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  Zugewinn und Schulden
Geschrieben von: PaulHunter - 03-01-2019, 19:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo liebe Leidensgenossen,

wie verhät es sich eigentlich bei Schulden und Zugewinn?

  • Ich hatte mal ein Vermögen von 2,3 Millionen Euro.
  • Das Geld ist nun weg, jetzt habe ich Schulden in Höhe von 500.000 €.
  • Gleichzeitig habe ich eine Firma und eine alte Wohnung welche zusammen 200.000 € Wert sind. 
  • Das sind alles meine Dinge, die Ehefrau hat für nichts unterschrieben und haftet für nichts.
  • Die Schulden jucken nicht, die werden monatlich gemütlich abbezahlt.
  • Das ist alles während der Ehe passiert.
Was würden denn im Falle einer Trennung passieren?
  • Liegt der Zugewinn nun bei 0 Euro oder Minus 300.000 Euro?
  • Ich gehe davon aus, dass dieser bei 0 Euro liegt, denn ansonsten hätte meine Frau ja 150.000 Euro Schulden.
  • Auch bei 0 Euro kann meine Frau im Falle des Zugewinns ja nicht auf die Werte in Höhe von 200.000 € zugreifen, richtig?
  • Es wäre ja bspw. blöde und unsinnig, wenn ich die Firma und die Wohnung wegen dem Zugewinn verkaufen müsste.
  • Denn dann hätte sie ja dennoch nichts vom Gewinn, weil ja noch 500.000 € Schulden da sind.
Ist das richtig so oder habe ich Denkfehler?

Liebe Grüße...

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  Betreuungsunterhalt, Jobcenter & Pfändung
Geschrieben von: BOB - 03-01-2019, 15:18 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Hallo zusammen,

an erster Stelle vielen Dank an euch für dieses unheimlich wertvolle Projekt. Ich konnte mir auf den Seiten von trennungsfaq.com einen sehr guten Überblick über die Lage von Vätern nach der Trennung schaffen.

Bevor ich meine Frage stelle ein paar Eckdaten zu meiner Person und der aktuellen Lage:
- Alter Mitte 30
- nicht verheiratet
- Zwillinge (knapp über 1 Jahr alt)
- geteiltes Sorgerecht
- lebe noch in gemeinsamer Mietwohnung (kurz vor Auszug)
- ich bin voll berufstätig im Angestelltenverhältnis und habe ein nebenberufliches Kleingewerbe
- Ex neigt zu Gewaltausbrüchen und hysterischen Tobsuchtsanfällen

Die Elternzeit meiner Ex endet bald, sie hat bereits Hartz4 beantragt. Sie war schon immer Geringverdiener und recht bequem, daran wird sich wahrscheinlich nie etwas ändern. Ich kann für die Kinder derzeit nicht den vollen Mindestunterhalt zahlen, wir konnten uns auf einen Betrag von 400€ einigen und haben diesen schriftlich festgehalten (wir haben zur Berechnung einen Unterhaltsrechner aus dem Internet benutzt). Einen Betreuungsunterhalt fordert sie nicht von mir (noch nicht).

Wird das Jobcenter von mir verlangen den Betreuungsunterhalt trotzdem zu bezahlen?
Falls ja, was passiert wenn mir das nicht möglich ist?
Können Immobilien hierfür gepfändet werden? (würde gern ein Gartengrundstück erwerben und niedrige Raten abzahlen - ist billiger als Miete - jedoch kein Hauptwohnsitz, Briefkasten würde bei Freunden hängen)
Falls ja, wie kann die Pfändung verhindert werden (zweite Person im Grundbuch z.B. eigene Mutter?)?

Viele Grüße
BOB

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  Übernachtungen nicht möglich wegen Stillen
Geschrieben von: ThomasM - 30-12-2018, 09:47 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (19)

Hallo Leidensgenossen,

leider steht bei mir bald wieder ein Gerichtstermin bezüglich Umgang an. Es geht darum, dass die Mutter verweigert, dass unser Kind bei mir übernachten darf. Zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung wird das Kind circa 1 Jahr und 7 Monate alt sein.

Unser Kind geht seit dem 1. Lebensjahr in die Krippe (von ca. 9-15Uhr) und bekommt tagsüber ausschließlich feste Nahrung. Die Mutter behauptet, weiterhin das Kind Nachts zu Stillen und bezieht sich auf irgendwelche Medienberichten, wie gut doch das lange Stillen für die Entwicklung des Kindes sei. Die Dame vom Jugendamt hat der Mutter mittlerweile auch angeraten abzustillen. Leider ohne Erfolg.

Meine Frage ist nun, kennt irgend jemand Studien, die belegen das Stillen in dem Alter evtl. sogar schädlich ist. Ich habe diverse Internetseiten gefunden in denen auch klar steht, dass durch das Stillen die Stresshormone der Mutter auf das Kind übertragen werden und dies sogar Neurodermitis hervorrufen kann. Würde mich freuen wenn ihr mir Links von wissenschaftlichen Studien schicken könntet, die ich dann evtl. auch vor Gericht anbringen kann. Gerne mit dem Schwerpunkt Neurodermitis.

Im Voraus schon mal vielen Dank für eure Unterstützung.

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  Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen
Geschrieben von: fragender - 27-12-2018, 16:22 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (151)

Hallo mal wieder,

Ich Reise kurz den momentanen Sachstand an, damit ihr nicht all meine anderen Tweets durchstöbern müsst. Vorweg; NEIN noch versuche ich nicht das ganze mit Alkohol zu bewältigen, obwohl mir oft danach wäre...

Habe ein Erwachsenes Kind für das ich lt. Vergleich monatlich 100% DDT zahlen muss. Ebenfalls gibt es ein minderjähriges Kind mit 14, wofür ich auch 100 % DDT zahlen soll.
Anfang des Jahres gab es ein Verfahren nachdem ich 2 Jahre auf den Termin gewartet hatte. In dieser Zeit habe ich nicht den vollständigen Unterhalt bezahlt, weil ich auf das Ergebnis gewartet habe. Somit sind Unterhalts Schulden aufgelaufen (~2.000€).
Diese werden nun via gehaltspfändung und Kontopfändung geltend gemacht. Alles seine Richtigkeit.

Nun hat aber der qualifizierte Anwalt von meiner ex den Pfändungsantrag wohl nicht ganz richtig htig ausgefüllt und somit bleibt mir per Amtsgericht folgendes Geld zur Verfügung :

Gehalt ~1948 €
Lt. Beschluss vom Antsgericht : 1.326€

Laut Anwalt von meiner ex, wird nur der ausstehende Unterhalt gepfändet; nicht der laufende

Da (anscheinend nur mir) es klar ist, dass ich von 1326 Euro nicht für Januar 379 für das zweite Kind und 333 für das erste Kind zahlen kann. Wenn ich es zahlen würde, dann hätte ich  gerade mal 614 Euro für mein Leben übrig. Somit werde ich wohl ab nächsten Monat für das kind, welches gerade pfänden lässt nichts zahlen.

Frage, hat wer schon mal eine Selbstanzeige gestartet? Ich gehe davon aus, dass der Anwalt damit erreichen will, dass ich nicht bezahle und er selbst eine Anzeige starten will, da was ja auch stimmt, ich meinem laufenden unterhalt nicht begleiche

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  Überraschungsbesuch?
Geschrieben von: Panto - 20-12-2018, 13:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Dear fellow campaigners!

In September war ich in kurz im Nachbarland und erstattete ich einen Überrasungsbesuch an meinen Kindern in NRW. Ich wartete geduldig im Auto und kurz danach fing das Spektakel an, ähnlich halt wie eine Pantomime.

Nach Ankunft an dem Montagmorgen 7:00 Uhr wurden die Rollläden heruntergelassen, die Gardinen zugemacht und einen Freund erschien - er meinte, noch half-schläfrig, dass er einen Spaziergang machte und zufällig vorbei kam.Sein Auto etwa entfernt von meinem war kaum zu übersehen ...... so far all very much like a real pantomime - https://en.wikipedia.org/wiki/Pantomime

Um 7:58 Uhr erschienen beide Jungs und konnte sie kurz begrüßen. Beide waren hell auf begeistert mich zu sehen. Den 200 Kilometer Umweg hatte sich reichlich gelohnt; welcher Vater wurde sich eben nicht freuen nachdem Umgang seit Mai 2018 verweigert wurde?

In Oktober wendete meine Ex-Frau sich am örtlichen Amtsgericht und beantragte alleiniges Sorgerecht - dies wurde abgewiesen. Das JA hatte ebenso keine Gründe hierzu erkennen können.

Ich habe mich kurz nach Trennung in 2010 dafür ausgesprochen dass ich jemals davon absehe das Umgangsrecht gerichtlich geltend zu machen; dies um zu vermeiden dass Verfahrenspfleger engagiert werden und psychologischen Gutachten erstellt werden müssen, um festzustellen was wir schon wissen - die KM rächt sich, bleibt unverhältnismäßig gemein und entnimmt die Kinder die Gelegenheit deren so sehr geliebten Vater zu sehen.

Das JA durchschaut die KM, meint allerdings nichts machen zu können, ausser den von meiner Ex-Frau gewünschten Gespräch Vorort mit JA zu befürworten. Ich habe angegeben dass ich eventuell hierzu bereit bin, jedoch nur Umgang besprechen würde und gewisse Frage im Voraus beantwortet haben möchte.

Vergangenen Montag bat ich per SMS um einen Umgangstermin in Januar - in kürzester Zeit erreichte mir folgende Drohung: "Solltest Du noch ein weiteres Mal unangemeldet hier auftauchen und den Umgang erzwingen, werde ich weitergehende Maßnahmen ergreifen".

Ausser restliche Kommunikation zwischen beiden Söhne (8 u. 10 J.) und mir (Sonntagabendtelefonat + ab und zu WhatsApp Nachricht von Ältesten) zu verbieten, was könnte jetzt so noch kommen?

Ich freue mich auf eure Kommentare & Ratschläge! 

Christmas greetings to you all from the UK - It's beginning to look a lot like Christmas ......... ! 

[Anmerkung der Moderation: Kaputte Formatierung entfernt.]

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  Einfach mal danke sagen
Geschrieben von: Sven - 20-12-2018, 10:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Liebe Mitstreiter,

ich möchte mich einfach nur bei euch bedanken.
Ihr wart mir dieses Jahr mit euren Ratschlägen eine große Hilfe und Stütze. Gerade in den ganz dunklen Stunden, die wir ja alle kennen, war es gut, mich an euch wenden zu können.

In diesem Sinne wünsche ich euch möglichst entspannte Feiertage.
Sven

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  Titel trotz Scheidungsvereinbarung
Geschrieben von: JoBe - 17-12-2018, 18:49 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hallo liebe Forenmitglieder,
eine Frage zum Unterhaltstitel.
Fakten: Seit vielen Jahren geschieden, Kein Kontakt mir der Ex, nur noch Unterhalt für ein Kind (Mädchen 17 Jahre, noch ein Jahr Schule, dann Ausbildung, regelmäßiger Kontakt).
Unterhalt wurde sonst immer über den Anwalt der Ex ausgerechnet, was stimmig und ok war, habe immer pünktlich bezahlt.
Es wurde nie ein Titel verlangt. Letzte Berechnung über zwei her.

Jetzt wurde das der Mutti wohl zu teuer mit dem Anwalt und sie hat eine Beistandschaft beim JA beantragt.
Unterhalt wurde vom JA neu ausgerechnet, auch stimmig und ok.

Doch nun wird ein Titel / Unterhaltsurkunde vom JA verlangt.

Dazu muss man wissen, dass wir vor vielen Jahren eine Scheidungsvereinbarung beim Notar abgeschlossen haben, aus der hervorgeht, das ein Titel für den Kindesunterhalt ( damals in Höhe X) ausdrücklich nicht gewünscht ist.

Frage : Ist es rechtens, das nun doch ein Titel verlangt werden kann? Das JA kennt die Scheidungsvereinbarung und meint, die Mutti hat es sich jetzt anders überlegt und das Urteil vom BGH 1.7.98 AZ XIIZR271/97 würde die Scheidungsvereinbarung aushebeln.

Wenn das so stimmen sollte, so würde ich für die letzten Monate bis zum 18. Geburtstag eine Urkunde (laut Eurem Trennungsfaq.com > Vordruck ) beim Notar ausfertigen lassen.
Was meint Ihr? Stimmt die Ansage vom JA? Finde das recht merkwürdig, zumal das Kind eh bald 18 wird…
Danke für Infos
JoBe

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  Berechnung vom Jugendamt
Geschrieben von: Velocat - 08-12-2018, 18:46 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (16)

Hallo Zusammen,

heute kamm meine Berechnung vom Jugendamt fürs volljährige Kind.
So ganz stimmig ist die da für mich einiges nicht.
In den Unterhaltsleitlienen Celle Punkt 13. steht.

Ein Elternteil hat jedoch höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich allein aus seinem Einkommen nach der Düsseldorfer Tabelle ergibt (vgl. BGH FamRZ 2006, 99).

Das würde bedeuten bei einen bereinigten Netto von 2800 Euro wären das 115% 413 Euro. Oder übersehen ich da etwas?

Die Mehrbelastungen für Brille und Zahnersatz wurden nicht mit berücksichtig. Bei Mutti aber ein Kredit für 5000 Euro für Urlaub und so.

Muttis Steuererklärung fehlt natürlich auch.

Ist ein widersprechen sinnvoll?

Berechnung Ja


Leitlienien Celle

13. Volljährige Kinder
13.1 Beim Bedarf volljähriger Kinder ist zu unterscheiden, ob sie noch im Haushalt der El-tern/eines Elternteils leben oder einen eigenen Hausstand haben.
13.1.1 Für volljährige Kinder, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, ergibt sich der Bedarf aus der Altersstufe 4 der Düsseldorfer Tabelle. Das gilt bis zur Vollen-dung des 21. Lebensjahres auch für unverheiratete volljährige Kinder, die sich in der allgemei-nen Schulausbildung befinden.
Dieser vom Einkommen der Eltern abgeleitete Unterhaltsbedarf bemisst sich grundsätzlich nach den zusammengerechneten Einkommen beider Elternteile ohne Höhergruppierung nach Ziff. 11.2. Ein Elternteil hat jedoch höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich allein aus sei-nem Einkommen nach der Düsseldorfer Tabelle ergibt (vgl. BGH FamRZ 2006, 99).

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  Ausbildungsweg
Geschrieben von: Velocat - 07-12-2018, 14:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallo zusammen,
habe ich ein Anrecht darauf zu erfahren wie der Ausbildungsweg meiner jetzt 18 jährigen Tochter aussieht. Kontakt besteht zurzeit nur über das Jugendamt zu Berechnung ihres Volljährigenunterhalts.
Ich weiß nur das sie die 10 Klasse wiederholen tut( Schulbescheinigung liegt vor). Mich interessiert vor allem die Zeit danach. Muss  sie über ihren weiteren Ausbildungsweg Auskunft geben. 

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  Jobsuche und Unterhaltstitel
Geschrieben von: Arminius - 03-12-2018, 21:56 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallo Gemeinde,

wenn ich einen Job suche darf ich bei der Gehaltsverhandlung überhaupt einen Geldbetrag angeben der mir es nicht möglich macht Unterhalt zu Zahlen ?

Im Grunde genommen würde ich damit ja Unterhaltszahlungen verhindern und mich nach § 170 StGB strafbar machen.

Andersrum wäre ich nicht von Harz 4 abhängig.

Lg

A

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