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In Bezug auf die Hintergrund-Geschichte schonmal eines vorab: Euer Kind geht schon zur Schule - damit ist es der KM in jedem Fall mögich, in Zukunft eine Teilzeitbeschäftigung auszuüben, damit fällt BU weg, auch TU könnte auf dieser Basis begrenzt werden, denke ich.
Verlier bitte keine Zeit mehr, reich die Scheidung ein, sichere deine Sachen vorher. Jetzt hast du die Chance.
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(21-12-2012, 14:02)blue schrieb: (21-12-2012, 13:33)p schrieb: Richtig wäre, das Schloss auszutauschen, zum Anwalt zu gehen und sofort die Scheidung einzureichen, Wie soll das mit dem Scheidungsantrag funktionieren?
Er schreibt: "Wir wohnen noch in einer Wohnung, haben gemeinsam ein Bett".
Er schreibt aber auch, ...
dass sie seit Geburt keine GV mehr haben - Kind ist in der Schule.
dass sie getrennt schlafen, Couch, Kinderzimmer
dass sie getrennt einkaufen und essen
dass bereits vor einem Jahr die Trennung besprochen wurde und nur wegen des Kindes noch unter einem Dach gelebt wird
dass sie nicht mehr miteinander Reden, nichts gemeinsames Unternehmen, selbst der Umgang mit dem Kind findet seit (wie lange?) getrennt statt.
Das Trennungsjahr ist demnach unter einem Dach geführt worden. Jetzt bleibt die Frage, wie beweist Mr.nett das?! Über die PsychDoc Stunden, die er wahrnimmt, sein "Tagebuch", Freunde, die ihm seit Ewigkeiten zuhören? Schwierig... Vielleicht hat Ex ja auch kein Interesse und bestätigt, dass die Ehe seit langem getrennt verläuft. Ich würde es versuchen. Kostet ja nichts, oder?
(21-12-2012, 14:21)JahJahChildren schrieb: Schwierig... Vielleicht hat Ex ja auch kein Interesse und bestätigt, dass die Ehe seit langem getrennt verläuft. Warum sollte sie auf ein Jahr Versorgungsausgleich verzichten wollen? Stimmt aber, ...schwierig einzuschätzen von hier aus.
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Wenn beide im Konsens erklären, bereits seit einem Jahr getrennt zu leben, dann ist es kein Problem.
Aber in diesem Fall hat das für einen Vorteile, weil ja sofort geschieden werden könnte und für eine Nachteile, weil dann TU entfallen würde und sie zu einer Teilzeitarbeit verdonnert werden würde.
Und dann ist der Konsens auch ganz schnell weg.
Sobald der Scheidungsantrag läuft, wird Madam ganz schnell eine Anwältin haben und die wird dann dafür sorgen, dass alles bis zum Anschlag ausgereizt wird.
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(21-12-2012, 14:27)blue schrieb: (21-12-2012, 14:21)JahJahChildren schrieb: Schwierig... Vielleicht hat Ex ja auch kein Interesse und bestätigt, dass die Ehe seit langem getrennt verläuft. Warum sollte sie auf ein Jahr Versorgungsausgleich verzichten wollen? Stimmt aber, ...schwierig einzuschätzen von hier aus.
Ich habe 2 Wochen nach Bekanntwerden der Untreue die Scheidungsabsicht per Anwalt erklärt. Daraufhin wurde ich RuckZuck zu TU/KU verurteilt. Ich war parallel auf Härtefallscheidung aus. Im ersten Gerichtsverfahren (TU/KU) ging es drunter und drüber. Der Richter "Ich sehe schon... Soll ich sie gleich jetzt scheiden?" Ich und Ex sofort "Ja" gesagt. Ich weil ich wollte und sie weil sie nicht "Nein" sagen wollte. Sie wollte mir einen reinwürgen indem sie einen draufsetzte "Nicht er will sich von mir scheiden lassen, sondern ich mich von ihm" Typisch halt. Der Richter wollte kurzen Prozess machen, bis ihr Anwalt ihr kurz was ins Ohr sagte. Ergebnis: "Nö, wir wollen uns das noch mal überlegen"
ich denke, bei Mr.nett stehen die Chancen besser. Versuch ist es wert.
(21-12-2012, 14:34)JahJahChildren schrieb: ich denke, bei Mr.nett stehen die Chancen besser. Versuch ist es wert. Wenn er jetzt noch schreibt, dass er seine Wäsche ein Jahr selbst gewaschen hat, dann er könnte evtl....
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(21-12-2012, 14:38)blue schrieb: (21-12-2012, 14:34)JahJahChildren schrieb: ich denke, bei Mr.nett stehen die Chancen besser. Versuch ist es wert. Wenn er jetzt noch schreibt, dass er seine Wäsche ein Jahr selbst gewaschen hat, dann er könnte evtl....
Du wirst lachen... meine hatte, nachdem die Härtefallscheidung nicht funktioniert hatte bei mir, sogar das erste mal seit Ewigkeiten gefragt, ob sie was kochen soll oder ein Hemd für meine morgige Geschäftsreise bügeln und das via Chat - schön als Nachweis. Habe natürlich geschrieben "Danke, aber nein Danke. Wir sind getrennt und ich kann selber bügeln - musste ich schließlich bislang auch selber machen! Gegessen habe ich schon. Und bleib bitte von meinem getrennten Fach im Kühlschrank weg!". Poohhh, die war abends, als ich heim kam geladener als sonst. Wieso bloß?
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(21-12-2012, 14:21)JahJahChildren schrieb: Das Trennungsjahr ist demnach unter einem Dach geführt worden. Jetzt bleibt die Frage, wie beweist Mr.nett das?!
Solche Beweisführungen haben generell wenig Chancen. Meiner Ansicht nach sollte man alle Schlachten und Verzettelungen meiden, bei denen die Chancen zu schlecht stehen. Wieso Aufwand für etwas, bei dem man sowieso verliert? Da dauern die Beweisklimmzüge ja länger wie das Trennungsjahr. Zum Schluss hast du das Verfahren vielleicht sogar gewonnen und das Geld trotzdem verloren.
Konzentriere dich auf das Wichtigste.
- Die Trennung wirklich vollziehen: Zum Anwalt gehen (*leider* Anwaltspflicht), Scheidungsantrag stellen. Zugang zur Wohnung verhindern.
- die Stichtagregelung hinsichtlich des Endvermögens vorher ausnutzen. Es jedenfalls versuchen. Wenig Aufwand, vernünftige Chancen. Nicht übertreiben, das senkt die Chancen wieder.
- Eine Umgangsregelung für das Kind vorlegen, bei Verweigerung *sofort* vor Gericht und keinerlei Verhinderung seitens der Ex zulassen, vom ersten Termin an nicht. Hier muss sehr gradlinig und sehr druckvoll gehandelt werden, bei Gluckenmüttern wie der Ex ist der Kontakt zum Kind sonst nach spätestens einem Jahr weg.
- Jetzt sofort die Liste der faq durcharbeiten. Konten, Unterlagen, Papiere, Testament, Nachweise....
Weihnachten ist auch der Beginn von etwas Neuem, sowohl das Fest selbst als auch bereits der heutige Tag. Ab jetzt werden die Tage nämlich wieder länger, wir haben die Wintersonnwende passiert. Feiere den Beginn, betrauere nicht das Ende von etwas längst Kaputtem.
Die Meisten finden Weihnachten allein entspannter wie eine dem Kind zuliebe gespielte Kulisse, hinter der Falschheit steht, weil die Eltern längst emotional getrennt sind. Das macht einen erst recht kaputt.
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(21-12-2012, 15:01)p schrieb: (21-12-2012, 14:21)JahJahChildren schrieb: Das Trennungsjahr ist demnach unter einem Dach geführt worden. Jetzt bleibt die Frage, wie beweist Mr.nett das?!
Solche Beweisführungen haben generell wenig Chancen.
Schon richtig @p. Ich meinte ja auch nicht, dass versucht werden soll, etwas zu beweisen. Ich meinte damit, den Scheidungsantrag stellen mit Hinweis, dass das Trennungsjahr bereits vollzogen wurde.
Denn, wie sonst kann ihm geraten werden, jetzt einen Scheidungsantrag zu stellen - ohne Trennungsjahr? Bin verwirrt.
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Ja, ich meinte den Scheidungsantrag vorbereiten, die Trennungszeit offiziell beginnen lassen. Die Vorbereitung beginnt jetzt.
Schriftlich hat es ihm die Ex sicher nicht gegeben, dass sie getrennt essen und schlafen... ich glaube, die wollte einfach weiter Rentenpunkte und Ausgleichssummen sammeln, währenddessen bequem auf seine Kosten leben.
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Der Gedanke, das Trennungsjahr als bereits vollzogen zu betrachten sollte nicht zu schnell zu den Akten gelegt werden. Mr.nett schreibt, dass die beiden seit geraumer Zeit nur noch Zettelchen und emails schreiben, anstatt zu reden. Er sollte diese Zettel und emails, sofern noch vorhanden, nochmals sichten und schauen, ob sich aus diesen ein solches Trennungsjahr ableiten lässt. Die Olle lagert schließlich schon länger Umzugskartons im Keller. Unter diesen Gesichtspunkten, aber auch generell würde ich die Sache mit dem Türschloss tauschen nochmals überdenken. Dieser ad-hoc Reaktion lässt dann doch anderes vermuten. Weiß auch nicht, ob es sonderlich gut für die Vater-Kind Beziehung ist, wenn Mutti nebst Kind vor verschlossener Tür steht. Steht sie im Mietvertrag oder gehört ihr gar die Hütte? Wenn es dumm läuft, holt sie den Schlüsseldienst und er zahlt die Rechnung. Natürlich sind die Dokumente, Goldbarren und Picassos vorher woanders zu bunkern.
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