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02-01-2021, 13:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-01-2021, 13:54 von ArJa.)
Moin zusammen und zunächst einmal ein frohes neues Jahr.
Bleibt gesund und lasst Euch von den gierigen Exen und deren Helfern im neuen Jahr weiterhin nicht fertigmachen.
Mich treiben im neuen Jahr zwei Problemkreise um : 1. Der Volljährigenunterhalt und 2 . Die private KV für die bald volljährige Tochter.
Mein missratenes Erzeugnis ( das ich nun seit über 2 Jahren nicht mehr gesehen habe ) wird ja nun in wenigen Monaten 18 Jahre alt und macht im Frühjahr das Abitur. Danach will Tochter unmittelbar zum Herbstsemester Lehramt Sek. II studieren und von ihrem Wohnort im mütterlichen Haushalt die 20 km zur Uni pendeln.
zu 1.) Nun hat meine Ex-Schwiegermutter vor 2 Wochen das Zeitliche gesegnet und da keine der beiden gierigen Töchter ( beide sind Bankerinnen - super... ) die andere auszahlen kann, wird das Haus meiner Ex-Schwiegermutter( was ca. 500 T€ Wert hat ) unter den Hammer kommen und meine Ex wird jetzt erstmals durch den Verkauf und auch dem Erbe von Bargeld reichlich Kohle haben. Sie arbeitet weiterhin in Vollzeit bei der Bank ( wobei mein Nettoeinkommen ca 600 € höher ist als ihres ... ).
Hat der plötzliche Reichtum irgendwelche Auswirkungen auf den von ihr bald ebenfalls zu leistenden Barunterhalt ? Ach ja, der Titel ist bis zum 18.Lebensjahr befristet ...
zu 2.) Ich hatte die Sache mit der privaten KV meiner Tochter vor ein paar Jahren schon mal hier eingestellt, bin aber seitdem nicht so richtig weitergekommen.. Bin ja Beamter, gehe in 2 Jahren in Pension.. Bis zum 18. Geburtstag muss ich Tochter privat krankenversichern, ab 18 habe ich verschiedene Aussagen und ich weiss nicht was richtig und rechtens ist... Ich möchte meine Tochter aus der privaten KV und der Beihilfe loswerden. Die mtl. 50 € KV Beitrag machen zusammen auch 600 Euronen pro Jahr aus ( die ich ja bislang zusätzlich zum üppigen KU berappen musste )..
Kennt jemand die aktuelle Rechtsituation ? Kann ich sie zwingen, ab Studienbeginn in die studentische gesetzliche Krankenversicherung oder in die Familienversicherung der Mutter zu gehen ?
Was ist mit Unterbrechungszeiten zwischen Schulende und Studienbeginn ? Und wenn ich die KV weiterzahlen müsste, kann ich den KV Beitrag dann mit dem Volljährigenunterhalt verrechnen ? Ich ahne die Antwort bereits..
Ich werde in 2 Jahren durch den Pensionseintritt deutlich weniger Kohle zur Verfügung haben, deswegen ist mir wichtig bereits jetzt auf Fallstricke richtig zu reagieren... Danke im voraus ..
Gruß aus dem Nordwesten !
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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1. Vermögen der Eltern bleibt gegenüber der volljährigen Studentin unbeachtlich. Aber nicht die Vermögenserträge. Kauft die Mutter von dem Erbe wieder eine Immobilie und erziehlt Mieteinnahmen, dann sind die Mieteinnahmen unterhaltsrelevant. Oder Dividende von Wertpapieren, die sie mit dem Erbe kauft. Zinsen auf der Bank gibts ja keine mehr.
2. Krankenversicherungkosten gehen extra, sie sind Mehrbedarf und nicht im Unterhalt enthalten. Die Volljährige leitet ihre Stellung nicht mehr von der der Eltern ab, damit gibt es auch keine Pflicht für die Eltern mehr ihr weiterhin eine teure private Versicherung zu spendieren.
3. Gottlob ist der Titel befristet. Das erleichtert einiges. Sie muss jetzt erst mal neu fordern und vorlegen. Beachte, dass sie ohne eigene Wohnung (du sagtest, sie wolle weiter bei der Mutter wohnen) auch als Studentin nach der vierten Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle Unterhalt fordern kann und nicht nach dem angemessenen Gesamtunterhaltsbedarf eines Studenten.
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Wegen der priv. KV habe ich hier etwas gefunden. Siehe besonders "Fall 2" und "Fall 3"
https://www.wissen-private-krankenversic...ten-tarife
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02-01-2021, 15:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-01-2021, 15:45 von ArJa.)
Erstmal vielen Dank für die ersten Antworten..
Es ist echt der Hammer, dass die Exe durch Erbschaft Kohle ohne Ende hat, aber dennoch weniger Unterhalt zu zahlen hat als der Trennungsvater, der
zwar etwas höheres Einkommen hat, aber dafür kein Vermögen... Da zweifelt man mal wieder am Verstand des Gesetzgebers..
Zur privaten Krankenversicherung :
War auch mein Stand .. insbesondere bei den " Beamtenkindern " , das löst aber nicht mein Problem... Natürlich möchten Exe und Tochter, dass
das Kind weiter Privatpatientin bleibt ... is ja klar ... Papa muss ja die Arztrechnungen und alles andere vorleisten, hat den ganzen Schreibkram am Hals usw. ...
Ich weiß aber eben immer noch nicht, ob sie das Recht dazu hat u n d ob ich die Beiträge zur KV auch für das erwachsene Kind zahlen muss oder das vom Unterhalt abziehen kann.
Wenn nicht, bin ich weiterhin der Dumme...
Gruß
ArJa
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Sie darf ja Privatpatientin bleiben. Nur musst du ihr das nicht zahlen. Krankenversicherung ist Mehrbedarf, aber nicht eine Teure.
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(02-01-2021, 14:50)p__ schrieb: Gottlob ist der Titel befristet. Das erleichtert einiges. Sie muss jetzt erst mal neu fordern und vorlegen. Beachte, dass sie ohne eigene Wohnung (du sagtest, sie wolle weiter bei der Mutter wohnen) auch als Studentin nach der vierten Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle Unterhalt fordern kann und nicht nach dem angemessenen Gesamtunterhaltsbedarf eines Studenten.
Das heiss also, dass sie also in meinem Fall Stufe 5, Altersstufe 4 und somit 677 Euro geltend machen kann - minus Kindergeld ... ?
Der Restbetrag ist dann zwischen Exe und mir nach Einkommen aufzuteilen ?
Wenn ich in zwei Jahren in Pension gehe, habe ich ich mehr als 1000 Euro netto weniger im Monat. Sie ist dann noch Studentin.
Wie würdet Ihr da am sinnigsten vorgehen ?
Gruß
ArJa
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Die Rechnung kann ich nicht nachvollziehen. Wie Unterhalt für Volljährige berechnet wird, steht z.B. in den Unterhaltsleitlinien: https://www.famrz.de/files/Media/dokumen...L_2021.pdf siehe Nr. 13.
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Hab mich gedanklich vertan, sorry... Ich hab dennoch eine letzte Frage weil ich es wirklich nicht weiss und bislang auch nicht musste : Was ist der sinnvollste ( und kostengünstigste und fairste) Weg, den Volljährigenunterhalt berechnen zu lassen ? Schließlich sollen ja alle mindernden Umstände berücksichtigt werden... Gruss ArJa
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Du kannst hier fragen oder du kannst jemand bezahlen, das wäre dann ein Familienrechtsanwalt. Am Besten wäre, du würdest dich erst selbst so kundig wie möglich machen. Faq & Forum, Unterhaltsleitlinien, Beratungsseiten im Internet. Damit erledigen sich schon fast alle Fragen.
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Manchmal muss man einfach pokern. So habe ich meiner Ex bereits nach der Scheidung mitgeteilt, dass ich unser Kind ab sofort bei der PKV abgemeldet hätte. Ihr ahnt garnicht, wie schnell das Kind bei der Mutter mitversichert war.
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04-01-2021, 11:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-01-2021, 11:20 von ArJa.)
Moin
@ ipad: Das ist einen Versuch wert... Zunächst mal werde ich alle Kommunikationsversuche der Ex abblocken mit dem Hinweis, dass in Kürze nur noch meine dann volljährige
Tochter für mich Ansprechpartnerin ist. Wie @p schon sagte: sie muß kommen und vorlegen..
Hab gerade nach vielen langen Jahren der Unterhaltssklaverei im Dauerauftrag den Hinweis an die Exe geändert, dass in diesem Jahr im Monat X die letzte Unterhaltszahlung an sie
erfolgt. Ist der Alten zwar völlig egal ( hat ja bald Kohle genug) , aber für mich wars das berühmte Licht am Ende des Tunnels...
Gruß
ArJa
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Die Überweisung sollte wortlos zum Geburtstag eingestellt eingestellt werden, ohne Hinweise vorher. Du bist kein Rechtsberater und vor allem solltest du nicht versuchen, mittels einem solchen Hinweis Ex oder Kind zu beraten.
Ankündigungen sind immer schlecht. Tun und fertig. Ich weiss ja nicht, wie es dir in deiner Unterhaltszahlerkarriere ging, aber mich hat man einfach ruckzuck fertiggemacht. Ich werde deshalb die Gegenseite weder beraten, koorperieren, brav sein, mich aufregen, sondern ganz kühl zum erstmöglichen Zeitpunkt den Stecker rausfetzen und nur Aktivität zeigen, wenn damit kräftig Schaden erzeugt wird.
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04-01-2021, 12:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-01-2021, 12:23 von ArJa.)
Na ja, so blöd ist die Exe nun auch wieder nicht als dass sie nicht weiss, dass ab dann und dann Schluss für sie ist mit Kohle von mir..
Deshalb sehe ich in diesem kleinen netten piekigen Hinweis keine Rechtsberatung; er dient einfach nur meiner eigenen Seelenhygiene,
der mir eine kleine Perspektive eröffnet dieses Dr...st...k alsbald nicht weiter mit meiner sauer erarbeiteten Kohle vollzustopfen..
Ich weiss, dass Du immer wieder propagierst Unterhalt als Schaden der Vergangenheit abzubuchen und die Exe komplett aus dem eigenen Bewusstsein abzuhaken..
Ich denke das mir das dann gelingen wird, wenn ich diesem gierigen Weib keine Kohle mehr in den Rachen schmeissen muss - so einfach gelingt mir das z.Zt. immer noch nicht;
dafür habe jahrelang zu lange geblutet und mich massiv einschränken müssen.. mit TU, KU , alleinige Hypothekenbelastung, als die Alte seinerzeit abgehauen war und ich den neuen Stecher 3 Jahre lang mit TU finanziert habe...
Versorgungsausgleich, Vermögensausgleich, Verfahrenkostenvorschuss, Umgangsverweigerung und,und, und - das habe ich noch lange nicht vergessen.. auch nach den vielen Jahren noch nicht ...
Gruss
ArJa
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Moin.
Es nähert sich bei mir der lang herbeiersehnte Tag, wo ich der Exe das letzte mal Kindesunterhalt überweisen muss, da mein Erzeugnis in Kürze 18 wird.
Das " Kind " hat exakt Mitte des Monats Geburtstag. Bislang war ich der Meinung, dass ich noch für den gesamten Monat Unterhalt zu leisten habe. Beim Herumsurfen bin ich auf die -
ansonsten gut gemachte - Website eines Familienrechtsanwalts im Allgäu gestoßen.
Dort wurde behauptet, dass der KU nur anteilig bis zum exakt 18. Geburtstag zu zahlen ist.. Was stimmt denn nun ?
Es geht zwar "nur" um ca. 250 Euro, aber dieses Weibsstück soll nicht einen Cent mehr von mir erhalten als das was ich zahlen muss..
Gruß
ArJa
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Nur bis zum Geburtstag. Mit den üblichen Einschränkungen, unbefristeter Titel zum Beispiel.
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10-07-2021, 19:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-07-2021, 19:48 von IPAD3000.)
Denk dran den Titel zurückzuverlangen, und zwar pünktlich zum 18., ansonsten Anwalt, Abänderungsklage mit allem Stress der damit zusammenhängt. Ist der Titel nicht auf den 18. befristet, läuft deine Zahlungsverpflichtung gnadenlos weiter.
... ist das Kind in Ausbildung oder Studium zahlst du (theoretisch zusammen mit Mama) weiter, aber auch das gehört vom Titel her abgeändert.
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Danke, das find ich gut...Titel ist befristet, jetzt muss meine Tochter ihre Ansprüche geltend machen und das wird nicht leicht für sie...
Schönes WE
ArJa
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