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| Kontoeröffnung ausserhalb EU und CRS (Kontodatenaustausch) |
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Geschrieben von: Dassault - 01-03-2019, 15:41 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Hallo,
nach Trennung habe ich minimalen Umgang zu meinem einzigen Kinde (damals 1 Jahr)gehabt. Da aber die detailierte Umgangsregelung, mit Stempel und Unterschrift eines BRD Gerichts) nicht mal im Ansatz von der KM eingehalten wurden und ich im Gegensatz von ihr mit für mich kostenpflichtigen Anträgen zu meiner Stück für Stück forcierten Entrechtung überhäuft hat, habe ich nach zwei Jahren die Zahlung des vereinbarten Mindesunterhaltes konsequent eingestellt. Kind schon vorher ein Jahr nichts mehr gesehen oder gehört. Sind jetzt 5 Jahre alles in allem.
Die Betonung liegt dabei auf Konsequener Einstellung , da ich niemals nur einen cent unter diesen Umständen zahlen werde.
Durch die mentale Belastung habe ich temporär nicht mehr wie gefordert funktioniert und meine langjährige Arbeitsstelle verloren.
Ich gehe in der BRD keiner Arbeit nach und beziehe keinerlei Leistung vom Staat. Ich komme klar.
Meine Frage an die Gemeinde ist nun die nach Erfahrungen, was Kontoeröffnung in einem derzeit noch Nicht-CRS Land wie zB. Thailand oder insbesondere Georgien oder Moldawien.
Meine Frage richtet sich dabei primär an Jene, die das durchgezogen haben ohne einen Wohnsitz gerade in Georgien oder Moldova zu besitzen. Das soll angeblich möglich sein.
vielen dank
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| Angst vor Unterhaltsvorschusskasse |
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Geschrieben von: Tiffy - 28-02-2019, 19:27 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (26)
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Hallo aus Amerika,
Ich lese schon seit längerem hier im Forum mit und brauche dringend Hilfe.
Ich bin eine Frau (42) und war bis vor kurzem Alleinerziehend. Vater der Kinder hat Super Gehalt und auch immer
Unterhalt bezahlt. Umgangsregelung gab es nie. Meine Kinder konnten jederzeit ihren Vater besuchen. Meine Grosse ist 19 und
lebt in einer eigenen Wohnung. Der Papa zahlt, weil ich auf 0 gerechnet wurde.
Vor 4 Jahren lernte ich meine grosse Liebe kennen. Er lebt in Amerika. Es wurde ein K1 Visum genehmigt und seit 6.10. 2018
lebe ich in den USA. Kinder 13,19 wurden gefragt, wollten aber nicht mit. Sie lieben ja Papa und Mama. Somit hat der Papa nun
die 13 jährige Tochter.
Ich habe dann am 17.10.2018 meinen Mann geheiratet. Konnte auch nicht noch Jahre warten, weil er Prostatakrebs mit
Methastasen in den Knochen hat. Nun kam auch recht flott der 1. Brief von der UHV Kasse zwecks Einkommensauskunft.
Habe das Formular nicht ausgefüllt, sondern in Text Form geantwortet.
Jetzige Situation ist, ich habe keine Arbeitserlaubnis, kein Einkommen, kein eigenes Konto, keine Krankenversicherung, keine SSN Nummer.
Also gar nichts. Mein Mann hat ca. 2300$ Netto. Miete allein ist schon 965$, dann Auto und hohe Kosten wegen Krebsbehandlung.
Er weigert sich irgendwelche Unterlagen oder Angaben and die UHS Kasse zu leisten.
Meine berufliche Vergangenheit ist leider recht mager. Bestand die letzten 20 Jahe aus Erziehungsjahren, 5 Jahre Halbtagsjob Supermarktkasse (Zeitarbeit) und 18 Monate Halbtagsjob als Putzfrau. 5 Jahre am Stück Hartz4 inklusive Therapie wegen Sozialphobie. Deshalb auch meine Angst vor allem, besonderst vor deutschen Behörden.
Meine Frage ist, was kommt als nächstes auf mich zu ? Unterhaltstitel gibt es noch nicht. Wie wird die UHV Kasse weiter vorgehen ? Werde ich angezeigt, weil ich jetzt im Ausland lebe und keinen Unterhalt zahlen kann ? Aus was für Bausteinen wird mir nun fiktives Einkommen errechnet ?
Sorry für so langen Text. Ich schreibe zum 1. mal in einem Forum. Hoffe jemand kann mir helfen. Ich kann vor Angst keine Nacht mehr schlafen.
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| Was lange währt.... |
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Geschrieben von: Desaster2005 - 25-02-2019, 11:40 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Hallo zusammen,
wie sagt man? Was lange währt, wird meistens gut?
Da ich mich sehr lange nicht gemeldet habe, möchte ich allen redlichen, mir noch bekannten Trennungsvätern hier mitteilen, das ich seit dem 08-02-2019 den Status des "alleinerziehenden Vaters" inne halte. Beide Kinder haben letztendlich, wenn auch unter traurigen Umständen, ihren Willen bekommen. Beide gehen bei mir im Ort in die Schule, Tochter später Gymnasium, Sohn später Hauptschule. Beide sind polizeilich bei mir gemeldet, alle Anträge sind in Bearbeitung, usw.
Mittlerweile ist die Sachlage so, das ich seit dem 08-02-2019 der alleinige und einzige verbliebene noch lebende Elternteil der beiden Kinder bin. Genau diese Sachlage, wo ich immer wieder Jugendamt und Co vor gewarnt habe. Jugendämter stehen mittlerweile hinter mir und sind kooperativ. Umzug steht in geraumer Zeit an. Lediglich die Mutter der Kindesmutter meinte beim Jugendamt mit einer notariellen Beurkundung auflaufen zu wollen, um damit ihr alleiniges Eigentum an den Kindern zu offenbaren. Aber damit kam die leider nicht mit durch, da hier gem. Sorgerecht zugrunde liegt.
Somit habe ich heute den Status des allein sorgeberechtigten Elternteiles.
Mir gehts gut, den Kindern gehts gut und das ist wichtig. Viel amtliche Regelungen und Rennereien, ohne das einem allein erziehendem Vater jemand hilft. Leider muss man sagen, eine alleinerziehende Mutter hat tatsächlich mehr Hilfestellung. Aber sie es drum, da müssen wir durch. Wir sehen einer ruhigen und guten Zukunft entgegen.
Gruß Desaster 2005
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| Umgangsregelung |
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Geschrieben von: JonDon - 20-02-2019, 20:52 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (14)
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Läuft das bei jemanden auch so wie bei mir das Mutter umgangstermine gestaltet wie es ihr passt ?
Mal erscheint Sie einfach nicht und sagt dann nächste woche.
Mal verschiebt Termine wie aktuel statt So. - So., Fr. - Fr.
Natürlich sage ich nicht ab, weil sonst heißt es, Vater kann nicht, will nicht, sonst was. Wirft jedoch immer mein eigener plan durcheinander.
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| Erfahrung Wechselmodell |
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Geschrieben von: Ein Vater - 20-02-2019, 14:56 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (27)
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Ich praktiziere mit meiner Exe seit 2 Jahren ein Wechselmodell. Kinder Sind 10, 6 und 2. Wobei der Sohn mit 2 bei der KM übernachtet. Meine Exe leitet unter Depressionen weil Sie in Ihrer Kindheit Missbraucht wurde und in jungen Jahren zweimal Vergewaltigt wurde. Dann kam ich und ich böser Junge konnte es mit Ihr nicht mehr aushalten und seit dem ist jeder Mann ein Täter. Ich habe seit 1,5 Jahren eine neue Lebensgefährtin die seit 1 Jahr bei uns wohnt.
Nun ja am Anfang gab es Probleme aber es ging so. Nachdem jetzt meine neue Lebensgefährtin im Spiel ist, ist Feuer unter dem Dach. Die Kids verstehen sich auch noch gut mit Ihr und die älteste sagt sogar "sie ist wie eine Mutter" für uns. Kommunikation mit der KM ist zum Kraftakt geworden. Jede Terminvereinbarung zum email Marathon. Die Kinder lernen einen neuen Wortschatz bei der Ex. Meine Lebensgefährtin ist die [Unterschreitung des Mindestniveaus]. Ich bin das Arschloch. Die Oma die Alkoholkranke usw.
Rundum das geht so nicht weiter. Meiner Ansicht nach kann ein Wechselmodell nur gelingen wenn zumindest ein "Grundrespekt" und eine "Grundkommunikation" vorhanden ist.
JA und Gericht sind der Meinung das Wechselmodell ist ja Kindgerecht und modern, da werden wir nix ändern. Die "Verletzungen" und die Vorkommnisse reichen noch nicht aus um Ihr das das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen. Was würdet Ihr tun ?
Muss mich entschuldigen das ich Ausdrücke aufgezählt habe. Habe gesehen die wurden zensiert!!! Verständlich!! Na ja meine Kids zensieren die nicht.
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| Beistandschaft Jugendamt |
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Geschrieben von: Arminius - 20-02-2019, 10:58 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Hallo Gemeinde,
gibt es eine "automatische" Beistandschaft" bei Unterhaltsvorschuss ? oder muss die Kindesmutter das extra beantragen.
Sollte schon ein Thread existieren bitte dahin verschieben.
Lg
A.
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| Auskunftserteilung an Sozialamt |
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Geschrieben von: Austriake - 18-02-2019, 19:54 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Hallo zusammen,
der Eine oder Andere kennt meine Geschichte, ich will jetzt aber nur einen Teil oder Ausschnitt hier behandeln:
Das Sozialamt kam letzten November auf mich zu, weil Exe seit Mitte 2014 Sozialhilfe bezieht. Man verlangt von mir, mein Einkommen und meine Vermögensverhältnisse offen zu legen. Aktuell bin ich in Deutschland arbeitslos gemeldet und erhalte ca. 1.850.- € monatlich ALG1.
Zu der Zeit, als die Exe Sozialhilfe beantragt hat, als auch in der Zeit danach bis heute, bezieht Exe folgende monatlichen Einkünfte:
Nachehelichen Unterhalt von mir 492.- €
Pflegegeld 2 für ihre Mutter 585.- €
wohnt mietfrei
hat ab Antragsstellung im Mai 2014 bis zum Frühjahr 2016 zwei Wohnungen im damaligen Haus auf eigene Rechnung vermietet. Und diese Mieteinnahmen dem Sozialamt gegenüber verschwiegen, genauso die Einnahmen aus Pflegegeld.
Exe hat sich also unberechtigt Sozialleistungen erschlichen.
Ich habe gegenüber dem Sozialamt dem Auskunftsbegehren widersprochen und der Behörde die Beweise und Namen und Anschriften von Zeugen geliefert.
Das Sozialamt stellt sich nun auf den Standpunkt, dass das Amt wegen der abgetretenen Ansprüche der Exe (die ja in Wirklichkeit nicht existieren, weil sie bei ihren Einkünften gar keinen Anspruch auf weitere Sozialleistungen hat) ohnehin alle zwei Jahre einen Auskunftsanspruch hätte.
Jetzt sage ich mal ganz ketzerisch: ich habe zwei Verfahren bis vors OLG Stuttgart geführt, um höchstrichterlich entscheiden zu lassen ob und in welcher Höhe ich unterhaltspflichtig bin. Wozu habe ich diesen Aufwand an Anwalts- und Gerichtskosten getrieben, wenn das eine Halbtagskraft im Sozialamt per Taschenrechner ermitteln kann?
Zurück zur Kernfrage: wenn die Exe gar keinen Anspruch auf ergänzende Unterhaltsleistungen hat (weil zu viel Einkommen) - kann die Exe einen nicht existierenden Anspruch abtreten an eine Behörde?
Es wäre ja Aufgabe der Behörde gewesen, damals den Anspruch der Exe zu prüfen - und Sozialleistungen zu versagen. Die Damen vom Amt haben versagt, und nun sind sie natürlich auch nicht daran interessiert, dass das ans Tageslicht kommt. Deshalb wollen Sie mein Einkommen offen gelegt haben - wobei ich ja aus bitterer Erfahrung aus meinem Scheidungsverfahren von 2009 bis 2014 weiß, wie der hiesige Familienrichter tickt. Sobald Zahlen auf dem Tisch liegen, wird nicht mehr nach Anspruch oder Nicht-Anspruch gefragt. Dann nimmt der Richter den Taschenrechner und ermittelt den Betrag, den man mir abknöpfen kann. Basta, Fall erledigt und vom Tisch.
Zu meiner Situation:
Ich stelle im April meinen Rentenantrag, zum Ende September 2019 will ich in den Ruhestand gehen. Meine zu erwartende Rente stellt sich wie folgt dar:
47 Beitragsjahre, davon 26 Jahre über der Beitragsbemessungsgrenze - also Höchstbeitrag bezahlt. Erarbeiteter Anspruch 2.300.- € monatliche Rente, davon abgegeben an die Exe im Versorgungsausgleich 475.- € Monatsrente. Bleiben 1.825.- €, und davon soll ich der Exe weiterhin mindestens die bisher gezahlten 492.- € nachehelichen lebenslänglichen Unterhalt zahlen. Von den verbleibenden 1.333.- € wird man mir dann noch den Betrag abknöpfen, der den Selbstbehalt übersteigt, also nochmals ca. 150.- € ans Sozialamt.
Über 40 Jahre als Ingenieur anständig verdient und Rentenversicherung gezahlt, und dann in die Altersarmut?
Bin für jeden Tipp oder Hinweis dankbar, wie ich aus der Mausefalle Sozialamt herauskomme.
Austriake
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Unterhalt - Aufstocker & ab ins Paradies |
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Geschrieben von: aboe - 13-02-2019, 13:32 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Liebe Mitleidenden,
meinen aktuellen Fall habe ich bereits schon zum Thema gebracht.
Nachdem Verlust meines ABR, bin ich nun an die Beschwerde ans OLG gegangen. Das OLG hat den Fall tatsächlich aufgenommen. Klage auf maximalen Unterhalt läuft Parallel von der Ex.
Nun rechne ich mit einer Niederlage, da wir die Familienpolitik in Deutschland ja kennen und meine Kinder nicht mehr eindeutig zu mir wollen, nach der sauberen Entfremdung von 6 Monaten voller Manipulation und schönem Materialismus. Da ich mein Leben aber keine Schulden aufhäufen will, plane ich Aufstocker zu werden und mich dann zurückzulehnen. Mutti will Geld und Kinder, soll Sie haben, dafür bekommt sie ein Haufen Arbeit im Alltag. Die Kinder haben es fast schon selbst mitentschieden, daher werde ich auch hier eher unmotiviert sein, weiter den Umgang zu pflegen.
Nun mein Plan und ich hoffe da kann mir jemand aus Erfahrung einen Tipp geben.
Ist es möglich, sich als Aufstocker vom Job Center in eine schönere Gegend in Deutschland versetzen zu lassen? Vor allem, weil es dort eine bessere Arbeit gibt und eine bessere Lebensqualität, mehr Natur, etc.??? Hab gehört die würden einem sogar den Umzug spendieren, um aus deren Statistik zu kommen
Ich versuch, dass alles positiv zu sehen und für mich das beste legale rauszuholen.
Beste Grüße
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| Richter macht Selbstanzeige |
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Geschrieben von: JonDon - 09-02-2019, 14:38 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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In meinem fall ist Betreuung für Vater und Kindschaftssache vermischt.
Bei einem Besuch wegen Betreuung habe ich den Richter gefilmt und unangenehme fragen im gestellt. Er hat stur nach Muster gearbeitet und nicht drauf geantwortet. So habe ich auch Stur nach Muster gearbeitet.
Das Video habe ich bei Zuckerbergs reingestellt. Dann hat mich der Richter angezeigt.
Was bedeutet das hier und ist Verfahren abgeschlossen ?
Ist per Beschluss
wegen Verdachts der Beleidigung pp.
wird die Selbstablehnung des Richters am Amtsgericht Meisinger gemäß §§ 30, 27 Abs. 3 StPO für begründet erklärt.
Gründe:
Herr Richter am Amtsgericht Meisinger machte mit Datum vom 06.02.2019 gemäß § 30 StPO von einem Verhältnis Anzeige, das seine Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit (§ 24 Abs. 1 StPO) rechtfertigen könnte.
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist der Vorwurf, der Angeschuldigte habe den Zeugen Weiland, Richter am Amtsgericht Dieburg, gegen dessen Willen während einer durch diesen durchgeführten richterlichen, betreuungsrechtlichen Anhörung des Vaters des Angeschuldigten in der Wohnung des Angeschuldigten per Video aufgenommen und das Video sodann in einer öffentlichen Facebook-Gruppe hochgeladen und es mit dem schriftlichen Kommentar „Hurensohn! Dreckiger Bastard. Verrecke Weiland." sowie dem Zusatz „im übrigen möchte er nicht das Gespräch auf Video aufzeichnen" versehen und diesen Beitrag später nochmals in der Facebook-Gruppe geteilt..
In seiner Selbstanzeige hat der Richter am Amtsgericht Meisinger dargelegt, dass er im vorliegenden Verfahren als Zeuge in Betracht komme, da ihm das verfahrensgegenständliche Facebook-Video im Juni 2017 bekannt geworden sei und er den Vorgang sodann der Behördenleitung mit der Anregung, einen Strafantrag zu stellen, zur Kenntnis gebracht habe. Des Weiteren habe er wesentlich an der Erstellung des Strafantrags mitgewirkt.
Die vom Richter am Amtsgericht Meisinger geschilderte lnvolvierung in die Einleitung des vorliegenden Strafverfahrens sowie dessen gegebenenfalls erforderliche Vernehmung als Zeuge sind - wie auch vom Richter am Amtsgericht Meisinger selbst dargelegt - bei verständiger Würdigung geeignet, aus Sicht des Angeschuldigten das Misstrauen in die Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit des Richters zu wecken.
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