30-09-2013, 20:51
§ 305 Abs. 1 Nr. 1 Inso. Wusste nicht, dass es der AG auch darf. Man lernt ja gerne hinzu ;-)
P-Konto und kein Selbstbehalt?
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30-09-2013, 20:51
§ 305 Abs. 1 Nr. 1 Inso. Wusste nicht, dass es der AG auch darf. Man lernt ja gerne hinzu ;-)
01-10-2013, 22:25
Heute Gespräch mit dem Banker:
1. Ich kann wieder über das (restliche)volle Geld verfügen 2. Das FA hat nichts bekommen, da ein Neuer Monat begonnen hat. (aber lest unten weiter) 3. Die Restsumme vom Vormonat wird als Zufluss in diesem Monat übernommen 4. Ich habe 2 Fehler gemacht: a) Habe Bargeld aufs Konto eingezahlt um damit das Geld für die Klassenfahrt meines "Stiefsohnes" zu überweisen b) Habe für 200€ im I-Net was bestellt, bekam die volle Summe erstattet, da der Artikel nicht passte. Das waren Summa Sumarum ca 600€, die als Zufluß gerechnet wurden. Diesen Monat kann mehr gepfändet werden , da fast 600€ vom Vormonat in diesem als Zufluß gebucht wurde. Um meinen Selbstbehalt zu erhöhen, kann ich mich hier nur an die Parität oder meinen Arbeitgeber wenden. Ich hatte mir ein P-Konto anders vorgestellt......
01-10-2013, 23:01
Einfach können Sie woanders.
Hier noch mal zum Nachlesen, wie es geregelt ist. http://www.die-deutsche-kreditwirtschaft...konto.html Da gibt es auch noch ein paar Links zu recht ausführlichen Erklärungen zu Fristen, Freibeträgen, Freigabeentscheidungen auf Antrag, Anordnung der Unpfändbarkeit etc., usw.. Dazu gibt es auch eine tolle FAQ mit ganzen fünf Fragen und Antworten von dem Bundesministerium der Justiz. Interessant wäre da ganz besonders für Unterhaltsschuldner vielleicht die 5. Frage.
12-01-2014, 23:10
Update:
Ich habe die Sache meinem RA übergeben und......Tadaa........nichts! Bei der Parität bekommst kaum Termine, wobei seit Herbst viel Zeit vergangen ist....... Mein RA scheint lukrativere Sachen vorzuziehen. Ich habe erst einmal mein Gehalt auf ein anderes Konto überweisen lassen, 2 Monate von dem Guthaben auf meinem Konto gelebt (Selbstbehalt 1048€) und nu scheine ich lt. Onlinebanking nur noch 500€(kein Limit) für diesen Monat zu Verfügung zu haben. Zw. Weihn. und Neujahr war ich im Gericht um mein Selbstbehalt höher setzen zu lassen. Kein Personal, erst wieder im Januar Das ist ein Chaos
13-01-2014, 21:20
Hallo Raid,
da ich noch in der Probezeit bin, möchte ich keine Risiken provozieren. Die Kontoänderung finde ich schon sehr kritisch. Der Betrieb hat zwar 2,5k Mitarbeiter, jedoch werden Mitarbeiterprofile angelegt (ich bin EDV-Admin ), Lohnpfändungen kommen mit in die Bewertung.
13-01-2014, 22:35
Es ist ja noch nicht einmal klar, dass überhaupt jemand weiß, dass Geld auf ein anderes Konto gegangen ist.
Ich habe noch diese Woche ein Gespräch mit meinem Banker, dann weiss ich mehr. Glaubst du nicht, dass das FA ,JA Auskunft über das Konto einer mir nahestehenden Person bekommt? Schliesslich habe ich ja ein Offenbarungseid abgeleistet.
13-01-2014, 23:55
Hätte mein RA ,so wie von mir beauftragt ,den Selbstbehalt nach §850 ZPO heraufgesetzt, hätte ich kein Probleme.
Warum ich jetzt aber, nachdem ich mein Gehalt auf ein anderes Konto überwiesen ließ , dass überschüssige (alles über 1045€) Guthaben "aufbrauchen" konnte , ist mir ein Rätsel.
14-01-2014, 00:36
Rückstände Unterhalt etwa über 10k. aus fast 5J.
Andere Schulden (u.A. FA) 6-8k. Ich gebe keine Steuererklärung mehr ab, seit ich beim Steuerberater in Vorleistung gehen muss und der evtl. Erlös komplett in die Aufrechnung verschwindet. Nun kommen Schätzungen und Pfändungen. Wenn sie mir weiter drohen, gebe ich mal nen leeren Bescheid ab.
14-01-2014, 20:13
Ich habe die Erfahrung gemacht dass ein P-Konto wenig Nutzen bringt; man ist weiter einer
völligen Willkür ausgesetzt; und wie erwähnt; bei Rückständen hat man Probleme |
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