Hallo, Gast
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.

Benutzername
  

Passwort
  





Durchsuche Foren

(Erweiterte Suche)

Foren-Statistiken
» Mitglieder: 1.780
» Neuestes Mitglied: Justizopfer
» Foren-Themen: 8.295
» Foren-Beiträge: 152.857

Komplettstatistiken

Aktive Themen
Hilfe gesucht bzgl. Gutac...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
Vor 8 Stunden
» Antworten: 6
» Ansichten: 156
Diskussion zu "Der Aufsta...
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: bio
Heute, 00:08
» Antworten: 172
» Ansichten: 257.347
Volljährige wohnt bei kos...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
Gestern, 16:42
» Antworten: 1
» Ansichten: 136
Mutter erschiesst Kind
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: p__
Gestern, 13:30
» Antworten: 6
» Ansichten: 252
Nachzahlung Anrechnung au...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: bigpuster
Gestern, 13:20
» Antworten: 9
» Ansichten: 348
Hochstrittig...Wenn das G...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
Gestern, 11:17
» Antworten: 97
» Ansichten: 4.942
Vater beantragt alleinige...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: p__
16-01-2026, 14:58
» Antworten: 2
» Ansichten: 195
Kein Sex
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: p__
15-01-2026, 22:30
» Antworten: 214
» Ansichten: 229.053
Verzug Setzung und Auslän...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
15-01-2026, 21:57
» Antworten: 12
» Ansichten: 479
Stufenklage oder alles im...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
14-01-2026, 00:48
» Antworten: 8
» Ansichten: 460

 
  Vorbereitung zur Unterhaltsflucht
Geschrieben von: NKOD - 03-12-2018, 02:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (16)

Hallo Männers,

vorab möchte ich mich bei allen die dieses Forum ermöglicht haben u sich daran beteiligen höchste Anerkenkung u Dankbarkeit zollen. Ohne dieses Forum u die Arbeit des Herrn Bräuning hätte ich wohl jede Hoffnung auf ein Leben in Würde aufgegeben. Ihr alle habt mir Mut gemacht u mir Wege aufgezeigt sich dieser Vernichtungsmaschinerie, die sich „Familienrecht“ schimpft, entgegenzustellen.

Ich habe für mich beschlossen mich dieser Unterhalts-Drangsal zu entziehen u auszuwandern. Ich bin mir darüber bewusst, dass es kein einfacher Weg sein wird, insbesondere ohne gr finanzielle Mittel, doch sehe ich darin die einzige Möglichkeit ein Leben in Würde zu führen. Wenn ich im Ausland scheitern sollte, o man mich finden u pfänden sollte, kann ich ja immer noch zurück nach DE u mich diesem perversen System beugen u es später erneut u cleverer wieder versuchen.

Da die Unterhaltsflucht gewisse Raffinesse u Planung erfordert, ersuche ich hier um Rat.

Ich würde gerne in ein EU-Land, welches ich öffentlich nicht näher benennen möchte, auswandern, weil ich die Sprache beherrsche, dort familiäre Unterstützung hätte u mir ein Leben dort gut vorstellen kann.

Mir ist bewusst, dass ich bei meiner Auswanderung in ein EU-Land viele Dinge beachten muss:

  • Bei der Abmeldung im DE auf keinen Fall das Zielland angeben, tendiere dazu Thailand o ähnliches anzugeben.
  • Laut dem Büchern des Herrn Bräuning empfiehlt es sich bei einer Auswanderung innerhalb der EU über ein Drittland auszuwandern, also sprich zb Portugal anzugeben, sich dort auch an- u. wieder abzumelden u erst dann sich im Zielland anzumelden. Der Nutzen daraus erschließt sich mir jedoch nicht, bzw sehe ich darin keinen nennenswerten Vorteil gegenüber der Falschangabe Thailand. Es ist auch weitergehend so, dass das Anmelden in einem Drittland auch nicht ohne Hürden zu bewerkstelligen ist, zumindest nicht in den Ländern die ich überprüft habe. Sie alle wollen Arbeitsnachweise o Vermögensangaben, Nachweise über wohnanschrift usw. Also mal eben „übers Wochenende irgendwo an- u. wieder abmelden“ läuft nicht. Dieser Prozess wird in den Bücher nicht weiter erklärt u wird ein wenig „romantisch“ u recht kurz umschrieben. Wenn jemand dazu konkret etwas aussagen könnte, wäre ich dafür sehr dankbar. Sprich welches Land eignet sich am besten für einen „Zwischenstopp“ o ist dieser Schritt eher unnötig solange man bei Abmeldung in DE eine falsche Fährte legt? Ich habe diesbezüglich auch eine Firma in UK ausfindig gemacht, die unter anderem ein Anmelden bzw Abmelden in UK für einen erledigt ohne dass man das Land betreten muss, gegen Gebühr versteht sich. Ich kann aber auch nicht einschätzen wie seriös die sind.
  • Ich muss unter allen Umständen vermeiden, dass mein Aufenthaltsort in DE bekannt wird, so viel is klar. Solange niemand weiß wo ich bin, bin ich save. Nur kann das JA ja seit kurzem in der EU alle Bankkonten nach mir durchsuchen, das ist etwas was mir noch gr Kopfschmerzen bereitet. Heißt für mich also ich kann ein Zielland Bankkonto bzw ein europäisches vergessen. Meine Überlegungen gingen deshalb in Richtung anonymes Konto in Dubai o Singapur online zu eröffnen. Frage is nur ob die sich für einen Durchschnittverdiener interessieren. Auf jeden Fall brauche ich ein anonymes, nicht europäisches Konto, welches ich auch im Zielland nutzen kann, nützt mir ja nix wenn mein Arbeitgeber drauf besteht dass ich ein europäisches bzw Zielland Konto eröffne usw. Ratschläge bzgl anonymes Bankkonto bzw auf falschen Namen o Strohmann wären wirklich sehr hilfreich.
  • Wohnung, KFZ usw: ich denke am ehesten würde ich durch ein Zielland Bankkonto gefunden werden, was ich ja umgehen möchte. Weiter brauche ich natürlich auch ein Dach über dem Kopf u ein Fortbewegungsmittel. Beides könnte ich wohl über Familienangehörige laufen lassen, um sicher zu gehen. Möchte aber ehrlich gesagt niemanden mit meinem Problemen mehr als nötig belasten. Denkt Ihr Strohmänner für alles zu haben ist zwingend notwendig o eine Spur zu paranoid? Wie sieht es mit Krankenversicherung aus? Über eine private wäre ich wohl schwieriger aufzufinden als über die gesetzliche im Zielland. Auch da stelle ich mir noch die Frage ob eine private KV wirklich nötig ist. Ich meine irgendwo in irgendeinem Register taucht man eh irgendwann auf, wenn man mich finden will, wird man mich eh finden, nur glaube ich nicht dass man wegen mir Himmel u Hölle in Bewegung setzen wird, DE wird in Zukunft viel gr Probleme haben u zu leicht werde ich es meinen Verfolgern auch nicht machen
  • Übersehe ich etwas? Wo habe ich Fehler bzw Schwächen in meinen Überlegungen?
  • Ich bin belese mich derweilen auch über das Thema neue Identität aufbauen. Nicht leicht, bei weitem von mir noch nicht zu Ende gedacht, aber machbar u wohl der sicherste Weg, wenn man denn klug vorgeht. Wenn jemand dazu Lektüre o ähnliches hat, wäre ich auch dafür sehr dankbar. Vllt ist ja jemand diesen Weg schon gegangen u kann darüber berichten? Von gekauften falschen Pässen aus dem darknet nehme ich derzeit noch Abstand, da ich nicht weiß ob man nicht eher über den Tisch gezogen wird u wie gut die Qualität tatsächlich ist, aber ausloten sollte man alles u sich darüber auszutauchen schadet ja auch nicht
  • Was haltet ihr von den diversen „untertauch Hilfen“ von „Profis“?Könnte mir das eh nicht leisten, aber interessant finde ich das schon ob die Leute wirklich ihr Geld wert sind
Herzlichen Dank für eure Aufmerksamkeit, jeden Ratschlag aber auch Kritik nehme ich gerne an. Ich werde nicht morgen verschwinden, auch nicht übermorgen, aber ich gehe, das steht fest. Ich will mir aber vorher einen genauen Plan zurechtlegen u nichts dem Zufall überlassen. Alles o nix u wenn dann richtig!

Drucke diesen Beitrag

  Nochmal UHV Rückzahlung ja oder nein
Geschrieben von: rockx - 29-11-2018, 18:27 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo,

kurze Frage, weil ich immer noch nicht schlauer bin. Habe ab Januar einen neuen Job. War eine weile Arbeitslos und hatte einen Nebenjob gemacht. Dieser wurde natürlich mit den SGB2 Leistungen verrechnet. Nun sind UHV Leistungen angefallen. Eigentlich war ich ja in der zeit nicht Leistungsfähig. Das JA hat mir dies aber nicht bescheinigt und antwortet nur schwammig auf meine Nachfragen. Bislang haben Sie nur die Einkommensnachweise vom Nebenjob und JC verlangt.

Mein Familienanwalt konnte mir nicht sagen ob ich etwas zurück zahlen muss, da es sich hier wohl um Sozialrecht handelt.
Ein Titel existiert nicht.

Muss ich jetzt den UHV zurück zahlen Huh Wer kann hier Auskunft geben die verbindlich ist? Soll ich das einen Sozialanwalt übergeben?
Ich will vermeiden das mein Gehalt beim neuen Arbeitgeber gepfändet wird. Sonst ist der Job nämlich weg. Außerdem will ich mich auf meinen neuen Job konzentrieren und nicht die ganze Zeit Stress mit der UHV haben. Was würdet Ihr mir raten?

Danke Euch

Grüße
rockx

Drucke diesen Beitrag

  Immobilie
Geschrieben von: PaulHunter - 29-11-2018, 09:50 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo liebe Leidensgenossen,

ich hatte vor 3 Jahren eine Immobilie, die ich verkauft habe. Der Gewinn ist natürlich mittlerweile aufgebraucht.
Eine andere Immobilie habe ich vor 4 Jahren an einen Freund verschenkt.  

Wenn ich jetzt die Scheidung einreiche, kann das zu einem Problem werden?

Liebe Grüße Paul

Drucke diesen Beitrag

  Totalverweigerung
Geschrieben von: PaulHunter - 29-11-2018, 09:33 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hallo liebe Leidensgenossen,

mich würden die finanziellen Konsequenzen einer Totalverweigerung interessieren.

Anbei kurz die Eckdaten:

  • Seit 27 Jahren verheiratet.
  • 4 Kinder (2x erwachsen, die anderen sind 13 und 17 Jahre alt).
  • Die beiden jungen Kinder werden studieren.
  • Ich selber bin selbstständig, die Frau arbeitet voll sozialversicherungspflichtig für in niedriges Gehalt (1000 Euro Brutto).
Nur einmal angenommen, ich trenne mich und stelle komplett sämtliche Zahlungen ein. Was sind die Konsequenzen für mich?

Stufe 1: Mahnschreiben und Richter
Ok, die wandern in den Müll.
Richter wird schimpfen, soll er.

Stufe 2: Mahnbescheid und Gerichtsvollzieher
Passt.

Stufe 3: Eidesstattliche Versicherung
Gebe ich gerne ab.

Und dann?
Ich düse dann gemütlich ins Ausland und mache es mir dort bequem.

Mir geht es rein nur um den finanziellen Aspekt als Gedankenspiel.
Ob ich das durchziehe oder eventuell ein paar Euro Kindesunterhalt bezahle, steht auf einem anderen Blatt.


Konsequenzen für Frau (und Kinder):
Mein Frau wird ihren Job verlieren (Firma ist kurz vor der Pleite).
Sie bekommt also voll Kindergeld und Sozialhilfe.
Wenn die Kinder aus dem Haus sind, wird sie weiter Sozialhilfe bekommen.

Finanziell wird die Familie also abgesichert sein. 

Ich bezahle also nichts und die Familie kommt dennoch finanziell über die Runden.
Habe ich hier einen Denkfehler oder was vergessen?

Liebe Grüße Paul

Drucke diesen Beitrag

  Kostgeld und Wechselmodell
Geschrieben von: Nemo - 26-11-2018, 18:26 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Wir leben mit unseren drei minderjährigen Kindern seit der Trennung ein paritätisches Wechselmodell. Ein Kind ist nun 17 Jahre alt und hat eine Ausbildungsvergütung von monatlich 900 Euro. Ich bin der Meinung, dass es sich mit einer Art Kostgeld an den Haushaltskosten beteiligen sollte, nicht nur wegen des pädagogischen Aspekts. Im Netz wird von 10-30% der Höhe des Einkommens geschrieben. Beim Wechselmodell würde sich der Betrag dann halbieren. Ist Kostgeld zeitgemäß? Wenn ja, wie hoch sollte es sein? Gibt es Erfahrungen dazu? Die Mutter ist der Meinung, dass kein Kostgeld gezahlt werden muss. Eine Kommunikation mit der Mutter ist nicht möglich. Wie soll ich mich hier verhalten? Wenn ich Kostgeld fordere, weil wir sonst nicht mehr über die Runden kommen, dann bin ich der Böse. Vielen Dank für jede Anregung.

Drucke diesen Beitrag

  Anmeldung zur Privatschule = finanz. Verpflichtung?
Geschrieben von: L3NNOX - 25-11-2018, 11:42 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Hallo zusammen!
Die KM will unser Kind auf eine Privatschule ab der 5. Klasse bringen. Generell bin ich da nicht dagegen, allerdings möchte ich kein zusätzliches Geld dafür bezahlen (Schulgeld ca. 350€/Monat), da die KM inkl. Kindergeld und Unterhalt schon über 550 Euro erhält, damit wäre aus meiner Sicht "mein Anteil" dazu beigetragen.
Frage: Wenn ich die Anmeldung zu dieser Schule unterschreibe (was sie jetzt erfragt), drücke ich ja im Grunde mein Einverständnis aus.
Wie kann ich umgehen, dass ich das auch noch bezahlen muss?
Was könnte passieren, wenn ich NICHT unterschreibe?
LG L3NNOX

Drucke diesen Beitrag

  Post vom Jugendamt wegen Volljährigen
Geschrieben von: Velocat - 23-11-2018, 16:32 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hi,
heute hab ich Post vom Jugendamt wegen Volljährigen unterhalt bekommen.  Mit Fragebogen und so. Tochter hat das Jugendamt zu Rate gezogen.
Nun will man Einkommen und Besitz ermitteln.  Mein Einkommen und der der nicht Besitz ist ja kein Problem. Meinen Kontostand möchte ich nicht preisgeben. Kann man das verlangen?

Drucke diesen Beitrag

  Der Name sagt alles, bitte helft mit Antworten
Geschrieben von: Schnauzevoll - 21-11-2018, 21:34 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo an alle die sich die zeit nehmen das zu lesen,


Also ich bin vor 4 Wochen weil ich rumgeschrieen habe aus der Wohnung geflogen per Gericht. 
zur Vorgeschichte sollte man kennen
Verheiratet sei 14 Jahren
zwei Kinder 13 und 14 Jahre alt junge und Mädchen
Eine Trennung von fast 2 Jahren schon hinter uns

Sie war bis auf 2 Jahre Hausfrau und Mutter und hat zum Leben nicht beigetragen.

Vor 5 Jahren 2 Rückenoperationen Bandscheibe vor 11 Monaten die dritte Versteifung. in diesem Zusammenhang eine Umschulung bekommen und erfolgreich absolviert.

Sie und Ich beide in der Privatinsolvenz, noch bis Mitte nächsten Jahres. Probleme in der letzten, nicht jetzigen Wohnung. Meine Eltern haben geholfen die neue Wohnung zu bekommen. Schulden bestimmen hier seit Jahren das gemeinsame zusammenleben und haben zu genug Problemen geführt. 

Sie hat nachweislich meine Eltern vorsätzlich belogen in Bezug auf Rechnungen und Mahnungen. Hat schon im August zu vielen Problemen geführt, im Urlaub. War Klasse !!!!!

680,-€ haben bei Ihr nicht gereicht den Lebensunterhalt von 4 Personen, ohne Auto Zigaretten oder Fixkosten des täglichen Lebens zu bezahlen. Meine Eltern habe fast die gesamte Wohnung eingerichtet (Wert ca 8.000-10.000 €). Haben für die Wohnung gebürgt. Haben selbst die Mietkaution bezahlt (1300,-€). Rechnungen und Zahlungen dieser sind nachweisbar durch meine Eltern erfolgt. Die Einrichtung ist ausgelegt auf meinen Rücken und Ihr wurde mitgeteilt "Das ist nicht Deins!" , weil sie immer wieder gesagt hat es ist meins, womit Sie bei meinen Eltern nicht gepunktet hat. Selbst die Klage auf Herausgabe der Gegenstände die meine Eltern führen müssten landet beim Familiengericht! 

Ich wurde zum 30.11.2018 Gekündigt, einvernehmlich mit dem Chef. In diesem Zusammenhang hat Sie meinen Chef per SMS oder Whats App Kontaktiert, um zu erfahren wie der Stand der Dinge ist. Zu diesem Zeitpunkt war nur eine mündliche Absprache erfolgt, noch nichts schriftlich. Da bin ich natürlich ausgerastet, als sie auch mich angelogen hat und mir sagte sie habe meinen Chef nicht an gehauen. Bei diesem Vorfall kam leider ein Kind zwischen die Fronten und wurde von mir auch angeschrien, mit Sicherheit nicht löblich. In diesem Zusammenhang hätte ich auch fristlos gekündigt werden können mit der richtigen Argumentation von meinem Chef.

Die Kinder haben sich gegen mich entschieden, wie so oft gut geimpft von der Mutter. Der Brief für die Richterin den die Kinder geschrieben haben, las sich wie ein Plädoyer eines Anwaltes. 

Unterhalt klären die Anwälte gerade.

Meine Fragen an Euch 

Wie kann ich jetzt ohne Verletzung von Pflichten Ihr das Leben so schwer wie möglich machen ?

Wie kann man trotz Gerichtsspruch, ich darf nicht rein in die Wohnung  ohne Ihre Zustimmung, die Gegenstände aus der gemeinsamen Wohnung holen? Angeblich läuft das über das Familiengericht und die Richterin vor Ort ist leider FRAUENFREUNDLICH! , bzw versteht nur Kinder bei der Mutter. Hier wären Urteile von Vorteil, die Ihr das Genick brechen.

Was kann ich tun um meinen persönlichen Besitz ( eingebracht in die Ehe und Arbeitsausrüstung ) aus der Wohnung zu bekommen? 


Mit freundlichen Grüssen 

Schnauzevoll

Drucke diesen Beitrag

  Wohnvorteil Ex wohnt mietfrei beim neuem Freund im Haus
Geschrieben von: owlman43 - 14-11-2018, 18:57 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo ich hätte eine Frage vielleicht kann mir jemand weiterhelfen

bin seit 2013 glücklich geschieden und lebe in dem von mir vor der Ehe angeschafften Haus. Im Rahmen der Nachehelichen Unterhaltsverhandlung bekam ich einen Wohnvorteil aufgebrummt von 600 EURO was okay ist bei 130 qm. Nun hat Madam Seit Januar 2016 einen Freund mit dem sie im Juli 2016 zusamen zog  in dessen Haus. Wo sie jetzt mietfrei wohnt mit den Kindern.  
Im Dezember 2017 probierte ich den Unterhalt per  Gericht einzustellen, wegen der mittlerweile verfestigten Beziehung. Der Neue Freund renovierte von Januar 2016 - Juli 2016 sein ganzes Obgerschoß damit die Kinder ihre eigenen Zimmer haben 8 und 10 sind beide. Diverse Urlaube verbrachten sie waren auf Familienfeiern zusammen etc pp. Leider annerkannte das Gerricht das nicht für ausreichend.
Per Zufall bekam ich mit das meine Ex mehr arbeitet, laut der Unterhaltsverhandlung arbeitet Sie nur 20 Std. weil Sie sonst keine Betreung für die Kinder findet. Die Kinder jedoch gehen von morgens  7.30 bis 16.15 in die Schule OGS. Anstatt der 20 stunden arbeitet sie zwischen 39 - 40 Stunden. Eine Bekannte von mir hat über 4 Wochen die Anwesenheit überprüft und mit geschrieben. In Rahmen von Elterngesprächen die ich mit ihr in dieser Zeit hatte gab Sie an verschieden Terminen an das Sie mehr arbeitet und mit ihrer Chefin eine Special agreemt hat Seit 2013 das sie "Überstunden macht die Sie abfeiert" um die Kinder selber in den Ferien betreuen kann...

Da ich ja gerne vom Unterhalt loskommen möchte nun die Frage, lohnt es sich erneut vor Gericht zugehen?  

Da Sie Ihren gut bezahlten Job aufgegeben hat studierte Informatikerin hat das Gericht selbst bei einem Teilzeit JoB 2000 EURO fiktives Gehalt angerechnet. Meine Idee ist jetzt eigentlich Wo sie selber zeigt durch die freiwillgen Überstunden das sie Vollzeit arbeiten kann müsste das Gericht eigentlich das fiktive Gehalt höher ansetzten. Gefordert hatte ich damals als Einstiegsgehalt 4000 EURO.

Da Sie ja jetzt auch Mietfrei wohnt und keine Mietswohnung mehr hat ist ihr bedarf kleiner, plus das mein Wohnvorteil sich doch mit Ihrem Wohnvorteil aufhebt,  und sie hat durch das zusammen wirtschaften schon riesen vorteil ersparte Aufwendungen?

Verfestigte Beziehung was sind Indiezien. In der Verhandlung Dezember 2017 hat sie verschwiegen das sie schon im November 2017 einen Familienhund angeschaft.  Auf den die Elter von dem Freund aufpassen wenn sie gemeinsam  in  den Urlaub  fahren. Der Freund baut das Haus für Sie und die Kinder um das sie einziehen können. Im Januar 2018 ist das Auto der Ex kaputt gegangen er hat sofort einen niegel nagel neuen Skoad Superberb Kombie ihr vor die Türe gestellt. Diese Jahr war der Sommer Urlaub gemeinsam auf Mallorca für 2 Wochen. Nächstes Jahr wird eines der Kinder getauft ich weiß ist recht spät. Die Familienfeier später soll im neuen Haus mit den beiden Familien zelebriert werden. Weihnachten Ostern etc werden zusammen gefeiert die Kinder werden von den Eltern vom ihm reich beschenkt etc. Er passt auf die Kinder auf wenn die Ex am Samstag arbeitet und soweiter 

Weiß einer Rat

Lg Jörg

Drucke diesen Beitrag

  Pfändungsreihenfolge?
Geschrieben von: Maestro - 14-11-2018, 14:58 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hi,

angenommen ein Unterhaltsschuldner hat Schulden bei a) Bank b) Staat (z.B. Steuern, unbezahlte Gebühren, Abgaben etc.) c) Ex-Frau mitsamt Kindern.

Welcher Gläubiger darf sich zuerst bedienen?
Sind es wirklich Frau mit Kindern?

Nach dem was ich jetzt so alles gelesen habe, würde ich auf folgende Reihenfolge tippen: b) a) c)

Das würde zumindest die realen Machtverhältnisse widerspiegeln. Big Grin 

Was meint Ihr? Rolleyes

Drucke diesen Beitrag