02-06-2023, 11:39
Hallo zusammen,
nachdem die letzten 1,5 Jahre bis zur Scheidung im Mai alles reibungslos über unsere Anwälte geregelt wurde,
hat mich nun heute doch ein Thema bzw. eine email meiner Ex-Frau erreicht, die es erfordert mich hier anzumelden.
Nachdem wir im Mai geschieden wurden habe ich zum 01.06. keinen Trennungsunterhalt mehr überwiesen (wurde mir vom Anwalt geraten). Natürlich kam dann direkt heute eine email meiner Ex
(von ihr direkt, nicht über ihren Anwalt), dass sie mich auffordert ab dem 01.06. nachehelichen Unterhalt iHv 500 EUR zu überweisen. Mit dem Zusatz, ich solle doch schriftlich bestätigen,
dass wir uns auf 500 EUR monatlich geeinigt haben und falls sie bis 05.06. keine Bestätigung und kein Zahlungseingang erhält, die Sache an ihren Anwalt weitergegeben wird. Zum Glück berunruhigen mich solche "Drohungen" mittlerweile nicht mehr.
Und dass sie es für mich (wie nett hahaha) und für sich selbst vermeiden möchte, dass weitere Anwaltskosten anfallen. Ok, sollten sich Anwaltskosten vermeiden lassen, bin ich natürlich nicht abgeneigt mich mit ihr so zu einigen.
ZDF:
- 2 Kinder (K1 kommt nach den Sommerferien in die 2. Klasse), K2 kommt in die 5. Klasse
- getrennt seit 10/2021, geschieden seit 05/2023
- Trennungsunterhalt bisher knapp 900 EUR
- verheiratet 07/2010 - 05/2023 (knapp 13 Jahre)
- sie war nach der Geburt der beiden Kinder jew. 2 Jahre in Elternzeit
- sie hat nach der Elternzeit jew. 15 Stunden/Woche wieder gearbeitet
- seit K1 ebenfalls in der Schule ist hat sie aufgestockt auf 25 Std./Woche (jew. 5 Vormittage)
Für mich stellt sich die Frage ob sie überhaupt nachehelichen Unterhalt fordern kann? Müsste dies dann nicht Betreuungsunterhalt sein?
Stutzig macht mich, dass sie nun 600 EUR fordert, warum nicht weiterhin 900 EUR. Sie hat auch keine Berechnung beigefügt.
Könnte es sein, dass ich keinen bzw. weniger nachehelichen Unterhalt zahlen muss?
Die Frage ist natürlich, akzeptiere ich das so oder lasse ich es auf eine weitere Klärung zw. Anwälten und Gericht ankommen?
Vor allem hatte ich gelesen, dass der nacheheliche Unterhalt auf ca. 1/3 der Ehezeit (also ca. 4 Jahre begrenzt werden kann). Selbst wenn ich die 600 EUR (was mir viel zu hocherscheint) nun zahle und die Zahlungen nach 4 Jahren einstelle, kommt es vor Gericht, da sie die 4 Jahre Begrenzung nicht akzeptieren wird.
Da K1 1x/Woche Mittagsschule hat und K2 in der weiterführenden Schule 2x/Woche, könnte sie meiner Meinung nach auch ihre Stundenanzahl/Woche aufstocken.
Was meint ihr denn dazu?
Danke euch und Grüße
Peperoni
nachdem die letzten 1,5 Jahre bis zur Scheidung im Mai alles reibungslos über unsere Anwälte geregelt wurde,
hat mich nun heute doch ein Thema bzw. eine email meiner Ex-Frau erreicht, die es erfordert mich hier anzumelden.
Nachdem wir im Mai geschieden wurden habe ich zum 01.06. keinen Trennungsunterhalt mehr überwiesen (wurde mir vom Anwalt geraten). Natürlich kam dann direkt heute eine email meiner Ex
(von ihr direkt, nicht über ihren Anwalt), dass sie mich auffordert ab dem 01.06. nachehelichen Unterhalt iHv 500 EUR zu überweisen. Mit dem Zusatz, ich solle doch schriftlich bestätigen,
dass wir uns auf 500 EUR monatlich geeinigt haben und falls sie bis 05.06. keine Bestätigung und kein Zahlungseingang erhält, die Sache an ihren Anwalt weitergegeben wird. Zum Glück berunruhigen mich solche "Drohungen" mittlerweile nicht mehr.
Und dass sie es für mich (wie nett hahaha) und für sich selbst vermeiden möchte, dass weitere Anwaltskosten anfallen. Ok, sollten sich Anwaltskosten vermeiden lassen, bin ich natürlich nicht abgeneigt mich mit ihr so zu einigen.
ZDF:
- 2 Kinder (K1 kommt nach den Sommerferien in die 2. Klasse), K2 kommt in die 5. Klasse
- getrennt seit 10/2021, geschieden seit 05/2023
- Trennungsunterhalt bisher knapp 900 EUR
- verheiratet 07/2010 - 05/2023 (knapp 13 Jahre)
- sie war nach der Geburt der beiden Kinder jew. 2 Jahre in Elternzeit
- sie hat nach der Elternzeit jew. 15 Stunden/Woche wieder gearbeitet
- seit K1 ebenfalls in der Schule ist hat sie aufgestockt auf 25 Std./Woche (jew. 5 Vormittage)
Für mich stellt sich die Frage ob sie überhaupt nachehelichen Unterhalt fordern kann? Müsste dies dann nicht Betreuungsunterhalt sein?
Stutzig macht mich, dass sie nun 600 EUR fordert, warum nicht weiterhin 900 EUR. Sie hat auch keine Berechnung beigefügt.
Könnte es sein, dass ich keinen bzw. weniger nachehelichen Unterhalt zahlen muss?
Die Frage ist natürlich, akzeptiere ich das so oder lasse ich es auf eine weitere Klärung zw. Anwälten und Gericht ankommen?
Vor allem hatte ich gelesen, dass der nacheheliche Unterhalt auf ca. 1/3 der Ehezeit (also ca. 4 Jahre begrenzt werden kann). Selbst wenn ich die 600 EUR (was mir viel zu hocherscheint) nun zahle und die Zahlungen nach 4 Jahren einstelle, kommt es vor Gericht, da sie die 4 Jahre Begrenzung nicht akzeptieren wird.
Da K1 1x/Woche Mittagsschule hat und K2 in der weiterführenden Schule 2x/Woche, könnte sie meiner Meinung nach auch ihre Stundenanzahl/Woche aufstocken.
Was meint ihr denn dazu?
Danke euch und Grüße
Peperoni