29-11-2022, 17:03
Hallo geschätzte Mitglieder des Forums.
Mein Fall ist ein wenig heute anders.
Ich verzichte auf die Nennung von Summen damit das nicht googlebar wird.
Bis vor ein paar Monaten zahlte ich eine gewisse Summe X an Unterhalt an die Kindsmutter. Soweit so gut.
Dann kam ein Schreiben vor ein paar Monaten von der zuständigen JA und, diese teilte mir mit, dass das Kind ab sofort
in der vom JA betreutes Vollzeit-Heim untergebracht wurde.
Ich stehe unter Schock, dass mein Kind, in einem Heim untergekommen ist.
Egal ob ich das Kind sehe oder nicht, ging mir das schon Nahe,
da solche Heime und dergleichen nichts gutes Bedeuten müssen.
Warum und wieso darf ich als zahlberechtigter aber nicht das Sorgerechttragender nicht erfahren.
Ich solle mich an Kindsmutter wenden. Gesagt, getan, und oh wie Wunder, kein Ton, aus der Ecke.
Naja, es wurde eine neue Berechnung durchgeführt und auf die Summe X wurden sogleich ca 65% draufgepackt.
Ich habe dafür eine DA eingerichtet, wird wohl am Jahresende erneut berechnet, ausgehend von den Einnahmen des letzten 12 Monate.
Natürlich wurde die Zahlung an die Kindsmutter eingestellt, da sie ja nicht mehr bei Ihr lebt.
Das Kind wird irgendwann kommende Jahres um die erste Jahreshälfte 2023 volljährig, also 18.
Dachte ich ist, gut, dann endet das mit der Unterhalt dann und wann. Oder zumindest, absehbar.
nun kommt die Überraschung= das JA könne das mit dem Heim bis zum 21 Lebensjahr durchziehen und ich wäre weiterhin UHaltspflichtig.
Nun meine Frage an euch=
Obliegt da dem Kind keine Erwerbs oder Leistungs Bemühungen? Oder muss ich das hinnehmen, dass sie eventuell bis 21 sich bequemt?
Irgendwann will ich schon einmal sehen, dass sie sich aufrappelt und ihren Weg macht.
Über eine Einschätzung würde ich mich freuen.
Mein Fall ist ein wenig heute anders.
Ich verzichte auf die Nennung von Summen damit das nicht googlebar wird.
Bis vor ein paar Monaten zahlte ich eine gewisse Summe X an Unterhalt an die Kindsmutter. Soweit so gut.
Dann kam ein Schreiben vor ein paar Monaten von der zuständigen JA und, diese teilte mir mit, dass das Kind ab sofort
in der vom JA betreutes Vollzeit-Heim untergebracht wurde.
Ich stehe unter Schock, dass mein Kind, in einem Heim untergekommen ist.
Egal ob ich das Kind sehe oder nicht, ging mir das schon Nahe,
da solche Heime und dergleichen nichts gutes Bedeuten müssen.
Warum und wieso darf ich als zahlberechtigter aber nicht das Sorgerechttragender nicht erfahren.
Ich solle mich an Kindsmutter wenden. Gesagt, getan, und oh wie Wunder, kein Ton, aus der Ecke.
Naja, es wurde eine neue Berechnung durchgeführt und auf die Summe X wurden sogleich ca 65% draufgepackt.
Ich habe dafür eine DA eingerichtet, wird wohl am Jahresende erneut berechnet, ausgehend von den Einnahmen des letzten 12 Monate.
Natürlich wurde die Zahlung an die Kindsmutter eingestellt, da sie ja nicht mehr bei Ihr lebt.
Das Kind wird irgendwann kommende Jahres um die erste Jahreshälfte 2023 volljährig, also 18.
Dachte ich ist, gut, dann endet das mit der Unterhalt dann und wann. Oder zumindest, absehbar.
nun kommt die Überraschung= das JA könne das mit dem Heim bis zum 21 Lebensjahr durchziehen und ich wäre weiterhin UHaltspflichtig.
Nun meine Frage an euch=
Obliegt da dem Kind keine Erwerbs oder Leistungs Bemühungen? Oder muss ich das hinnehmen, dass sie eventuell bis 21 sich bequemt?
Irgendwann will ich schon einmal sehen, dass sie sich aufrappelt und ihren Weg macht.
Über eine Einschätzung würde ich mich freuen.