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| Situation - JC -Wechselmodell - |
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Geschrieben von: Roger - 08-05-2019, 08:28 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Hallo zusammen..
Zunächst vielen Dank für diese Seite und die bereitgestellten Infos!
Situation:
Trennung (unverheiratet) nach 3 Jahren Beziehung
Kind 1,5 Jahre – gem. Sorgerecht
Trennung ohne ersichtlichen Grund – 4 x Streit innerhalb der Beziehung...normale Meinungsverschiedenheiten, die wohl jeder hat…kein Betrügen...hintergehen od. Gewalt…etc.
KM hätte nach Elterngeld in Teilzeit arbeiten müssen/sollen – zu diesem Zeitpunkt kam die Trennung- KM hat Termine bei ihrem Arbeitgeber immer wieder verschoben und schließlich selbständig entschieden bei mir weiterhin zu wohnen (getrennt) und darüber hinaus ihre Elternzeit auf 3 Jahre zu verlängern. Das hat sie selbstständig entschieden, obwohl ich ich ihr vorgerechnet habe das mein Einkommen nach Abzug aller Kosten nicht genügt. Oma und Opa leben im selben Haus….arbeiten wäre durchaus möglich gewesen!
KM wohnte (getrennt!) bei mir ohne eigenes Einkommen…alle Kosten habe ich übernommen bzw. übernehmen müssen was dazu geführt hat, dass ich meine Ersparnisse aufgebraucht habe. Nach etwa 3 Monaten habe ich herausgefunden, dass sie zu einem anderen Mann geht…nachdem ich sie darauf angesprochen (nicht laut, kein Streit…eine 3min Diskussion) habe..war sie am nächsten Tag weg...mit Kind. Ich wusste 4 Tage nicht wo mein Kind war. Im Nachhinein habe ich herausgefunden, dass sie bei einem Frauenhaus angerufen und um Aufnahme gebeten hat (die haben sie natürlich nicht genommen……) … und das obwohl ihre Mutter etwa 200m von mir entfernt wohnt, allein in einem 2 Familien Haus …
Ich hab dann beim zuständigen Jugendamt angerufen…die haben KM dann angeschrieben und es kam schließlich zu einem Termin. Hier wurde dann eine Umgangsregelung vereinbart, die wie folgt aussieht:
KM bringt Kind Mittwochs nach dem Mittagsschlaf… bis 17 Uhr – Samstag 10 bis Sonntag 16 Uhr
Grundsätzlich war der Termin OK…allerdings Termine wie Feiertage, Urlaube…Weihnachten..etc. wurden nicht fixiert. Eigentlich wollte ich das ansprechen, war aber zu nervös und vor allem erst einmal beruhigt da ich mein Kind wieder regelmäßig sehen konnte. Im Nachhinein war das ein Fehler…nicht der letzte den ich gemacht habe…
KM hat Hartz 4 beantragt – und sich auf die Suche nach einer Wohnung gemacht (wohnte bei ihrer Mutter) – nachdem sie Wohnungen besichtigt hat, die 1000€/kalt kosten, dacht ich mir ich kümmere mich selbst darum und hab ihr eine Wohnung besorgt…..günstiger und vor allem nah bei mir….etwa 500m – Kindergarten liegt zwischen unseren Wohnungen. Die erste Miete hab ich bezahlen müssen, da das Geld vom JC noch nicht da war. Die Kaution für die Wohnung…..hat sie sich vom Kind – Konto genommen…
Das JC verlangte von KM eine Unterhaltsvereinbarung. Ich habe mich beim Anwalt beraten lassen, welcher mir den Unterhalt (Kindesunterhalt, Betreuungsunterhalt) berechnet hat und mir gesagt ich solle eine Jugendamtsurkunde über den errechneten Betrag (Kindesunterhalt) erstellen lassen. Das hab ich leider auch gemacht….dynamisch…unbefristet…. … .. das JC hat nun den Titel (Kindesunterhalt) und einen kurzen Vertrag KM und KV für den Betreuungsunterhalt. Beides bezahle ich bis heute, ohne bisher von irgendjemanden dazu aufgefordert worden zu sein….das ganze liegt dem Jobcenter nun seit Januar vor….eine Einkommensprüfung oder Post vom JC habe ich bis jetzt nicht erhalten.
Frage: Ich erwarte tägl. Post vom JC….brauchen die immer so lange? Ist das normal? Genügt denen das was sie von mir haben u.U.
Gleichzeitig waren wir bei der psychologischen Familienberatungsstelle zur Beratung. Hier sagte KM sie würde gerne arbeiten, aber da die Kitas überfüllt sind wäre das leider nicht möglich. Ich habe mich dann darum gekümmert (mal wieder) und hab, durchaus mit etwas Glück, ab April einen Platz ergattern können. Dies hab ich dann der KM per Whatsapp mitgeteilt, welche dann auch sehr interessiert war und bei der Kita einen Besichtigungstermin vereinbart hat. Am selben Abend erhielt ich dann von der KM eine Nachricht : „Wer bezahlt denn die Kita?“ Antwort: „ Naja, wenn der Kleine in der Kita ist, kannst du ja arbeiten…so wie ich…die Kosten teilen wir uns selbstverständlich“ ……zum Besichtigungstermin kam es dann nicht mehr….
Nun ist es so, dass mein Kind öfters und länger bei mir ist..d.h. teilweise kommt er schon Freitags oder bleibt bis Montag oder Dienstag…weil KM auf ein Konzert will oder sonst was – im Schnitt ist mein Kind wahrscheinlich 2,5 - 3 Tage/Woche bei mir…..was erstmal gut ist (will ich auch nicht anders), aber auch ziemlich anstrengend neben einem Vollzeitjob. Gleichzeitig hat Miss H4 ein ziemlich schönes Leben…keine Arbeit…keine Doppelbelastung...Geld vom Ex…Geld vom JC….und viel Zeit zur freien Verfügung…und zum Entspannen. Ich will mich nicht beschweren, ich weiß das es den meisten Trennungsvätern viel schlechter ergeht, aber das geht mir doch mächtig auf den S…..und macht mich extrem wütend….gleichzeitig verhalte ich mich wie ein Hund…sie pfeift ich springe….
Mein Kind ist ab dem 3. Lebensjahr im Kindergarten angemeldet (35 Stunden)…KM Elternzeit endet zum 3. Lebensjahr und könnte in ihren Job zurück.
Ich nehm mein Kind so oft wie es geht zu mir….das funktioniert da ich mich gegenüber der KM wie ein Hündchen verhalte . Mein Ziel hierbei ist das Wechselmodell ab dem 3.Lebensjahr (Kindergarten). Laut Anwalt je öfter mein Kind bei mir ist, desto besser ….falls das Ganze beim Familiengericht landet. Hierfür müsste die Stundenzahl im Kiga auf 45 erhöht werden.
Der Anwalt sagt, dass KM ab dem 3. Lebensjahr auch Vollzeit arbeiten muss, wenn nötig, ist das so? Macht da das JC evtl. druck?
Wie sehen meine Chancen unter den gegebenen Umständen vor Gericht aus, wenn KM das Wechselmodell nicht will?
Abgesehen von den offensichtlichen Fehlern, die ich begangen habe….verhalte ich mich richtig? Was könnte ich noch tun?
Ich möchte Steuererklärungen für die Jahre 2017 und 2018 machen…d.h. die Steuererstattungen für beide Jahre würden in dieses Jahr fallen – sind dann auch beide Jahre Unterhaltsrelevant? Oder gebe ich, wenn die Anfrage vom JC kommt einfach nur die von 2018 ab?
Schönen Gruß und vielen Dank im Voraus!
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| Pass versagen |
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Geschrieben von: Dassault - 05-05-2019, 16:32 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Hei,
keine Ahnung ob dieses Unterforum das richtige für meine Frage ist...
Kann die in der BRD juristisch gedeckte Verweigerung der Austellung eines (neuen weil abgelaufenem) Reisepasses auf einanderes EU bzw. Schengen Land rechtsgüldig übertragen werden wen der Unterhaltsschuldner in einem anderen EU bzw. Schengenland lebt dessen Staatsbürgerschaft er besitzt.
Oder so- Der in Lissabon lebende Portugiese Jorge schuldet seinem mit eienr Deutschen gezeugtem Kind in der BRD Kindesunterhalt. Die Justiz der BRD unterstellt Unterhaltspflichtverletzung (§ 170) und verfügt Passentzug bzw. die Verweigerung der Austellung eines neuen nach dessen Ablauf. Genauso wie das in bezüglichen Fällen bei in der BRD wohnenden Deliquenten praktiziert wird.
Ist es möglich das in Endkonsequenz die portug. Behörden ihrem Staatsbürger Jorge keinen Pass austellen bzw sogar entziehen weil dies EU weit bzw. für den Schengenraum Länderübergreifend so geregelt ist?
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| Kindesunterhalt, Mieteinnahmen |
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Geschrieben von: Alles-durch - 03-05-2019, 20:41 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (50)
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Hallo,
ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt, weil ich gerade vom Jugendamt in die Ecke gedrängt werde. Ich weiß, dass es für diejenigen, die kaum genug zum Leben haben nach einem Luxusproblem klingt. Aber am Ende zahlen wir einfach mal alle zu viel.
Meine Geschichte hat vor 2,5 Jahren begonnen.
Ich zahle seit dem 01.01.2017 den Mindesunterhalt gem. Düsseldorfer Tabelle. Die Ex fordert seit dem die Offenlage meines Einkommens und Mehrbedarf. Mehrbedarf habe ich keinen bezahlt und bezüglich der Offenlage habe ich mich gewehrt.
Die Ex hat dann im Juni 2017 das Jugendamt eingeschaltet. Die haben die Offenlage gefordert. Ich habe dann Unterlagen geschickt; diese aber teilweise geschwärzt. Ich habe die Offenlage in die Länge gezogen.
Die Sachbearbeiterin war komplett verpeilt und hat Unterlagen zum Teil 3-fach angefordert. Vor rd. 1,5 Jahren meinte die dann es würden nur noch die Krankenkassenbeiträge fehlen. Das habe ich der dann auch geliefert. Danach wollte die dann doch noch weitere Unterlagen. Ich denke die Ex hat interveniert.
Es ging dabei darum, dass ich 5 Mietwohnungen habe und die Mieteinnahmen der einzelnen Wohnungen geschwärzt habe. Ich habe nur die Gesamtsumme offen gelegt. Ich habe gesagt, dass ich dazu gem. DSGVO nicht berechtigt bin, aber wenn mich das Jugendamt gegenüber den Mietern schadenfrei hält, würde ich die Einzelmieten offen legen.
Darauf hin hat mir die Abteilungsleiterin geschrieben, dass die Mieteinnahmen der Einzelwohnungen nicht benötigt werden, aber ich die Abschreibungen geschwärzt hätte, ich also in Wahrheit nicht offen legen würde und die das jetzt an die Prozessabteilung weitergegeben hätte.
Ich habe dann zurück geschrieben, dass diese Daten doch überhaupt nicht geschwärzt wären und seit 1 Jahr offen liegen, was auch tatsächlich so war.
Die Dame beim Jugendamt berechnen den Kindeunterhalt meiner Meinung nach aber nach Gefühl. Wenn die das als zu gering empfinden, dann zicken die einfach rum und bei mir macht die Ex einfach beim Jugendamt Stimmung.
Seit Mitte 2018 habe ich dann nichts weiter gehört.
Ich habe immer brav den Mindestsatz gem. Düsseldorfer Tabelle überwiesen. Mehrbedarf habe ich keinen bezahlt.
Jetzt hat mir die Prozessabteilung vom Jugendamt geschrieben. Die haben eine Unterhaltsberechnung gemacht. Die ja angeblich nicht möglich war, weil ich mich gegen die Offengelage sperre.
Erneut eine Frau, die nicht rechnen kann und von Zahlen keine Ahnung hat. Die hat einfach die Bruttokaltmiete genommen und davon 4% (fiktive) Steuer abgezogen. Den Wohnvorteil (Eigentumswohnung) hoch gedreht und Kosten für Instandhaltung, unter den Tisch fallen lassen. Jetzt habe ich plötzlich ein doppelt so hohes Nettoeinkommen. Weil ich nur ein Kind habe, werde ich direkt eins höher gestuft.
Das Jugendamt gibt mir Gelegenheit zur Stellungnahme. Wenn ich Gerichts-, Anwaltskosten vermeiden will, dann soll ich Beurkunden. Die wollen Rückstände für 2,5 Jahre inkl. Mehrbedarf für Kindergarten in dieser Zeit. Geht das überhaupt für so einen langen Zeitraum?
Das Problem ist, dass ich von den Mieteinnahmen lebe und hohe Instandhaltngsausgaben habe. Wenn man die Instandhaltungsausgaben für unnötig erklärt und mir ein fiktives Einkommen unterstellt, dann bin ich beim Höchstsatz. Kann die Richterin einfach feststellen, dass ich sozusagen "Luxusinstandhaltungen" mache. Nach dem Motto, den Flur zu streichen war keine Instandhaltung sondern eine Aufwertung des Gebäudes. Ggf. gerate ich sogar wegen der Gier der Damen mit dem Finanzamt aneinander.
Auf die Idee fiktives Einkommen ist die vom Jugendamt noch nicht gekommen, warum auch ich bin ja bereits beim Höchstsatz.
Die Richterin ist eine Alleinerziehende, die mir jedes Mal alle Kosten aufdrückt, was ich dann beim OLG zurück drehen muss. Ich rechne damit, dass die mir Steuern und Instandhaltungen für die Wohnungen zum Teil anerkennt, das aber dann über ein fiktives Einkommen ausgleicht. Dann bin ich wieder beim Höchstsatz, obwohl das nicht ansatzweise meinem Einkommen entspricht.
Was mache ich denn jetzt?
Telefoniere ich mit dem Jugendamt? Schreibe ich? Versuche ich eine einvernehmliche Lösung? Soll ich irgend etwas Beurkunden? Wie ist der übliche Ablauf, wer kennt sich aus?
Ich wäre für Hilfe sehr dankbar.
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| my story – Trennung → Thema Unterhalt |
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Geschrieben von: dd-man - 01-05-2019, 18:02 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (21)
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Hallo Mitstreiter,
im Folgenden möchte ich gerne meinen Fall beschreiben. Ziel soll ein Erfahrungsaustausch und Hilfe für alle anderen da draußen sein – auch erhoffe ich mir für die Zukunft nützliche Hinweise von Euch. Ich habe in der Vergangenheit bedingt durch schlechte anwaltliche Beratung und Unwissenheit sowie Blauäugigkeit meinerseits zahlreiche strategische Fehler gemacht, was das Thema Unterhalt angeht. Ich versuche mich möglichst kurz und faktenbezogen zu halten, auch wenn das inzwischen relativ schwierig ist. Fangen wir mal von vorne an…
Anfang 2017: Trennung nach ein paar Jahren Ehe, aus der eine heute vierjährige Tochter hervorging - Nettogehalt damals 2500 Euro. Ich bin aus der gemeinsamen Mietwohnung ausgezogen, danach berufliche Beförderung in eine leitende Position – Nettogehalt dann zunächst ca. 3200 Euro nebst Dienstwagen zur privaten Nutzung + Prämien. Gutgläubig wie ich bin, habe ich während der ersten Monate sämtliche Kosten der Madame übernommen, in der Hoffnung, dass sie dann die Füße still hält. Wir reden hier von ca. 1700 Euro. Irgendwann habe ich dann die Zahlungen eingestellt, da hier kein Danke oder irgendetwas in der Richtung kam. Als Belohnung habe ich zeitnah die Unterhaltsklage im Briefkasten vorgefunden.
Tituliert wurden per gerichtlich protokollierter Vereinbarung zunächst 315 Euro KU + Mehrbedarf 330 Euro (Kita) + TU in Höhe von 850 Euro. Exe hat sodann angekündigt demnächst wieder mehr zu verdienen (1400 netto – Teilzeit), worauf der TU dann auf 350 Euro reduziert wurde.
Anfang 2018 habe ich dann die Scheidung eingereicht.
Erster Scheidungstermin dann schon im November 2018. Die Gegenseite hat noch kurz vor Fristablauf nachehelichen Unterhalt in den Verbund mit aufgenommen. Die Richterin stellte fest, dass die Exe serwohl wegen der Kinderbetreuung berechtigt ist, und zwar unbefristet. Ich könnte ja dann wenn die Tochter so 12 – 13 ist nochmal was dagegen unternehmen... Ende 2018 hatte ich dann keine Lust mehr auf leitende Position. Ich habe meinen Job gekündigt und einen anderen Job entsprechend meiner Qualifikation angenommen. Netto nur noch 1600 Euro nebst Dienstwagen zur privaten Nutzung. Die Gegenseite hat das dann auch gleich geschnallt und unterstellt mir Absicht – das Gericht möchte die Einkommensminderung sehr gerne nicht durchgehen lassen und möchte wohl fiktieren. Der gegnerische Anwalt wollte neu rechnen – seither immer wieder Terminverschiebungen aus diversen Gründen. Durch Umzug in eine billigere Wohnung, konnte ich den Unterhalt noch irgendwie stemmen, bis mir finanziell schlussendlich die Luft ausgegangen ist. Im April reichte es nur noch für 250 Euro. Ein paar Tage später flatterte schon die Vorpfändung bei meinem Arbeitgeber rein, der dann diesen Monat nach Pfändungstabelle unter Berücksichtigung 1 Unterhaltspflichtigen 350 Euro von meinem Gehalt einbehalten hat. Jetzt steht mir finanziell das Wasser bis zum Hals – im Prinzip kann ich für Mai keinerlei Unterhalt mehr überweisen – vielleicht noch ein paar Kröten?
Die Pfeife von Anwalt meldet sich nicht mehr – sendet wohl auch keine versprochenen Schreiben mehr raus. Vlt liegt es daran, dass ich die Zahlungen eingestellt habe? Oder ist ihm das einfach zu viel Theater für die paar Euro?
Wie könnte es Eurer Meinung nach weiter gehen? Mit dem Mai-Gehalt ist dann sicher auch der PfüB da. Selbstbehalt wird wohl so um die 1000 Euro festgelegt werden? Durch den Dienstwagen, der mit 500 Euro zu Buche schlägt, kann mich die Exe dann bis auf einen Auszahlungsbetrag von 500 Euro runter pfänden. Damit kann ich meine Miete aber nicht mal mehr bezahlen…
Viele Grüße!
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| Ab wann gilt der Selbstbehalt erwerbstätig |
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Geschrieben von: rockx - 30-04-2019, 09:15 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (18)
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Hallo,
ich frage mich gerade ab wann man als erwerbstätig gilt. Für Unterhaltspflichtige gilt ja für nicht Erwerbstätige ein Selbstbehalt von 880 Euro für Erwerbstätige 1080 Euro. Nach meinen Recherchen gilt man doch schon bei einem Einkommen ab 1 Euro als Erwerbstätig.
Quelle Wikipedia:
Nach Definition der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zählen zu den Erwerbstätigen alle Personen im Alter von 15 und mehr Jahren, die in einem Arbeitsverhältnis stehen (Arbeitnehmer) oder selbständig ein Gewerbe oder eine Landwirtschaft betreiben (Selbständige, Unternehmer) oder als mithelfende Familienangehörige im Betrieb eines Verwandten mitarbeiten. Personen, die lediglich eine geringfügige Tätigkeit (Mini-Job) ausüben oder als Aushilfe nur vorübergehend beschäftigt sind, zählen ebenso als Erwerbstätige wie auch Personen, die einem Ein-Euro-Job nachgehen.
Wenn es so ist hätte man bei Hartz4 plus Nebenjob 1080 Selbstbehalt? Oder gelten für Unterhaltspflichtige andere Gesetze? Das wäre interessant den das JA wird ja immer die 880 Euro ansetzen obwohl man geringfügig gearbeitet hat.
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| Umgangsrecht |
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Geschrieben von: saschi - 29-04-2019, 19:56 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Hi Zusammen,
folgende Situation:
in der 2. Osterferienwoche sollte meine 12 jährige Tochter, wie mit der Mutter abgestimmt, zu mir.
Ein Urlaub nach Belgien mit Reiten und Adventureparc war auch schon gebucht.
Im Vorfeld habe ich mit meiner Tochter auch über die Weiterfahrt nach Paris gesprochen.
Beim einlesen in das Thema Paris, habe ich meiner Tochter dann besprochen, dass wir schauen
wie das alles mit dem Auto machbar ist, ob wir evtl. mit den öffentlichen fahren.... und wir schauen wie weit wir kommen...nicht das wir mehr stress als alles andere haben und das Sie später enttäuscht ist wenn es nicht klappt . Das habe ich schließlich noch nie gemacht.
Soweit so gut....
Die Mutter meinte dann allerdings nur, dass ich Sie wie immer nur verarschen würde... Versprechungen machen und nicht einhalten. Ihre Unzufriedenheit (oder was auch immer die Frau hat) äußert Sie dann auch sehr schnell, immer wieder auf einer emotionalen Ebene mit einer erniedrigen Gossensprache, wie z.B. Hu...sohn, Mi...geburt, deine Freundin ist ein Schl.../ Nut.. das alles vor meiner Tochter und Ihren 2 weiteren Kindern. Hinzu kommt, dass Sie vor den Kindern erzählt, wie viel Geld Sie im Monat zur Verfügung hat, weil Sie eben Mutter ist... völlig daneben. Wer bleibt da ruhig?
Meine Reaktion nachdem ich echt lange ruhig geblieben bin: "Sie soll bitte an Ihrer Bildungsschraube drehen und nicht diese Ausdrucksweise vor den Kindern verwenden", "weniger TV schauen usw...." diese Richtung habe ich eingeschlagen, als Resultat. -> dieser "Angriff" auf die Mutter wird dann so bewertet, dass ich die kleine nicht sehen darf, bzw. ich soll mich bei der Mutter entschuldigen, was ich früher getan hätte, aber mittlerweile nicht mehr einsehe, da es das Kind merken soll was da schief läuft...
Ich speise Sie mit Billigurlauben ab nur weil ich eine andere Sichtweise diesbezüglich habe und diese auch vertrete. Ich möchte doch einfach nur was mit Ihr unternehmen.
Lange Rede....
Meine Tochter wollte mit mir in den Urlaub aber es scheiterte dann an dem Perso, den die Ma mir plötzlich nicht mehr geben wollte.
Immer wieder muss ich mich fügen und wenn ich dann doch gewisse Dinge anspreche, dann gibt es Kindesentzug
oder es werden bizarre Regeln aufgestellt, welche allen, aber vor allem dem Kind schaden zufügen. Mutter u. Vater können sich noch so "bekriegen"... aber was bitte hat das mit dem Kind zu tun?!
Beispiel:
Entweder ich hole Sie um 15:00 Uhr (vor 2 Wochen war es noch 15:30 Uhr) zum Papawochende ab (abgemacht vor Jahren beim JA aus beruflichen Gründen 17 Uhr) oder das Papa-We fällt flach.
Ich habe Sie zum Sport angemeldet und bin auch regelmäßig über 2 Jahre 2x in der Woche mit Ihr hin gefahren. Aufgrund einer Auseinandersetzung mit der Mutter, durfte Sie leider nicht mehr zum Sport.
Solche und viele ähnliche Beispiele, zu Lasten des Kindes, kann ich leider hervor bringen.
Seit Oktober letzten Jahres bekomme ich übrigens auch keine Wechselkleidung mehr für die Wochenenden mit... Das JA meinte nur: ich soll der deeskalierende Part sein
und ihr Klamotten kaufen. Habe ich dann auch gemacht...alles ok.
Allerdings macht das alles keinen Spaß mehr, wenn immer wieder solche Aktionen von der Mutter kommen und man immer wieder devot sein muss.
Leider bin ich nicht in einer Rechtschutz, was die Sache jetzt wohl finanziell erleichtern würde. Der gang zum Anwalt bleibt mir wohl nicht erspart auch wenn das
ein schlechtes Licht auf alle wirft. Selbst wenn ich meine Tochter (und davon gehe ich aus) danach sehen darf wird Sie wohl mitbekommen, dass ich Sie nur über diesen
Weg sehen darf.
Mein erster Schritt war ein Telefonat mit dem Jugendamt. Das Jugendamt hat einen Termin für nächste Woche vereinbart, welcher dann leider von der Mutter abgesagt wurde.
Sie meint, dass wir alles vor Gericht klären sollten, da meine Tochter plötzlich nicht mehr zu mir will und das vor Gericht auch Aussagen soll. Ich bekomme leider auch keine Antwort mehr von meiner Tochter wenn ich ihr per whats app schreibe.
Meiner Meinung sucht die Mutter nach jeder noch so kleinen Gelegenheit um mich vor dem Kind schlecht zu machen. Dramatisiert/überbewertet jeden noch so kleinsten Fehler von mir vor unserer Tochter extrem. Will Sie so von Ihren Fehlern ablenken? Wenn ich gehässig wäre, könnte ich auch ne gaaanze Menge über die Ma vor dem Kind erzählen... habe ich aber nie gemacht und habe es auch nicht vor.
Sie nutzt diese Machtposition über dem Kind echt aus.
Am liebsten würde ich keinen Unterhalt mehr zahlen... nur leider hat der Umgang nichts mit dem Unterhalt zu tun bzw. ich kann es nicht eigenmächtig in die Wege leiten. Wenn es um finanzielle Belange geht kann das JA sofort einschreiten... bei meinen Sorgen leider nicht... aber das Thema wird hier wohl bekannt sein.
Das kommende We wäre wieder mein reguläres Vater-We. Soll ich hinfahren? Müsste mich wieder beschimpfen lassen bzw. bekomme eine Mega Abfuhr und kann meine Tochter nicht sehen. Muss ich wohl durch und drüber stehen...
Ihr Mann bellt ja auch immer gleich los, so dass ich mich echt wieder zusammenreißen muss.
Das war das Wesentliche... könnte noch ne Menge schreiben....
Schönen Gruß und vielen Dank im Voraus
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| Eure Meinung |
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Geschrieben von: Bitas - 29-04-2019, 18:19 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Hallo,
in einem anderem Forum wird folgender Fall Diskutiert.
Mann hat mit Filipina 3 Kinder, zwischen 1 und 3 Jahre.
Sie sind nicht verheiratet
Er hat auf das Sorgerecht verzichtet
Sie leben in Deutschland
Ein Kind hat nur deutschen Kinderreisepass, die anderen beiden philippinischen und deutschen Reisepass.
Die Frau ist unauffindbar, mit den Kindern, abgehauen.
Sie droht zurück in ihr Heimatland zu gehen, mit den Kids.
Hat der Mann irgendeine Chance die Frau davon abzuhalten?
Wenn ja, wie?
Danke und Gruß
Bitas
PS. Ich sehe keine Rechtsgrundlage was dafür spricht sie aufhalten zu können.
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| Dokumentenfälschung |
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Geschrieben von: Olivier - 29-04-2019, 14:16 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Nochmal in die Runde,
Die Mutter meines Sohnes hatte damals meine Unterschrift gefälscht und so meinen Sohn nach Deutschland umgemeldet.
Nach etlichen Prozessen wegen Umgangsverweigerung und bis zum OG blieb mein Sohn leider bei der Mutter.
Vor 6 Monaten bekam ich dann nach viel Nachfragen und recherchieren ein Dokument meiner Stadt ausgehändigt, wovon ich vorher nicht wusste, dass die Mutter dort eine Ummeldung meines Sohnes machte und somit eine internationale Kindesentführung tätigte.
Dies aber wurde vom LG und OG. nicht berücksichtigt und auch nicht zur Kenntnis genommen.
Nach Anzeige der Polizei wegen Dokumentenfälschung wurde von der Staatsanwaltschaft einfach das Verfahren eingestellt.
Antwort vorige Woche.
Da ich nicht aufgebe, habe ich privat eine Person offiziell beauftragt, die Unterschrift zu analysieren.
Soeben bekam ich die Antwort schriftlich, dass diese Unterschrift zu 100% nicht meine ist und somit auch klar ist, dass die Mutter Dokumentenfälschung und Kindesentführung begangen hat.
Ich werde nun der Staatsanwaltschaft bei uns zurückschreiben mit der Bestätigung der Dokumentenfälschung.
Ich hoffe die werden nun doch mal wach und servieren mich nicht wieder einfach ab.
Meine Frage ist wie ich am besten vorgehe mit dem Ziel nach 3 Jahren meinen Sohn wieder zurück in mein Land und bei mir zu bekommen??
Mal Abgesehen von den Anzeigen:
1: Dokumentenfälschung
2: Internationale Kindesentführung
3: Sozialbetrug
4: Finanzieller Schäden
5: Seelischer Schäden
Solchen Verbrechen muss das Handwerk gelegt werden.
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| P-Konto,Unterhaltspfändung,laufender Unterhalt |
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Geschrieben von: Arminius - 28-04-2019, 18:43 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (53)
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Moin zusammen,
die Finanzdirektion hat sich wegen zu hoher Kosten aus meinem Konto verabschiedet so das ich als Gläubiger nur noch die Kanzlei meiner geliebten EX-Freundin habe.
Haben innerhalb von 5 Jahren immer nur 1 bis höchstens 6 Euro kassiert...wenn ich das Geld vergessen habe. Habe die Finazdirektion angerufen und mich f. die verabschiedung aus meinem Konto bedankt. Da bekam ich den Hinweis auf die Kosten.
Was wird passieren wenn ich jeden Monat "etwas" Geld auf dem Konto lasse...kann ich damit den allgemeinen Arbeitsaufwand der Kanzlei die unbedingt an mein Geld wollten erhöhen ?
Eigentlich müsste der laufende Unterhalt ja vorrang haben. Müsste das nicht mit dem laufenden Unterhalt verrechnet werden?
Lg
A.
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| Ehevertrag Grundstückskauf |
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Geschrieben von: Axel234 - 28-04-2019, 18:35 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (148)
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Hallo, ich bin neu auf dem Gebiet, bin verheiratet keine Kinder. Möchte Grundstück kaufen und später ein Haus darauf bauen auf meinen Namen da ich alles zahle.
Welche Möglichkeiten gibt es mich abzusichern wenn es zu einer Scheidung kommt, das die jetzige Ehepartnerin nichts kriegt?
Ich höre immer was vom Ehevertrag trifft es hier auch zu und wie läuft es ab? Was ist die billigste Methode mich abzusichern? Danke im Vorraus für die Antworten.
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