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  Kind 18 - Ist die Ex und KM nun auch barunterhaltspflichtig?
Geschrieben von: knochenkarl - 15-01-2019, 14:51 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo,

eines von meinen 3 Kindern, ist nun 18 geworden. Die Kinder, leben im Haushalt der Kindesmutter und ich zahle brav Unterhalt. Nun ist eines der Kinder 18 Jahre alt geworden und macht zur Zeit ein freiwilliges soziales Jahr.
Ich habe dunkel in Erinnerung, das mit dem 18ten Geburtstag, auch die Kindesmutter barunterhaltspflichtig wird, auch wenn das 18jährige Kind in deren Haushalt lebt.
Liege ich da richtig? Danke für Eure Hilfe.

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  Ablauf Botschaft
Geschrieben von: freedom - 14-01-2019, 20:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Heute bei Botschaft gewesen Reisepass und Ausweis beantragt, hat über 30 Minuten gedauert, dann awr es durch. 


Werden die Abfragen Zentralregister usw. automatisch beim Antrag gemacht oder erst im Nachhinein? Immerhin dauerte das ganze rund 30-40 Minuten bis Beides durch war...


Oder wird das im Nachhinein getan?

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  Beschluss / Urteil
Geschrieben von: Zwillingspapa - 14-01-2019, 13:42 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo zusammen,

gibt es zwingende Formalitäten bei Gericht, die bei einem Urteilsspruch eingehalten werden müssen?

Ich war (der Einzige) beim Urteilsspruch anwesend. Nicht nur, dass eine Verspätung stattfand, es wurden 3 Sätze vorgelesen, keine Begründung, NICHTS weiter. Was vorgelesen wurde war zu erwarten, aber die Art ist doch unglaublich mit der lebensprägende Entscheidungen von Kindern so lächerlich abgehandelt werden. Gibt es da irgend etwas an Form einzuhalten?

Danke

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  Hartz IV und Trennungsunterhalt
Geschrieben von: IPAD3000 - 14-01-2019, 05:15 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Interessehalber:

Beantragt jemand Hartz IV wg. Trennung und beabsichtigt nicht, seinen Ex-Partner mit Trennungsunterhaltsansprüchen belasten zu wollen, holt sich dann das Amt diesen direkt von dem Ex? Oder bekommt derjenige schlichtweg Hartz IV nicht bewilligt, wird zur Geltendmachung seiner Unterhaltsansprüche gezwungen?


Hat sich erledigt, Google bestätigt meine Vermutung. Hartz IV gibts nur, wenn der Ex sich partout weigert, nicht bei freiwilligem Verzicht sein Recht wahrzunehmen.

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  EX Schwanger im Ausland
Geschrieben von: Geraldo123 - 13-01-2019, 17:59 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo allerseits! Ich habe gerade mit einem Freund geredet, der erzählte mir folgenden Sachverhalt:


Mann und pot. Vater ist gerade etwas am Durchdrehen, da seine Ex wohl Schwanger zu sein scheint. Die EX ist im Ausland und das Kind wird dort geboren. Potentieller KV ist in CH. Lt Gesetz würden für den Vater 25% des Einkommes als KU anfallen.  Gerichtsstand Ausland (ausserhalb EU)

Das Kind ist nicht anerkannt und wird es auch nicht. Keine Ehe.
EX ist nicht bereit ein angemessen KU anzunehmen (statt zb 500EUR was dort sehr viel ist (Durchsch monatliches Einkommen), ganz klar die 25% was dann auf ca 1500 EUR hinausläuft 3faches durchschnittliches monatliches Einkommen für ein Kind mit 0 -10 Jahren? Ist natürlich besser nur fair, weil es die Regeln so sagen). 
Grund warum kein Agreement geht ist, weil es ja nicht um Geld sondern um Personen geht und nach den Regeln gehen sollte...genau. 
Deshalb möchte diese Frau auch, dass Freund die Vaterschaft direkt bestätigt.
 
Was ist zu erwarten? Über UN Übereinkommen von 1956 ist von beiden Ländern gedeckt. Kann man dadurch zum Vaterschaftstest gezwungen werden? Ist es besser mal umzuziehen in ein unbekanntest Land bevor überhaupt eine Aufforderung kommt zum Testen lassen (Und somit schon der Unterhaltsanspruch "reserviert" ist)

Warum ich Frage ist, da diese SW wohl nur durch gewisse Praktiken (zb danach im Bad) und ohne Mitwissen des potentiellen Vaters herbeigeführt wurde. Er traut dieser Person absolut nicht mehr und möchte die Vaterschaft nicht anerkennen. Er wollte sowieso mal in ein anderes Land gehen.

SWW 8 aktuell.

Was meint ihr dazu? Wie kann man Vaterschaftstest verzögern und ist es besser vor der Geburt schon das Weite gesucht und gefunden zu haben? Smile

Herzlichen Dank für eure Hinweise Smile
Gruß Geraldo!


Kurze Anpassung, die EX weiß noch nicht, dass sie seine EX ist. Aber der Vertrauensbruch hat innerlich schon dazu geführt. Er möchte nur keine Fehler durch Kurzschlussreaktionen machen.

Frau geht davon aus Vaterschaft wird anerkannt.

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Tongue Wechselmodell bekommen, aber ich bin noch nicht fertig
Geschrieben von: Zahlesel_RUS - 09-01-2019, 15:02 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (36)

Hallo zusammen,

nach 2 jährigem Kampf und zwei Umgangsprozessen habe ich das Wechselmodel bekommen.
Die Ex hatte Schieß das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu verlieren und musste dem Wechselmodell zustimmen.

[Bild: fetch?id=775&d=1547038163]

ich wollte noch eine Sitzung mit dem Sachverständigten, aber die wurde abgelehnt.

[Bild: fetch?id=774&d=1547035597]


also das System will weitere Probleme, die die Ex verursachen kann.

Ich bin mit der Zweizeiler Regelung nicht einverstanden und will nicht auf Scheidungstermin warten.
Da sehr vieles noch geregelt werden soll:
1. Halbe Ferien und in schriftlicher Form
2. Ich will, dass die Jungs bei mir als Hauptwohnsitz ange,eldet sind, da die Ex aus der Wohnung rausfliegt(HARZ4 wohnkostenerhöhung nach der Sanierung um 300EUR)
3. Kindergeld (habe von Ex immer noch kein Cent für das letze Jar bekommen: 2,5 Monate, ca 750 EUR)
4. Aufgelaufene Unterhaltsschulden (ca.30.000 EUR) und den laufenden Titel, die Dank Wechselmodellverweigerung zu Stande gekommen sind
5. Ich möchte, dass diese Vereinbarung durch das Gericht auch gebilligt wird 

zu 4

Zitat:[font=Helvetica, Arial, Verdana, sans-serif]Diese Vereinbarung bei Gericht, muss wiederrum z. B. [/font][font=Helvetica, Arial, Verdana, sans-serif]durch einen Beschluss vom Familiengericht gebilligt werden[/font][font=Helvetica, Arial, Verdana, sans-serif]. Dies bedeutet, dass das Gericht dann diese gerichtliche Vereinbarung der Eltern bzgl. des Umgangsrechtes gerichtlich billigen muss gemäß § 156 FamFG. Diese gerichtliche Billigung bedeutet, dass das Gericht im Beschluss darlegt, dass durch diese einvernehmliche Umgangsregelung der Eltern das Kindeswohl gewährleistet ist.[/font]

[font=Helvetica, Arial, Verdana, sans-serif]Des Weiteren [/font][font=Helvetica, Arial, Verdana, sans-serif]muss das Gericht in diesem Beschluss dann den Hinweis an die Eltern erteilen[/font][font=Helvetica, Arial, Verdana, sans-serif], dass bei jedem Fall der Zuwiderhandlung gegen den vorstehenden gerichtlichen Vergleich das Gericht ein Ordnungsgeld in Höhe von jeweils bis zu 25.000,00 Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann Ordnungshaft anordnen kann.[/font]

[font=Helvetica, Arial, Verdana, sans-serif]Des Weiteren muss der Beschluss des Gerichtes an die Eltern den Hinweis enthalten, dass das Gericht gemäß § 90 Abs1 FamFG auch unmittelbaren Zwang zur Vollstreckung der Umgangsrechtsvereinbarung gegen den sich weigernden Elternteil festsetzen lassen kann, wenn die Festsetzung der obigen Ordnungsmittel erfolglos geblieben ist.[/font]


Wie kann ich das Gericht zwingen nach meinen Regeln zu spielen?

Danke und Gruß
Zahlesel-Wechselmodellpapa

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  UVS Übergang nach Volljährigkeit
Geschrieben von: IPAD3000 - 08-01-2019, 03:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Ich find leider nichts im Netz hierzu:

Beistandsschaft ist eingerichtet, JA schickt jährlich Auflistung der Unterhaltsrückstände. Keine Pfändungsversuche. Das Kind bekommt Unterhaltsvorschussseit Jahren.

Mit Volljährigkeit: 

An wen gehen welche finanziellen Ansprüche über?

Während das Kind minderjährig ist fordert das JA ja nicht nur den Unterhaltsvorschuss, vielmehr auch den übersteigenden Betrag gemäß vorliegendem Titel ein, da Beistandschaft besteht.

Ich vermute:

JA behält die Ansprüche aus den Unterhaltsvorschussleistungen, der Rest geht auf das volljährige Kind über. Heißt auch, Verjährung mit Erreichen des 21. Geburtstags, sofern kein Vollstreckungsversuch unternommen wird. Verjähren dann auch die Ansprüche aus den Unterhaltsvorschussleistungen drei Jahre nach Volljährigkeit, oder gehen diese Ansprüche gar auch auf das Kind über (welches bei erfolgreicher Pfändung diesen Teil ans JA zurückzuführen hätte)?

Mich irritiert folgendes Urteil:
(OLG) Hamm, Beschluss vom 17.3.2014 (Az: 6 UF 196/13) 

Für den Sohn bestand eine Beistandschaft des Jugendamts von Mai 2005 bis 25.7.2011. In dieser Zeit wurde die Urkunde mehrfach geändert und Anpassungen vorgenommen. Nach Ende der Beistandschaft durch das Jugendamt stellte der Rechtsanwalt des Kindes fest, dass das Jugendamt Ansprüche in Höhe von € 1.276,12 aus dem Jahr 2005 nicht vollstreckt hatte. Der Rechtsanwalt erwirkte daher einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wegen dieser Unterhaltsrückstände. Der Vater weigerte sich, diesen Rückstand zu bezahlen und berief sich auf Verwirkung. Das Amtsgericht – Familiengericht – hatte den Antrag des Vaters zurückgewiesen, dagegen legte der Vater Beschwerde ein – mit Erfolg!

... der Anwalt stellte fest, dass das JA vergaß Geld zu pfänden (demnach JA nicht mehr Gläubiger, vielmehr nun das volljährige Kind)

Das hört sich so an, als würde das JA mit Volljährigkeit die Ansprüche auf das Kind übertragen und fortan läuft die Verjährungsfrist von drei Jahren bez. der Minderjährigen-Ansprüche, bzw. kann sogar bereits Verwirkung eingetreten sein, weil das JA gepennt hat:

Das OLG Hamm entschied auch, dass sich das Kind den Fehler des Jugendamts zurechnen lassen müsse. Solange die Beistandschaft besteht, ist das Jugendamt Vertreter des Kindes.

Wer kann das Rätsel für mich auflösen?

Verpennt das JA die regelmäßigen Vollstreckungsversuche sollte doch Verjährung und/oder Verwirkung eine saubere Möglichkeit darstellen, sich den Titel aushändigen zu lassen?! Schließlich hat die Beistandsschaft gepennt.

Ist die jährliche Post vom JA über aufgelaufene Rückstände überhaupt ausreichend, die Verjährung oder Verwirkung zu hemmen? Von Kindern ohne Beistandsschaft wird regelmäßig auch erwartet, dass sie jährlich einen Vollstreckungsversuch unternehmen, um eine Verwirkung zu verhindern. Und das JA braucht nur einen Brief schicken, obwohl dies mit  Wahrnehmung der finanziellen Interessen des Kindes doch den gleichen Status inne hat? Ich hab in einem Unterhaltsprellerbeitrag gerade ein Interview mit einer JA-Mitarbeiterin gesehen, die meinte, der Brief hemme die Verjährung. Das widerspricht sich doch ...

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  Unterhalt von der Ehefrau noch während der Ehe einfordern...
Geschrieben von: Gerrie_van_boven - 08-01-2019, 01:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (27)

Guten Tag!

Hätte ich dieses Forum schon zum Zeitpunkt meiner Eheschließung vor 14 Jahren gekannt, dann wäre mir vieles erspart geblieben. Aber da bin ich wohl nicht der Einzige...

Zu den Eckdaten:
  • Ich bin Anfang fünfzig, Ehefrau Ende vierzig
  • Ehefrau kommt aus Polen
  • Drei Kinder, davon eins von meiner Frau 19J., zwei im Alter von 10 und 13 Jahren von uns beiden.
  • Frau berufstätig mit Zeitvertrag und höherem Verdienst als ich, ich in Teilzeit 60%
  • Ein Haus, das ich gekauft habe und abzahle. Ich stehe allein im Grundbuch (was, wie ich im Forum erfahren habe, auch nicht wirklich schützt)
  • Es gibt einen Ehevertrag der Gütertrennung, Verzicht auf Versorgungsausgleich und eine Begrenzung des nachehelichen Unterhalts auf ein Jahr beinhaltet.
 
Die Ehe war nie sehr glücklich, erfolgte recht spontan, ich wollte unbedingt Familie und Kinder und hatte Torschlußpanik, die Gattin suchte einen Versorger, da ihr „Marktwert“ in der polnischen Provinz aus verschieden Gründen nicht mehr der höchste war. Ich war halt da. Trotzdem war es nicht nur schlecht, die Gattin hat auch ganz angenehme Seiten und unsere Kinder sind gut geraten.

Vor sechs Jahren, nach langem vor sich hin kriseln, suchte sich die Gattin einen Lover und alles nahm seine Gang, wobei der auserwählte Lover aufgrund von Herkunftsland und Beruf nie und nimmer die Zustimmung der Schwiegermutter finden wird. D.h. alles wird bestritten (nur Alkohol schafft da die Wahrheit ans Licht) und trotzdem immer aktiv weiter gemacht, natürlich auf meine Kosten (finanziell wie auch was die Ausbeutung meiner Kraft betraf)  .
Inzwischen besser informiert, war mir klar, dass eine Trennung  zum damaligen Zeitpunkt den Verlust der Kinder bedeutet hätte, die ja nach Ansicht der Gattin IHR gehören würden. Also weiter gemacht und versucht mit Eheberatungen und Wohlverhalten die Sache doch noch zu retten. Da war ich blöd! Anderseits habe ich mich den Jahren sehr um die Kinder gekümmert, auch ganz alltäglich in Dingen die der Gattin zu unbequem waren oder sie zeitlich vom wahren Glück mit dem Lover abhielten. So beispielsweise die Kindergeburstagsfeier  meines  Sohnes (10J) und ich könnte jetzt noch kotzen, wenn ich daran denke,  wie sie nach tausend Gründen suchte, um diesen nicht feiern zu müssen, da der Geburstag unseres Jüngsten auf ihr  „Besuchswochenende“ beim Lover fiel. Folglich lag sie dann auch bei ihm in der Kiste, als ich am kinderbespaßen war.
Ich breche jetzt mal ab, weil es um ein konkretes Anliegen geht und sich unsere Geschichten letztlich alle sehr gleichen, da wir schließlich alle mit Frauen der Sorte: ICH, ICH, ICH! Kontakt hatten.

Nun zum Konkreten:  Die Kinder sind so groß, dass ich die Ehe nun endlich beenden will.  Obwohl die Gattin dies angeblich auch möchte, sind  rationale Gespräche auch mit sehr qualifizierter Mediation nicht möglich. Strategie ganz offensichtlich: permanenten Terror bis der Alte freiwillig geht und zahlt. Auch da unterschätzt sie Gattin mich gewaltig. Wir wohnen in einem Haus, bis auf einen lächerlichen Betrag von 100€ trage ich alle fixen Kosten alleine. Auch sonstige Kosten wie Geschenke für die Kinder, Urlaubsreisen mit diesen, Einkäufe usw. werden zum Großteil von mir getragen.

  1. Der Anwalt rät nun dazu, als ersten Schritt ehelichen Unterhalt von ihr einzufordern, was einerseits ihren Handlungsspielraum einschränken und anderseits meinen deutlich erweitern würde (geheime Rücklagen,  Putzfrau, Aktivitäten mit den Kindern, deutliche Entlastung meiner Arbeitskraft  durch den Verzicht auf Überstunden). Da mein Einkommen gut ein Drittel unter  dem der Gattin liegt, sie sonst für Wohnen keine Kosten trägt, scheint dieses Herangehen erfolgversprechend.Was meint Ihr? Jetzt den Brief mit der Mitteilung, dass ich mich getrennt habe und sie auffordere, mir ihre Einkommensunterlagen zwecks Berechnung meiner Unterhaltsansprüche zu übergeben? Von Scheidung ist erstmal nicht ie Rede, wenn sie sich nicht an den Kosten beteiligen will, wird eingeklagt. Außerdem kann ich angesichts der Anforderungen durch ihre häufige Abwesenheit (ist real nicht so, weil sie weg ist, wenn ich arbeite, die Kinder sind dann alleine zuhause) ja noch etwas Stunden reduzieren. Habe nicht gehört, das Mann auch in der Ehe zu maßimaler Erwerbstätigkeit gezwungen werden kann. Denke ich da richtig?
  2. Außerdem vielleicht mal etwas öfter meiner Erschöpfung durch die letzten Jahre nachgeben und öfter mal AU schreiben lassen.
  3. Mental bereite ich mich auf alles vor, weil ich in den Jahren der Ehe erfahren habe, dass diese Frau keinerlei Beisshemmungen hat. Dazu gehört auch, dass ich mich darauf einstelle, massiv mit den Kindern erpresst zu werden. Ich mache diese Frage nicht mit den Kindern zum Thema, berichte aber von den eigenen Erfahrungen als Scheidungskind und Sohn ihrer lieben Oma.
  4. Ich überlege auch in einem mir gut bekannten Land eine sehr billige Bleibe zu kaufen, um ggf. „einfach mal weg zu sein“ und mich mit Imkern und Gemüsezucht beschäftigen. Meine Ansprüche ans Leben sind trotz ausgesprochener Genußfähigkeit auf wenig materielle Dinge gerichtet, d.h. aber nicht das ich vorhabe, dass die Gattin irgendwas von mir bekommt.
 




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  Kind ohne Trauschein zeugen?
Geschrieben von: Maestro - 07-01-2019, 14:58 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (25)

Hallo liebe Leute,

welche finanziellen Kostenrisiken lauern, wenn Mann unehelich ein Kindlein zeugt?

Droht dem Zeuger "nur" Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle, oder ist er genauso "gelackmeiert" wie ein getrennter/geschiedener Verheirateter?

Grüße
Cool

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  Was passiert eigentlich mit der Ehefrau?
Geschrieben von: PaulHunter - 05-01-2019, 20:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo liebe Kollegen,

meine Frau hat die brasilianische Staatsbürgerschaft, gemeinsam haben wir ein paar in D geborene Kinder.
Gearbeitet hat sie seit 20 Jahren nicht mehr (wegen der Kinder), leben in D tut sie seit über 30 Jahren.

Angenommen, ich sterbe oder verlasse sie von heute auf morgen.
Gehen wir einfach davon aus, durch mich gibt es KEIN Geld (warum auch immer):

  • Wie kommt sie finanziell über die Runden?
  • An wen muss sie sich wenden (Arbeitsamt, Sozialamt, Bürgermeisteramt)?
  • Würde es für Sie finanziell Sinn machen, die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen?
    Also um besser an Sozialleistungen zu kommen?
Liebe Grüße...

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