwann konnte ich nicht mehr und habe mich auf die Erpressung eingelassen), durfte ich meinen Sohn wieder sehen. Bei der dazu einberufenen Gerichtsverhandlung wurde entschieden, dass sie mir die Fahrtkosten (wir sind von der Zahlung der reinen Benzinkosten hin zu Fahrtkosten gekommen, die auch die Abnutzung des Autos miteinbeziehen) fortan im Vorraus zahlen muss und mir meinen Sohn nicht mehr vorenthalten darf.
Nun ist es so, dass sie mir die Fahrtkosten wieder nicht zahlt (ohne Angaben von Gründen, d.h. pro Fahrt, egal ob mir mein Sohn übergeben wird oder nicht, muss ich mindestens 46 Euro, meistens jedoch den vollen Betrag in Höhe von 92 Euro, zahlen) und mir auch meinen Sohn nicht regelmäßig übergibt. Sie stellt sich dabei aber sehr geschickt an und umgeht die Anweisung des Richters, in dem sie behauptet mein Sohn wolle nicht zu mir bzw. hätte Angst vor mir. So ist es bei einer der letzten Übergaben zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen meiner Mutter und meiner Frau gekommen (meine Eltern dürfen meinen Sohn ebenfalls bei meiner Frau abholen bzw. zu ihr zurückbringen und können mich dadurch unterstützen, wenn ich beim arbeiten bin und die Fahrt nicht selber übernehmen kann). Meine Frau kam mit meinem weinenden Sohn auf dem Arm aus ihrem Haus gelaufen, hat ohne Vorwarnung und ohne ein Wort zu sagen meine Mutter angegriffen und an der Hand stark verletzt und ihr gedroht, dass sie sie umhaut, wenn sie nicht geht. Bisher gab es nie Probleme bei den Übergaben und Lion hat auch noch nie dabei geweint, weshalb ich nicht auschließen möchte, dass meine Frau ihre Finger da mit drin hat. Nach dieser Aktion habe ich meinen Sohn für zwei Wochen nicht gesehen. Um ihren "guten" Willen zu zeigen, hat meine Frau zusammen mit dem Jugendamt eine sozialpädagogische Familienhilfe eingeschaltet, die uns seitdem bei den Übergaben unterstützt. Ist die sozialpädagogische Familienhilfe anwesend und kann uns bzw. mich aktiv bei der Übergabe unterstützen, klappt alles wunderbar. Mein Sohn ist zwar traurig, dass er weg von seiner Mama muss, freut sich aber mit zu seinem Papa zu gehen. Hat sie keine Zeit und ist deswegen auch nicht anwesend, klappt es vorne und hinten nicht. Mein Sohn freut sich zwar mich zu sehen, erkennt mich, spielt mit mir, kuschelt mich, etc., jedoch will er nicht von seiner Mutter weg. Das spielt meiner Frau natürlich direkt in die Karten (weshalb ich auch hier meine Zweifel daran habe, ob sie vielleicht nicht doch entsprechend auf meinen Sohn einwirkt). Sie deutet sein verhalten so, als wolle er nicht mit zu mir und bricht die Übergabe ab. Anstatt dass sie ihm zeigt und erklärt, dass mein Sohn auch bei mir Spaß haben kann (und natürlich auch hat), erzählt sie ihm nur wie toll es doch bei ihr ist und was er dort alles machen kann. Während ich beruhigend auf ihn einrede, wenn er bei mir ist und wieder zu seiner Mutter soll (ja, auch dann weint er und weigert sich zu meiner Frau zu gehen), macht sie das genaue Gegenteil und kommt damit ungestraft durch. Sie würde ihn mir ja übergeben, aber er will ja nicht und ein weinendes Kind soll man nicht von dem Elternteil wegreißen, bei dem es zur Zeit ist (diese Ansicht teilen auch das Jugendamt und die sozialpädagogische Familienhilfe).
So kommt es, dass ich meinen Sohn nun schon insgesamt 70 Tage weniger gesehen habe bzw. er bei mir war, als bei meiner Frau und das obwohl er zu gleichen Teilen bei meiner Frau und bei mir sein sollte. Deswegen bin ich auch ziemlich verzweifelt und weiß nicht was ich machen soll. Jeder weitere Tag, an dem er bei meiner Frau ist, entfremdet sie ihn bzw. er sich von mir. Wie soll ich mich zukünftig verhalten? Was kann ich tun? Wie kann ich diese "Phase(?)" von ihm überwinden und ihn wieder an mich gewöhnen? Wenn er bei mir ist, ist alles wie immer / wie vorher. Wir haben viel Spaß zusammen, spielen zusammen, puzzeln, malen, hören Musik, ich lese ihm etwas vor, wir gehen spazieren, auf den Spielplatz und und und. Alles das was man mit einem Kind in seinem Alter macht / machen kann. Kaum ist er aber bei ihr, hat er das alles anscheinend wieder vergessen und weint, wenn er von seiner Mama weg soll.
Ich freue mich über eure Erfahrungen, Tipps, Hilfevorschläge und euren Rat!
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| Kindesunterhalt nach Hochzeit |
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Geschrieben von: Dr. Storage - 22-05-2019, 12:54 - Forum: Konkrete Fälle
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Hallo,
ich bin seit 2 Jahren geschieden und zahle Kindesunterhalt an meine Ex für meine beiden Kinder, DT, Stufe 4.
Jetzt habe ich eine neue Partnerin und wir denken über eine Hochzeit nach. Dadurch wird mein Nettogehalt höher.
Wie verhält sich das mit dem Kindesunterhalt? Muss ich dann entsprechend mehr zahlen an die Ex, weil ich ja mehr Netto habe?
Und für den Fall der Fälle, ich bekomme mit der neuen Frau noch ein weiteres Kind. Auch hier wird das Netto nochmal höher. Werde ich dann wieder höher gestuft?
Entschuldigt meine doofe Fragen, aber ich niemand außer Euch, der mir vielleicht helfen könnte.
Viele Grüße
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