Apropos Jugendamt...
Es berührt ein bisl auch die Äußerungen des JA in diesem Thread:
Ich hatte vor dem FG mal gesagt, daß meine Kids gem. Umgangsregelung zeitweilig bei mir leben.
'Mein' zuständiges JA tritt mir erboßt entgegen und spricht von Besuchen und Besuchsrecht meiner Kids bei mir, angeblich leben und wohnen sie nur bei der Mutter, bei mir seien sie lediglich zu Besuch.
Ich habe da jetzt mal kräftig hingelangt und lasse vor dem VG ua prüfen, ob die das - diskriminierend - so behaupten dürfen.
Selbstverständlich wohnen und leben sie auch bei ihrem Vater.
Denn Umgangsrecht wird nach EGMR dem Schutz des Familienlebens zugeordnet, nach BVerfG ist nach Trennung von zwei zu schützenden Familien auszugehen.
Die Verwaltungsgerichte entscheiden idR recht vernünftig.
Mal sehen.
S.
Es berührt ein bisl auch die Äußerungen des JA in diesem Thread:
Ich hatte vor dem FG mal gesagt, daß meine Kids gem. Umgangsregelung zeitweilig bei mir leben.
'Mein' zuständiges JA tritt mir erboßt entgegen und spricht von Besuchen und Besuchsrecht meiner Kids bei mir, angeblich leben und wohnen sie nur bei der Mutter, bei mir seien sie lediglich zu Besuch.
Ich habe da jetzt mal kräftig hingelangt und lasse vor dem VG ua prüfen, ob die das - diskriminierend - so behaupten dürfen.
Selbstverständlich wohnen und leben sie auch bei ihrem Vater.
Denn Umgangsrecht wird nach EGMR dem Schutz des Familienlebens zugeordnet, nach BVerfG ist nach Trennung von zwei zu schützenden Familien auszugehen.
Die Verwaltungsgerichte entscheiden idR recht vernünftig.
Mal sehen.
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.