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AG Köln vom 15.01.2008: Schwere Misshandlung der Kinder durch die Mutter
#1
Amtsgericht – Jugendschöffengericht – Köln vom 15.01.2008

Hierfür gibt es 2 Jahre auf Bewährung:

"So hat das Amtsgericht – Jugendschöffengericht – Köln in dem vorzitierten rechtskräftigen Strafurteil - in vorliegendem Verfahren von der Antragstellerin nicht widersprochen - festgestellt, dass es zum Erziehungsstil der Antragstellerin gehörte, den Kindern O, geb. am 01.09.1982, J, geb. am 29.06.1984, T, geb. am 29.06.1987, N, geb. am 09.11.1989 und B, geb. am 23.06.1996, keinerlei Freiräume einzuräumen. Alles hatte sich dem "Putzfimmel" der Antragstellerin unterzuordnen. Das gesamte Familienleben wurde dadurch bestimmt. Dementsprechend gab es in der Familie feste, nicht zu akzeptierende Regeln, denen die Kinder sich ohne Wenn und Aber unterordnen mussten. So wurden alle fünf Kinder regelmäßig morgens um sechs Uhr geweckt, damit sie frühzeitig das Haus verließen. Sie durften grundsätzlich über Tag nicht wieder ins Haus hinein, egal wie die Witterungsverhältnisse waren. Bei Schnee und Eis hatten sie genauso draußen zu sein wie an Wochenenden bzw. auch im Sommer, wenn heiße Temperaturen herrschten. Sie durften nicht einmal nach Hause kommen, um die Notdurft zu verrichten. Diese erledigten die Kinder dann in der Nachbarschaft, auf einem nahegelegenen Spielplatz oder in anderer Weise. Da sie auch über Tag grundsätzlich nichts zu trinken bekamen, suchten sie gelegentlich in der Nachbarschaft andere Familien auf, um dort nach Trinkbarem zu betteln. Ein gemeinsames Familienleben begann nur für kurze Zeit täglich gegen 17.00 Uhr, wenn gemeinsam zu Abend gegessen wurde. Alle Kinder hatten, auch als sie schon älter waren, gegen 18.00 Uhr in ihren Zimmern zu verschwinden. Dabei teilten sich die drei Mädchen, solange sie gemeinsam im Hause wohnten, ein Zimmer. Dies befand sich zunächst in der ersten Etage des Einfamilienhauses. Dieses Zimmer wurde regelmäßig gegen 18.00 Uhr von der Antragstellerin abgeschlossen. Die Mädchen durften anschließend das Zimmer nicht mehr verlassen, auch nicht, wenn sie zur Toilette mussten. Selbst wenn die Mädchen klopften und dadurch verlangten, das Zimmer verlassen zu dürfen, reagierte die Antragstellerin im Allgemeinen nicht. Lediglich der Antragsgegner – so die Feststellungen des Jugendschöffengerichts – ging gelegentlich nach oben, ließ die Mädchen aus dem Zimmer heraus, um einen Toilettengang zu ermöglichen. Im Allgemeinen ließ er dann anschließend das Zimmer offen. Dies führte jedoch häufig dazu, dass die Antragstellerin dann gleichwohl das Kinderzimmer erneut verschloss. Auch die sonstigen Umgangsformen zwischen der Antragstellerin und ihren Kindern waren zu beanstanden. So wurde eine Tochter eine Steintreppe hinuntergestoßen, wo sie sich selbst überlassen blieb. Obwohl die Tochter unter Atemnot litt, kümmerte sich die Antragstellerin nicht um diese. Des weiteren wurde festgestellt, dass die Antragstellerin ihre Tochter gegen die Waschmaschine stieß und diese Verletzungen erlitt. Die Antragstellerin scheute auch nicht davor zurück, ihren Kindern volle Windeln des jüngsten Kindes ins Gesicht zu schlagen. Es kam zu zahlreichen Misshandlungen der Kinder. So stellt das Jugendschöffengericht insgesamt sehr rabiate Umgangsformen der Antragstellerin gegenüber ihren Kindern fest. Das gesamte Erziehungsverhalten war von ihrer zwanghaften Reinlichkeitsvorstellung geprägt, die sie uneingeschränkt auch gegen das offenkundige Kindeswohl durchsetzen wollte. Alles andere hatte dahinter zurücktreten müssen, wenn nur die Antragstellerin ihre Ruhe hatte. Die Antragstellerin war nicht in der Lage, das notwendige Mittelmaß bzw. einen angemessenen Ausgleich zwischen ihrem eigenen Anspruch auf Durchsetzung ihrer Vorstellungen und den Rechten Dritter, hier insbesondere der Kinder, zu finden. So wurden alle Kinder bis ins hohe Kindesalter jeden Abend mit einem Zäpfchen Benuron "ruhiggestellt". Zu dem Erziehungsverhalten der Antragstellerin gehörte auch, dass sie ihre Kinder erniedrigte. So wurde T etwa im Jahre 1997 im Alter von ca. 10 Jahren von der Angeklagten gezwungen, ihr eigenes Erbrochenes aufzunehmen und noch einmal zu "essen". Zu späterer Zeit, als die Mädchen schon deutlich älter waren, wurde das Mädchenschlafzimmer in den Keller verlagert. Auch hier durften die Mädchen diesen Bereich nach 18.00 Uhr nicht mehr verlassen. Bei "Strafaktionen" gegen die Mädchen kam es vor, dass diese nur mit Unterwäsche bekleidet im kalten Keller auf der Treppe ausharren mussten. Kindergeburtstage wurden niemals gefeiert. Das entsprechende Ereignis wurde ausschließlich im Familienkreis abgewickelt. Die Pflege von Freundschaften durch die Kinder wurde durch die Antragstellerin zu keinem Zeitpunkt unterstützt."
...
Alle Kinder begleiten durch ihr gesamtes Leben mehr oder minder gravierende körperliche und seelische Schäden. Gegenüber ihren Kindern kannte die Antragstellerin keinerlei Rücksichtnahme. Das alles kann nicht mehr mit einer einfachen "Nichterfüllung der Unterhaltspflicht" verharmlost werden. Vielmehr liegt gerade in der "fortgesetzten" Misshandlung der Kinder und deren Freiheitsberaubung ein in keiner Weise entschuldbares, nicht einmal vernünftig erklärbares Fehlverhalten der Antragstellerin, welches zu psychischen Störungen aller ihrer Kinder führte.

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln...80618.html


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Harter Tobak. Mir wurde beim Lesen ganz anders, wahrscheinlich geht es jedem so, der Kinder hat. Dafür Bewährung....die Mutter verliess den Gerichtssaal und ging nach Hause.

Der Richterspruch ging auch einen komischen Weg, Unterhaltspflichtverletzung (wegen Naturalunterhalt!) war der Aufhänger. Und vom Versorgungsausgleich profitiert sie immer noch, gekürzt aber vorhanden. Sie kriegt also immer noch Geld und Rentenpunkte für ihre "Leistungen" in der Ehe. Auch die Richtersätze sind recht seltsam, z.B. "sie hat sich an ihren Kindern versündigt". Da wünscht man sich die Ergänzung "...und wird mit ewiger Verdammnis bestraft".

Das ganze ist ein trauriges Beispiel, dass sich Mütter alles erlauben können, wirklich alles. Schlimmstenfalls gibt es getragene Ermahnungen und Geld wird ihnen auch noch hinterhergeworfen. Das Urteil zeigt auch, wie unmöglich es ist, um den Versorgungsausgleich herumzukommen.
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