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| Pflegegeld-Unterschlagung - Was tun? |
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Geschrieben von: Maestro - 30-01-2019, 10:29 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Hallo zusammen,
mein Kind ist pflegebedürftig und lebt bei Mutti.
Erfreulicherweise klappt wenigstens der Umgang. Ca. 25% der Zeit ist das Kind bei mir.
Und hier beginnt das Problem:
Die Mama pflegt nur 75%, kassiert aber das volle Pflegegeld mitsamt sämtlichen Zusatzleistungen wie z.B. Verhinderungspflege ganz alleine ab, ohne mir etwas davon abzugeben. Und sie glaubt, ihr stünde das so auch zu.
Laut § 37 SGB XI steht Pflegegeld dem Pflegebedürftigen zu, also dem Kind.
Wir haben gemeinsames Sorgerecht, was die Vermögenssorge ebenfalls mit einschließt.
Ich bin von Anfang an als Mitpflegeperson bei der Pflegekasse eingetragen.
Pflegekasse sagt, organisatorisch kann sie nur auf ein Konto überweisen. Man müsste sich auf ein Treuhandkonto o.ä. einigen.
An welchem Gericht müßte ich die stur-bockige Mama verklagen, damit ich eine Chance habe etwas vom Pflegegeld zu sehen?
Familiengericht oder Sozialgericht?
Und wie müßte der Antrag lauten, damit er gute Chancen hat angenommen zu werden?
Unterschlagung von Pflegegeld, Verstoß gegen gemeinsame Vermögenssorge...?
Im Netz kursieren Gerüchte, dass das Pflegegeld an den zu überweisen ist, bei dem das Kind versichert ist. Das wäre derzeit ich.
Solange Kind bei Mama wohnt, darf vermutlich ohnehin diese wieder bestimmen, wo es versichert wird. Ob sie diese Entscheidung auch zum finanziellen Nachteil des Unterhaltspflichtigen treffen darf?
Ich danke Euch für Ideen, Tipps, Vorschläge, Anregungen, Erheiterungen... 
Von finanziell armer Alleinerziehender kann keine Rede sein, höchstens von geistiger und moralischer Armut.
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| "Von Amts wegen " Definition |
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Geschrieben von: Arminius - 29-01-2019, 15:07 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
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Hallo Gemeinde,
was bedeutet per Definition "von Amts wegen" ?
Sollte schon ein Thread bestehen bitte um Mitteilung.
Lg
A.
Im Gegensatz zur Verjährung, auf die sich der in Anspruch Genommene ausdrücklich berufen muss, ist die Verwirkung von Amts wegen zu berücksichtigen
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| Geschichte X Kindesunterhalt - Was tun? |
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Geschrieben von: aboe - 26-01-2019, 09:50 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (62)
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Hallo, da dies ein Forum mit Mitgliedern von der Front ist, hab ich mir gedacht, ich melde mich an und schildere kurz meine Geschichte.
Irgendwie geht es mir um Angst und auch um einen Plan.
Folgendes:
Ich habe 3 Kinder.
2 Kinder mit Mutter A (11 & 9 Jahre alt)
1 Kind mit Mutter B (2 Jahre alt)
Mutter A ist das Miststück und jetzt Arbeitslos bei einem gut verdienenden Typen vom Radio, der mich mit ihr ausnehmen will.
Mutter B eine anständige ehrliche und nette Frau die gerade unser Kind alleine erzieht. Wir wohnen nicht zusammen. Zurück zu Mutter A.
Die Trennung liegt 8 Jahre zurück. Eine Affäre ihrerseits war der Grund. 7 Jahre wurde UVS an sie gezahlt und ich hatte Umgang, jedes 2. Wochenende + Urlaube. So weit so gut.
Jetzt ist ihr Macker weggezogen (von Berlin nach Leipzig). Sie hat ihre Arbeit gekündigt und ist hinterher. Klage auf alleiniges ABR habe ich daraufhin verloren (wollte sie zurück zur Familie holen). Kinder + Verfahrensbeistand sprachen sich sogar für mich aus (ich hab das bessere Verhältnis zu unseren Kindern & wegen dem 3. Kind). Dennoch, erneute umgewöhnung der Kinder wollte man nicht billigen. Jetzt hat sie geheiratet und bekommt keinen UHV mehr. Auf einen Vorschlag einen Unterhalt außergerichtlich zu vereinbaren (ink. Titel) wurde nicht reagiert. War wohl zu wenig. Jetzt kam die Klage auf Unterhalt ins Haus. Mindestunterhalt von je 399.-Euro für 2 Kinder.
Bei 1600.- Netto und 35h die Woche, bin ich selbstverständlich ein Mangelfall, daher soll ich jetzt fiktiv höher angesetzt werden. Das wird der Richter wahrscheinlich durchgehen lassen.
Was ich hinzufügen möchte ist, die Kinder gibt man mir gerne, da diese anstrengend sind und Urlaube gerne ohne die Kinder gelebt werden. Kurz gesagt, Kinder sind durch den Unterhalt nur Mittel zum Zweck. Auch der Typ hat keine Bindung zu ihnen.
Ich hab versucht zu vermitteln, dass wenn ich den gewünschten Unterhalt zahlen soll, der Umgang darunter leiden wird und ich sie nicht mehr entlasten könnte. Als Antwort möchte meine Ex mich nun kaufen. Unterhalt steht nicht zur Diskussion, aber man bietet mir Taschengeld, Urlaubsgeld und eine BahnCard 50 an. Dazu soll ich eine Umgangs Vereinbarung unterschreiben (jedes 2. Wochenende und 6 Wochen Urlaub im Jahr). Klage auf Unterhalt geht nebenbei weiter.
Mein erster Gedanke war, ob das Schwachsinnige sind.
Mein Kopf dreht sich. Stolz habe ich... Überlege den Kontakt zu den Kindern einzufrieren. Moralisch Erpressen will ich mich nicht!
Wie geht es finanziell weiter? Hartz4 um den Ausgleich zu bekommen, damit sich auch keine Schulden aufbauen? Damit man mir nix Pfänden kann? Mit dem 3. Kind wohne ich nicht zusammen. Wird auch schwer, da Hartz4 diese BG zu Lasten von Mutter B begrenzen würde. Davon hat sie nix.
Hat jemand einen Rat? Auswandern? UG + Insolvenz? Ich brauche einen Plan oder ne Pille. Soll ich lieber mein eigenes Ding machen und weiter ziehen.. Mehr Geld verdienen, Titel gerecht werden? Ich bin der Meinung dass Mutter A mit den Kindern jetzt schon überfordert ist, da ihr Typ keine Hilfe ist und seine Ruhe haben will. Aber was passiert dort wenn ich quasi nicht mehr da bin (Umgang)?..
Lieben Dank...
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| Rentenklärung |
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Geschrieben von: JonDon - 26-01-2019, 05:04 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Bekommt man von der Rentenversicherung automatisch Brief um Rentenkonto zu klären, ungeklärte Zeiten ?
Zum hintergrund. Hab nichts beantragt oder irgend was in der richtung unternommen.Allerdings ist mir so ein Schreiben reingeflattert.
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| Was kommt auf mich zu? |
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Geschrieben von: BOB - 24-01-2019, 15:47 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (39)
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Hallo zusammen,
vielleicht kann einer von euch aus Erfahrungen heraus abschätzen wie sich die Situation entwickeln wird:
- nicht verheiratet
- 2 Kinder unter 5
- mit Ex vereinbarter KU 400 € monatlich insgesamt (privat schriftlich festgehalten, KEIN Titel)
- Kinder kommen bald in den Kindergarten -> Ex will zum Jugendamt wegen Kostenerstattung
- Ex hat im JC Grundsicherung beantragt
- Ex geht (hoffentlich) bald wieder arbeiten, wird aber auf jeden Fall weiterhin bedürftig sein, möchte sich ggf. eine Selbständigkeit über das JC finanzieren lassen
- Wäre es möglich Schulden aufzubauen, wenn nicht der Mindestunterhalt bezahlt wird?
(Wir haben uns ja auf weniger als den Mindestunterhalt einigen können und es besteht kein Titel.)
- Könnte das Folgen haben?
- Wird man von der Ex verlangen sich einen Titel zu holen?
- Darf man das überhaupt verlangen, wenn sie das gar nicht will (ich hoffe ihr Wille ist beständig)?
- Wird das JC oder JA mich anschreiben und zu Zahlungen auffordern?
- Falls ja, zu was alles?
Gruß
BOB
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Versorgungsausgleich ignorieren? |
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Geschrieben von: Zahlesel_RUS - 19-01-2019, 18:38 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (33)
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Hallo zusammen,
die hEx hat Anfang Oktober Scheidungsantrag gestellt.
Ich habe zwei Formulare Bekommen und nich ein Fragebogen wegen Zeitperioden, die aufgeklärt werden sollen.
Ich habe einfach keine Lust irgendetwas auszufüllen, und bin ich dagegen, dass die Richterin und Anwältin der Ex die Informationen über mich für Periode vor der Ehe irgendetwas erfahren.
Was passiert, wenn ich nichts ausfülle/unterschreibe? Ich bin der Meinung diese Formulare/Informationen sprechen gegen meinem Lieblingsgesetz - DSGVO 
Gestern habe ich die Daten von Ex gesehen, mit 6,6666 Punkten und 3,3333 die in die Rechnung reinlaufen werden, da sind auch Ihr kompleter Lebenslauf dabei mit RV Beiträgen. Ich will keine Informationen über mich an Fremde menschen geben.
Wenn es um meine Rente geht, dann werde ich mich mit 80 (die Zahl kommt doch bald als Rentensalter ) meine Lücken, falls es für die RV wichtig ist, füllen.
Die Scheidung an sich bringt mit keine Vorteile, heiraten plane ich nicht 
Gruß
Wechselmodellpapa
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| Unterhaltsforderung und Vaterschaftsfeststellung durch UN Uebereinkokommen von 1956 |
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Geschrieben von: Geraldo123 - 17-01-2019, 13:08 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Hallo miteinander,
ich bin wirklich sehr froh dieses Forum gefunden zu haben und hoffe ich kann von jemanden mit Wissen erfahren, wie das läuft mit dem UN Uebereinkommen von 1956 für Alimente.
Vaterschaft ist nicht anerkannt und Frau im Ausland. Keine EHE
Das Haager Uebereinkommen greift wohl nicht, wohl aber das UN von 1956 für beide Länder.
- Wie schwer und wie schnell kann man zur Vaterschaftstest gezwungen werden?
- Was wenn durch gewisse Gesetze im Ausland eine Vaterschaft beschlossen wird (ohne DNA Test aber aufgrund von Anhaltspunkten etc?)
- Kann dann auch Unterhalt gefordert werden bzw wird so ein Beschluss einfach akzeptiert im Inland? Schweiz
Wäre wirklich über fundierte Tipps extrem froh!
Danke und viele Grüsse,
Geraldo
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| Kontakt zur 15 jährigen Tochter scheint abzubrechen.. |
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Geschrieben von: ArJa - 17-01-2019, 00:08 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (69)
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Hallo. Vor Jahren habe ich hier im Forum viel Hilfe erfahren und ja, auch ich gehöre zu denjenigen, die immer nur dann hier mitarbeiten, wenn es persönlich brenzlig wird ... Asche auf mich ..
Zur Situation: 2011 Trennung, 2013 Scheidung, eine Tochter ( jetzt 15 1/2 ), lebt 5 km entfernt bei der KM, seit 6 Jahren regelmäßiger Besuchskontakt , allerdings ohne Urlaub und ohne Übernachtung ( OLG Hamm seinerzeit sei Dank ), über die Jahre durchaus vertrauensvolles Verhältnis, das jetzt umzukippen droht...
Wie es in der Pubertät so ist, war irgendwann mal der erste Freund da.. Ich habe keinen Hehl daraus gemacht, dass ich den jungen Mann nicht mochte, aber nie versucht, diese Liebelei zu kippen oder zu untersagen, begeistert war ich aber nie, das war meiner Tochter auch bekannt... Nach einjähriger " Beziehung " hat meine Tochter von sich aus dann Schluß mit dem Jüngling gemacht, ich war darüber nicht traurig, aber das war eine reine Entscheidung meiner Tochter.
Vor 2 Monaten habe ich dann gemerkt, dass sie mit einem jungen Mann chattete... Kurzum, sie hat mich systematisch über Wochen nach Strich und Faden belogen und einen anderen jungen Mann erfunden, das Ganze sogar recht professionell gemacht..natürlich war es der besagte erste junge Mann. Ich habe ihr gesagt, dass das ihre Entscheidung ist und sie damit zurecht kommen muss , es mir allerdings um ihre systematische Lügerei geht und das das für mich nicht akzeptabel ist.
Seit 2 Monaten habe ich keinen persönlichen Kontakt mehr zu meiner Tochter, ihre sehr seltenen Reaktionen auf sehr seltene Whatsapp meinerseits sind eiskalt und abweisend. Sie sieht wie sie mir formell mitteilte, " keinen Gespächsbedarf ". Ein schlechtes Gewissen hat sie null...
Ich bin mir darüber im klaren, dass das ein Abnabelungsprozeß ist und sie ihre Zeit bei mir nicht abzusitzen hat, bin aber einerseits ärgerlich und enttäuscht und befürchte gleichzeitig , dass der Kontakt völlig abreißt.. Von der KM habe ich keine Unterstützung zu erwarten; Mutter und Tochter bilden seit Jahren eine Symbiose, KM ist von dem Jüngling geradezu begeistert und sie wird darin einen Weg sehen, den verhassten KV auf Dauer loszuwerden..
Andererseits werden meine finanziellen Zuwendungen natürlich gern in Anspruch genommen. Es hat sich über die Jahre so ergeben, dass ich neben pünklichster UH Zahlung meiner Tochter ein monatliches Taschengeld zahle sowie ihren Handyvertrag, ihren Tanzclub und ihren Sportverein ... und an den Umgangswochenenden ist so manches für sie abgefallen...Die Kosten für ihren Führerschein liegen im Bankschliessfach usw.usw.. Wie gesagt, hat sich über die Jahre so ergeben ...
Die Frage ist : Was wird passieren ? Völliger Kontaktabbruch ? Diese Vorstellung ist - ich gebs zu - für mich unerträglich. Sich trotz der Situation weiterhin als Zahlesel betätigen? Wenn ich diese freiwilligen Dinge einstelle, liefere ich erst recht den Grund für einen kompletten Kontaktverlust .. Um Kontakt betteln und sich zum Affen machen ? Tochter und KM würden das mit immer neuen Forderungen und Demütigungen geradezu zelebrieren ... Ich weiss offen gestanden nicht weiter... Wie schätzt Ihr den Fall ein ?
Gruß
ArJa
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| VKH, PKH Stellungnahme Gegner |
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Geschrieben von: Arminius - 15-01-2019, 19:47 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Hallo Gemeinde,
muss das Gericht das einen VKH/PKH genehmigt (Gläubiger) erst vom potenziellen Gegner (Schuldner) eine Stellungnahme bekommen.
siehe dazu § 118 Abs.1 ZPO
Desweiteren was muss ich beantragen um den Unterhaltsrückstand ggf. pfänden zu lassen. VKH oder PKH ?
Danke f eure Hilfe
Lg
A.
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