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Kind mit 17 Jahren bei der Jugendamt Heim untergekommen.
#1
Hallo geschätzte Mitglieder des Forums.
Mein Fall ist ein wenig heute anders.

Ich verzichte auf die Nennung von Summen damit das nicht googlebar wird.
Bis vor ein paar Monaten zahlte ich eine gewisse Summe X an Unterhalt an die Kindsmutter. Soweit so gut.
Dann kam ein Schreiben vor ein paar Monaten von der zuständigen JA und, diese teilte mir mit, dass das Kind ab sofort
in der vom JA betreutes Vollzeit-Heim untergebracht wurde.
Ich stehe unter Schock, dass mein Kind, in einem Heim untergekommen ist.
Egal ob ich das Kind sehe oder nicht, ging mir das schon Nahe,
da solche Heime und dergleichen nichts gutes Bedeuten müssen.
Warum und wieso darf ich als zahlberechtigter aber nicht das Sorgerechttragender nicht erfahren.
Ich solle mich an Kindsmutter wenden. Gesagt, getan, und oh wie Wunder, kein Ton, aus der Ecke.
Naja, es wurde eine neue Berechnung durchgeführt und auf die Summe X wurden sogleich ca 65% draufgepackt.
Ich habe dafür eine DA eingerichtet, wird wohl am Jahresende erneut berechnet, ausgehend von den Einnahmen des letzten 12 Monate.
Natürlich wurde die Zahlung an die Kindsmutter eingestellt, da sie ja nicht mehr bei Ihr lebt.

Das Kind wird irgendwann kommende Jahres um die erste Jahreshälfte  2023 volljährig, also 18.
Dachte ich ist, gut, dann endet das mit der Unterhalt dann und wann. Oder zumindest, absehbar.
nun kommt die Überraschung=  das JA könne das mit dem Heim bis zum 21 Lebensjahr durchziehen und ich wäre weiterhin UHaltspflichtig.

Nun meine Frage an euch=
Obliegt da dem Kind keine Erwerbs oder Leistungs Bemühungen? Oder muss ich das hinnehmen, dass sie eventuell bis 21 sich bequemt?
Irgendwann will ich schon einmal sehen, dass sie sich aufrappelt und ihren Weg macht.

Über eine Einschätzung würde ich mich freuen.
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#2
Erst mal: Wieso eigentlich jetzt mehr Unterhalt? Die Mutter ist doch jetzt auch voll unterhaltspflichtig geworden?
Ob Heim oder nicht, ab 18 gibts keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit mehr für dich und der Selbstbehalt steigt. Wird dem Kind eine Behinderung attestiert, bleibst du grenzenlos unterhaltspflichtig, ob das in der Praxis auch der Fall ist siehe unten. Bei erwerbsunfähigen behinderten Kindern besteht die Bedürftigkeit in jedem Falle über den Zeitpunkt des Eintritts der Volljährigkeit hinaus fort.

Muss das Kind im Heim untergebracht werden, zahlt meist der Sozialhilfeträger den Kostenaufwand. Seit Januar 2020 übernimmt die Eingliederungshilfe nach Maßgabe des Bundesteilhabegesetzes den Kostenaufwand für Therapie und persönliche Unterstützung. Kosten für Unterkunft und Verpflegung übernimmt das örtliche Sozialamt. Eltern und volljährige Kinder mit Behinderung brauchen nach Maßgabe des Angehörigen-Entlastungsgesetzes seit Januar 2020 keinen eigenen Unterhaltsbeitrag mehr zu leisten, es sei denn, sie verfügen über ein Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 EUR.
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#3
Hallo P____
Danke für die ersten Einschätzungen.

Mein Kind ist nicht behindert, egal in welcher Form auch immer.

Die Mutter des Kindes ist natürlich auch BarCa$hpflichtig genauso wie ich.
Denke dass die einfach wenig Verdienst haben wird. Das kann ich nicht wissen, aber wird so sein denke ich.
Das mit dem gesteigerten Selbstbehalt ist schoneinmal ein Ansatz, das ist ne Info die mir nicht bekannt war.

Darüberhinaus entnehme ich aus Deiner letzten Passage dass ich ab dem 18 Lebensjahr nichts mehr bezahlen muss?
Es sei denn das Kind ist behindert oder in der Richtung.

Zum Teils ist die erste Passage ein wenig in Widerspruch mit der unter unteren Passage.
Bitte gerne korrigieren, wenn ich was missverstanden habe.

Gruß
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#4
Behindert kann auch heissen, dass es geistig behindert ist. Wurde. Zwangsstörungen, Psychosen, alles mögliche.

Eine Haftungsquote kann nur berechnet werden, wenn du erfährst was das andere Elternteil für Einkommen hat. Verlange eine Auflistung. Akzeptiere es nicht, wenn der andere Elternteil nichts verdient. Das Kind lebt nicht mehr dort, es gilt auch für den anderen Elternteil eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit.
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#5
Wenn Du sorgeberechtigt bist, würde ich mal in Erfahrung bringen, warum nun eine fast Volljährige, die nicht behindert ist, in einem Heim untergebracht wird. Ruf doch einfach beim Jugendamt an, das noch zuständig ist, bis das "Kind" dann Anfang 2023 endgültig volljährig ist (Drogen oder schwerer Konflikt mit der Mutti ? ). Als Sorgeberechtigter hättest Du eigentlich vor Heimeinweisung informiert werden müssen. In jedem Fall ist dann jede involierte Stelle auskunftspflichtig. Andernfalls hilft ein Anwalt.

Wenn die Zahlungen an die Mutter eingestellt werden, muss auch der Titel beendet bzw. herausgegeben werden. Dafür empfiehlt sich in jedem Fall ein Anwalt, wenn die Mutti das nicht freiwillig herausgibt. Sonst besteht das Risiko, dass Mutti den Titel nochmal benutzt, um ihr Taschengeld mit einer Pfändung bei Dir aufzubessern.
https://t.me/GenderFukc
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#6
Es ist zwar uneindeutig und fehlerhaft formuliert:

(29-11-2022, 17:03)Dohr schrieb: Warum und wieso darf ich als zahlberechtigter aber nicht das Sorgerechttragender nicht erfahren.

...aber ich verstehe das so, das er keine gemeinsame Sorge hat.
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#7
(29-11-2022, 17:03)Dohr schrieb: Warum und wieso darf ich als zahlberechtigter aber nicht das Sorgerechttragender nicht erfahren.

Ich habe das so verstanden:  " ... aber nicht als Sorgerechttragender erfahren."
Die Auflösung kommt bestimmt noch.
https://t.me/GenderFukc
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#8
@Dohr
Habe einen ähnlich gelagerten Fall.
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#9
Ich habe euch nicht vergessen.
Hatte einiges zu tun, daher verzögerte Beantwortung.
@ Asltaw
Deine Sachlage ist in der Tat ein wenig anders. da du Sorgerecht trägst. Ich bin vor die Tatsachen gestellt worden. Die Anpassung, von Summe XX auf die neue Summe war aus meiner Sicht welches ich weiter oben erwähnt hatte, war gerechtfertigt. Mir tut es wegen dem Kind leid, welches nun in einem Heim untergekommen ist, nicht des Geldes wegen. Aber ich bekomme keine Infos da mir kein Sorgerecht eingeräumt wurde.

@Petrus  und @p__
Ab dem kommenden Jahr irgendwann werde ich wohl einen Anwalt zur Rate ziehen, wie es nun weitergehen kann soll oder muss.
Aber vorläufig ist hier nichts mehr zu machen, da eure Antworten mir gezeigt haben, dass mit der Volljährigkeit, meine Optionen sich ändern.

Danke euch Allen Mitstreitern.

Gruß
D.O.H.R.
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