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Vollmacht für Arzt wird angefordert - was tun
#1
Ex hat mir gerade nen Brief gesendet, darin fordert die Arztpraxis u.A. ne vollmacht (Elternerklärung), dass der begleitende Elternteil Entscheidungen bei Therapie / Impfung / Krankschreibung treffen darf.

Was tun in diesem Fall? 

Dass ich das so nicht unterzeichnen werde, ist ja wohl klar. Das ist ja nen Freifahrtschein dem Kind jede Pille und Ampulle ohne Rücksprache geben zu können.
Lies die Bibel.
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#2
Man antwortet, dass eine Vollmacht unbegründet und überflüssig ist, da im Notfall sowieso allein entschieden werden kann und du in allen anderen sorgerechtsrelevanten Fällen bereit bist, dich gemäss dem Prinzip des gemeinsamen Sorgerechts mit dem anderen Elternteil zu einigen. Du hälst dich an das Bürgerliches Gesetzbuch, § 1627 Ausübung der elterlichen Sorge, wo steht: "Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes auszuüben. Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen, sich zu einigen."
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#3
Wenn das auf Veranlassung des Arztes geschehen sein sollte, so würde ich mich als entsorgter Vater endlich mal wahrgenommen fühlen. Aber zum eigentlichen Thema Vollmacht:

Im Alter von einem Jahr musste meine Tochter notoperiert werden. Und wer glaubt, dann würden Mediziner grundsätzlich auf das Einverständnis des zweiten Elternteils verzichten, kann damit ganz schön auf die Nase falleb. Ich musste damals persönlich antanzen (wäre ich ja eh), das dauerte aber rund 45 Minuten, also viel wertvolle Zeit, erst dann waren die Ärzte bereit mit meiner schriftlichen Zustimmung auch zu operieren. Daher sehe die Sache mit medizinischen Vollmachten etwas anders.

Alltägliche Behandlungen (Schnupfen, Husten, etc.) bedürfen nicht deiner Zustimmung, wenn das Kind bei der Mutter lebt. Impfungen schon eher. Notfall-OPs können zum Risiko für das Kind werden, wenn der Arzt sich - wie bei mir - erstmal sperrt. Ärzte sind keine Juristen, sie stehen im Zweifel zwischen den Fronten. Von daher kann die Geschichte mit meiner Tochter jedem passieren.

Ich würde der Mutter also sehr wohl eine Vollmacht ausstellen, jedoch mir der Klausel „Sollte ich in dringenden medizinischen Fällen nicht erreichbar sein, erteile ich hiermit der Mutter Vollmacht, wichtige Entscheidungen allein zu fällen“

Und genau solch eine Vollmacht verlangst du bitte im Gegenzug auch von der Mutter ein, schließlich kann dem Kind auch was passieren, wenn es sich zum Umgang bei dir aufhält.

Für mich selbstverständlich. Vorsorge sollte frei von Emotionen auch mit Notfallvollmachten betrieben werden. Meine Meinung. Aber dazu gehören immer zwei. Meine Ex meint leider solche Vorsorge nicht nötig zu haben.
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#4
§ 1629 Abs. 1 S. 4 BGB sagt: "Bei Gefahr im Verzug ist jeder Elternteil dazu berechtigt, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohl des Kindes notwendig sind; der andere Elternteil ist unverzüglich zu unterrichten.". Dafür ist überhaupt keine Vollmacht nötig.

Der Arzt macht sich strafbar, wenn er eine Notoperation unterlässt und dem Kind deshalb etwas passiert, völlig egal wie die Sorgerechtsverhältnisse liegen. § 323c StGB fragt nicht nach dem Sorgerecht. Es könnte sogar komplizierter sein, Pflegekinder, Kinder die von einem Dritten eingeliefert werden... in all diesen Fällen gilt unbedingte Behandlungspflicht.

Dem Arzt war es natürlich trotzdem lieber, die Zustimmung der Eltern zu bekommen, zumal du greifbar warst, es also kein Problem war dich herzuzitieren. Dich anrufen ist leicht, dann gibt es keine Diskussionen hinterher.

Zitat:Ich würde der Mutter also sehr wohl eine Vollmacht ausstellen, jedoch mir der Klausel „Sollte ich in dringenden medizinischen Fällen nicht erreichbar sein, erteile ich hiermit der Mutter Vollmacht, wichtige Entscheidungen allein zu fällen“

Die Vollmacht hat sie bereits kraft §1629 BGB.
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#5
Na hoffentlich kennt jeder Mediziner das BGB. Gilt dies auch bei Auslandsaufenthalten? Sicher nicht in jedem Land. Andere Länder, andere Gesetze. Mein Beispiel zeigt, dass die Gesetzeslage sogar in D nicht jedem bekannt ist. Damals ging es um jede Minute, da waren 45 Minuten Verzögerung nicht ohne.

Sorgerecht heißt für mich auch aktiv Vorsorge zu betreiben. Und wenn das BGB schon vieles regelt, so schadet es doch nicht, trotzdem Notfallvollmachten auszustellen. Doppelt hält halt besser. Und es könnte ein Stück weit mehr Vertrauen schaffen, was die emotionale Elternebene angeht, sofern solche Vollmachten auf Gegenseitigkeit ausgestellt werden. Schließlich darf man in den meisten Fällen wohl davon ausgehen, dass beide Elternteile dem Grunde nach nur das beste fürs Kind wollen.
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#6
Meistens liegt gar nichts vor. Wenn das Kind auf dem Schulweg angefahren wird und bewusstlos eingeliefert wird, wird eine Rettung nicht deshalb unterlassen, weil die Eltern noch nicht bekannt sind. Und auch nicht, wenn eine aufgelöste Mutter in der Notaufnahme eintrifft und den Zettel mit der Vollmacht vergessen hat.

Im Ausland ist eine Vollmacht sowieso wertlos, der Mediziner wird die Sprache höchstwahrscheinlich nicht verstehen und die dahinterstehenden deutschen Konzepte wahrscheinlich auch nicht. Der Verpflichtung, in Notfällen Leben zu retten gibt es dagegen weltweit. In Europa bestraft jeder einzelne Staat unterlassene Hilfeleistung.

Notfälle sind kein Grund für eine Vollmacht. Ein Grund ist, wenn man sich von allen medizinischen Fragen das Kind betreffend lossagen will. Dann entspricht die Vollmacht einer Sorgerechtsabgabe für den medizinischen Bereich, nur ohne Richter. Will man das, sollte man eine Vollmacht unterschreiben. Entstehende Kosten sind trotzdem als Mehrbedarfsberechnung zu bezahlen. Wer zum Beispiel für ein Jahr in ein Zen-Kloster eintreten will ohne Kontakt zur Aussenwelt und der Mutter völlig vertraut, der sollte eine zeitbeschränkte Vollmacht für dieses Jahr ausstellen.
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#7
@p Einigen wir uns darauf, dass wir uns nicht einig sind.  Cool

Tony hat jetzt zwei Meinungen, muss die Entscheidung letztendlich für sich selbst treffen.
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#8
Moin tony30,

hier geht es nicht um Vorsorge für den Notfall. Dazu würde es genügen, wenn Du deiner KGB-Agentin sagst, dass sie den Arzt bei dummen Fragen auf den von p genannten § 1629 BGB verweisen soll. Im Notfall - und nur im Notfall! - bedarf es deiner Einwilligung in die Behandlung des Kindes nicht (siehe p's Beitrag).

Du solltest dir bewusst machen, dass in dieser Phase der Trennung zwischen Olga und dir Grenzlinien neu gezogen werden. Und das geschieht mit genau solchen Forderungen, die mit Kindeswohl nichts zu tun haben. Pass auf, wie eng Du sie den Belagerungsring um dich herum ziehen lässt. Just my twocents...

VM Cool
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#9
(31-10-2019, 16:21)tony30 schrieb: Dass ich das so nicht unterzeichnen werde, ist ja wohl klar. Das ist ja nen Freifahrtschein dem Kind jede Pille und Ampulle ohne Rücksprache geben zu können.

Wieso ist das klar? Willst e doch den Helden spielen, der sich rechtlich nicht in die Knie zwingen lässt? Und dass Rücksprache NUR Ärger und Stress bedeutet, wird auch nicht erkannt. Was für eine Fehleinschätzung der Machtverhältnisse. Wann lernen Männer zu akzeptieren, dass sie in diesem Staat rein GAR NICHTS zu sagen haben, wenn es um das Recht am eigenen Kind geht? Dass wir Personen 2. Klasse sind.
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#10
Wir sind Eltern zweiter Klasse, richtig. Deshalb sollte man nicht freiwillig die wenigen Möglichkeiten der Mitsprache aufgeben.
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#11
Nun, ich vermute einfach, dass es hier ein spezieller Quackdoktor im Weisskittel ist, der einfach noch mit dieser Methode es ermöglichen will, zusätzlich Druck auf die Mutter auszuüben, weil "Vater" ja nicht da ist, und er jeden MÜLL der Mutter aufschwatzen kann. "Wenn Sie Pille X nicht 18 Jahre nehmen , dann explodiert ihr Kind - sie kennen doch Arnold Schwarzenegger und Total Recall? "

Ich sehe die Sinnfreiheit einer "Vollmacht" genauso wie es P geschrieben hat, weil eben "eh schon alles B G B geregelt ist"....
Lies die Bibel.
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